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Auf einen Blick
Wer seine eigene Firma gründet, möchte selbst entscheiden und gestalten. Neben dem Business müssen sich selbstständig Tätige und Freiberufler aber auch um ihre Altersvorsorge kümmern. Viele von ihnen zahlen nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein und müssen daher selbst für den Ruhestand vorsorgen. Experten empfehlen, früh damit zu beginnen, denn beim Sparen für die Rente ist Zeit Geld. Wer über einen Zeitraum von 30 Jahren oder länger regelmäßig in eine Altersvorsorge investiert, ist auch als Freelancer später finanziell abgesichert.
Doch wie sorgen Selbstständige am besten für ihre Rente vor? Lohnt es sich als Selbstständiger, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen? Oder ist eine private Altersvorsorge vorteilhafter, wenn Sie sich selbstständig machen wollen? Was taugen staatlich geförderte Produkte wie Riesterverträge oder die Rürup- beziehungsweise Basisrente, die eigens für Selbstständige konzipiert wurde? Die Antworten fallen – abhängig von der jeweiligen Situation – unterschiedlich aus. Eine Lösung von der Stange gibt es nicht.
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Rund vier Millionen Selbstständige gibt es in Deutschland. Im Durchschnitt verfügen sie über das gleiche Bruttoeinkommen wie abhängig Beschäftigte, rund 2.500 Euro im Monat. Netto blieben 1.660 Euro übrig, ermittelte eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebene Studie für das Jahr 2018. Doch die Einkommensschere klafft weit auseinander. Wer als Arzt oder Unternehmensberaterin selbstständig arbeitet, verdient genug, um eine private Altersvorsorge aufbauen zu können. Solo-Selbstständigen, die keine Angestellten beschäftigen, stehen dagegen durchschnittlich nur knapp 1.200 Euro netto zur Verfügung. Zu wenig, um ein finanzielles Polster für die spätere Rente ansparen zu können.
Besonders Solo-Selbstständige seien hierzulande von Altersarmut betroffen, fasst eine 2019 veröffentlichte Rentenstudie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) das Problem zusammen. Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oft nur pflichtversicherte Freiberufler und Selbstständige erworben, die freiwillig den Mindestbeitrag oder mehr einzahlen. Insgesamt fallen ihre Rentenansprüche nur halb so hoch aus wie die der Angestellten. Die kapitalgedeckte private Altersvorsorge, über die gutverdienende selbstständig Tätige häufig für die Rente sparen, bleibt bei der Studie jedoch außen vor. Die Datenlage, wie Selbstständige für ihren Ruhestand vorsorgen, ist lückenhaft. Doch selbst diejenigen, die über Immobilien-, Geld- oder Anlagevermögen verfügen, sollten nachrechnen, ob das Ersparte ausreicht, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.
Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Jahr 2016 verfügen zwei Drittel der Selbstständigen und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, über Vermögen von mindestens 100.000 Euro, 40 Prozent sogar über 250.000 Euro. Legt man die durchschnittliche Rentendauer von rund 19 Jahren für Männer und 22 Jahren für Frauen zugrunde, reicht das Vermögen trotzdem nur für eine monatliche Rentenzahlung zwischen rund 380 und 1.100 Euro, wie folgende Übersicht zeigt.
Vermögen im Rentenalter | monatliche Rente (Männer) | monatliche Rente (Frauen) |
100.000 € | 438,60 € | 378,80 € |
250.000 € | 1.096,50 € | 947 € |
Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche; Beträge sind gerundet
Auch eine selbstgenutzte oder vermietete Immobilie eignet sich als Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler. Wie das funktioniert, erfahren Sie in einem Ratgeber auf biallo.de.
Selbstständig Tätige ohne Vermögen, die keine oder nur geringe Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, sind im Alter häufig auf staatliche Hilfe angewiesen. „In der Grundsicherung sind vor allem Menschen ohne Pflichtversicherungszeiten“, sagt Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). Die Gefahr, dass Selbstständige in die Altersarmut rutschen, sei real, da sie oft nicht regelmäßig für die Rente sparen. „Laufen die Geschäfte schlechter, ist die Altersvorsorge das Erste, was gestrichen wird“, weiß Morgenstern. Ein fataler Fehler. Ihre Altersvorsorge sollten Freelancer keinesfalls kündigen. Besser ist es, wenn Freiberufler bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Beitragssenkung beantragen. Beiträge zu einer privaten Altersvorsorge, etwa einer Rentenversicherung, können Selbstständige stunden lassen. Auch ein Ruhendstellen des Vertrags ist möglich, bis sich die finanzielle Situation wieder entspannt.
So genau kann das niemand sagen. Prognosen sind schwierig, denn diskutiert wird eine Pflichtversicherung schon lange. Das Ende Mai vom Kabinett verabschiedete Rentenpaket II verpflichtet Selbstständige noch nicht, in die gesetzliche Altersvorsorge einzuzahlen. Es schreibt das Rentenniveau bei 48 Prozent fest und führt eine kapitalgedeckte Komponente ein, um den erwarteten Anstieg der Rentenbeiträge etwas abzubremsen.
