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Finanzen in der Partnerschaft

Geld in der Beziehung – Wie Sie ein Ungleichgewicht vermeiden

Claudia Lindenberg
Autorin
Aktualisiert am: 19.12.2024

Auf einen Blick

  • Viele Paare sprechen nicht über ihre Finanzen. Doch das kann zu Streit führen – insbesondere bei unterschiedlichen Einkommen in einer Partnerschaft.
  • Sinnvoll ist es daher, eine faire Regelung für die Aufteilung der gemeinsamen Kosten zu finden.
  • Wie sich ein finanzielles Ungleichgewicht in Beziehungen lösen und Streit ums Thema Geld vermeiden lässt.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Ist eine Kostenaufteilung von 50:50 in der Beziehung fair?
  2. Geldverteilung bei Ehepaaren: Wie sollten wir die Lebenshaltungskosten aufteilen?
  3. Gemeinschaftskonto oder Einzelkonten – Welche Lösungen gibt es?
  4. Wie können wir am besten für gemeinsame Ziele sparen?
  5. Schulden in der Partnerschaft - gemeinsame Kredite oder einzelne Haftung?
  6. Wie können wir Lohnarbeit und Care-Arbeit finanziell fair ausgleichen?
  7. Welche Versicherungen sind sinnvoll, um sich gegenseitig abzusichern?
  8. Welche Steuerklassen-Modelle für Ehepaare gibt es?
  9. Fazit: Regelmäßig über die Finanzen in der Partnerschaft sprechen

Über Geld spricht man nicht – diese Verhaltensweise ist in Deutschland nicht nur im beruflichen Alltag, im Gespräch mit Bekannten und Verwandten, sondern auch bei Paaren verbreitet. So gaben beispielsweise laut einer Umfrage des Zahlungsdienstleisters Paypal 73 Prozent der Umfrageteilnehmer an, sich nicht wegen Geldthemen streiten zu wollen. Und jeder Fünfte sorgt sich darum, die Beziehung mit diesem Thema zu belasten. 

Diese weit verbreitete Zurückhaltung und Unsicherheit in Gelddingen kann sich in einer Beziehung jedoch zum Problem entwickeln – insbesondere bei sehr unterschiedlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie bei einer klassischen Rollenverteilung – auch und gerade in puncto Finanzen. Fehlt dieser Austausch, steht derjenige mit geringerem Einkommen bei einer Trennung schlimmstenfalls sehr viel schlechter da als derjenige mit höherem Gehalt. Sprechen Paare hingegen regelmäßig offen über Geld, können sie eine Lösung suchen, die eine faire Aufteilung der Kosten beinhaltet.

Ist eine Kostenaufteilung von 50:50 in der Beziehung fair?  

Was auf dem ersten Blick schlüssig und gerecht erscheint, kann sich auf den zweiten Blick als nachteilig für denjenigen mit weniger Einkommen erweisen, wie folgendes Beispiel zeigt:   

Sabine und Klaus lernen sich beim Sport im Fitnessstudio kennen und lieben. Beide verdienen jeweils ca. 2.500 Euro netto und ziehen schon nach kurzer Zeit zusammen. Die Lebenshaltungskosten in Höhe von rund 3.000 Euro im Monat teilen sie hälftig, damit ist das Thema für sie erledigt. So weit, so fair also.

Doch nach zwei Jahren wird Sabine schwanger und reduziert für das gemeinsame Kind ihre Arbeitszeit, weshalb ihr Nettogehalt auf 1.500 Euro schrumpft. Dafür erhält das Paar Kindergeld in Höhe von monatlich 250 Euro. Aus Vereinfachungsgründen gehen wir davon aus, dass sich die Lebenshaltungskosten dank der Transferzahlung nicht erhöhen und rechnen weiter mit 3.000 Euro.

Tauscht sich Sabine mit Klaus nun nicht über eine neue Aufteilung der Kosten aus, zahlt sie weiterhin 1.500 Euro monatlich für die Lebenshaltungskosten – mit der Folge, dass sie keinen Cent mehr zur Verfügung hat, um beispielsweise für ihre Altersvorsorge zu sparen. Klaus hingegen hat monatlich nach Abzug der gemeinsamen Kosten satte 1.000 Euro zur freien Verfügung.

