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Auf einen Blick
Gehen Sie bald in den Ruhestand? Und wollen Sie dann auch noch ein bisschen oder sogar mehr als ein bisschen arbeiten? Immer mehr Menschen hierzulande sind weiter berufstätig, obwohl sie schon im regulären Rentenalter sind oder auf das Modell Frührente plus Job setzen. Weil sie sich etwas dazuverdienen wollen, um ihr Alterseinkommen aufzubessern. Oder weil sie einfach gerne arbeiten, erst recht, wenn die Partnerin oder der Partner ebenfalls zum Beispiel noch ins Büro muss. Nur, wie lassen sich Job und Rente so kombinieren, dass das finanziell möglichst attraktiv ist? In diesem Ratgeber finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Minijobs, im Fachjargon geringfügige Beschäftigung, sind auch bei Rentnerinnen und Rentnern sehr beliebt. Von den 1,5 Millionen älteren Menschen, die – obwohl schon im regulären Rentenalter (siehe Grafik unten) – noch für einen Arbeitgeber tätig sind, haben etwa drei von vier einen Minijob, aus naheliegenden Gründen: Der Lohn, 2025 bis zu 556 Euro im Monat, wird eins zu eins überwiesen, ohne Abzüge für Sozialversicherung und Steuer. Denn Minijobber, die das Regelalter für ihren Renteneintritt, für Jahrgang 1959 ist das dieses Jahr, erreicht haben und eine Altersrente beziehen, sind von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung automatisch freigestellt. Sie müssen sich nicht – anders als die meisten Minijobber – auf Antrag von den Rentenbeiträgen befreien lassen.
Nur ihr Arbeitgeber muss bei einem gewerblichen Minijob 15 Prozent des Bruttolohns in die Rentenkasse zahlen, das sind bei 556 Euro immerhin 83,40 Euro. Nur nützt das dem Minijobber nichts. Das Geld fließt in die allgemeine Rentenkasse, die jobbende Rentnerin oder der Rentner sammelt damit keine Punkte mehr fürs eigene Rentenkonto.
Geburtsjahr Regulärer Rentenbeginn ab einem Alter von…
1958 66 Jahren
1959 66 Jahren + 2 Monaten
1960 66 Jahren + 4 Monaten
1961 66 Jahren + 6 Monaten
1962 66 Jahren + 8 Monaten
1963 66 Jahren + 10 Monaten
ab 1964 67 Jahren
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Wer hingegen eine vorzeitige Altersrente nach mindestens 35 Versicherungsjahren beziehen kann und diese “Frührente” mit einem Minijob kombiniert, ist nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) automatisch bei der geringfügigen Beschäftigung rentenversicherungspflichtig. Diese Versicherungspflicht endet automatisch mit Erreichen des regulären Rentenalters. Solche Frührentner mit Minijob können sich jedoch ebenfalls von der Versicherungspflicht auf Antrag befreien lassen und ihren vollen Bruttolohn kassieren.
Sie wollen nachschauen, wann Sie in Rente gehen können? Dann nutzen Sie unseren Rentenbeginnrechner.
Wer als Minijobber und Altersrentner sagt: Ich möchte wieder rentenversichert sein und eigene Beiträge zahlen, kann so seine Rentenansprüche erhöhen. Der Clou dabei: Mit dem 556-Euro-Job geht dies viel günstiger. Da der Arbeitgeber ja schon 15 Prozent in die Rentenkasse zahlt, muss der Minijobber nur 3,6 Prozentpunkte obendrauf zahlen, um den Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent zu erreichen. Dann aber werden alle Beiträge, auch die des Arbeitgebers, nicht mehr der allgemeinen Rentenversicherung, sondern dem persönlichen Rentenkonto gutgeschrieben.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit vollem Minijob zahlt als Rentenbeitrag 20,02 Euro (3,6 Prozent von 556 Euro). Brutto ist dann nicht mehr netto, ausgezahlt werden damit pro Monat 535,98 Euro. Aufs Jahr gerechnet summieren sich die selbst gezahlten Rentenbeiträge somit auf 240,24 (12 x 20,02) Euro. Und das lohnt sich. Die DRV rechnet vor: Ein volles Minijob-Jahr bringt Ihnen ein Rentenplus von jährlich 68 Euro – mindestens. Ab dem Juli des Folgejahrs. Und das bei einem Einsatz von 240,24 Euro. Das liegt daran, dass mit der Einzahlung in die Rentenversicherung der Rentenanspruch nach den heutigen Werten um monatlich 5,67 Euro erhöht wird. Wer den vollen Minijob mehrere Jahre ausübt, steigert seine Rentenansprüche entsprechend stärker, sodass sich die Beiträge schon nach drei bis vier Jahren ausgezahlt haben. Rentner, die wegen ihrer höheren Alterseinkünfte Steuern zahlen müssen, sind sogar noch früher in der Gewinnzone, weil sie die Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzen können. Altersrentner, die sich dieses Angebot nicht entgehen lassen wollen, müssen nur ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass sie auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten.
