Generationenwohnen

Wohnen für Hilfe: Günstig wohnen und im Alltag helfen

Redaktion
Redakteur
Helga Riedel
Autorin
Aktualisiert am: 08.05.2026

Auf einen Blick

  • Bei Wohnen für Hilfe wird günstiger Wohnraum gegen Alltagshilfe getauscht – etwa Einkaufen, Gartenarbeit oder Unterstützung im Haushalt.
  • Als Faustregel gilt häufig: ein Quadratmeter Wohnraum entspricht einer Stunde Hilfe im Monat.
  • Pflegeleistungen sind ausgeschlossen; Aufgaben, Nebenkosten, Kündigung und Haftung sollten schriftlich geregelt werden.
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Bei Wohnen für Hilfe erhalten Studierende günstigen Wohnraum und unterstützen Seniorinnen, Senioren oder Familien im Alltag.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

„Wohnen für Hilfe" ist eine Wohnpartnerschaft, bei der Studierende oder andere Wohnraumsuchende günstig oder mietfrei wohnen und dafür im Alltag helfen. Üblich ist als Faustregel eine Stunde Hilfe pro Monat je Quadratmeter Wohnraum. Nebenkosten zahlen die Wohnraumnehmenden meist selbst. Pflegeleistungen sind ausgeschlossen.

Was ist Wohnen für Hilfe?

Wohnen für Hilfe ist ein Modell, bei dem Wohnraum nicht nur gegen Geld, sondern teilweise oder vollständig gegen Hilfe im Alltag überlassen wird. Das Modell richtet sich vor allem an Studierende, Seniorinnen und Senioren, Familien und Menschen mit Unterstützungsbedarf.

Statt einer üblichen Miete wird häufig Alltagshilfe vereinbart; Nebenkosten wie Strom, Wasser oder Heizung zahlen die Wohnraumnehmenden in der Regel selbst. Damit beide Seiten profitieren, sollten Erwartungen, Aufgaben und Kosten vor dem Einzug klar geregelt werden.

Die Idee entstand Anfang der 1990er-Jahre in deutschen Hochschulstädten: Studierende suchten bezahlbaren Wohnraum, während viele ältere Menschen freie Zimmer und Unterstützungsbedarf im Alltag hatten. In Darmstadt entwickelte sich daraus 1992 eines der ersten deutschen Projekte „Wohnen für Hilfe“.

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Wie funktioniert Wohnen für Hilfe?

Bei „Wohnen für Hilfe“ vermitteln häufig Studierendenwerke, Kommunen, soziale Träger oder Hochschulen zwischen Wohnraumgebenden und Wohnraumsuchenden. Interessierte Studierende oder andere Wohnraumsuchende bewerben sich ebenso wie Seniorinnen, Senioren, Familien oder Menschen mit Unterstützungsbedarf, die ein Zimmer oder eine kleine Wohneinheit anbieten möchten.

Anders als bei einer klassischen Zimmervermittlung geht es nicht nur um Kontaktdaten und freie Räume. Viele Vermittlungsstellen prüfen zunächst, ob die angebotenen Räume geeignet sind, welche Unterstützung gewünscht wird und welche Erwartungen beide Seiten an das Zusammenleben haben.

Am Anfang stehen meist Selbstauskünfte, Gespräche und ein persönliches Kennenlernen. So lässt sich besser einschätzen, ob Wohnraumgebende und Wohnraumsuchende im Alltag harmonieren könnten. Je ehrlicher beide Seiten ihre Gewohnheiten, Bedürfnisse und Grenzen ansprechen, desto größer sind die Chancen auf eine tragfähige Wohnpartnerschaft.

Denn das Zusammenleben kann nur funktionieren, wenn Rücksichtnahme, Toleranz und klare Absprachen zusammenkommen. Alle Beteiligten sollten daher vor dem Einzug klären, welche Räume genutzt werden dürfen, welche Hilfeleistungen erwartet werden, wann diese erbracht werden und welche Kosten entstehen.

