Wer ein niedriges Alterseinkommen hat, kann ab Erreichen der regulären Altersgrenze ergänzend die Grundsicherung im Alter erhalten. Auf die Grundsicherung besteht – soweit Sie die Voraussetzungen erfüllen – ein Rechtsanspruch. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Grundsicherung.
Wie hoch ist die Grundsicherung?
Wer keine weiteren Einkünfte hat, sollte in jedem Fall prüfen, ob nicht zusätzlich noch Anspruch auf eine Aufstockung durch die Grundsicherung besteht. Dabei stehen Ihnen folgende Ansprüche zu:
- Hilfe zum Lebensunterhalt: 446 Euro beziehungsweise 802 Euro für (Ehe-)Paare
- Angemessenen Kosten für die Wohnung: Die Höhe ist abhängig von der anrechenbaren Warmmiete
Wann eine Miete hinsichtlich der Grundsicherung als angemessen gilt, hängt vom örtlichen Mietniveau ab und variiert von Stadt zu Stadt.
Beträgt die Warmmiete eines Rentner-Ehepaars aus Berlin beispielsweise 500 Euro, so liegt der rechnerische "Bedarf" des Paares bei 1.302 Euro.
Wichtig: Erreicht die gesetzliche Rente des Paares nicht diese Höhe, so haben die Betroffenen Anspruch auf aufstockende Grundsicherungsleistungen des Sozialamts. Betragen die beiden Renten insgesamt etwa nur 1.100 Euro, so schießt das Sozialamt weitere 202 Euro zu, so dass insgesamt 1.302 Euro zusammenkommen.
Ab Anfang 2021 neuer Rentenfreibetrag
Für Rentner, die langjährig versichert waren, gibt es ab 2021 einen neuen Rentenfreibetrag bei der gesetzlichen Rente: Bis zu 223 Euro von der Rente werden nun auf die Grundsicherungsansprüche nicht angerechnet. Soweit die Betroffenen – was auch bei Senioren nicht selten der Fall ist – jobben, dürfen sie einen Teil ihrer Einkünfte behalten. Bei einem Minijob sind es 135 Euro. Der Rest wird mit der Grundsicherung verrechnet.
- Biallo-Tipp: Grundsätzlich gilt, dass angemessene Versicherungsbeiträge vom Einkommen abgezogen werden können - günstige Beiträge finden Sie für die Haftpflichtversicherung hierund für die Hausratversicherung hier.
Grundsicherung: Rente und Rücklagen werden berücksichtigt
Bevor Sie Grundsicherung beantragen, müssen Sie Ihre Rücklagen weitgehend aufbrauchen. Die Freibeträge fürs erlaubte Vermögen sind weit niedriger als bei Hartz IV. Ein Alleinstehender darf bis 5.000 Euro besitzen, für den Partner kommen nochmals 5.000 Euro hinzu.
- Biallo-Tipp: Wer mit 60 eine höhere Lebensversicherung ausbezahlt bekommt und nur eine geringe Rente erwartet, für den kann es sich lohnen, eine kleine Eigentumswohnung anzuschaffen. Einen Teil des Geldes kann man auch in eine Privatrente (etwa eine Sofortrente) investieren oder auch für freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung nutzen. Denn für zusätzliche Altersvorsorge gilt nun bei der Grundsicherung in jedem Fall ein Freibetrag von 100 Euro monatlich. Ob es sich um eine Betriebsrente, eine private Rente oder den Teil der gesetzlichen Rente handelt, der auf freiwilligen Beiträgen beruht, spielt dabei keine Rolle.
Wichtig ist in jedem Fall: Bargeld, Tagesgeld oder sonstige Geldanlagen (außer Renten) müssen vor dem Bezug von Grundsicherung weitgehend verbraucht werden. Eine kleine Immobilie darf man aber behalten, ebenso wie Bezüge aus einer kleinen Zusatzrente.
"Angemessenes" Wohneigentum ist für Grundsicherungsbezieher erlaubt. Was das genau bedeutet, darüber gibt es oft Streit. Ein alleinstehender Grundleistungsbezieher darf ein Häuschen mit 70 Quadratmetern oder eine Eigentumswohnung mit 60 Quadratmetern behalten.