Das Bundesarbeitsministerium möchte aber für selbstständig Tätige und nicht pflichtversicherte Freiberufler die Altersvorsorge noch immer verpflichtend regeln und einen Gesetzentwurf erarbeiten. Die Eckpunkte diskutiert die Koalition schon länger: Wer sich selbstständig macht, müsste sich für eine Altersvorsorge entscheiden, die insolvenz- und pfändungssicher ist und eine Rentenzahlung über der Grundsicherung vorsieht.
Zur Auswahl stehen die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke für Freiberufler sowie die staatlich geförderte Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Auch Selbstständige unter 35 Jahren sollten nach Ansicht von Arbeitsminister Hubertus Heil verpflichtend fürs Alter vorsorgen. Für Gründer sei eine Karenzzeit von zwei Jahren vorstellbar.
Wann und in welcher Form eine verpflichtende Rente für Selbstständige kommt, bleibt abzuwarten. Existenzgründer, die einer gesetzlichen Regelung zuvorkommen möchten, können sich schon heute in den ersten fünf Jahren ihrer Selbstständigkeit auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichern lassen oder freiwillige Beiträge zahlen. Allerdings sind nur Pflichtbeiträge auch insolvenz- und pfändungssicher. Zeiten der Antragspflichtversicherung zählen zudem als Grundrentenzeit. Wer mindestens 33 Jahre verpflichtend in die staatliche Rentenkasse eingezahlt hat und im Alter nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann dann einen Zuschlag zur Rente bekommen. Freiwillige Versicherungszeiten zählen bei der Grundrente jedoch nicht mit.
Nicht jeder, der selbständig arbeitet, kann seine Altersvorsorge automatisch frei wählen und aus dem gesetzlichen Rentensystem aussteigen. 330.000 Selbstständige und Freiberufler sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert – darunter rund 178.000 Künstler sowie 61.800 Handwerker (Stand 2022). Manche Berufsgruppen betrachtet der Gesetzgeber als schutzbedürftig und verpflichtet sie daher, in die gesetzliche Rente einzuzahlen, auch wenn sie als Selbstständige unterwegs sind. Dazu zählen einige Freie Berufe sowie bestimmte Handwerker. Zu den Pflichtversicherten gehören:
Diese Liste ist nicht abschließend. Ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, sollten Freiberufler und Handwerker daher prüfen lassen, bevor sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Sie müssen sich bei der Rentenkasse melden. Stellt die Behörde Jahre später – etwa nach einer Betriebsprüfung – fest, dass Selbstständige keine Beiträge zur gesetzlichen Rente entrichtet haben, obwohl sie dazu verpflichtet wären, drohen hohe Nachzahlungen und Säumniszuschläge. Denn die Rentenkasse darf Beiträge bis zu vier Jahre rückwirkend erheben. Handwerker können sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Pflichtversicherte Selbstständige zahlen entweder den pauschalen Regelbeitrag, den das BMAS jährlich festlegt, oder 18,6 Prozent ihres durchschnittlichen Arbeitseinkommens bis zur gültigen Beitragsbemessungsgrenze – derzeit mindestens 100,07 Euro und maximal 1.404,30 Euro. Der Regelbeitrag beträgt aktuell 644,49 Euro (Ost) sowie 657,51 Euro monatlich (West). Wer höhere oder niedrigere Gewinne nachweist, kann auch einen einkommensgerechten Beitrag vereinbaren. Für Gründer und Gründerinnen gilt eine Ausnahme: Sie müssen in den ersten drei Jahren ihrer Selbstständigkeit nur die Hälfte des Regelbeitrags zahlen, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sie sparen damit in der Anfangsphase Geld, erwerben aber auch geringere Rentenansprüche.
Im Unterschied zu Angestellten, sind Selbstständige ihr eigener Chef. Somit beteiligt sich aber auch kein Arbeitgeber an den Versicherungsbeiträgen. Selbstständige müssen den Betrag allein finanzieren. Einen Sonderfall stellen pflichtversicherte Künstler und Publizisten dar. Sie müssen sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) anmelden. Diese ist kein Leistungsträger, kümmert sich aber – ähnlich wie ein Arbeitgeber – um das Abführen der Sozialversicherungsbeiträge und bezuschusst diese. KSK-Mitglieder zahlen nur den halben Beitragssatz.
Manche Freie Berufe wie Apotheker, Notare, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Psychotherapeuten, Ärzte und beratende Ingenieure haben eigene berufsständische Versorgungswerke. Diese sichern die Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung dieser Berufsgruppen ab. Zahlen Freiberufler in eine solche Altersvorsorge der Kammer ein, können sie sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Steuerberater oder Zahnärzte zahlen häufig deutlich mehr in ihr Versorgungswerk ein als gesetzlich Versicherte in die Rentenkasse. Ihre Beiträge orientieren sich in der Regel am Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung. Entsprechend fallen auch die späteren Renten oft höher aus.
Dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um die Lebenshaltungskosten im Alter zu decken, ist inzwischen jedem klar. Durchschnittsverdiener, die 45 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlen, erhalten im Alter rund 48 Prozent ihres vorherigen Einkommens.
Angestellte bauen sich häufig mit finanzieller Unterstützung des Chefs eine Betriebsrente auf. Diese Vorsorgeform steht aber nur Beschäftigten offen. Eine zusätzliche private Altersvorsorge ist deshalb für Freelancer und andere selbstständig Tätige besonders wichtig, wollen sie den Gürtel später nicht enger schnallen. Investieren Freiberufler und Selbstständige schon früh in ihre Altersvorsorge, können sie mit ETF-Sparplänen ein zusätzliches finanzielles Polster aufbauen – auch mit kleineren Beträgen. Direktbanken wie die ING* bieten kostenfreie ETF-Sparpläne an. „Wenn man viel Zeit hat, lassen sich am Kapitalmarkt höhere Renditen erzielen, die der Altersvorsorge zugutekommen“, sagt DIA-Experte Morgenstern.
Als Basisabsicherung sei die gesetzliche Rente jedoch besser als ihr Ruf. „Auch für Selbstständige ist sie ein sinnvolles Instrument, um regelmäßig fürs Alter zu sparen“, meint Morgenstern. Zudem finanziere die Rentenkasse Pflichtversicherten Reha-Maßnahmen und sichert sie bei Erwerbsminderung ab. Hinterbliebene erhalten eine Witwen- oder Waisenrente. „Diese Risiken müssen dann nicht privat versichert werden.“
Die große Mehrheit der selbstständig Tätigen kann selbst über ihre Altersvorsorge entscheiden. Knapp 20.000 haben 2022 für die gesetzliche Rente votiert und einen Antrag auf Pflichtversicherung gestellt. Dies ist in den ersten fünf Jahren der Selbstständigkeit möglich. Der Vorteil: Pflichtbeitragszeiten zählen nicht nur für eine Erwerbsminderungsrente, sondern auch für den Grundrentenzuschlag sowie die abschlagsfreie Rente ab 63, wenn Versicherte 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Beiträge zur gesetzlichen Rente können Selbstständige seit letztem Jahr voll steuerlich absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt sie als steuermindernden Vorsorgeaufwand. Müssen Freiberufler Insolvenz anmelden, sind die erworbenen Rentenansprüche vor einer Pfändung geschützt. Auch die Beiträge können weitergezahlt werden. Gleiches gilt, wenn Selbstständige Bürgergeld beziehen. Pflichtversicherte Freiberufler und selbstständig Tätige können zudem die geförderte Altersvorsorge nutzen. Sie sind unmittelbar förderberechtigt und erhalten staatliche Zulagen sowie Steuervorteile, wenn sie eine Riester-Rente abschließen.
Wer sich für die Pflichtversicherung entscheidet, muss jedoch wissen, dass er sich dauerhaft bindet. Die Versicherungspflicht endet erst, wenn Sie nicht mehr selbstständig sind. Auch die Höhe der Beiträge ist vorgegeben und lässt sich selbst in wirtschaftlich schlechten Zeiten nicht senken. Die Beiträge werden immer zum Monatsende abgebucht. Wer hier flexibel bleiben möchte, sollte sich eher freiwillig versichern.
250.600 Versicherte entrichten freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: Wie viele davon Freiberufler oder Selbstständige sind, und ob sie den Mindestbeitrag oder mehr einzahlen, erfasst die Kasse nicht. Doch ist es sinnvoll, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen? Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. Es kommt immer auf die individuelle Situation an. Freiwillige Beiträge lohnen sich, wenn Sie Rentenlücken schließen und einen bereits erworbenen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufrechterhalten wollen. Dazu müssen Versicherte einige Jahre pflichtversichert gewesen sein. Es kann daher sinnvoll sein, die gesetzliche Altersvorsorge weiterzuführen, wenn Sie sich erst ab 40 oder später selbstständig machen. Eine Beratung im Vorfeld ist sinnvoll, um den individuellen Fall zu besprechen. Welche Regeln im Einzelfall gelten, sollten sich Freiberufler von der gesetzlichen Rentenversicherung erklären lassen.
