Das erwartet Sie in diesem Artikel
- 1.Was bringt die Elterngeldreform 2021 (für Geburten ab 01.09.2021)?
- 2.Elterngeld - die aktuellen Regelungen
- 3.Das Basiselterngeld
- 4.Das Elterngeld Plus
- 5.Der Partnerschaftsbonus
- 6.Das Elterngeld berechnen
- 7.Elterngeld für Selbständige
- 8.Elterngeld für Alleinerziehende
- 9.Was gilt bei Zwillingen und mehreren kleinen Kindern?
- 10.Wie lange gibt es Elterngeld?
- 11.Was bringt ein Wechsel der Steuerklasse für den Elterngeldanspruch?
- 12.Ist das Elterngeld steuerfrei?
- 13.Wie kann ich Elterngeld beantragen?
- 14.FAQ
Junge Eltern treten nach der Geburt ihres Babys zeitweise im Job kürzer und verdienen weniger Geld. Oder gar keines mehr, wenn sie im Job pausieren und ihr Kind in den ersten Lebensjahren selbst betreuen. Das Elterngeld soll junge Eltern finanziell absichern und unterstützen.
Was bringt die Elterngeldreform 2021 (für Geburten ab 01.09.2021)?
Durch die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes soll das Elterngeld flexibler werden. Die neuen Regeln gelten für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren werden. Die zwei großen Ziele, die die Regierung erreichen möchte, sind mehr Freiräume für Familien und die Unterstützung der partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbsarbeit und Familienzeit unter den Eltern. Konkret heißt das:
I. Mehr Teilzeitmöglichkeiten
Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs wurde von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Damit möchte der Gesetzgeber die Vier-Tage-Woche ermöglichen. Der Partnerschaftsbonus kann nun mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden (bisher mit 25 bis 30 Wochenstunden). Neu ist außerdem, dass der Partnerschaftsbonus für zwei bis vier aufeinanderfolgende Monate genommen werden kann. Kommt es während der Monate zu einer Unter- oder Überschreitung der Wochenstundengrenze, müssen Eltern den Bonus nur für den betreffenden Monat zurückzahlen. Lücken im Elterngeldbezug sind für den weiteren Elterngeldbezug nicht relevant. Mit dem Partnerschaftsbonus können Eltern, die parallel arbeiten, zusätzliche Monate Elterngeld Plus erhalten. Näheres dazu weiter unten.
II. Rücksicht auf die Situation von Eltern mit Frühgeborenen
Eltern von Frühchen dürfen auf mehr Rücksicht auf ihre Situation hoffen. So erhalten Eltern, deren Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommt, einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Kommt das Baby acht Wochen zu früh, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate. Bei zwölf Wochen sind es drei Monate und bei 16 Wochen erhalten Eltern vier zusätzliche Elterngeldmonate.
III. Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen
Außerdem sollen durch die Neuerungen sowohl Verwaltungen als auch Eltern von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Das Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht betroffenen Antragstellern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen beim Elterngeld. So können Eltern mit selbständigen Nebeneinkünften von durchschnittlich weniger als 35 Euro im Monat wählen, dass nur ihre Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit in den vergangenen zwölf Monaten berücksichtigt werden. Das kann unter Umständen vorteilhafter sein, als wenn wie bislang pauschal das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt zählt.
IV. Neue Einkommensgrenzen
Paare mit Einkommen über 300.000 Euro haben zukünftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Bis dato lag die Grenze bei 500.000 Euro. Entscheidend ist und bleibt das zu versteuernde Einkommen. Bei alleinerziehenden Elternteilen ändert sich nichts. Die maximale Einkommensgrenze bleibt für Alleinerziehende bei 250.000 Euro.
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Elterngeld - die aktuellen Regelungen
Elterngeld erhalten Arbeitnehmer, Selbständige, Azubis, Studenten und auch Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Das Elterngeld gibt es als Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus.
Wußten Sie schon? Kurz nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Das Basiselterngeld
Diese Variante kann man als Standard verstehen. Das Basiselterngeld erhalten Eltern für mindestens zwei und maximal 14 Monate (zwölf Monate plus zwei Partnermonate, die die Familie zusätzlich erhält, wenn beide Eltern das Elterngeld in Anspruch nehmen) nach der Geburt Ihres Kindes.
Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro. Die Basiselterngeld-Monate können Eltern sich frei bis zum 15. Lebensmonat des Kindes auf- und einteilen.
Eine Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 32 Wochenstunden ist möglich.
Das Elterngeld Plus
Das Elterngeld Plus ist die gestreckte Variante des Basiselterngeldes. Das bedeutet, das Elterngeld Plus gibt es doppelt so lange, wie das Basiselterngeld – dafür aber monatlich nur die Hälfte des Betrags. Ein Monat Basiselterngeld entsprechen zwei Monaten Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus beträgt mindestens 150 Euro und maximal 900 Euro. Eltern, die in Teilzeit arbeiten, können mit dieser Variante das Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben sich im vierten Quartal 2020 rund 37 Prozent der Eltern, die Elterngeld beantragt haben, für Elterngeld Plus entschieden.