Diejenigen, die vorzeitig in Altersrente gehen, einen Minijob haben und weiter Rentenversicherungsbeiträge selbst einzahlen, müssen hingegen länger warten, bis sich ihre Beitragszahlungen rentensteigernd auswirken: Ihre Altersrente wird laut DRV erst mit Erreichen der regulären Altersgrenze “mit den bis dahin weiter eingezahlten Beiträgen neu berechnet”.
Immerhin fast 400 .000 Menschen im regulären Rentenalter haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit noch eine sozialabgabenpflichtige Beschäftigung, also mehr als einen Minijob. In so einem Fall sind Beiträge für die Krankenkasse fällig – 14,0 Prozent und nicht wie bei normalen Arbeitnehmern 14,6 Prozent (plus den je nach Kasse unterschiedlich hohen Zusatzbeitrag), weil man im regulären Rentenalter auch keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hat. Von Beiträgen in die Rentenversicherung sind solche arbeitenden Rentnerinnen und Rentner freigestellt, sie erwerben also auch keine weiteren Rentenansprüche. In die Arbeitslosenversicherung fließt ebenfalls kein Geld mehr, weil man ja nicht mehr arbeitslos werden kann. Der Vorteil: Netto kommt deutlich mehr heraus, als ein Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters beim selben Bruttoverdienst bekäme. Nachteil: Der Anteil, den der Arbeitgeber an die Rentenversicherung abführen muss, bringt dem Beschäftigten nichts, gefüllt wird damit nur die allgemeine Rentenkasse. Altersrentner vor Erreichen des regulären Rentenalters zahlen hingegen bei Ausübung einer mehr als geringfügigen Beschäftigung weiter Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung, also zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.
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Wer als Minijobber und Altersrentner sagt: Ich möchte wieder rentenversichert sein und eigene Beiträge zahlen, kann so seine Rentenansprüche erhöhen. Der Clou dabei: Mit dem 556-Euro-Job geht dies viel günstiger. Da der Arbeitgeber ja schon 15 Prozent in die Rentenkasse zahlt, muss der Minijobber nur 3,6 Prozentpunkte obendrauf zahlen, um den Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent zu erreichen. Dann aber werden alle Beiträge, auch die des Arbeitgebers, nicht mehr der allgemeinen Rentenversicherung, sondern dem persönlichen Rentenkonto gutgeschrieben.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit vollem Minijob zahlt als Rentenbeitrag 20,02 Euro (3,6 Prozent von 556 Euro). Brutto ist dann nicht mehr netto, ausgezahlt werden damit pro Monat 535,98 Euro. Aufs Jahr gerechnet summieren sich die selbst gezahlten Rentenbeiträge somit auf 240,24 (12 x 20,02) Euro. Und das lohnt sich. Die DRV rechnet vor: Ein volles Minijob-Jahr bringt Ihnen ein Rentenplus von jährlich 68 Euro – mindestens. Ab dem Juli des Folgejahrs. Und das bei einem Einsatz von 240,24 Euro. Das liegt daran, dass mit der Einzahlung in die Rentenversicherung der Rentenanspruch nach den heutigen Werten um monatlich 5,67 Euro erhöht wird. Wer den vollen Minijob mehrere Jahre ausübt, steigert seine Rentenansprüche entsprechend stärker, sodass sich die Beiträge schon nach drei bis vier Jahren ausgezahlt haben. Rentner, die wegen ihrer höheren Alterseinkünfte Steuern zahlen müssen, sind sogar noch früher in der Gewinnzone, weil sie die Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzen können. Altersrentner, die sich dieses Angebot nicht entgehen lassen wollen, müssen nur ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass sie auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten.
Diejenigen, die vorzeitig in Altersrente gehen, einen Minijob haben und weiter Rentenversicherungsbeiträge selbst einzahlen, müssen hingegen länger warten, bis sich ihre Beitragszahlungen rentensteigernd auswirken: Ihre Altersrente wird laut DRV erst mit Erreichen der regulären Altersgrenze “mit den bis dahin weiter eingezahlten Beiträgen neu berechnet”.
