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Altersvorsorge

Grundrente: Was viele noch nicht wissen

Rolf Winkel
Autor
Veröffentlicht am: 21.02.2020

Auf einen Blick

  • Wer 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, erhält die vollen Bezüge der Grundrente, so will es der Gesetzentwurf der Bundesregierung.
  • Aber auch wer "nur" 33 Jahre vorweisen kann, soll nun zumindest einen kleinen Zuschlag erhalten – die meisten gehen allerdings leer aus. 
  • Somit werden weiterhin Hunderttausende von Rentnern weiterhin auf die Grundsicherung im Alter angewiesen bleiben.
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Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die Grundrente gegeben. Auch bei 33 Versicherungsjahren ("Grundrentenzeiten") soll es nun für einige wenige Versicherte einen Mini-Zuschlag zur Rente geben. Die meisten gehen bei 33 Versicherungsjahren aber leer aus. Biallo.de warnt deshalb: Die Grundrente lohnt sich erst richtig bei 35 Versicherungsjahren.

Wie viele sogenannte Grundrentenzeiten auf dem eigenen Rentenkonto sind, kann jeder Versicherte selbst überschlagen. Hierbei zählen vor allem:

  • Pflichtbeitragsjahre für eine versicherte Beschäftigung,
  • Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr der Kinder,
  • Zeiten der versicherten Angehörigenpflege.

Zeiten mit einem versicherungspflichtigen Minijob zählen dabei mit, nicht jedoch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld oder freiwillige Beitragszeiten.

Wenn 35 Jahre mit Grundrentenzeiten auf dem Rentenkonto gespeichert sind, kann – wenn ansonsten nur geringe Rentenansprüche bestehen und das Gesamteinkommen niedrig ist – Anspruch auf Grundrente bestehen.

Der durchschnittlich erreichte jährliche Rentenanspruch kann dann für 35 Jahre aufgestockt werden. Es zählen dabei allerdings nur Zeiten, in denen die Betroffenen mindestens 30 Prozent des Durchschnittseinkommens erzielt haben.

Bei 33 Jahren gibt es fast nichts

Wer 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann, der kann maximal eine Rentenaufstockung bis auf 0,8 Entgeltpunkte (EP) pro Kalenderjahr erhalten. Bei 35 Jahren kann sich dann maximal ein Rentenanspruch von 28 Entgeltpunkten ergeben. Das werden in den alten Bundesländern im kommenden Jahr etwa 950 Euro brutto sein und in den neuen Ländern vorübergehend noch etwas weniger.

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Wer hingegen 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweist, kann demgegenüber nur eine Rentenaufstockung bis maximal auf 0,4 Entgeltpunkte pro Jahr erhalten. Ganz genau sind es nach der Berechnung des Bundesarbeitsministeriums 0,4008 EP. Dies ist genau halb so viel wie das, was nach 35 Versicherungsjahren möglich wäre.

Das bedeutet: Die Rente kann nur dann geringfügig erhöht werden, wenn sie im kommenden Jahr unter 450 Euro brutto (bei 33 Grundrentenjahren) liegt. Damit ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Wer dann beispielsweise 500 Euro als Bruttorente erhält, geht bei 33 Grundrentenjahren nach den Plänen der Bundesregierung bei der Grundrente leer aus. Es bleibt also bei 500 Euro.

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Im "Übergangsbereich" zwischen 33 und 35 Versicherungsjahren, steigt die maximal einschließlich des Grundrentenzuschlags erreichbare Versichertenrente mit jedem zusätzlichen Versicherungsmonat leicht an. Die Obergrenze liegt bei 34 Jahren Grundrentenzeiten bei etwa drei Vierteln des Betrags, der bei 35 Jahren erreichbar wäre.

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"Jährlich betrachtet liegt sie in diesem Fall somit bei 0,6012 EP", rechnet das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage von biallo.de vor. Praktisch bedeutet dies: Maximal kann dann einschließlich des Grundrentenzuschlags eine Bruttorente von etwa 695 Euro zusammenkommen (bei 34 Grundrentenjahren).

Die Grundrente gilt allerdings nicht nur für die Rentner von morgen, sondern vor allem auch für diejenigen, die heute bereits eine kleine Rente beziehen. Die Betroffenen haben – soweit auf ihrem Rentenkonto nur 33 Jahre an Grundrentenzeiten registriert sind – kaum noch eine Möglichkeit, weitere Versicherungsansprüche aufzubauen.

Maximale Grundrente brutto bei 33 bis unter 35 Grundrentenjahren (alte Bundesländer)*

33 Jahre 450 Euro
33 Jahre plus 3 Monate 510 Euro
33 Jahre plus 6 Monate 570 Euro
33 Jahre plus 9 Monate 632 Euro
34 Jahre 695 Euro
34 Jahre plus 3 Monate 758 Euro
34 Jahre plus 6 Monate 822 Euro
34 Jahre plus 9 Monate 887 Euro
35 Jahre 953 Euro

*Annahme: aktueller Rentenwert Anfang 2021: 34 Euro

Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den „Kleinen Rentenratgeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.

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