Können sich beide Seiten ein Zusammenleben vorstellen, sollten die wichtigsten Punkte schriftlich festgehalten werden. Manche Vermittlungsstellen sehen zusätzlich eine Probephase vor. Dauer, Kündigungsfristen, Nebenkosten und Hilfeleistungen hängen jedoch vom jeweiligen Projekt, der Wohnform und dem konkreten Vertrag ab.

Häufige Grundsätze bei Wohnen für Hilfe

Viele Projekte orientieren sich an ähnlichen Grundsätzen. Entscheidend sind aber immer die Vereinbarungen im konkreten Vertrag und die Vorgaben der jeweiligen Vermittlungsstelle.

  • Als Faustregel wird oft eine Stunde Hilfe pro Monat je Quadratmeter überlassenem Wohnraum vereinbart.
  • Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung zahlen die Wohnraumnehmenden in der Regel selbst.
  • Art, Umfang und Zeiten der Hilfeleistungen sollten schriftlich festgelegt werden.
  • Pflegeleistungen und medizinische Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
  • Probezeit, Mindestmietdauer und Kündigungsfrist hängen vom konkreten Vertrag und der Wohnform ab.
  • Ein schriftlicher Vertrag ist dringend zu empfehlen.

Biallo-Lesetipp: Wegen steigender Mieten suchen viele Studierende nach günstigen Wohnalternativen. Warum Modelle wie „Wohnen für Hilfe“ immer beliebter werden und wie sich damit Wohnkosten sparen lassen, zeigt unser Überblick zu den aktuellen Kosten fürs Wohnen im Studium.

Welche Hilfeleistungen sind erlaubt?

Bei „Wohnen für Hilfe“ werden keine Pflegeleistungen vereinbart, sondern einfache Alltagshilfen. Entscheidend ist, dass Art, Umfang und Zeiten der Unterstützung vor dem Einzug schriftlich festgehalten werden.

Typische Alltagshilfen

Erlaubt sind vor allem Tätigkeiten, die den Alltag erleichtern und keine fachliche Pflege oder medizinische Betreuung erfordern.

Dazu zählen je nach Vereinbarung zum Beispiel:

  • Einkaufen und Besorgungen erledigen
  • Unterstützung im Haushalt
  • Gartenarbeit
  • Begleitung zu Terminen oder Spaziergängen
  • Haustierbetreuung
  • Hilfe mit Computer, Smartphone oder Schriftverkehr
  • Gesellschaft leisten und gemeinsame Aktivitäten
  • Kinderbetreuung oder Hausaufgabenhilfe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist

Pflegeleistungen sind ausgeschlossen

Pflegeleistungen gehören nicht zu „Wohnen für Hilfe“. Studierende oder andere Wohnpartner sollten daher keine medizinischen Tätigkeiten, keine Körperpflege und keine regelmäßige Betreuung übernehmen, die professionelle Pflege ersetzt.

Typische Tätigkeiten, die nicht vereinbart werden sollten, sind etwa:

  • Waschen, Anziehen oder Lagern pflegebedürftiger Personen
  • Medikamentengabe oder medizinische Versorgung
  • Wundversorgung
  • regelmäßige Nachtwachen
  • Tätigkeiten, die eine pflegerische Qualifikation erfordern

Welche Vorteile hat Wohnen für Hilfe?

Wohnen für Hilfe verbindet günstigen Wohnraum mit praktischer Unterstützung im Alltag. Studierende profitieren von niedrigeren Wohnkosten, während Seniorinnen, Senioren, Familien oder Menschen mit Unterstützungsbedarf Hilfe, Gesellschaft und Entlastung erhalten.

Vorteile für Studierende

Für Studierende kann Wohnen für Hilfe eine Alternative zum klassischen WG-Zimmer oder Studentenwohnheim sein. Sie zahlen meist keine oder nur eine reduzierte Miete und übernehmen dafür vorher vereinbarte Alltagshilfen.

