„Die Rente ist sicher“ – diese Aussage des 2020 verstorbenen früheren Bundesarbeitsministers Norbert Blüm (CDU) sorgte schon in den 80er- und 90er-Jahren für kontroverse politische Diskussionen. Heute ist klar: Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Das aktuelle Rentenniveau – das Verhältnis zwischen der Rentenhöhe nach 45 Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers – liegt derzeit bei knapp 50 Prozent und sinkt weiter, weil immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentner und Rentnerinnen finanzieren müssen. Experten raten daher, schon in jungen Jahren Geld fürs Alter anzusparen. Eine zusätzliche private Altersvorsorge ist wichtig, um die drohende Versorgungslücke zu verkleinern. Ein weiterer Baustein, um sich fürs Alter besser finanziell abzusichern, ist die staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können sich über den Betrieb eine Zusatzrente aufbauen. Sie vereinbaren mit dem Chef, dass ein Teil ihres Bruttogehalts in einen Vorsorgevertrag fließt – meist in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.
- Lesetipp: Auch wenn Sie nur den Mindestlohn verdienen, nur Teilzeit oder in einem Minijob arbeiten, sollten Sie trotzdem versuchen, sich eine Altersvorsorge aufzubauen. Von uns erhalten Sie Tipps, wie Sie mit wenig Geld fürs Alter sparen können.
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Eine Rente vom Arbeitgeber hat in Deutschland eine lange Tradition. Heutige Betriebsrentner sind größtenteils gut versorgt, denn in der Vergangenheit finanzierten besonders Großunternehmen die Zusatzrente ihrer Beschäftigten allein. Daher kommt auch der Name betriebliche Altersversorgung. Vom Versorgen haben sich viele Arbeitgeber aber wieder verabschiedet. Denn versprochene Rentenleistungen müssen Jahrzehnte später auch gezahlt werden können.
Betriebliche Altersvorsorge Zuschuss Arbeitgeber
Das Risiko ist den Unternehmen zu groß. Sie bieten ihren Beschäftigten stattdessen an, sich mit eigenen Beiträgen eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) aufzubauen und stocken den Sparbetrag auf. Ein 15-prozentiger Arbeitgeberzuschuss ist seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben, sowohl für neu abgeschlossene als auch bestehende betriebliche Vorsorgeverträge mit Direktversicherern, Pensionskassen oder -fonds. Bei Bestandsverträgen ist der Zuschuss seit 2022 verpflichtend. Für neue Verträge gilt die Regel schon seit 2019.
Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels zahlen manche Unternehmen einen höheren Zuschuss. Nachfragen lohnt sich. Denn je stärker sich die Firma finanziell beteiligt, desto eher rechnet sich die Betriebsrente für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Gehen diese in Ruhestand, müssen sie die Betriebsrente nämlich versteuern. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen darüber hinaus die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber wählt Betriebsrentenmodell
Kleine und mittelständische Unternehmen schließen für ihre Belegschaften häufig Lebens- oder Rentenversicherungen ab. Je mehr Rentensparer mitmachen, desto günstiger fällt in der Regel der Gruppentarif aus. Manche Großunternehmen unterhalten eigene Versorgungswerke, etwa Pensionskassen, oder bieten das Sparen für den Ruhestand über Pensionsfonds an, die einen größeren Teil der Gelder in Aktien anlegen dürfen. Der Arbeitgeber entscheidet, welches Betriebsrentenmodell er anbietet und verhandelt den Leistungsumfang. Neben einer monatlichen Betriebsrente oder Kapitalzahlung, lässt sich vielen Versicherern, etwa der Debeka oder Canada Life, auch eine Hinterbliebenenversorgung oder Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit in den bAV-Vertrag aufnehmen.
Ist die Betriebsrente sinnvoll?
Die Details zur betrieblichen Altersvorsorge und der finanziellen Beteiligung des Unternehmens sind im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich geregelt. Mitarbeiter müssen dann entscheiden, ob sie eine Betriebsrente mit eigenen Beiträgen aufbauen wollen. Dazu brauchen sie eine gute Beratung, denn die spätere Rentenhöhe hängt von vielen Faktoren ab: Wie viel Geld in die betriebliche Altersvorsorge fließt, wie lange der Vertrag läuft, welche Verzinsung gezahlt wird, wie hoch das Einkommen sowie die Steuerbelastung im Alter ausfallen und wie Betriebsrentner krankenversichert sind. Bietet das gewählte Rentenmodell eine attraktive Rendite bei geringen Kosten und zahlt die Firma einen Zuschuss von mehr als zwanzig Prozent, lohnt sich die Betriebsrente für viele Beschäftigte. Doch nicht für jeden ist sie die beste Altersvorsorge.
Wie funktioniert die Betriebsrente?
Rund 18,5 Millionen Angestellte haben eine betriebliche Altersvorsorge. Manche besitzen sogar mehrere Verträge. Knapp 21,2 Millionen Anwartschaften zählte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis Ende 2021. Über 53 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten können im Alter mit einer Betriebsrente rechnen. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass fast die Hälfte aller Angestellten keine zusätzliche betriebliche Altersabsicherung besitzt – besonders Junge, Frauen und Geringverdiener, verrät die Statistik. Nach wie vor hängt die Verbreitung stark vom Einkommen ab. Der Grund liegt auf der Hand: Arbeitgeber nutzen die betriebliche Altersvorsorge häufig zur Mitarbeitergewinnung. Sie locken gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte mit einer attraktiven Betriebsrente. Maßgeschneiderte Angebote für alle Teile der Belegschaft sind eher selten – besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Um die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen und auch Geringverdiener besser abzusichern, gab es in den letzten Jahren einige gesetzliche Änderungen.