Anpassungen zum Jahreswechsel

Mindestlohn, Minijob, Midijob: Was ändert sich 2025?

Rolf Winkel
Autor
Aktualisiert am: 27.12.2024

Auf einen Blick

  • Zum Jahreswechsel steigen der Mindestlohn und die Minijob-Grenze.
  • Beim Midijob steigt durch die Mindestlohn-Erhöhung die Untergrenze an.
  • Alle Änderungen im Überblick.
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Mindestlohn, Minijob, Midijob 2025

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2025?
  2. Arbeitgeber zahlt keinen Mindestlohn – was kann ich tun?
  3. Minijob Grenze 2025: Was ändert sich?
  4. Midijob Grenze: Was ändert sich 2025?

Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn pro Arbeitsstunde um 41 Cent, im Minijob sind 556 Euro im Monat erlaubt und wer knapp mehr verdient, ist voll sozialversichert – für ein paar Cent.

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Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2025?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Arbeitsstunde. Die beschlossene Erhöhung entspricht 3,3 Prozent. In etlichen Branchen gibt es allerdings höhere Branchen-Mindestlöhne. 

Für wen gilt der Mindestlohn?

Für fast alle Arbeitnehmer. Ausnahmen gibt es nur für Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ehrenamtlich Tätige und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung. Schüler und Studenten ab 18 Jahren haben dagegen Anspruch auf den Mindestlohn. Der Mindestlohn muss auch bei Minijobs in Privathaushalten gezahlt werden – er kann auch bei Schwarzarbeit eingeklagt werden.

Erhöhung Mindestlohn: Wird der Mindestlohn automatisch angepasst?

Nein. Zum Jahresbeginn 2025 muss der Mindestlohn automatisch und ohne Antrag angepasst werden. Arbeitnehmer, insbesondere Minijobber sollten daher die Lohnabrechnung vom Januar besonders überprüfen.  

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Arbeitgeber zahlt keinen Mindestlohn – was kann ich tun?

Der erste Ansprechpartner ist der Betriebsrat, falls es diesen im Unternehmen gibt. In Betrieben, die sich nicht an den Mindestlohn halten, ist das wohl oft nicht der Fall. Dann bleibt nur, den Arbeitgeber auf den erhöhten Mindestlohn aufmerksam zu machen und ihm zu erklären, dass das Mindestlohngesetz auch für ihn gilt. Weigert sich der Arbeitgeber, dann kann der Verstoß gegen die Mindestlohnregelungen beim Zoll gemeldet werden.

Setzt der Zoll dann für mich die Zahlung des Mindestlohns durch?

Nein. Der Zoll ist für die Kontrolle der Arbeitgeber zuständig. Gegebenenfalls werden für Arbeitgeber, die sich nicht an die Mindestlohnregelungen halten, saftige Bußgelder verhängt.

Mindestlohn einklagen: Was gilt?

Natürlich ist es sinnvoll, die Ansprüche schnell geltend zu machen. Doch rechtlich gesehen ist meist keine große Eile geboten. Denn Ansprüche auf den Mindestlohn verjähren erst nach drei Jahren. Wer seinen Mindestlohn einklagt, für den gilt nämlich die regelmäßige Verjährungsfrist nach Paragraf 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – und diese beträgt drei Jahre. Tarifliche Ausschlussfristen greifen beim Mindestlohn nicht.  Um den Mindestlohn vor dem Arbeitsgericht einzuklagen, braucht es aber vernünftige Aufzeichnungen und möglichst Zeugen.

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Minijob Grenze 2025: Was ändert sich?

Mit jedem Anstieg des Mindestlohns steigt auch die Minijobgrenze – um den gleichen Prozentsatz. 2025 liegt sie bei 556 Euro. Im vierten Sozialgesetzbuch ist in § 8 Abs. 1a genau definiert, wie das Verhältnis von Mindestlohn und Minijob-Grenze ist. Danach liegt die Geringfügigkeitsgrenze (so heißt die Minijobgrenze offiziell) “bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn”.

Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze wird berechnet, indem “indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch 3 geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird”. Wer will, kann die Probe machen: 

12,82 Euro x 130 : 3 = 555,53 Euro. 

Aufgerundet auf volle Euro sind das 556 Euro.

Wie viele Arbeitsstunden bei einem Minijob sind maximal erlaubt, wenn mir der Mindestlohn gezahlt wird?

