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Neuerungen zum Jahresanfang

Minijob, Midijob, Mindestlohn: Was sich 2024 ändert

Rolf Winkel
Autor
Aktualisiert am: 15.12.2023

Auf einen Blick

  • Zum Jahreswechsel steigen der Mindestlohn und die Minijob-Grenze.
  • Beim Midijob steigt durch die Mindestlohnerhöhung die Untergrenze an.
  • Alle Änderungen im Überblick.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Wie ändert sich der Mindestlohn 2024?
  2. Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?
  3. Neue Minijob Grenze: Was ändert sich 2024 bei Minijobs?
  4. Wird auch die Midijob Grenze 2024 erhöht?

Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn um 41 Cent, im Minijob sind 538 Euro im Monat erlaubt und wer knapp mehr verdient, ist voll sozialversichert – für ein paar Cent.

  • Lesetipp: Auch wenn Sie nur den Mindestlohn verdienen, nur Teilzeit oder in einem Minijob arbeiten, sollten Sie trotzdem versuchen, sich eine Altersvorsorge aufzubauen. Von uns erhalten Sie Tipps, wie Sie mit wenig Geld fürs Alter sparen können.

 

Wie ändert sich der Mindestlohn 2024?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 nochmals um 41 Cent auf 12,82 Euro. Das hatte die Mindestlohnkommission im Juni 2023 beschlossen. Eine entsprechende Verordnung (vierte Mindestlohnanpassungsverordnung) hat das Bundesarbeitsministerium vorgelegt. Die beschlossene Erhöhung entspricht 3,4 Prozent im Jahr 2024 und 3,3 Prozent im darauffolgenden Jahr. In etlichen Branchen gelten allerdings höhere Branchen-Mindestlöhne.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausnahmen vom Mindestlohn gelten nur für Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ehrenamtlich Tätige und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung. Schüler und Studenten ab 18 Jahren und Rentner und Rentnerinnen mit Nebenjobs haben dagegen Anspruch auf den Mindestlohn. Der Mindestlohn gilt übrigens auch bei Minijobs in Privathaushalten (genauso wie andere arbeitsrechtliche Regelungen wie etwa die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).

Bisher erhalte ich den Mindestlohn. Muss ich die Erhöhung im Januar 2024 beantragen?

Nein. Zum Jahresbeginn 2024 muss der Mindestlohn automatisch und ohne Antrag angepasst werden. Arbeitnehmer, insbesondere Minijobber, sollten daher die Lohnabrechnung vom Januar besonders überprüfen.

  • Biallo-Lesetipp: Für fast alle Beschäftigten steigt der Nettolohn zum Jahreswechsel. Gutverdienende verzeichnen das größte Plus. Was sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum neuen Jahr ändert, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.

 

Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?

Zunächst lohnt es sich, den Betriebsrat einzuschalten,falls es einen solchen im Unternehmen gibt. Dieser kann immerhin in die Bruttolohnliste Einblick nehmen, um zu kontrollieren, ob den Arbeitnehmern auch der ihnen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zustehende Lohn gezahlt wird. Oft dürfte es in Betrieben, die sich nicht an den Mindestlohn halten, auch keinen Betriebsrat geben. Dann sollten Beschäftigte ihren Chef auf den erhöhten Mindestlohn aufmerksam machen und ihm erklären, dass das Mindestlohngesetz auch für ihn gilt. Weigert sich der Arbeitgeber, dann kann der Verstoß gegen die Mindestlohnregelungen beim Zoll gemeldet werden.

  • Tipp: Die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums, erreichbar unter der Telefonnummer 030 60 28 00 28, informiert über die Rechte aus dem Mindestlohngesetz. Bei Beschwerden über die Nichteinhaltung des Mindestlohns kann die Hotline direkt an die zuständige Stelle des Zolls weitervermitteln.

Setzt der Zoll dann für mich die Zahlung des Mindestlohns durch?

Nein. Der Zoll ist für die Kontrolle der Arbeitgeber zuständig. Gegebenenfalls werden für Arbeitgeber, die sich nicht an die Mindestlohnregelungen halten, saftige Bußgelder verhängt. Oft werden Arbeitgeber umgehend den Mindestlohn zahlen, wenn sie davon ausgehen, dass der Zoll eingeschaltet wird. Wenn nicht, dann bleibt nur der Weg zum Arbeitsgericht. Für eine entsprechende Klage muss man noch nicht einmal einen Anwalt einschalten. Die Klage kostet übrigens nichts. Gewerkschaftsmitglieder können den gewerkschaftlichen Rechtsschutz für die Durchsetzung ihrer Ansprüche in Anspruch nehmen.