Der Partnerschaftsbonus
Dieses Extra steht für bis zu vier zusätzliche Elterngeld Plus Monate, die im Anschluss an den regulären Elterngeldbezugszeitraum von beiden Partnern beantragt werden können. Der Partnerschaftsbonus soll ein Angebot für Elternpaare sein. Er kann für zwei bis vier Monate genommen werden. In dieser Zeit arbeiten beide Eltern in Teilzeit und zwar mindestens 24 und höchstens 32 Stunden. Bis 1. September 2021 waren es mindestens 25 und höchstens 30 Stunden und die Eltern mussten vier Partnerschaftsmonate am Stück nehmen.
Mit dem Partnerschaftsbonus erhofft sich die Regierung, Mütter zu einem vollzeitnahen Teilzeitjob zu ermuntern. Und Väter für die gleichberechtigte Aufgabenteilung zu begeistern. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus erhalten.
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Das Elterngeld berechnen
Das Elterngeld beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des wegfallenden Nettolohns, höchstens 1.800 Euro, mindestens jedoch 300 Euro. Maßgeblich ist dabei der Nettolohn in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. Wer weniger als 1.000 Euro verdient, erhält mehr Elterngeld: Für je zwei Euro, um die Ihr Einkommen unter der Grenze von 1.000 Euro liegt, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte - auf bis zu 100 Prozent.
Vereinfachtes Beispiel: Ihr Nettolohn beträgt 900 Euro. Das sind 50 mal zwei Euro weniger als 1.000 Euro. Damit erhöht sich der Prozentsatz um fünf Prozentpunkte von 67 auf 72 Prozent. Das Elterngeld beträgt somit 648 Euro (72 Prozent von 900 Euro). Wichtig: Der von der Elterngeldstelle berechnete Elterngeld-Netto-Lohn und der auf Ihrer Gehaltsabrechnung zu findende Netto-Lohn sind nicht identisch.
Die Elterngeldstelle zieht vom Bruttolohn Pauschalen für Sozialabgaben, Steuern und Werbungskosten ab. Bei einem Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro beträgt das Elterngeld 67 Prozent des Nettolohns. Bei einem Einkommen von 1.200 Euro und mehr sinkt der Prozentsatz von 67 auf bis zu 65 Prozent, sodass maximal 2.769,23 Euro Einkommen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. Auch hier ändert sich der Prozentsatz von 67 auf 65 Prozent wieder jeweils pro zwei Euro um 0,1 Prozentpunkte.
Biallo Tipp:
Mit dem Elterngeldrechner mit Planer des BMFSFJ können Mütter und Väter ihren Anspruch auf Elterngeld ermitteln und mehrere Varianten durchspielen. Der Planer gibt einen recht guten Überblick, welche Möglichkeiten sie haben, wie Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus miteinander zu kombinieren sind.Elterngeld für Selbständige
Neben Arbeitnehmern können auch Erwerbslose oder Selbständige Elterngeld beantragen. Anspruch auf Elterngeld hat nämlich laut Paragraf 1 (1) BEEG, wer ...
- einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
- dieses Kind selbst betreut und erzieht und
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Berechnung: Für die Berechnung der Elterngeldhöhe nehmen Selbständige am besten den aktuellen Steuerbescheid zur Hand und teilen das zu versteuernde Einkommen durch zwölf. Damit haben sie ihr Monats-Nettoeinkommen. Ist der aktuelle Steuerbescheid nicht da, tut es auch der vorherige (insofern die Zahlen in etwa gleich sind).
Mischeinkünfte: Wer Mischeinkünfte hat, sprich Einkünfte aus einem Angestellten-Verhältnis und selbständiger Arbeit, gilt im Elterngeldbezug als Selbständiger. Die Angestellte, die auf ihrem Hausdach eine Photovoltaikanlage hat, ist gewerbetreibend und somit selbständig.
Lagen die Einnahmen aus selbständiger Arbeit jedoch durchschnittlich unter 35 Euro pro Monat, können Eltern beantragen, dass diese nicht berücksichtigt werden. Das kann unter Umständen von Vorteil sein.
Vorläufiger Bescheid: Selbstständige erhalten einen vorläufigen Elterngeldbescheid. Das bedeutet, dass sie das Elterngeld erhalten – doch unter Vorbehalt. Hat der entsprechende Elternteil während des Elterngeld-Bezugs Einkünfte, wie etwa verspätet bezahlte Rechnungen, werden die mit dem Elterngeld verrechnet. Am Ende des Elterngeldbezugs sind solche Einkünfte anzugeben, das Elterngeld wird neu berechnet und dann erst erfolgt der finale Bescheid. Dieser kann eine Aufforderung zur Rückzahlung oder eine Nachzahlung von der Elterngeldstelle enthalten.