Durch die skizzierte Formel ist auch auf Dauer festgeschrieben, wie viele Stunden Minijobber monatlich maximal arbeiten dürfen, ohne dass die Minijob-Grenze überschritten wird. Dies sind (130 : 3=) 43 1/3 Stunden pro Monat. Zahlt der Arbeitgeber einen höheren Stundenlohn, so reduziert sich die maximale Arbeitszeit auch entsprechend.

Bisher verdiene ich in meinem Minijob 538 Euro. Habe ich ab 2025 Anspruch auf 556 Euro?

Das muss nicht so sein. Entscheidend ist der Stundenlohn. Falls im Arbeitsvertrag bisher schon ein Stundenlohn von mehr als 12,82 Euro vereinbart war, muss sich gar nichts ändern. Wer bisher auch nur den Mindestlohn erhalten hat, hat Anspruch auf eine Gehaltserhöhung.

Familienversicherung bei Minijob: Was ändert sich 2025? 

Durch die Anhebung der Minijob-Grenze ändert sich für geringfügig Beschäftigte auch die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung. Sie dürfen ab 2025 maximal 556 Euro (bisher: 538 Euro) im Monat als Einkommen erzielen, um noch ohne eigene Beitragszahlungen über gesetzlich versicherte Angehörige (Eltern, Ehepartner) krankenversichert zu sein. Für diejenigen, die keinen Minijob haben, beträgt die Einkommensgrenze im kommenden Jahr 535 Euro (1/7 der Bezugsgröße).

Midijob Grenze: Was ändert sich 2025?

Die Obergrenze für Jobs im so genannten Übergangsbereich (“Midijobs”) bleibt unverändert bei 2.000 Euro. Ab diesem Verdienst fallen die normalen Sozialversicherungsbeiträge an. Die Untergrenze steigt durch die Mindestlohn-Erhöhung auf 556,01 Euro. Bei diesem Monatsgehalt werden sogar gar keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Bei höherem Entgelt steigt die Belastung schrittweise an.

Midijob & Sozialversicherung: Welche Leistungen gibt es?

Sie bieten trotz der niedrigen Beiträge die vollen Leistungen. Bei der Arbeitslosenversicherung gilt etwa: Nach einem zwölfmonatigen Midijob besteht im Falle des Jobverlusts Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld. Dessen Höhe beträgt bei einem 556,01 Euro-Job etwa 294 Euro (Steuerklasse I/IV, bei Anspruch auf Kindergeld). Midijobber sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und haben bei einer längeren Krankheit – nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber – Anspruch auf bis zu knapp eineinhalb Jahre Krankengeld.

Gelten die Midijob Regelungen auch für Nebenjobs?

Nein. Wer ohnehin im Hauptjob mehr als 2.000 Euro brutto verdient, zahlt auch im Nebenjob die normalen Sozialversicherungsbeiträge. Allerdings können Arbeitnehmer mehrere kleine Midijobs ausüben. Die Einkünfte werden dabei, wenn es um die Sozialversicherungsbeiträge geht, zusammengerechnet.  

Beispiel: Wer zwei 750 Euro-Jobs hat, muss insgesamt so hohe Beiträge zahlen wie bei einem einzigen 1.500 Euro-Job.

Gelten die Midijob Regelungen auch für Rentner?

Ja. Das kann auch für die Rente nochmals Vorteile bringen. Es gelten auch für Senioren die für Arbeitnehmer günstigen Regelungen bei der Sozialversicherung. Rentner können damit – unter Umständen sogar zum Nulltarif – auch jenseits des regulären Rentenalters – weitere Rentenansprüche erwerben. Dafür müssen sie allerdings auf die ansonsten automatisch eintretende Rentenversicherungsfreiheit des Jobs verzichtet – was durch eine einfache Erklärung dem Arbeitgeber gegenüber funktioniert. Das kann sich lohnen.

Beispiel: Alfred S. verdient in einer Beschäftigung im Übergangsbereich 557 Euro monatlich. Er hat auf die Rentenversicherungsfreiheit des Jobs verzichtet. In diesem Fall muss er monatlich insgesamt ganze 26 Cent an Sozialversicherungsbeiträgen und keine Lohnsteuer zahlen. Damit erwirbt er in der Rentenversicherung aber die vollen Ansprüche, die einem Bruttoentgelt von 557 Euro entsprechen. Bei einer ganzjährigen Beschäftigung steigt für diesen Minibetrag die monatliche Altersrente ab Juli des Folgejahres um mehr als sechs Euro. Nach drei Jahren sind es etwa 20 Euro. Hinzu kommt die turnusmäßige Rentenerhöhung.

Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den „Kleinen Rentenratgeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.

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