Der große Vorteil der freiwilligen Versicherung ist ihre Flexibilität. Wieviel sie in die Rentenversicherung einzahlen, können Selbstständige frei wählen: Vom Mindestbeitrag bis zum Höchstbeitrag ist alles möglich. Das individuelle Einkommen spielt dabei keine Rolle. Auch bei der Zahlungsweise sind freiwillig Versicherte flexibel. Beiträge zur Rente können Selbstständige noch bis zum 31. März des Folgejahres bezahlen. Ist das Geld knapp, lässt sich die Versicherung beenden. Eine Grundregel gilt jedoch auch für diese gesetzliche Altersvorsorge: Freelancer müssen regelmäßig einzahlen, um Rentenansprüche zu sichern. Es darf keine Lücke entstehen. Durch freiwillige Einzahlungen können sie ihre spätere Altersrente steigern. Um wieviel, lässt sich mit dem Rechner der Rentenversicherung ermitteln.
Es gibt aber auch Nachteile: Freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse sind im Gegensatz zu Pflichtbeiträgen nicht pfändungssicher. Allein mit freiwilligen Beiträgen erwerben Selbstständige auch keine Ansprüche auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Reha-Leistungen. Versicherungszeiten zählen darüber hinaus nicht für die Grundrente. Freiberufler und selbstständig Tätige, die sich für die gesetzliche Altersvorsorge entscheiden, bekommen eine lebenslange Rente. Einmalauszahlungen sind generell nicht möglich.
Wieviel Rente am Ende für Selbstständige herausspringt, hängt davon ab, wieviel sie über die Jahre eingezahlt haben. Verdienen Sie so viel wie der Durchschnitt aller Versicherten – im Jahr 2024 sind das 45.358 Euro –, bekommen Sie pro Beitragsjahr einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Freiberufler und selbstständig Tätige können die Höhe der gesetzlichen Altersvorsorge einfach berechnen, indem sie die erworbenen Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multiplizieren. Diesen legt der Gesetzgeber jedes Jahr neu fest. Aktuell beträgt er 37,60 Euro. Im Juli steigt er auf 39,32 Euro. Durchschnittsverdiener, die 45 Jahre lang einzahlen, erhalten nach heutigem Stand eine Rente von 1.692 Euro brutto im Monat. Ab Juli gäbe es rund 1.770 Euro.
Viele kommen jedoch auf deutlich weniger Beitragsjahre. Verdienen sie wenig, können Selbstständige und Freiberufler häufig kaum mehr als den Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Entsprechend gering fällt die spätere Rente aus, wie folgende Tabelle zeigt:
Beiträge | Monatsbeitrag 2024 | Erhöhung des monatlichen Rentenanspruchs |
Mindestbeitrag | 100,07 € | 5,35 € |
Regelbeitrag (West) | 657,51 € | 35,16 € |
Regelbeitrag (Ost) | 644,49 € | 34,47 € |
Höchstbeitrag | 1.404,30 € | 75,10 € |
Der monatliche Rentenanspruch erhöht sich pro Jahr der Beitragszahlung um den angegebenen Betrag. Einen Unterschied zwischen neuen und alten Bundesländern gibt es nur noch beim Regelbeitrag. Quelle: DRV
Wer 35 Jahre lang den Mindestbeitrag zahlt, erhält – nach heutigem Stand – im Alter nur eine Monatsrente von 187,25 Euro brutto. Fließt der Regelbeitrag in die gesetzliche Altersvorsorge, bekommen Freiberufler und selbstständig Tätige in den neuen Bundesländern später 1.206,45 Euro, in den alten 1.230,60 Euro monatlich. Mit dem Höchstbetrag ließe sich eine Monatsrente von 2.628,50 Euro aufbauen.
Wichtig zu wissen: Sowohl der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente als auch der spätere Rentenwert sind keine festen Größen. Experten gehen davon aus, dass der Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent des Einkommens in den kommenden Jahren auf über 20 Prozent steigen wird. Auch den Rentenwert passt der Gesetzgeber jedes Jahr an. Rentenerhöhungen könnten geringer ausfallen als in den vergangenen Jahren.
Da Selbstständige und Freiberufler ihre Beiträge zur Altersvorsorge steuermindernd ansetzen dürfen, müssen sie ihre Rente im Alter versteuern. Für die meisten fällt die Belastung dann aber geringer aus, weil ihr Steuersatz im Alter niedriger ist. Sind Selbstständige gesetzlich krankenversichert, zahlen sie im Alter auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit rund zwölf Prozent. Altersbezüge von Freiberuflern aus Versorgungswerken sowie Betriebsrenten sind ebenfalls beitragspflichtig. Nur kleine Renten bis 176,75 Euro monatlich bleiben beitragsfrei – allerdings nur für pflichtversicherte Ruheständler.
Leistungen der Rentenkasse, eines berufsständischen Versorgungswerks sowie aus einer geförderten privaten Altersvorsorge wie der Rürup-Rente müssen Freelancer im Alter versteuern. Wer dieses Jahr in Rente geht, versteuert 83 Prozent seiner Altersbezüge. Das Finanzamt berücksichtigt einen persönlichen Rentenfreibetrag von 17 Prozent, der zeitlebens gilt. Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil um einen halben Prozentpunkt. Ab dem Jahr 2058 sind Rentenbezüge dann voll steuerpflichtig. Dafür gewährt der Staat in der Ansparphase Steuervorteile. Davon profitieren besonders Gutverdiener. Da sie höhere Rentenbeiträge zahlen, sparen sie auch mehr Steuern. Unter dem Strich müssen Freiberufler und Selbstständige also weniger für ihre Altersvorsorge aufwenden.