Sollte die Beziehung zehn Jahre später in die Brüche gehen, stünde Sabine ohne Anpassung der Kostenaufteilung insbesondere in Sachen Altersvorsorge schlecht da, während Klaus theoretisch jeden Monat mehrere Hundert Euro hätte beiseitelegen können.

  • Lesetipp: Auch wenn Sie nur den Mindestlohn verdienen, nur Teilzeit oder in einem Minijob arbeiten, sollten Sie trotzdem versuchen, sich eine Altersvorsorge aufzubauen. Von uns erhalten Sie Tipps, wie Sie mit wenig Geld fürs Alter sparen können.

Wie kann ein finanzielles Ungleichgewicht in Beziehungen gelöst werden?  

Denkbar wäre beispielsweise gewesen, dass Klaus und Sabine sich entsprechend ihres Einkommens an den gemeinsamen Kosten beteiligen. Konkret: Klaus‘ Anteil am Gesamteinkommen beträgt 62,5 Prozent, Sabines liegt bei 37,5 Prozent. Gemäß dieser Aufteilung zahlt er 1.875 Euro auf das gemeinsame Konto und sie 1.125 Euro. Sabine hätte dann jeden Monat 375 Euro zur Verfügung gehabt. Hätte sie den vollen Betrag jeden Monat gespart, hätte sie bei Trennung satte 45.000 Euro auf dem Konto gehabt – ohne Berücksichtigung von Zinsen oder Kurszuwächsen bei der Geldanlage.

Das Beispiel von Sabine und Klaus zeigt, wie wichtig es ist, sich nicht nur einmal, sondern regelmäßig über die Finanzen zu unterhalten. Es ist auch deshalb wichtig, weil Sie ohne Austausch über Geld Gefahr laufen, für Sie nachteilige Verpflichtungen einzugehen, die Ihnen gar nicht bewusst sind. Das wäre beispielsweise bei einem gemeinsam Kreditvertrag der Fall.  

Und wie so oft spielt auch das Thema Steuern eine erhebliche Rolle. So können Sie als Paar mit einer umsichtigen Vorgehensweise in puncto Finanzen den ein oder anderen Euro sparen – oder sogar hohe Beträge. Und diese wiederum können Sie für spätere größere Investitionen oder Reisen, als Rücklage für die Familienphase oder als Eigenkapital für einen Immobilienkauf einsetzen.

Geldverteilung bei Ehepaaren: Wie sollten wir die Lebenshaltungskosten aufteilen?

Wie Paare ihre Finanzen in der Partnerschaft beziehungsweise die Geldverteilung als Ehepaar handhaben wollen, hängt von vielen Faktoren ab. Die einen haben in Sachen Ehe und Geld von den Eltern vorgelebt bekommen, dass spätestens nach der Heirat alles in einen Topf wandert und ein gemeinsames Girokonto die bisherigen Konten ablöst. Andere fühlen sich mit einer solchen Lösung nicht wohl und würden lieber weiterhin auch ihr eigenes Geld behalten und lediglich gemeinsame Kosten wie etwa die Miete oder die Lebensmitteleinkäufe teilen. Hier gibt es kein Richtig oder Falsch – wichtig ist vielmehr, dass Sie gemeinsam eine Lösung finden, mit der Sie sich beide wohlfühlen.  

Entscheiden Sie sich zusammen für die Variante "alle Einnahmen in einen Topf", erübrigt sich das Aufteilen der Lebenshaltungskosten. Bei allen anderen Varianten ist es mit dem Einrichten eines gemeinsamen Girokontos oder dem Sammeln aller gemeinsamen Ausgaben im Laufe des Monats hingegen nicht getan und es muss ein von beiden Partnern als fair empfundener Aufteilungsschlüssel für die Kosten her – etwa wie im Beispielfall "Sabine und Klaus" anhand der Anteile beider Einkommen am Gesamteinkommen.  