Die wichtigsten Vorteile:

  • Studierende erhalten günstigen Wohnraum in oft angespannten Wohnungsmärkten.
  • Sie müssen sich nicht ausschließlich auf teure WG-Zimmer oder kleine Apartments bewerben.
  • Die Wohnsituation ist häufig persönlicher und ruhiger als in großen Wohngemeinschaften.
  • Durch die Alltagshilfe entstehen soziale Kontakte und praktische Erfahrungen.
  • Die Aufgaben lassen sich bei klarer Absprache häufig gut mit Studium und Nebenjob vereinbaren.

Vorteile für Seniorinnen und Senioren

Für Seniorinnen und Senioren kann das Modell helfen, länger selbstständig in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus zu leben. Besonders wertvoll ist die Unterstützung bei Tätigkeiten, die im Alltag zunehmend schwerfallen.

Viele ältere Menschen möchten möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Eine Wohnpartnerschaft kann dabei entlasten, weil kleinere Hilfen im Haushalt, beim Einkaufen, im Garten oder bei Begleitungen regelmäßig übernommen werden können.

Die wichtigsten Vorteile:

  • Seniorinnen und Senioren erhalten Hilfe bei Einkäufen, Haushalt, Garten oder Begleitungen.
  • Der regelmäßige Kontakt kann Einsamkeit vorbeugen.
  • Ein bewohntes Haus oder eine bewohnte Wohnung kann mehr Sicherheit vermitteln.
  • Schwere oder riskante Alltagstätigkeiten müssen nicht mehr allein erledigt werden.
  • Das vertraute Wohnumfeld kann oft länger erhalten bleiben.

Vorteile für Familien und Alleinerziehende

Auch Familien und Alleinerziehende können von Wohnen für Hilfe profitieren. Häufig geht es darum, kleine Lücken im Alltag zu schließen – etwa wenn Eltern morgens früh aus dem Haus müssen, später nach Hause kommen oder regelmäßig Unterstützung bei Kindern, Haustieren oder Haushalt brauchen.

Die wichtigsten Vorteile:

  • Familien erhalten Unterstützung bei Hausaufgaben, Kinderbetreuung oder kleinen Alltagserledigungen.
  • Alleinerziehende können durch einige Stunden Hilfe pro Woche spürbar entlastet werden.
  • Wohnpartner können bei Haustieren, Einkäufen oder einfachen Aufgaben im Haushalt helfen.
  • Aufgaben und Zeiten lassen sich individuell vereinbaren.
  • Leerstehender Wohnraum wird sinnvoll genutzt.

Vertrag bei Wohnen für Hilfe: Was sollte geregelt sein?

In aller Regel halten die Träger von „Wohnen für Hilfe" einen Mustervertrag zur „Wohnraumüberlassung" oder „Wohn-Partnerschaft" bereit und helfen beim Ausfüllen und dem Verfassen individueller Vereinbarungen. Wichtig ist es, im Vertrag das Zustandekommen des Mietverhältnisses im Rahmen des gemeinnützigen Projektes "Wohnen für Hilfe" und seinen sozialen Charakter hervorzuheben.

Viele Vermittlungsstellen stellen Musterverträge bereit, in denen der soziale Charakter der Wohnpartnerschaft und die vereinbarten Hilfeleistungen festgehalten werden. Entscheidend ist, dass Wohnraum, Kosten, Aufgaben, Kündigung und Haftung eindeutig geregelt sind.

Wichtig ist eine klare vertragliche Abgrenzung: Wird Wohnraum gegen Alltagshilfe überlassen, sollte genau festgelegt werden, welche Hilfen geschuldet sind und dass keine Pflegeleistungen erbracht werden.

Was sollte der Überlassungsvertrag enthalten?

  • Den oder die Räume zur alleinigen Nutzung mit genauen Quadratmeterangaben.
  • Räume und Gegenstände der gemeinschaftlichen Nutzung wie Bad, Küche, Keller, Balkon/Terrasse, Garten, Garage, Waschmaschine mit evtl. Angaben von Nutzungszeiten.
  • Dauer des Mietvertrages und Kündigungsfristen.
  • Kaution und Miete, sofern vereinbart; bei Wohnraummietverhältnissen ist die gesetzliche Grenze für Mietsicherheiten zu beachten.
  • Mietnebenkosten und deren Abrechnungsmodalitäten.
  • Allgemeines zu den Themen, Schlüssel, Einrichtung, Reparaturen, Renovierung bei Auszug, Tierhaltung etc.

