Midijob statt Minijob: Die wichtigste Alternative
Ein Wechsel in den sogenannten Übergangsbereich könnte für viele Betroffene eine Lösung sein.
Genau hier setzt der Übergangsbereich an, landläufig spricht man von Midijobs. Er beginnt dort, wo der Minijob aufhört, und reicht 2026 von 603,01 Euro bis 2.000 Euro brutto im Monat. Wer in diesem Korridor verdient, ist voll sozialversicherungspflichtig, zahlt aber nur reduzierte Beiträge. Gleichzeitig entstehen vollwertige Ansprüche in Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Bedarfsfall gibt es also – anders als für Minijobber – Kranken- und Arbeitslosengeld. Besonders wichtig für Frauen: Pflichtversicherte im Midijob haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (bis zu 13 Euro pro Tag), insgesamt 1.274 Euro. Familienversicherte Minijobberinnen bekommen vom Staat nur 210 Euro für die gesamte Schutzfrist.
Mehr Details im Experten-Ratgeber: Welche Änderungen konkret geplant sind, wen sie betreffen und welche Optionen Sie haben, lesen Sie im ausführlichen PDF.