Klärungsbedarf besteht zudem auch hinsichtlich der Definition der gemeinsamen Kosten: Soll beispielsweise Kleidung auch dazu gehören oder bezahlen beide Partner diese über ihr jeweils eigenes Konto? Was ist mit den laufenden Kosten für ein Auto, das einer der beiden besitzt und welches von beiden genutzt wird?  

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Gemeinschaftskonto oder Einzelkonten – Welche Lösungen gibt es?

Ob mit oder ohne Trauschein: Als Paar stehen Sie spätestens mit der gemeinsamen Wohnung vor der Frage, wie Sie die laufenden Kosten abrechnen wollen. Dabei haben Sie folgende Optionen:

Ein-Konten-Modell: Girokonten kündigen, Gemeinschaftskonto eröffnen

Diese Variante eignet sich für Sie, wenn Sie alles in einen Topf packen möchten. Der Vorteil: Es sind keine Absprachen zur Kostenaufteilung nötig. Als Nachteil wird von manchen empfunden, dass man beispielsweise dem Partner kein Geschenk kaufen kann, ohne dass dieser es beim Blick auf den Kontoauszug merkt. Diese Option setzt zudem Vertrauen im Hinblick auf das Ausgabeverhalten Ihres Partners voraus. Sind Sie beispielsweise eher sparsam und Ihr Partner überhaupt nicht, kann dies zu Streit führen.  

Zwei-Konten-Modell: Girokonten beibehalten

Bei dieser Variante ist es erforderlich, dass Sie und Ihr Partner zuverlässig Ihre im Laufe des Monats angefallenen Kosten notieren oder die Kassenbons sammeln. Am Monatsende rechnen Sie alle Ausgaben aus und teilen die Kosten entsprechend Ihrer individuellen Vereinbarung auf. Bei dieser Variante empfiehlt sich das Führen eines Haushaltsbuchs besonders, denn die Ausgaben werden ohnehin notiert. Der Zusatzaufwand hält sich daher in Grenzen.

Drei-Konten-Modell: Girokonten beibehalten, Gemeinschaftskonto eröffnen

Diese Lösung eignet sich für Sie, wenn Sie weiterhin über eigenes Geld verfügen möchten. "Bei diesem Modell behalten beide ihre Bankverbindung und überweisen entweder einen Anteil ihres Gehalts auf das Gemeinschaftskonto, von dem Miete, Versicherungen, Urlaube oder Lebensmittel abgehen", erläutert Anke Behn, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Bremen.

Alternativ können beide Partner auch ihr Gehalt auf das Gemeinschaftskonto überweisen lassen und sich jeweils ein Taschengeld auf ihr Einzelkonto auszahlen. Beide Varianten haben laut Behn einen entscheidenden Vorteil: "Beide Partner behalten ihre Eigenständigkeit und ersparen sich mühselige Diskussionen um persönliche Ausgaben."

Wie können wir am besten für gemeinsame Ziele sparen?

Ob neues Familienauto oder sogar eine eigene Immobilie: Früher oder später schmieden Sie mit Ihrem Partner zunehmend gemeinsame Pläne – und damit taucht die Frage auf, wie Sie das gemeinsame Sparziel erreichen wollen.

So können Sie bei getrennten Konten beispielsweise jeweils einen bestimmten Prozentsatz Ihres Einkommens nach Abzug der gemeinsamen Lebenshaltungskosten auf ein Tagesgeldkonto überweisen. Alternativ können Sie auch ein gemeinsames Tagesgeldkonto eröffnen und den Sparbetrag für gemeinsame Anschaffungen jeweils monatlich dorthin überweisen.

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Haben Sie bereits eine größere Summe angespart und winken für Festgeld attraktive Zinsen, kann auch ein solches Konto interessant sein – je nachdem, wann und wofür Sie den Betrag benötigen und ob Sie bereits einen ausreichend hohen Notgroschen auf dem Tagesgeldkonto haben.

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Je nachdem, ob sich Ihre Vorstellungen zum Thema Risiko bei der Geldanlage ähneln oder nicht, käme für Sie als Paar auch ein gemeinsames Depot und ein ETF- oder Fondssparplan infrage – oder die Anlage über einen Robo-Advisor. Weicht die Risikoneigung deutlich voneinander ab, bietet es sich eher an, getrennt voneinander zu investieren.