Wichtig für eine gelungene Wohnpartnerschaft ist es außerdem, in einem Anhang die gegenseitigen Erwartungen genau zu definieren, um möglichst viele Konfliktfelder auszuschließen. Dazu gehört:

  • Die Stundenanzahl und Art der Hilfeleistung.
  • Zeiten für die Hilfeleistung (täglich, wöchentlich, zu festgelegten Zeiten, spontan).
  • Verrechnung von Stundendifferenzen am Monatsende.
  • Regelungen für die jeweilige Abwesenheit (Wochenende, Semesterferien).
  • Regelungen für den Fall von Krankheit.
  • Vereinbarungen über Besuche.
  • Gewünschte gemeinsame Freizeitaktivitäten oder Mahlzeiten.

Begleitung und Beratung

Viele Vermittlungsstellen bleiben auch nach Vertragsabschluss Ansprechpartner, wenn Fragen oder Konflikte entstehen. Gerade in der Anfangsphase können Missverständnisse auftreten. Dann hilft es, wenn eine neutrale Stelle vermittelt und beide Seiten Vereinbarungen bei Bedarf nachschärfen.

Kosten, Nebenkosten und Steuern

Auch wenn keine klassische Miete gezahlt wird, sollten Nebenkosten klar geregelt werden. Werden zusätzlich Mietzahlungen vereinbart, sollten Vermieter prüfen, ob steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen.

Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Internet oder Müllgebühren sollten im Vertrag klar geregelt werden. Wichtig ist auch, ob die Nebenkosten pauschal gezahlt oder nach Verbrauch beziehungsweise Anteil abgerechnet werden.

Fließen zusätzlich zur Hilfeleistung Mieteinnahmen, sollten Vermieterinnen und Vermieter steuerlich prüfen, ob diese als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzugeben sind. Das gilt besonders, wenn für größere Räume oder eine Einliegerwohnung nicht genügend Hilfestunden vereinbart werden können und deshalb zusätzlich Geld gezahlt wird.

Welche Risiken und Konflikte gibt es?

Auch wenn „Wohnen für Hilfe“ für beide Seiten viele Vorteile haben kann, sollten die Erwartungen vor dem Einzug realistisch geklärt werden. Konflikte entstehen häufig dann, wenn Aufgaben, Zeiten, Kosten oder persönliche Grenzen nicht eindeutig vereinbart wurden.

Typische Streitpunkte sind zum Beispiel:

  • Die erwartete Hilfe nimmt mehr Zeit in Anspruch als vereinbart.
  • Aufgaben werden zu ungenau beschrieben oder verändern sich mit der Zeit.
  • Wohnraumgebende erwarten mehr Nähe, gemeinsame Zeit oder Unterstützung als abgesprochen.
  • Wohnraumnehmende fühlen sich im Alltag zu stark eingebunden oder kontrolliert.
  • Nebenkosten, Internet, Besuch, Haustiere oder Haushaltsregeln sind nicht klar geregelt.
  • Krankheit, Prüfungsphasen, Urlaub oder längere Abwesenheiten führen zu Missverständnissen.
  • Schäden im Haushalt oder Haftungsfragen sind nicht ausreichend abgesichert.

Damit die Wohnpartnerschaft funktioniert, sollten beide Seiten regelmäßig miteinander sprechen und Vereinbarungen bei Bedarf schriftlich anpassen. Wichtig ist außerdem, dass Alltagshilfe nicht schleichend zu Pflege oder dauerhafter Betreuung wird.

Vermittlung: Wo findet man Wohnen-für-Hilfe-Angebote?

