Das erwartet Sie in diesem Artikel
- 1.Wie hoch ist die Grundsicherung?
- 2.Grundsicherung: Rente und Rücklagen werden berücksichtigt
- 3.Bis (mindestens) März 2022 erleichterte Regelungen bei der Grundsicherung
- 4.Grundsicherung und Problemfall PKV
- 5.Grundsicherung: Darf ich mein Auto behalten?
- 6.Grundsicherung und Unterhalt durchs Kind
- 7.Die häufigsten Fragen zum Thema Grundsicherung
Wer ein niedriges Alterseinkommen hat, kann ab Erreichen der regulären Altersgrenze ergänzend die Grundsicherung im Alter erhalten. Auf die Grundsicherung besteht – soweit Sie die Voraussetzungen erfüllen – ein Rechtsanspruch. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Grundsicherung.
Wie hoch ist die Grundsicherung?
Wer keine weiteren Einkünfte hat, sollte in jedem Fall prüfen, ob nicht zusätzlich noch Anspruch auf eine Aufstockung durch die Grundsicherung besteht. Dabei stehen Ihnen folgende Ansprüche zu:
- Hilfe zum Lebensunterhalt: 449 Euro beziehungsweise 808 Euro für (Ehe-)Paare
- Angemessene Kosten für die Wohnung: Die Höhe ist abhängig von der anrechenbaren Warmmiete.
Wann eine Miete hinsichtlich der Grundsicherung als angemessen gilt, hängt vom örtlichen Mietniveau ab und variiert von Stadt zu Stadt. Beträgt die Warmmiete eines Rentner-Ehepaars aus Berlin beispielsweise 500 Euro, so liegt der rechnerische "Bedarf" des Paares bei 1.308 Euro.
Wichtig: Erreicht die gesetzliche Rente des Paares nicht diese Höhe, so haben die Betroffenen Anspruch auf aufstockende Grundsicherungsleistungen des Sozialamts. Betragen die beiden Renten insgesamt etwa nur 1.100 Euro, so schießt das Sozialamt weitere 208 Euro zu, so dass insgesamt 1.308 Euro zusammenkommen.
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Seit Anfang 2021 neuer Rentenfreibetrag
Für Rentner, die langjährig versichert waren, gibt es seit Anfang 2021 einen neuen Rentenfreibetrag bei der gesetzlichen Rente: Bis zu 224,50 Euro (2022) von der Rente werden nun auf die Grundsicherungsansprüche nicht angerechnet. Soweit die Betroffenen – was auch bei Senioren nicht selten der Fall ist – jobben, dürfen sie einen Teil ihrer Einkünfte behalten. Bei einem Minijob sind es 135 Euro. Der Rest wird mit der Grundsicherung verrechnet.
- Biallo-Tipp: Grundsätzlich gilt, dass angemessene Versicherungsbeiträge vom Einkommen abgezogen werden können.
Grundsicherung: Rente und Rücklagen werden berücksichtigt
Bevor Sie Grundsicherung beantragen, müssen Sie Ihre Rücklagen weitgehend aufbrauchen. Die Freibeträge fürs erlaubte Vermögen sind weit niedriger als bei Hartz IV. Ein Alleinstehender darf bis 5.000 Euro besitzen, für den Partner kommen nochmals 5.000 Euro hinzu.
- Biallo-Tipp: Wer mit 60 eine höhere Lebensversicherung ausbezahlt bekommt und nur eine geringe Rente erwartet, für den kann es sich lohnen, sich eine kleine Eigentumswohnung anzuschaffen. Einen Teil des Geldes kann man auch in eine Privatrente (etwa eine Sofortrente) investieren oder auch für freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung nutzen. Denn für zusätzliche Altersvorsorge gilt nun bei der Grundsicherung in jedem Fall ein Freibetrag von 100 Euro monatlich. Ob es sich um eine Betriebsrente, eine private Rente oder den Teil der gesetzlichen Rente handelt, der auf freiwilligen Beiträgen beruht, spielt dabei keine Rolle.
Wichtig ist in jedem Fall: Bargeld, Tagesgeld oder sonstige Geldanlagen (außer Renten) müssen vor dem Bezug von Grundsicherung weitgehend verbraucht werden. Eine kleine Immobilie darf man aber behalten, ebenso wie Bezüge aus einer kleinen Zusatzrente.