Für welchen Zeitraum kann ich den Mindestlohn einklagen?

Natürlich ist es sinnvoll, die Ansprüche schnell geltend zu machen. Doch rechtlich gesehen ist meist keine große Eile geboten. Denn Ansprüche auf den Mindestlohn verjähren erst nach drei Jahren. Wer seinen Mindestlohn einklagt, für den gilt nämlich die regelmäßige Verjährungsfrist nach Paragraf 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – und diese beträgt drei Jahre. Tarifliche Ausschlussfristen greifen beim Mindestlohn nicht. Um den Mindestlohn vor dem Arbeitsgericht einzuklagen, sind aber vernünftige Aufzeichnungen erforderlich und möglichst Zeugen.

 

Neue Minijob Grenze: Was ändert sich 2024 bei Minijobs?

Mit jedem Anstieg des Mindestlohns steigt auch die Minijob-Grenze – um den gleichen Prozentsatz. 2024 liegt sie bei 538 Euro. Und da der Mindestlohn auch für 2025 bereits festgelegt wurde, steht die Minijob-Grenze ebenfalls schon für das Jahr 2025 fest. Sie liegt dann bei 556 Euro.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob maximal arbeiten, wenn mir der Mindestlohn gezahlt wird?

Genau 43 1/3 Stunden. Wenn Sie diese Stundenzahl mit dem Mindestlohn von 12,41 Euro multiplizieren, ergeben sich rund 538 Euro. Das ist die Obergrenze für einen Minijob. Zahlt der Arbeitgeber einen höheren Stundenlohn, so reduziert sich die maximale Arbeitszeit auch entsprechend.

Bisher verdiene ich in meinem Minijob 520 Euro. Habe ich ab 2024 Anspruch auf 538 Euro?

Das muss nicht so sein. Falls im Arbeitsvertrag bisher schon ein Stundenlohn von mehr als 12,41 Euro vereinbart war, muss sich gar nichts ändern. Wurde bisher schon nur der Mindestlohn gezahlt, so besteht Anspruch auf eine Gehaltserhöhung.

 

Wird auch die Midijob Grenze 2024 erhöht?

Die Obergrenze für Jobs im so genannten Übergangsbereich („Midijobs“) bleibt unverändert bei 2.000 Euro. Ab diesem Verdienst fallen die normalen Sozialversicherungsbeiträge an. Die Untergrenze steigt durch die Mindestlohn-Erhöhung auf 538,01 Euro an. Bei diesem Monatsgehalt werden sogar gar keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Bei höherem Entgelt steigt die Belastung schrittweise an.

Welche Leistungen bieten die Sozialversicherungen bei Midijobs?

Sie bieten trotz der niedrigen Beiträge die vollen Leistungen. Bei der Arbeitslosenversicherung gilt etwa: Nach einem zwölfmonatigen Midijob besteht im Falle des Jobverlusts Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld. Dessen Höhe beträgt bei einem 538,01-Euro-Job etwa 285 Euro (Steuerklasse I/IV, bei Anspruch auf Kindergeld). Midijobber sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und haben bei einer längeren Krankheit – nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber – Anspruch auf bis zu knapp eineinhalb Jahre Krankengeld.

Gelten die Midijob-Regeln auch für Nebenjobs von Arbeitnehmern?

Nein. Wer ohnehin im Hauptjob mehr als 2.000 Euro brutto verdient, zahlt auch in einem Nebenjob mit einem Verdienst ab 538 Euro die normalen Sozialversicherungsbeiträge. Allerdings können Beschäftigte mehrere kleine Midijobs ausüben. Die Einkünfte werden dabei, wenn es um die Sozialversicherungsbeiträge geht, zusammengerechnet. Beispiel: Wer zwei 750- Euro-Jobs hat, muss insgesamt so hohe Beiträge zahlen wie bei einem einzigen 1.500-Euro-Job.

Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den„Kleinen Rentengeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.

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