Viele Wohnen-für-Hilfe-Angebote werden über Studierendenwerke, Kommunen, soziale Träger oder Hochschulen vermittelt. Der Vorteil solcher Vermittlungsstellen liegt darin, dass sie beide Seiten beraten, Erwartungen klären und häufig Musterverträge bereitstellen.

Auch Online-Plattformen und WG-Börsen bieten teilweise Rubriken für Wohnen gegen Hilfe oder Wohnpartnerschaften an. Wer dort ein Angebot findet, sollte besonders sorgfältig prüfen, ob Aufgaben, Nebenkosten, Kündigungsfristen, Versicherung, Haftung und der Ausschluss von Pflegeleistungen schriftlich geregelt sind.

Varianten von Wohnen für Hilfe

Das Grundprinzip von „Wohnen für Hilfe“ lässt sich auf unterschiedliche Lebenssituationen übertragen: Wohnraum wird günstiger oder mietfrei überlassen, im Gegenzug leisten die Wohnraumnehmenden vorher vereinbarte Unterstützung im Alltag. Neben klassischen Wohnpartnerschaften zwischen Studierenden und älteren Menschen gibt es je nach Standort weitere Modelle.

Wohnpartnerschaften unter älteren Menschen

Wohnpartnerschaften müssen nicht immer generationsübergreifend sein. Auch ältere Menschen können Wohnraum mit einer Person in ähnlicher Lebensphase teilen – etwa, wenn sie Gesellschaft suchen, sich gegenseitig im Alltag unterstützen möchten oder ein großes Haus nicht mehr allein bewohnen wollen.

Solche Modelle gehören nicht überall zu den klassischen Vermittlungsangeboten von „Wohnen für Hilfe“. Interessierte sollten sich daher bei kommunalen Wohnberatungen, Seniorenbüros, Mehrgenerationenhäusern, Wohlfahrtsverbänden oder lokalen Wohnprojekten erkundigen. Wichtig bleibt auch hier: Aufgaben, Kosten, Nebenkosten, Kündigung, Haftung und gegenseitige Erwartungen sollten schriftlich geregelt werden.

Studierende in Senioren- und Mehrgenerationenprojekten

Einige Träger haben das Prinzip auf Seniorenheime, Mehrgenerationenhäuser oder Wohnanlagen übertragen. Studierende zahlen dort eine reduzierte Miete und unterstützen im Gegenzug bei Freizeitangeboten, Begleitungen oder einfachen Alltagstätigkeiten.

Solche Modelle unterscheiden sich deutlich vom klassischen Zimmer im Privathaushalt. Deshalb sollten Interessierte genau prüfen, welche Aufgaben erwartet werden, wie viele Stunden pro Monat vorgesehen sind und ob es sich um Alltagshilfe, ehrenamtliches Engagement oder eine vertraglich geregelte Gegenleistung handelt. Pflegeleistungen sollten auch hier ausgeschlossen bleiben.

Inklusive Wohngemeinschaften

In inklusiven Wohngemeinschaften leben Menschen mit und ohne Behinderung zusammen. Ziel ist ein möglichst selbstbestimmtes Leben mitten in der Gesellschaft. Unterstützt wird häufig bei praktischen Dingen des Alltags – etwa beim Kochen, Einkaufen, bei Terminen oder bei der Freizeitgestaltung.

Je nach Konzept wohnen Studierende oder andere Mitbewohner günstiger oder mietfrei und übernehmen dafür vorher vereinbarte Alltagshilfen. Wer sich für diese Wohnform interessiert, findet Informationen häufig bei lokalen Trägern der Behindertenhilfe, Vereinen, Wohlfahrtsverbänden oder über Suchbegriffe wie „inklusive Wohngemeinschaft“ plus Ortsname.

Integrative Wohnprojekte

Auch integrative Wohnprojekte können an den Gedanken von „Wohnen für Hilfe“ anknüpfen. Dabei leben zum Beispiel Studierende, junge Erwachsene oder Geflüchtete in Wohnprojekten zusammen und unterstützen sich im Alltag, bei Sprache, Bildung, Freizeit oder Integration.