Immerhin fast 400 .000 Menschen im regulären Rentenalter haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit noch eine sozialabgabenpflichtige Beschäftigung, also mehr als einen Minijob. In so einem Fall sind Beiträge für die Krankenkasse fällig – 14,0 Prozent und nicht wie bei normalen Arbeitnehmern 14,6 Prozent (plus den je nach Kasse unterschiedlich hohen Zusatzbeitrag), weil man im regulären Rentenalter auch keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hat. Von Beiträgen in die Rentenversicherung sind solche arbeitenden Rentnerinnen und Rentner freigestellt, sie erwerben also auch keine weiteren Rentenansprüche. In die Arbeitslosenversicherung fließt ebenfalls kein Geld mehr, weil man ja nicht mehr arbeitslos werden kann. Der Vorteil: Netto kommt deutlich mehr heraus, als ein Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters beim selben Bruttoverdienst bekäme. Nachteil: Der Anteil, den der Arbeitgeber an die Rentenversicherung abführen muss, bringt dem Beschäftigten nichts, gefüllt wird damit nur die allgemeine Rentenkasse. Altersrentner vor Erreichen des regulären Rentenalters zahlen hingegen bei Ausübung einer mehr als geringfügigen Beschäftigung weiter Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung, also zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Angenommen, Sie haben als angestellter Arbeitnehmer Ihr Regelalter für die Rente erreicht und möchten Ihre Rente steigern. Dann melden Sie schriftlich Ihrem Arbeitgeber, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit in Ihrer Beschäftigung verzichtem und den Arbeitnehmeranteil freiwillig zahlen wollen. Vorteil: Die Rente wird dadurch erhöht, weil sowohl der eigene Beitrag als auch der Beitrag des Arbeitgebers dem persönlichen Rentenkonto gutgeschrieben werden. Nur, wie viel Rente gibt’s dann mehr?
Die deutsche Rentenversicherung rechnet vor: Ein Rentner erreichte im Dezember 2023 seine Regelaltersgrenze und erhält eine Monatsrente von 1.500 Euro brutto, verdiente von Januar bis Dezember 2024 monatlich 3.000 Euro brutto dazu und zahlt darauf auf eigenen Wunsch den Rentenbeitrag. Das sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer 279 Euro im Monat. Unter dem Strich ist es sogar etwas weniger, weil sich die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen lassen. Durch die eigenen Beiträge und die Beitragszahlung des Arbeitgebers einschließlich des Zuschlags erhöht sich die monatliche Rente nach heutigen Werten zum 1. Juli 2025 um 34,02 Euro auf 1.534,02 Euro.
Der Rentner profitiert dabei nicht nur von den im Vorjahr gezahlten Beiträgen: Für die neu erwirtschafteten Ansprüche gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozentpunkten pro Monat der “verspäteten” Berücksichtigung der Ansprüche bei der Rente. Wer beispielsweise im Januar 2025 sein reguläres Rentenalter erreicht hat und als Arbeitnehmer weiter Beiträge zahlt, erhält im Juli 2026 auf die neuen Ansprüche einen Zuschlag für 17 Monate, also in Höhe von 8,5 (17 mal 0,5) Prozentpunkten. Die Beiträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer über ein Jahr hinweg zahlen, haben sich deshalb nach den Berechnungen der DRV bereits in gut sieben Jahren amortisiert, obwohl auf das Rentenplus Steuern anfallen – eine gute Rendite für eine nicht allzu riskante Wette auf ein normal langes Leben. Schließlich erhalten Rentenbeziehende im Durchschnitt knapp 20 Jahre ihre Rente bis zu ihrem Ableben.
Wer hierzu oder zu anderen Rententhemen Fragen hat, kann sich von der Rentenversicherung kostenlos beraten lassen. Weitere Informationen gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder unter der kostenlosen Servicenummer der DRV 0800 1000 4800.
Man kann auch den im Normalfall fälligen Renteneintritt verschieben und weiterarbeiten. Vorteil: Während diejenigen, die früher Rente beziehen wollen, Abschläge in Kauf nehmen müssen, bekommen diejenigen, die später als vorgesehen gehen, also zum Beispiel mit 69 Jahren, Zuschläge. Das sind pro Monat des verspäteten Renteneintritts 0,5 Prozent. Beispiel: Eine Rentnerin ist Jahrgang 1959. Sie könnte normalerweise mit 66 in Rente gehen, also dieses Jahr. Sie verschiebt das aber um ein Jahr. Dadurch wird sich ihre Rente um sechs Prozent erhöhen, also von zum Beispiel 1.200 Euro auf 1.272 Euro, ohne die jährlichen Rentenerhöhungen gerechnet. Obendrauf steigert sie ihre zukünftige Rente mit ihren Rentenversicherungsbeiträgen aus der Weiterbeschäftigung plus des Zuschlags, den es auf die so neu erworbenen Rentenpunkte gibt. Nur, lohnt sich das?