Ein Beispiel: Ein Alleinstehender mit einem Jahresgewinn von 50.000 Euro muss 10.906 Euro Einkommensteuer ans Finanzamt abführen. Zahlt er den Regelbeitrag (West) in die Rentenkasse ein, kann er insgesamt 7.890,12 Euro (657,51 Euro x 12 Monate) von der Steuer absetzen. Seine Einkommensteuer reduziert sich dadurch um 2.721 Euro. Leistet der Selbstständige den einkommensabhängigen Beitrag zur Rente, lassen sich 9.300 Euro (18,6 Prozent von 50.000 Euro) steuermindernd ansetzen. Die Einkommensteuer sinkt auf 7.722 Euro – er spart also 3.184 Euro. Sein Nettoaufwand für die Altersvorsorge beträgt somit 6.116 Euro im Jahr.
Ob sich die gesetzliche Rentenversicherung für Sie als Selbstständiger oder Selbstständige lohnt, können Sie selbst am besten beurteilen. Anhand der durchschnittlichen Einzahlungen lässt sich Ihr späterer Rentenanspruch überschlägig berechnen. Entscheidend ist jedoch, was nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben netto übrigbleibt. Vergleichen Sie daher auch die Steuervorteile in der Ansparphase mit den zu erwartenden Abzügen im Rentenalter.
Entscheiden sich Selbstständige oder Freiberufler statt der gesetzlichen für eine private Rentenversicherung, fahren sie häufig schlechter – zumindest, wenn sie ein reines Versicherungsprodukt wählen, das kaum Zinsen abwirft. Der Garantiezins für Versicherungen liegt noch immer bei mageren 0,25 Prozent, obwohl Banken für Tagesgeld und Festgeld schon wieder bis zu vier Prozent Zinsen zahlen. Nächstes Jahr soll der Garantiezins auf ein Prozent steigen. Nach Abzug der Kosten sind viele Rentenpolicen jedoch auch dann ein Nullsummenspiel. Die Überschüsse, die Versicherungen erwirtschaften, sind ebenfalls nicht üppig. Im Branchendurchschnitt lag die laufende Verzinsung auf den Sparanteil bei 2,26 Prozent (Stand 2023). Die Kosten werden jedoch vorher abgezogen. Es fließt also weniger Geld in die private Altersvorsorge für Selbstständige.
Die Stiftung Warentest kommt zu dem Schluss, dass die gesetzliche Rente im direkten Vergleich besser abschneidet – sowohl bei den Erträgen als auch den Leistungen. Auch gegenüber der geförderten Rürup-Rente, die speziell für selbstständig Tätige und Freiberufler als Altersvorsorge konzipiert wurde, kann sich die gesetzliche Rente sehen lassen. Zwar sind bei fondsbasierten Rürup-Verträgen ohne Garantien höhere Renditen am Kapitalmarkt möglich, doch auch hier schmälern häufig hohe Kosten den Anlageerfolg.
Entscheiden sie sich gegen die gesetzliche Rentenversicherung, müssen Freiberufler und Selbstständige ihre Altersvorsorge selbst organisieren und den Lebensabend komplett privat absichern. Klaus Morgenstern vom DIA empfiehlt, mindestens 20 Prozent des Einkommens in eine Basisversorgung zu stecken und darüber hinaus möglichst weiteres Vermögen aufzubauen. Doch nicht jede angepriesene Altersvorsorge ist für Freelancer geeignet, selbst wenn Anbieter mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen locken.
Aktuelle Zahlen des Bundesministeriums für Finanzen sorgen für Ernüchterung. Die durchschnittliche Auszahlung der staatlich geförderten Riester-Rente liegt bei mageren 132 Euro monatlich. Der Finanz- und Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein bezeichnet sie im Gespräch mit ntv als „mickriges Taschengeld“. Geringe Renditen, hohe Kosten und die Inflation machen die Altersvorsorge auch für förderberechtigte Freiberufler und Selbstständige unattraktiv. Ein Sparer müsse fast 100 Jahre alt werden, damit der Vertrag keinen Verlust mache, kritisiert der Verbraucherschützer.
Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, egal ob pflichtversicherter Freiberufler oder Selbstständige, die freiwillig den Mindestbeitrag leisten, bekommt finanzielle Hilfe beim Riestern. Den Eigenbeitrag stockt der Staat mit Zulagen auf: 175 Euro pro Person und Jahr sowie für Kinder weitere 185 oder 300 Euro (ab dem Geburtsjahr 2008) extra. Bei kinderreichen Familien mit geringem Einkommen fällt der Förderhebel am größten aus. Für viele lohnt es sich heute aber nicht mehr, einen Riester-Vertrag abzuschließen. Zu diesem Schluss kommt auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Ohne Reform bleibt die Riester-Rente ein Ladenhüter. Manche Versicherer haben das Neugeschäft bereits eingestellt.
Für Selbstständige scheidet die Förderrente als Altersvorsorge sowieso meist aus, da sie nur 2.100 Euro pro Jahr investieren und steuerlich absetzen können. Das Finanzamt prüft dann was günstiger ist: Zulagen oder Steuervorteil. Auch für besserverdienende Freiberufler ist die Altersvorsorge ungeeignet, selbst wenn die Rente – im Gegensatz zu privaten Geldanlagen – insolvenzsicher ist. Sie brauchen mehr als ein „Taschengeld“, um ihren Ruhestand abzusichern. Zudem können sie sich bei Rentenbeginn nur maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen. Der Rest fließt als monatliche Rente.
Auch viele am Markt angebotene Rürup-Verträge überzeugen Verbraucherschützer nicht. Dabei ist diese geförderte private Altersvorsorge speziell für selbstständig Tätige und Freiberufler gedacht. Anders als bei Riester müssen Anbieter eingezahlte Beträge nicht voll garantieren, wodurch auch renditestärkere Anlagen am Kapitalmarkt möglich sind. Selbstständige entscheiden selbst über ihre Altersvorsorge: Gelder lassen sich sowohl in klassische Rentenversicherungen als auch in Policen stecken, die in Fonds und Aktien investieren und das Kapital später verrenten. Trotzdem bleibt nach Abzug der Kosten oft wenig übrig. Nicht einmal ein Inflationsausgleich von zwei Prozent sei bei vielen Verträgen drin, errechnete Finanzwende Recherche, eine gemeinnützige Tochter der Bürgerbewegung Finanzwende. Vielfach fehle es schlicht an Kostendisziplin, da bei erfolgreicher Kapitalanlage auch die Abzüge stark steigen. „Bei typischen Rürup-Verträgen macht es kaum einen Unterschied, ob die angenommene Wertentwicklung bei vier oder fünf Prozent liegt – nach Kosten bleiben durchschnittlich 2,1 Prozent übrig“, so die Studienautoren.
Freiberufler und Selbstständige haben bei dieser Altersvorsorge kein Kapitalwahlrecht. Sie bekommen eine lebenslange Rente. Doch ausgerechnet bei der Verrentung machen aktuelle Angebote keine gute Figur. Wer 30 Jahre lang monatlich 100 Euro einzahlt, baut sich durchschnittlich einen Kapitalstock von 50.200 Euro auf, errechnete Finanzwende. Als Rente fließen monatlich 130 Euro an Selbstständige zurück. Rentner und Rentnerinnen müssten also noch 23 Jahre leben, um zumindest das eingezahlte Geld zurückzubekommen. Um das angesparte Kapital aufzuzehren, wären mehr als 32 Rentenjahre nötig. Wer vor seinem 100. Geburtstag stirbt, macht in der Regel ein Verlustgeschäft. Denn vererben lässt sich die private Rente nicht. Zwar lässt sich eine Rentengarantiezeit vereinbaren oder eine zusätzliche Police abschließen, um Hinterbliebene abzusichern, doch das kostet extra.
Bevor selbstständig Tätige und Freiberufler eine private Altersvorsorge abschließen, sollten sie also genau vergleichen und von Anbietern eine transparente Kostenaufstellung verlangen. Verbraucherschützer raten zu Verträgen mit Nettotarifen, die auf teure Abschlusskosten verzichten, eine renditestarke Anlage ermöglichen und einen hohen Rentenfaktor garantieren, da die Gelder später als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Mit fondsgebundenen Rürup-Rentenversicherungen, etwa von Europa, Canada Life oder Debeka, lassen sich höhere Erträge für den Ruhestand erwirtschaften. Reine Versicherungslösungen mit Zinsgarantie lohnen sich dagegen nicht. „Eine Basisrente mit Investment- oder Indexfonds ohne Beitragsgarantie kann für Selbstständige sinnvoll sein“, meint DIA-Experte Morgenstern. „Sofern der Vertrag einen vernünftigen Kostensatz hat.“ Vor drei Jahren hat das Institut einige Musterfälle durchgerechnet und verglichen, wieviel Rente bei den verschiedenen Formen der privaten Altersvorsorge später netto im Geldbeutel landet: Selbstständige Singles erhielten mit einer Rürup-Rente damals höhere monatliche Auszahlungen als mit einer vergleichbaren privaten fondsgebundenen Rentenversicherung. Dafür ist die Basisrente aber unflexibler. Verträge lassen sich nicht kündigen und auflösen, sondern nur beitragsfrei stellen, weil die Rente Selbstständigen als Altersvorsorge dienen soll. Die Kosten laufen dann aber weiter und schmälern das angesparte Kapital. Wer kein hohes Einkommen erzielt und nicht dauerhaft selbstständig sein oder als Freiberufler arbeiten möchte, braucht eine flexiblere Altersvorsorge.