Solche Projekte sind meist stärker pädagogisch oder sozial begleitet als klassische Wohnpartnerschaften im Privathaushalt. Deshalb sollten Aufgaben, Betreuung, Verantwortlichkeiten, Mietanteile und rechtliche Rahmenbedingungen besonders klar geregelt werden.

Wohnen gegen Bildung oder Nachhilfe

Ein weiteres verwandtes Modell ist „Wohnen gegen Bildung“: Studierende oder junge Erwachsene erhalten günstigen Wohnraum und unterstützen dafür Kinder oder Jugendliche – etwa bei Hausaufgaben, Sprachförderung, Freizeitangeboten oder Lernprogrammen.

Auch hier gilt: Die Aufgaben sollten genau vereinbart werden. Besonders bei der Arbeit mit Kindern sind klare Absprachen, Zuständigkeiten, Versicherungsschutz und gegebenenfalls Nachweise wie ein erweitertes Führungszeugnis wichtig.

Checkliste: Das sollten beide Seiten vor dem Einzug klären

Vor dem Einzug sollten Wohnraumgebende und Wohnraumnehmende die wichtigsten Punkte gemeinsam durchgehen. Je genauer Aufgaben, Kosten und Regeln festgelegt sind, desto geringer ist das Risiko für Missverständnisse.

  • Welche Räume dürfen allein genutzt werden?
  • Welche Räume werden gemeinsam genutzt?
  • Welche Hilfeleistungen werden erwartet?
  • Wie viele Stunden Hilfe fallen pro Monat an?
  • Wann werden die Hilfen geleistet?
  • Wie werden Nebenkosten abgerechnet?
  • Gibt es eine Kaution oder Miete?
  • Welche Kündigungsfristen gelten?
  • Was passiert bei Krankheit, Urlaub oder Prüfungsphasen?
  • Welche Versicherungen bestehen bei Schäden oder Unfällen?

Häufige Fragen zu Wohnen für Hilfe

Viele Fragen zu „Wohnen für Hilfe“ betreffen die praktische Umsetzung: Wie viel Hilfe ist üblich, wer zahlt Nebenkosten und was darf vereinbart werden? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Was bedeutet Wohnen für Hilfe?

Wohnen für Hilfe bedeutet, dass eine Person günstigen oder mietfreien Wohnraum erhält und dafür im Alltag hilft. Häufig übernehmen Studierende Aufgaben wie Einkaufen, Gartenarbeit, Haushaltshilfe oder Gesellschaft leisten.

Wie viele Stunden Hilfe sind üblich?

Viele Projekte nutzen die Faustregel: ein Quadratmeter Wohnraum entspricht einer Stunde Hilfe im Monat. Bei einem Zimmer mit 15 Quadratmetern wären das etwa 15 Stunden Unterstützung pro Monat.

Müssen Studierende bei Wohnen für Hilfe Miete zahlen?

Oft zahlen Studierende keine oder nur eine reduzierte Miete. Nebenkosten wie Strom, Wasser oder Heizung müssen sie in der Regel selbst tragen.

Sind Pflegeleistungen bei Wohnen für Hilfe erlaubt?

Nein. Pflegeleistungen und medizinische Tätigkeiten sind bei Wohnen für Hilfe ausgeschlossen. Erlaubt sind in der Regel nur Alltagshilfen wie Einkaufen, Gartenarbeit, Begleitung oder Unterstützung im Haushalt.

Braucht man einen Vertrag?

Ja. Ein schriftlicher Vertrag ist dringend empfehlenswert. Darin sollten Wohnraum, Nebenkosten, Hilfeleistungen, Zeiten, Kündigungsfristen, Abwesenheiten, Haftung und Regeln des Zusammenlebens festgelegt werden.

Wo findet man Wohnen-für-Hilfe-Angebote?

Angebote gibt es häufig über Studierendenwerke, Städte, soziale Träger, Hochschulen oder spezialisierte Vermittlungsstellen. Teilweise finden sich auch Angebote auf WG- und Wohnplattformen.

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Co-Autoren

Helga Riedel
Autorin

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