Tipp: Kennen Sie die 50-30-20-Regel? Damit behalten Sie stets einen Überblick über Ihre Finanzen und bauen gleichzeitig Vermögen auf: Sie teilen mit dieser Budgetier-Methode Ihr monatliches Nettoeinkommen zu 50 Prozent auf den Bereich Fixkosten, zu 30 Prozent auf den Bereich Freizeit und zu 20 Prozent auf den Bereich Sparen auf.

Die Konditionen für Tagesgeld und Festgeld ändern sich laufend – und nicht immer bietet die Hausbank die besten Konditionen. So bietet etwa die Ikano Bank* Neukunden drei Monate aktuell 3,51 Prozent aufs Tagesgeld. Die TF Bank** offeriert ihren Neukunden 3,40 Prozent für die ersten drei Monate, die luxemburgische Advanzia Bank** lockt mit 3,35 Prozent Verzinsung für die ersten drei Monate. Wer lieber auf eine deutsche Bank setzt, erhält etwa bei Meine Bank** für den gleichen Zeitraum 3,20 Prozent. Nicht auf Neukunden begrenzt ist hingegen etwa das Tagesgeldangebot von "wiLLBe*" mit 2,80 Prozent (alle Zins-Angaben Stand 19. Dezember 2024).

Beim Festgeld locken unter anderem Anbieter wie Rediem Capital*, Ayvens Bank sowie KT Bank mit attraktiven Zinsangeboten. Rediem Capital und Ayvens Bank bieten beispielsweise für zwölf Monate Laufzeit derzeit 3,25 und 3,15 Prozent, die KT Bank 3,10 Prozent (alle Angaben Stand 19. Dezember 2024).

  • Tipp: Der Tagesgeld-Vergleich von biallo.de hilft Ihnen dabei, einen schnellen Überblick über die Angebote von mehr als 1.200 Banken zu erhalten. Für längerfristige Geldanlagen kommt der Festgeld-Vergleich infrage. Wenn Sie sich auch für Kapitalmarktanlagen interessieren, bietet der Robo-Advisor-Performance-Vergleich von biallo.de einen ersten Überblick.

Schulden in der Partnerschaft - gemeinsame Kredite oder einzelne Haftung?  

Je länger eine Beziehung dauert, desto eher rücken auch Themen wie zum Beispiel Kredite in den Fokus – sei es für ein gemeinsames Auto oder sogar eine Immobilie. Doch wer haftet eigentlich wofür und welche Stolperfallen sind zu beachten? Sollte ein Partner den Kredit allein aufnehmen oder beide ihn gemeinsam beantragen? Die beiden Optionen im Überblick:

Variante 1: Gemeinsamer Kredit

Bei dieser Variante haften Sie beide für den Kredit. Konkret: Zahlen beispielsweise nur Sie die monatlichen Darlehensraten und stellen Sie die Zahlungen ein, muss Ihr Partner oder Ihre Partnerin zahlen. Der Vorteil eines gemeinsamen Kredits: Die Bank bietet Ihnen oft attraktivere Zinskonditionen, weil sie beide Einkommen berücksichtigt und sich an zwei Vertragspartner wenden kann. Voraussetzung ist, dass beide Partner auch über ausreichend verfügbares Einkommen verfügen.

Allein wegen günstigerer Konditionen sollten Sie einen gemeinsamen Kredit jedoch nicht einfach abschließen. So muss Ihnen beiden klar sein, dass Sie im Ernstfall für die Zahlungen allein geradestehen. Damit eignet sich diese Variante eher für Paare, bei denen beide in der Lage sind, problemlos die Raten zahlen zu können – und die beide verantwortungsvoll mit ihrem Geld umgehen.  

Variante 2: Ein Kreditnehmer

Ob verheiratet oder nicht: Sie müssen nicht zwingend einen Kredit gemeinsam aufnehmen, sondern können dies auch jeder für sich allein tun. Je nach Einkommenssituation kann es allerdings passieren, dass Banken Ihnen keinen Kredit geben. Das wäre beispielsweise beim Immobilienkauf der Fall, wenn das einzelne Einkommen aus deren Sicht nicht ausreicht.  