Bis (mindestens) Ende März 2021 erleichterte Regelungen bei der Grundsicherung
Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu Grundsicherungsleistungen aufgrund der Corona-Pandemie gelten auch für die Grundsicherung im Alter. Nach dem aktuellen Gesetzesstand laufen sie zum 31.3.2021 aus. Eine weitere Verlängerung ist keineswegs ausgeschlossen. Die vereinfachten Regelungen gelten für alle Anträge auf Grundsicherung im Alter, die bis zu diesem Zeitpunkt gestellt werden – unabhängig davon, ob die Betroffenen direkt persönlich von der Pandemie betroffen sind. Die Erleichterungen betreffen vor allem die Vermögensprüfung und die Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft. Wenn bis Ende März ein Grundsicherungsantrag gestellt wird, schadet Vermögen nur noch, wenn es als „erheblich“ gilt. Das bedeutet: Es darf die beim Wohngeld erlaubten Grenzen nicht übersteigen. Diese betragen für Alleinstehende 60.000 Euro und für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, nochmals 30.000 Euro – für ein Ehepaar also 90.000 Euro.
Zudem gilt: Derzeit verlangen die Ämter auch nicht die Verwertung (also Verkauf oder Vermietung) von selbst genutztem Wohneigentum, das nach den Regeln der Ämter eigentlich zu groß ist. Das Bundesarbeitsministerium erklärt ausdrücklich, dass die selbstgenutzte Immobilie derzeit nicht „zu dem erheblichen Vermögen“ gehört.
Die skizzierten Erleichterungen gelten – bei Anträgen bis zum 31.3. 2021 – für den ganzen Bewilligungszeitraum der Leistung, also auch ohne nochmalige Verlängerung der Corona-Sonderregelungen bis hinein ins Jahr 2022. Sobald die Sonderreglungen auslaufen, gilt für Grundsicherungsanträge wieder die Standardregelung: Danach müssen beispielsweise finanzielle Rücklagen, die 5.000 Euro pro Person übersteigen, zunächst aufgebraucht werden, bevor Grundsicherung im Alter gezahlt wird.
Grundsicherung und Problemfall PKV
Wer die gestiegenen Beiträgezur privaten Krankenversicherung nicht mehr schultern kann, für den springen teilweise die Ämter ein und er kann ebenfalls Grundsicherung beantragen. Die Ämter tragen die von der Versicherung um 50 Prozent geminderten Beiträge im Basistarif.
Voraussetzung: Dem Betroffenen bleibt nach Abzug von Versicherungsbeiträgen und Unterkunftskosten weniger als der Regelbedarf zum Leben.
Grundsicherung: Darf ich mein Auto behalten?
Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, dem wird im Regelfall kein Auto zugestanden. Ein teurer Wagen muss deshalb meist verkauft werden, wenn Sie Grundsicherung beantragen.
Wichtig auch bei der Grundsicherung: "Rente mit Zuschuss" gibt es nur für diejenigen, die ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland haben. Wer den kompletten Winter auf Mallorca verbringt, zählt nicht zu den Berechtigten. Mehr als vier Wochen Auslandsaufenthalt sind für Bezieher von Grundsicherung im Alter nicht erlaubt.
- Biallo-Tipp: Wer Grundsicherung bezieht, muss jeden Euro zweimal umdrehen. Bezahlen Sie für Ihr Girokonto? Wenn ja, sollten Sie Ihr Konto wechseln. Denn es gibt knapp 40 Banken die ein kostenloses Girokonto anbieten.
Grundsicherung und Kinderunterhalt
Wer Grundsicherung im Alter bezieht, muss im Regelfall nicht damit rechnen, dass seine Kinder vom Amt zur Kasse gebeten werden - es sei denn, ein Kind verdient nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben über 100.000 Euro im Jahr. Und nach dem Tod eines Grundsicherungsbeziehers werden dessen Erben von den Ämtern nicht zur Rückzahlung verpflichtet, falls es etwa noch Vermögenswerte gibt.