Biallo Tipp:
Schwangere Selbständige sollten vor der Geburt abwägen, ob und welche Abschreibungen und Betriebsausgaben, sie geltend machen, um den Gewinn nicht zu schmälern. Denn weniger Gewinn bedeutet weniger Elterngeld. Einige Frauen haben gesundheitliche Probleme in der Schwangerschaft, können vor der Geburt nicht wie gewohnt arbeiten und fahren Verluste ein. Das schmälert das Elterngeld. In dem Fall ist es sinnvoll zu versuchen, einen anderen Bemessungszeitraum zu beantragen.Elterngeld für Alleinerziehende
Erfüllen Alleinerziehende dieselben Voraussetzungen wie Elternpaare, können sie alle Leistungen erhalten. Das gilt für die zeitliche Einteilung, Partnermonate und Partnerschaftsbonus. Wer weder angestellt noch selbständig ist, hat in der Regel einen Anspruch auf das Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro.
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Was gilt bei Zwillingen und mehreren kleinen Kindern?
Bei Mehrlingsgeburten erhalten Eltern einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes weitere Kind. Für Familien mit mehreren kleinen Kindern im Haushalt gibt es den Geschwisterbonus. Er beträgt zehn Prozent des Elterngeldes - mindestens 75 Euro.
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Wie lange gibt es Elterngeld?
Wie lange Eltern insgesamt Elterngeld bekommen, hängt davon ab, welche Varianten oder Kombinationen sie wählen. Grundsätzlich gilt: Das Elterngeld wird vom Tag der Geburt des Kindes an monatlich gewährt - und zwar für das erste Lebensjahr. Das Mutterschaftsgeld wird dabei mit angerechnet. Der Zeitraum kann sich um zwei weitere Monate verlängern, wenn auch der andere Elternteil die Betreuung übernimmt oder Sie alleinerziehend für Ihr Kind in der Pflicht sind. Wer sich für Elterngeld Plus entscheidet, streckt – wie bereits erwähnt – das Elterngeld gewissermaßen. Der Anspruchszeitraum kann sich verdoppeln bei maximal halber Betragshöhe. Hinzu kommen können noch weitere vier Partnerschaftsmonate.
Was bringt ein Wechsel der Steuerklasse für den Elterngeldanspruch?
Richtig gemacht, kann ein Wechsel der Steuerklasse das Elterngeld deutlich erhöhen – zum Beispiel, wenn Sie von der Steuerklasse IV in die Steuerklasse III wechseln. Voraussetzung für die Anerkennung einer günstigeren Steuerklasse mit höherem Nettoeinkommen ist aber, dass die entsprechende Steuerklasse spätestens sieben Kalendermonate vor dem Beginn des Mutterschutzes beim Finanzamt beantragt wurde. Anders als früher ist somit ein rechtzeitiger Wechsel bei bereits bestehender Schwangerschaft kaum mehr möglich. Um die knappe Frist nicht zu versäumen, sollten bereits Eltern mit einem Kinderwunsch die Steuerklasse frühzeitig wechseln – dadurch zu viel einbehaltene Steuern bekommen sie über die Steuererklärung zurückgezahlt, das höhere Elterngeld dürfen sie aber behalten.
Ist das Elterngeld steuerfrei?
Das Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei, wird aber als Lohnersatzleistung dennoch indirekt besteuert. Der Hintergrund: Elterngeld wird in den Progressionsvorbehalt einbezogen und erhöht damit den Steuersatz auf das restliche Einkommen im Jahr des Elterngeldbezuges. Dafür wird der Steuersatz berechnet, den Sie zahlen müssten, wenn das Elterngeld tatsächlich steuerpflichtig wäre. Und dieser höhere Steuersatz wird dann auf Ihr tatsächliches Einkommen ohne Elterngeld angewendet.
Wie kann ich Elterngeld beantragen?
Den Antrag auf Elterngeld sollten Mütter oder Väter zeitnah – aber spätestens drei Monate – nach der Geburt des Kindes an die entsprechende Elterngeldstelle senden. Denn Elterngeld gibt es rückwirkend höchstens für drei Monate und wer sich hier zu viel Zeit lässt, verschenkt Geld.
Das Formular für den Antrag gibt es bei der Elterngeldstelle, Gemeinde-Verwaltungen, in den meisten Krankenhäusern mit Geburtenstation oder beim Familienportal. Wer in den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen oder Thüringen wohnt, kann via Elterngeld digital sein Elterngeld online beantragen und das Formular ausfüllen.
Praktisch: Sämtliche Angaben können Eltern nach der Berechnung mit dem Elterngeldrechner in das Elterngeld Digital übertragen.