Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn um 41 Cent, im Minijob sind 538 Euro im Monat erlaubt und wer knapp mehr verdient, ist voll sozialversichert – für ein paar Cent.
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Wie ändert sich der Mindestlohn 2024?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 nochmals um 41 Cent auf 12,82 Euro. Das hatte die Mindestlohnkommission im Juni 2023 beschlossen. Eine entsprechende Verordnung (vierte Mindestlohnanpassungsverordnung) hat das Bundesarbeitsministerium vorgelegt. Die beschlossene Erhöhung entspricht 3,4 Prozent im Jahr 2024 und 3,3 Prozent im darauffolgenden Jahr. In etlichen Branchen gelten allerdings höhere Branchen-Mindestlöhne.
Für wen gilt der Mindestlohn?
Für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausnahmen vom Mindestlohn gelten nur für Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ehrenamtlich Tätige und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung. Schüler und Studenten ab 18 Jahren und Rentner und Rentnerinnen mit Nebenjobs haben dagegen Anspruch auf den Mindestlohn. Der Mindestlohn gilt übrigens auch bei Minijobs in Privathaushalten (genauso wie andere arbeitsrechtliche Regelungen wie etwa die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).
Bisher erhalte ich den Mindestlohn. Muss ich die Erhöhung im Januar 2024 beantragen?
Nein. Zum Jahresbeginn 2024 muss der Mindestlohn automatisch und ohne Antrag angepasst werden. Arbeitnehmer, insbesondere Minijobber, sollten daher die Lohnabrechnung vom Januar besonders überprüfen.
- Biallo-Lesetipp: Für fast alle Beschäftigten steigt der Nettolohn zum Jahreswechsel. Gutverdienende verzeichnen das größte Plus. Was sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum neuen Jahr ändert, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.