In den meisten Fällen wohl nicht, schließlich ist die Kombination aus späterem Rentenbeginn und Job eine Wette auf ein (sehr) langes Leben. Denn die Einbußen durch einen späteren Rentenbeginn, bei der Muster-Rentnerin wären das brutto im ersten Jahr bereits 14.400 Euro (12 x 1200 Euro) weniger, ließen sich finanziell, wenn überhaupt, nur dann ausgleichen, wenn man sehr lange die höhere spätere Rente bezieht.
Minijobber sind schon mal fein raus: Sie müssen auf den Lohn aus ihrer geringfügigen Beschäftigung keine Steuern zahlen. Wer einen Teilzeit- oder Vollzeitjob mit einer Altersrente kombiniert, muss aber damit rechnen, dass sich die Steuerlast erhöht. Das hat vor allem zwei Gründe. Erstens: Den steuerlichen Grundfreibetrag in Höhe von in diesem Jahr 12.096 Euro jährlich, bis zu dem das zu versteuernde Einkommen steuerfrei ist, kann jeder nur einmal in Anspruch nehmen. Da ihn der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt, geht dies bei der Rente nicht ein weiteres Mal. Der steuerpflichtige Anteil der Rente ist deshalb voll zu versteuern.
Zweitens: Rente plus Einkommen erhöht das steuerpflichtige Gesamteinkommen. Mit dem gestiegenen Einkommen steigt aber auch der Anteil, den das Finanzamt kassieren muss. Wer wissen will, wie viel das sein könnte, kann den kostenlosen Rentensteuerrechner von der Stiftung Warentest nutzen. Für alle jobbenden Altersrentner gibt es aber einen großen Vorteil: Weder bei Minijobbern noch bei weiter arbeitenden Frührentnern, die mit 63 oder später mit mindestens 35 Versicherungsjahren in den vorzeitigen Ruhestand gehen, noch bei jobbenden Altersrentnern wird, egal wie hoch die Haupt- oder Nebeneinkünfte sind, von ihrer Rente etwas abgezogen. Der Hinzuverdienst wird nicht mit der Rente verrechnet.
Es kann schlimmstenfalls passieren, dass wegen einer Erwerbstätigkeit im Rentenalter vorerst keine Betriebsrente bezahlt wird – was die Kombi Arbeit und Rente womöglich finanziell unattraktiv macht. Die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (ABA) rät daher jedem, der darüber nachdenkt, in Rente zu gehen, daneben weiterzuarbeiten und seine Betriebsrente zu beziehen, sich rechtzeitig zu erkundigen, ob das so einfach geht. So ist es laut Versicherungsaufsichtsgesetz zum Beispiel nicht möglich, sich beim alten Arbeitgeber weiterbeschäftigen zu lassen und gleichzeitig eine Betriebsrente aus einer Pensionskasse des Arbeitgebers zu beziehen. Der Verband empfiehlt, sich hierzu bei der Personalabteilung oder beim Versorgungswerk zu erkundigen, über das die Betriebsrente läuft.
Wer Arbeit und Rente kombiniert und gesetzlich krankenversichert ist, kann in bestimmten Fällen von seiner Krankenkasse Beiträge zurückfordern. Das ist nach Angaben des AOK-Bundesverbands dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer bereits so gut verdient, dass mit den Beiträgen aus dem Job und dem Beitrag, den die Rentenversicherung automatisch von der Bruttorente für die Krankenkasse jeden Monat abführt, die Obergrenze für die Beiträge überschritten ist. Diese Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich für die Krankenversicherung 2025 auf 5.512,50 Euro. Bei einem Beitrag in Höhe von 17,1 Prozent (14,6 plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag in Höhe von 2,5 Prozent für 2025) sind dies für den Arbeitnehmer derzeit monatlich rund 471 Euro oder rund 5.655 Euro fürs Gesamtjahr. Beiträge, die über diese Grenze hinausgehen, kann man sich per Antrag bei der Krankenkasse zurückholen.