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Auf einen Blick
Die Sparrunde bei der gesetzlichen Krankenversicherung naht. Für fast 1,8 Millionen Verheiratete könnte damit die beitragsfreie Familienversicherung enden. Wer bislang über den Ehepartner mitversichert war, müsste dann einen eigenen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Doch es gibt Alternativen, teils günstig – und unterm Strich oft besser als die scheinbar kostenfreie Variante.
Die geplanten Änderungen betreffen ein zentrales Element der gesetzlichen Krankenversicherung – mit direkten Folgen für viele Haushalte.
Die beitragsfreie Familienversicherung stand lange für das Versprechen: Ein einziges Einkommen reicht, der Rest der Familie ist mitversichert. Heute gilt sie für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder bei geringem eigenem Einkommen. 2026 liegt die Grenze bei 565 Euro monatlichem Gesamteinkommen; bei einem Minijob sind es 603 Euro. Wer regelmäßig höheres Einkommen hat, fällt aus der Familienversicherung heraus und muss eigene Beiträge zahlen.
Die Reform würde vor allem ein bestimmtes Modell treffen, das bislang weit verbreitet ist.
Genau dieses Modell – gutverdienender Hauptverdiener, mitversicherte Partnerin mit kleinem Nebenverdienst – nimmt die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Finanzkommission ins Visier. Künftig soll der Nulltarif nur noch gelten, solange Kinder unter sieben Jahren im Haushalt leben. Für alle anderen wäre ein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von bis zu 204 Euro monatlich fällig, so die am 14.4. 2026 präsentierten Pläne der Bundesgesundheitsministerin. Kinder sollen weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben; ältere Menschen, die im Rentenalter über den Partner familienversichert sind, würden geschont. Kritiker halten die kostenlose Ehegatten-Mitversicherung für „aus der Zeit gefallen“, weil sie das klassische Einverdiener‑Modell stützt.
Biallo-Lesetipp: Wie die Familienversicherung genau funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie lange Kinder mitversichert sind, lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
Vor allem bei kleinen Nebenjobs könnten sich die finanziellen Auswirkungen deutlich zeigen.
Besonders betroffen wären Ehepartner mit Minijobs, die heute ohne eigene Beiträge krankenversichert sind. Sie verdienen bis zu 603 Euro brutto, zahlen selbst keine Sozialversicherungsbeiträge und sind über die Familienversicherung abgesichert. Fällt der Nulltarif weg, bleibt vom Nebenverdienst nur wenig übrig – oder es muss über eine Ausweitung der Arbeitszeit nachgedacht werden.
Ein Wechsel in den sogenannten Übergangsbereich könnte für viele Betroffene eine Lösung sein.
Genau hier setzt der Übergangsbereich an, landläufig spricht man von Midijobs. Er beginnt dort, wo der Minijob aufhört, und reicht 2026 von 603,01 Euro bis 2.000 Euro brutto im Monat. Wer in diesem Korridor verdient, ist voll sozialversicherungspflichtig, zahlt aber nur reduzierte Beiträge. Gleichzeitig entstehen vollwertige Ansprüche in Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Bedarfsfall gibt es also – anders als für Minijobber – Kranken- und Arbeitslosengeld. Besonders wichtig für Frauen: Pflichtversicherte im Midijob haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (bis zu 13 Euro pro Tag), insgesamt 1.274 Euro. Familienversicherte Minijobberinnen bekommen vom Staat nur 210 Euro für die gesamte Schutzfrist.
Mehr Details im Experten-Ratgeber: Welche Änderungen konkret geplant sind, wen sie betreffen und welche Optionen Sie haben, lesen Sie im ausführlichen PDF.
Schon knapp oberhalb der Minijob-Grenze ergeben sich überraschende Vorteile.
Ein Blick in den Midijob-Rechner im AOK-Arbeitgeberportal zeigt, wie attraktiv der Einstieg knapp über der Minijob‑Grenze sein kann. Bei einem Monatsbrutto von 603,01 Euro haben Beschäftigte vollen Versicherungsschutz, zahlen aber dank der Berechnungsregeln im Übergangsbereich effektiv Beiträge von 0,00 Euro. Es fällt bei Steuerklasse V zunächst nur Lohnsteuer von 51,83 Euro an, sodass von 603,01 Euro brutto über 550 Euro netto bleiben. Je nach Gesamteinkommen des Paares kann das Finanzamt im Folgejahr allerdings Steuern nachfordern.

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DeutschlandDie Unterschiede zwischen Minijob und Midijob sind größer, als viele vermuten.
Der Unterschied zum Minijob ist groß: Familienversicherte Jobber zahlen zwar selbst meist nichts in die Sozialversicherung ein. Dafür haben sie aber keine eigene Absicherung bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit und kaum ein Rentenplus.
Auch für Arbeitgeber kann die Umwandlung eines Minijobs in einen Midijob attraktiv sein. Bei einem 603,01‑Euro‑Job fallen für den Arbeitgeber die Abgaben sogar geringfügig niedriger aus als im Minijob. Oft lassen sich Arbeitszeit und Lohn mit wenigen zusätzlichen Stunden so anpassen, dass beide Seiten profitieren.
Auch wenn noch nichts beschlossen ist, lohnt sich ein genauer Blick auf die eigene Situation.
Gerade für Frauen lohnt es sich, die eigene Absicherung frühzeitig zu prüfen. Wer dauerhaft nur mitversichert ist und lediglich einen kleinen Nebenjob ausübt, bleibt stark vom Einkommen des Partners abhängig und baut nur wenig eigene soziale Ansprüche auf. Ein Midijob bringt mehr Eigenständigkeit – mit eigenem, umfassendem Versicherungsschutz.
Wichtig: Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt vorerst bestehen, ein Gesetzgebungsverfahren zur Einschränkung gibt es noch nicht. Änderungen sind frühestens wohl ab 2028 realistisch.
Das Verbraucherportal Biallo rät: Bereits heute lohnt es sich, statt eines Minijobs einen Midijob zu suchen. Solche Stellen sind oft als "Teilzeit mit zehn bis 15 Wochenstunden2 ausgeschrieben. Und aus einem bestehenden Minijob kann in Absprache mit dem Arbeitgeber jederzeit ein Midijob werden.
Was die Reform konkret bedeutet, welche Sonderfälle gelten und wie Sie sich optimal absichern, lesen Sie im ausführlichen PDF-Ratgeber.