Wer haftet für einen Kredit bei Trennung?  

Insbesondere beim Thema Kreditaufnahme empfiehlt es sich, dass Sie offen miteinander darüber sprechen, mit welcher Lösung Sie sich beide wohlfühlen oder nicht. So wäre beispielsweise Vorsicht angebracht, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin auf einen gemeinsamen Kreditvertrag für eine Anschaffung drängt, die nicht zur gemeinsamen Lebenshaltung zählt. 

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Banken sich nicht dafür interessieren, ob man dauerhaft zusammenbleibt. Trennen Sie sich, bleibt der gemeinsame Kreditvertrag weiterhin bestehen. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:  

  1. Ist eine vorzeitige Tilgung der Kreditsumme möglich, können Sie den Kreditvertrag auf diesem Weg beenden. Mitunter kann auch eine Umschuldung infrage kommen.  
  2. Geht dies nicht, kommt je nach Einkommenssituation die so genannte Schuldhaftentlassung infrage. In diesem Fall willigt die Bank ein, den Kredit mit einem der beiden Kreditnehmer fortzuführen. Der andere ist dann nicht mehr Vertragspartei und haftet somit auch nicht mehr für die Zahlung der noch ausstehenden Kreditraten. Diese Lösung kommt allerdings nur infrage, wenn derjenige, der den Kredit fortführt, die Raten aus Sicht der Bank auch problemlos zahlen kann. Auf diesem Wege können Sie im Fall einer Trennung die mitunter hohe Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, die für das vorzeitige Ablösen eines Immobilienkredits fällig wird.

Wie können wir Lohnarbeit und Care-Arbeit finanziell fair ausgleichen?

Über das Thema Care-Arbeit und einen finanziellen Ausgleich hierfür zu sprechen, ist besonders wichtig, wenn einer von Ihnen beispielsweise wegen des Nachwuchses einige Jahre erheblich mehr Care-Arbeit leistet und beruflich zurücksteckt. Trennen Sie sich, steht derjenige von Ihnen mit weniger Einkommen erheblich schlechter da. Das gilt insbesondere für Unverheiratete, da der andere Partner dann keine Rentenansprüche abtreten muss.

Um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren, können Sie beispielsweise vereinbaren, dass der Besserverdiener einen Altersvorsorgevertrag für den anderen abschließt. Wenn Sie sich nicht auf einen solchen Vertrag festlegen möchten, können Sie alternativ zum Beispiel auch einen ETF-Sparplan einrichten.

Denkbar wäre auch, dass der Betrag, der nach Abzug der gemeinsamen Lebenshaltungskosten übrigbleibt, je zur Hälfte an beide Partner geht. So erhält derjenige mit dem geringeren Einkommen automatisch einen größeren Anteil als bei einer Aufteilung entsprechend der Beiträge zum Gesamteinkommen.

Im Beispielfall "Sabine und Klaus" sähe dies so aus, dass Klaus und Sabine jeweils so viel Geld auf das Gemeinschaftskonto einzahlen, dass sie je 500 Euro für sich übrig haben. Sabine müsste dann 1.000 Euro und Klaus 2.000 Euro auf das Gemeinschaftskonto zahlen, um die gemeinsamen Kosten in Höhe von 3.000 Euro zu bestreiten. Sabine erhielte bei dieser Vorgehensweise somit jeden Monat 125 Euro mehr.

Welche Versicherungen sind sinnvoll, um sich gegenseitig abzusichern?  

Auch Versicherungen sind ein Thema, mit dem Sie sich im Rahmen der Vorgehensweise in Sachen Finanzen in der Partnerschaft befassen sollten. 

Insbesondere wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen und einen Hauskredit benötigen, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Das gilt vor allem bei einer klassischen Rollenverteilung mit sehr unterschiedlichen Einkommen in einer Partnerschaft. Schließen Sie eine solche Versicherung beispielsweise über die Höhe des Immobilienkredits ab, kann der Partner mit weniger Einkommen das Darlehen problemlos zurückzahlen und muss die gemeinsame Immobilie nicht verkaufen, sollte der andere sterben.

