Minijob: Kinderberücksichtigungszeit bringt Rentenplus
Dass die Deutsche Rentenversicherung ein „Herz für Kinder“ hat, ist bekannt. Pro Kind werden derzeit bei der Rente drei Kindererziehungsjahre anerkannt. Das bringt einem Elternteil – meist der Mutter – später gut 100 Euro mehr Rente im Monat. Die Kindererziehungsjahre enden, wenn ein Kind drei Jahre alt wird. Doch damit enden die Kinder-Leistungen der Rentenversicherung nicht. Denn die Zeit bis zum zehnten Geburtstag eines Kindes zählt als sogenannte Kinderberücksichtigungszeit. Das hilft zum einen, die sogenannten Wartezeiten bei der Rentenversicherung zu erfüllen. Dies sind Zeiten, die nachgewiesen werden müssen, um überhaupt Rente zu bekommen. Die Kinderberücksichtigungszeit zählt auch für die 45-jährige Wartezeit bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Besonders wichtig aber: Durch Kinderberücksichtigungszeiten bei der Rente fällt diese in vielen Fällen auch höher aus. Wenn der erziehende Elternteil in dieser Zeit rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, wird sein Einkommen für die Rentenversicherung in der Regel aufgewertet – und zwar um 50 Prozent, maximal aber auf den Durchschnittsverdienst. Das bedeutet dann für einen Minijob: Aus einem 538-Euro-Job wird für die Rente dann ein 807-Euro-Job.
Voraussetzung dafür ist, dass der erziehende Elternteil weniger als der Durchschnitt aller Beschäftigten verdient hat (was für 538-Euro-Jobs ja stets zutrifft) und später beim Rentenantrag 25 Versicherungsjahre nachweisen kann. Letztere Voraussetzung erfüllen Mütter meist leicht, weil hierbei die Kinderberücksichtigungszeit als Versicherungszeit mitgezählt wird. Doch jetzt kommt wieder die Versicherungspflicht ins Spiel: Das Rentenplus gibt es nur, wenn ein Job versicherungspflichtig ist. Das bedeutet: Wenn ein Minijobber mit seiner Unterschrift die Versicherungspflicht des Minijobs abwählt, dann verzichtet sie/er auf die Aufwertung dieses Jobs für ihre spätere Rente.
Befreiung Rentenversicherung Minijob: Was bedeutet das für die Rente?
Zunächst einmal: Was bringt ein Minijob ohne Rentenversicherungspflicht? Da hier nur der Arbeitgeber 15 Prozent des monatlichen Bruttolohns des Jobbers für die Rente abführt, bringt der Job keine vollen Rentenansprüche. Ein voller 538-Euro-Job schlägt bei der Rente nur wie ein 434-Euro-Job zu Buche (Rechenweg: 15 Prozent geteilt durch vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent mal 538 Euro). Mit Rentenversicherungspflicht wird der Job jedoch bei Elternteilen in der Kinderberücksichtigungszeit zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag eines Kindes wie ein 780-Euro-Job behandelt, ist also fast doppelt so viel wert.
Wer ein Jahr lang einen solchen Job ausübt, erwirbt in der Regel einen Rentenanspruch, der derzeit monatlich 8,39 Euro wert ist, im Jahr sind das 100,74 Euro. Dieser Wert wird jährlich angepasst. Ein Minijobber, der auf seine Rentenversicherungspflicht verzichtet, erwirbt dagegen nur einen Rentenanspruch in Höhe von monatlich 4,51 Euro, im Jahr sind das 54,16 Euro. Aufs Jahr bezogen bringt die Rentenversicherungspflicht eines vollen 538-Euro-Jobs damit ein Rentenplus von knapp 47 Euro.
Was kostet das spätere Rentenplus beim Minijob?
Dafür zahlt ein geringfügig Beschäftigter mit einem vollen 538-Euro-Job innerhalb eines Jahres 232,42 Euro (12 mal 19,37 Euro) in die Rentenkasse ein. Mit anderen Worten: Eine Einzahlung von jährlich 232 Euro bringt ein jährliches Rentenplus von 47 Euro. Das bedeutet: In fünf Jahren Rentenbezug hat man diese Einzahlung später wieder heraus. Das Verhältnis von Aufwand und Ertrag ist hier unschlagbar.
Ein Hinweis zum Ruhestand im Ausland: Grundsätzlich kann jeder, der eine gesetzliche Rente in Deutschland bezieht, sich diese auch in sein gewähltes Auslandsdomizil überweisen lassen. Jedoch müssen Ruheständler, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, mit steuerlichen Konsequenzen rechnen. Welche Regeln bei der Rente im Ausland gelten, haben wir in einem Ratgeber für Sie zusammengefasst.