"Angemessenes" Wohneigentum ist für Grundsicherungsbezieher erlaubt. Was das genau bedeutet, darüber gibt es oft Streit. Ein alleinstehender Grundleistungsbezieher darf ein Häuschen mit 70 Quadratmetern oder eine Eigentumswohnung mit 60 Quadratmetern behalten.
- Biallo-Tipp: Jobbende oder pflegende Ruheständler können ihre Rente aufstocken. Wie? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber zu diesem Thema.
Bis (mindestens) März 2022 erleichterte Regelungen bei der Grundsicherung
Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu Grundsicherungsleistungen aufgrund der Corona-Pandemie gelten auch für die Grundsicherung im Alter. Nach dem aktuellen Gesetzesstand laufen sie zum 31. März 2022 aus. Die vereinfachten Regelungen gelten für alle Anträge auf Grundsicherung im Alter, die bis zu diesem Zeitpunkt gestellt werden – unabhängig davon, ob die Betroffenen direkt persönlich von der Pandemie betroffen sind.
Die Erleichterungen betreffen vor allem die Vermögensprüfung und die Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft. Wenn bis Ende März ein Grundsicherungsantrag gestellt wird, schadet Vermögen nur noch, wenn es als „erheblich“ gilt. Das bedeutet: Es darf die beim Wohngeld erlaubten Grenzen nicht übersteigen. Diese betragen für Alleinstehende 60.000 Euro und für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, nochmals 30.000 Euro – für ein Ehepaar also 90.000 Euro.
Wichtig: Die vereinfachten Regeln gelten nicht nur für Erstanträge, sondern auch für Anschlussanträge.
Zudem gilt: Derzeit verlangen die Ämter auch nicht die Verwertung (also Verkauf oder Vermietung) von selbst genutztem Wohneigentum, das nach den Regeln der Ämter eigentlich zu groß ist. Das Bundesarbeitsministerium erklärt ausdrücklich, dass die selbstgenutzte Immobilie derzeit nicht „zu dem erheblichen Vermögen“ gehört.
Die skizzierten Erleichterungen gelten – bei Anträgen bis zum 31. März 2022 – für den ganzen Bewilligungszeitraum der Leistung, also auch ohne nochmalige Verlängerung der Corona-Sonderregelungen. Sobald die Sonderreglungen auslaufen, gilt für Grundsicherungsanträge wieder die Standardregelung: Danach müssen beispielsweise finanzielle Rücklagen, die 5.000 Euro pro Person übersteigen, zunächst aufgebraucht werden, bevor Grundsicherung im Alter gezahlt wird.
Grundsicherung und Problemfall PKV
Wenn Sie die gestiegenen Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr schultern können, dann springen teilweise die Ämter ein und Sie können ebenfalls Grundsicherung beantragen. Die Ämter tragen die von der Versicherung um 50 Prozent geminderten Beiträge im Basistarif.
Voraussetzung: Dem Betroffenen bleibt nach Abzug von Versicherungsbeiträgen und Unterkunftskosten weniger als der Regelbedarf zum Leben.
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Grundsicherung: Darf ich mein Auto behalten?
Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, dem wird im Regelfall kein Auto zugestanden. Einen teuren Wagen müssen Sie deshalb meist verkaufen, wenn Sie Grundsicherung beantragen.
Wichtig auch bei der Grundsicherung: "Rente mit Zuschuss" gibt es nur für diejenigen, die ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland haben. Wer den kompletten Winter auf Mallorca verbringt, zählt nicht zu den Berechtigten. Mehr als vier Wochen Auslandsaufenthalt sind für Bezieher von Grundsicherung im Alter nicht erlaubt.
- Biallo-Tipp: Wer Grundsicherung bezieht, muss jeden Euro zweimal umdrehen. Bezahlen Sie für Ihr Girokonto? Wenn ja, sollten Sie Ihr Konto wechseln. Denn es gibt immerhin rund 30 Banken, die ein kostenloses Girokonto anbieten.
Grundsicherung und Unterhalt durchs Kind
Beziehen Sie Grundsicherung im Alter, müssen Sie im Regelfall nicht damit rechnen, dass Ihre Kinder vom Amt zur Kasse gebeten werden - es sei denn, ein Kind verdient nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben über 100.000 Euro im Jahr. Und nach dem Tod eines Grundsicherungsbeziehers werden dessen Erben von den Ämtern auch nicht zur Rückzahlung verpflichtet, falls es etwa noch Vermögenswerte gibt.