Eine Risikolebensversicherung können Sie unter anderem bei Anbietern wie etwa der Debeka, Canada Life oder auch der EUROPA-Versicherung abschließen.  

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Welche Steuerklassen-Modelle für Ehepaare gibt es?  

Das Thema Steuern spielt indirekt auch eine Rolle, wenn es um das Thema Geldverteilung bei Ehepaaren geht.

Das gilt vor allem bei einem finanziellen Ungleichgewicht in einer Beziehung mit Trauschein: In diesem Fall wählt derjenige mit deutlich höherem Einkommen üblicherweise Steuerklasse 3 und profitiert von geringen Steuerabzügen im Vergleich zur Steuerklasse 4, während der andere mit Steuerklasse 5 deutlich mehr Steuern zahlt als in Klasse 4. Landen sämtliche Einnahmen in einem Topf, entsteht daraus zumindest beim gemeinsamen Einkommen kein Nachteil. Behält der oder die Besserverdienende hingegen bei getrennten Konten seinen Steuervorteil für sich, wäre der andere benachteiligt. Auch hier lautet daher der Rat, sich regelmäßig über das Thema Geld auszutauschen. Haben Sie beispielsweise die ungünstige Steuerklasse 5, können Sie sich gemeinsam darauf einigen, dass die Steuer gemäß Steuerbescheid entsprechend des Anteils am Gesamteinkommen aufgeteilt wird.  

Wollen Sie die mitunter hohen Steuernachforderungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung vermeiden, können Sie auch die Steuerklassen-Kombination 4/4 wählen – und würden bei einem großen Gehaltsunterschied im Rahmen der Einkommensteuererklärung im Folgejahr eine hohe Erstattung erhalten.

Treffgenauer ist hingegen – je nach Einkommen beider Ehepartner – die dritte Option in Form der Steuerklassen 4/4 mit Faktor: Hier berücksichtigt das Finanzamt im laufenden Steuerjahr die Einkommensunterschiede.  

Lesen Sie auch: Finanzielle Leistungen vom Staat unterstützen Eltern bei der Familiengründung. Ein weiterer Ratgeber von biallo.de gibt einen Überblick über die wichtigsten Familienleistungen für werdende Eltern.

Fazit: Regelmäßig über die Finanzen in der Partnerschaft sprechen

In puncto Finanzen in der Partnerschaft können Sie Streit am besten vermeiden, wenn Sie sich regelmäßig über das Thema austauschen – auch und vor allem dann, wenn sich Änderungen an der aktuellen Einkommenssituation abzeichnen. Das kann beispielsweise wegen Nachwuchs sein oder auch wegen dem Wunsch eines Partners, sich eine Auszeit zu nehmen oder die Arbeitszeit aufzustocken.

So empfiehlt etwa das mit seinem Podcast "Beziehungsinvestoren" erfolgreiche Ehepaar Marielle und Mike Schäfer sogenannte "Money Dates" – regelmäßige feste Verabredungen für Gespräche rund ums Thema Geld. Der Vorteil: Beide Partner müssen keine Scheu haben, die Thematik anzusprechen, denn ein Termin dafür ist so im Vorfeld bereits festgelegt.

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Über die Autorin Claudia Lindenberg

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Sie hat Volkswirtschaftslehre in Kiel und Hamburg studiert und 1998 bis 1999 ein Volontariat bei einem Wirtschaftsmagazin absolviert. Es folgten rund 15 Jahre als fest angestellte Redakteurin. Mittlerweile ist sie als freie Finanzjournalistin für verschiedene Auftraggeber tätig. Wie funktionieren Investmentfonds? Nachhaltigkeit und Geldanlage – was ist dabei zu beachten? Was zeichnet eine gut durchdachte Baufinanzierung aus? Solche Fragestellungen sowie weitere Verbraucherthemen wie zum Beispiel „Erben und Immobilien“ bearbeitet sie seit mehr als 20 Jahren anschaulich und auch für Laien gut verständlich auf – nachzulesen unter anderem beim Magazin „Verbraucherblick“ und seit Anfang 2019 auch bei Biallo.

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