Die Basisrente kann sich nämlich nur rechnen, wenn Selbstständige die Steuervorteile nutzen. Sie dürfen derzeit Beiträge bis zu einer Höhe von 27.565 Euro im Jahr (Stand 2024) von der Steuer absetzen. Bei Verheirateten sind es 55.130 Euro. Dafür ist die Rente im Alter steuerpflichtig. Wer dieses Jahr in Ruhestand geht, muss 83 Prozent seiner Basisrente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang. Ab 2058 müssen Selbstständige die private Rente komplett versteuern. Sozialabgaben auf die Förderrente fallen in der Regel nicht an. Nur freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen im Rentenalter auf sämtliche Einkünfte – bis zur Beitragsbemessungsgrenze – Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
Rürup-Sparer kommen jedoch nicht vor dem 62. Lebensjahr an ihr Geld. Frühere Rentenzahlungen sind ausgeschlossen. Wer schon mit Ende 50 in Ruhestand gehen möchte, braucht also andere Finanzierungsquellen. Wichtig zu wissen: Kommt die verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige, bietet die Basisrente den gesetzlich geforderten Insolvenz- und Pfändungsschutz. Das angesparte Kapital wird zudem nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Die klassische Rentenpolice mit 0,25 Prozent Garantiezins sicher nicht. Nach Abzug der Kosten sind reine Versicherungslösungen meist ein Nullsummenspiel. Fondsbasierte Rentenversicherungen etwa von Europa, Canada Life, Debeka oder dem digitalen Anbieter Allinvest eignen sind für Freiberufler und Selbstständige schon eher als Altersvorsorge. Denn sie entscheiden selbst, wie eingezahlte Gelder investiert werden: in Aktienfonds oder günstige, nicht aktiv gemanagte Exchange Traded Funds (ETFs), die einen Aktienindex wie den DAX oder den MSCI World nachbilden. Wer den Garantieanteil gering hält oder ganz darauf verzichtet, erzielt langfristig deutlich höhere Renditen. „Bei langen Laufzeiten sind die Risiken minimiert, so dass eine Beitragsgarantie sowieso nicht greift“, sagt Morgenstern von der DIA. „Garantien kosten nur Geld und schmälern den Ertrag der Altersvorsorge." Die Höhe der späteren Rente oder Einmalzahlung hängt dann vom Anlageerfolg ab. Viele Anbieter bieten jedoch ein Ablaufmanagement an und schichten das angesparte Alterskapital vor Rentenbeginn in sicherheitsorientierte Fonds um.
Wer privat 30 Jahre lang 100 Euro monatlich in einen Fondssparplan steckte, erzielte nach Angaben des Fondsverbands BVI eine durchschnittliche Nettorendite von 5,6 Prozent (Aktienfonds Deutschland) oder sogar 7,1 Prozent (Aktienfonds global) pro Jahr (Stand: 31. März 2024). Sämtliche Fondskosten inklusive Ausgabeaufschlag sind hier bereits berücksichtigt. ETF-Sparpläne schneiden wegen ihrer günstigeren Kostenstruktur sogar noch besser ab. Im Schnitt waren sieben bis acht Prozent p.a. drin. Findet das Fondssparen im Mantel einer Rentenversicherung statt, fällt die Nettorendite etwas geringer aus, weil die Assekuranzen ebenfalls Kosten berechnen – zum Teil sehr hohe, wie Verbraucherschützer kritisieren. Wie bei Rürup-Verträgen auch sollten sich selbstständig Tätige und Freiberufler deshalb die Kosten dieser Altersvorsorge auf ihren Sparbetrag und die Laufzeit hochrechnen lassen. Nur so können Selbstständige entscheiden, ob sich eine private Rentenversicherung am Ende lohnt. Laut Stiftung Warentest kann eine günstige Fondspolice ein renditebringender Baustein in der Altersvorsorge sein. Doch nur wenige seien so gut, dass sie als Alternative zum günstigen privaten Fondsparplan taugen.
Erfahrenen Anlegern, die ihr Portfolio öfter umschichten, bringt ein Versicherungsmantel jedoch Vorteile. Selbstständige zahlen bei dieser Altersvorsorge für Fondswechsel keine Steuern und Gebühren, wie im Privatdepot, selbst wenn sie die Anlage mehrmals im Jahr ändern. Auf Fondsgewinne fallen keine Steuern an, solange das Vermögen in der Versicherung bleibt. Anbieter wie Europa, Debeka oder Allvest ermöglichen zudem flexible Ein- und Auszahlungen, letztere auch schon vor Rentenbeginn. „Wollen Freiberufler und Selbstständige als Altersvorsorge einfach regelmäßig Geld anlegen und sich nicht aktiv darum kümmern, braucht es aber keinen Versicherungsmantel“, meint Vorsorgeexperte Morgenstern. Dann sei ein kostengünstiger ETF-Sparplan, der das Risiko breit streut, die bessere Wahl.
Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung können Selbstständige – im Gegensatz zur Rürup-Rente – in der Ansparphase nicht steuerlich geltend machen. Dafür winken bei der Auszahlung Steuervorteile. Zudem können Freiberufler entscheiden, wann und in welcher Form das Geld ausgezahlt wird: als lebenslange Rente, in jährlichen Raten oder auf einen Schlag. Fließt der angesparte Betrag als Einmalzahlung, fallen auf die erwirtschafteten Erträge in der Regel Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer an. Lief die private Rentenversicherung mindestens zwölf Jahre und sind Selbstständige bei der Auszahlung 60 Jahre oder älter, müssen sie jedoch nur die Hälfte des Ertrags mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern (Halbeinkünfteverfahren). Im Todesfall zahlt die Versicherung den Restbetrag an die Hinterbliebenen aus.
Einmalauszahlungen aus privaten Rentenversicherungen, die Selbstständige vor dem Jahr 2005 abgeschlossen haben, bleiben ganz steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden.
Wer sich für eine monatliche Zahlung entscheidet, muss nur einen kleinen Teil der Rente versteuern. Wie hoch dieser Ertragsanteil ausfällt, hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Rufen 60-Jährige die Rentenleistung ab, versteuern sie 22 Prozent. Beim regulären Rentenbeginn mit 67 sind es nur 17 Prozent. Selbstständige, die sich eine lebenslange Rente auszahlen lassen möchten, sollten allerdings die Vertragsbedingungen genau studieren.
Die Rentenfaktoren, mit denen Versicherer die Rentenleistung berechnen, sind häufig so niedrig, dass nur über 100-jährige Greise ihr angespartes Kapital vollständig ausbezahlt bekommen. Ein Rentenfaktor von 30 bedeutet, dass 10.000 Euro Fondsvermögen einer Rente von 30 Euro entsprechen. Wer 150.000 Euro angespart hat, bekommt also eine Monatsrente von 450 Euro. Beträgt der Rentenfaktor 25, sind es nur 375 Euro – rund 17 Prozent weniger. Freiberufler und Selbstständige, die eine private Rentenversicherung als Altersvorsorge abschließen möchten, sollten auf einen hohen Rentenfaktor achten, der vertraglich garantiert ist. Manche Assekuranzen haben den Rentenfaktor nämlich nachträglich gesenkt, sprich die Rente gekürzt, und dies mit sinkenden Kapitalmarktrenditen begründet. Zu Unrecht, wie das Landgericht Köln in einem aktuellen Fall entschied (Az. 26 O 12/22). Verbraucherzentralen gehen gerichtlich gegen mehrere Versicherer vor, die entsprechende Klauseln in ihren Verträgen verwenden – auch bei geförderten Riester-Renten. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht allerdings noch aus. Betroffene sollten einer Rentenkürzung umgehend widersprechen, raten Verbraucherschützer.
Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Basisrente, können Freiberufler und Selbstständige eine private Rentenversicherung meist jederzeit kündigen und sich den Rückkaufswert der Police auszahlen lassen. Dadurch ist die private Altersvorsorge jedoch nicht pfändungssicher, sollten selbstständig Tätige Insolvenz anmelden müssen.
Experteninterview mit Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA)
Plicht- oder freiwillige Rentenversicherung:
aktuelles Zahlenmaterial und Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_node.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/230414-selbstaendige-in-der-rentenversicherung.html
Studien zur Altersvorsorge:
https://www.dia-vorsorge.de/gesetzliche-rente/ist-eine-altersvorsorgepflicht-fuer-selbststaendige-noetig/
https://www.oecd.org/berlin/presse/alterssicherung-fuer-selbststaendige-in-deutschland-lueckenhaft-27112019.htm
https://www.diw.de/de/diw_01.c.546823.de/themen_nachrichten/die_meisten_selbstaendigen_betreiben_altersvorsorge_oder_haben_vermoegen_aber_etwa_700_000_sorgen_nicht_genuegend_fuer_das_alter_vor.html
https://www.finanzwende-recherche.de/unsere-themen/riester/kundennutzen-bei-riester-und-ruerup-renten/
https://www.dia-vorsorge.de/private-altersvorsorge/was-bewirken-kosten-bei-der-foerderrente/
https://www.dia-vorsorge.de/private-altersvorsorge/welche-foerder-rente-liegt-im-nettovergleich-vorn/
https://www.dia-vorsorge.de/private-altersvorsorge/riester-rente-wird-ohne-reform-zum-auslaufmodell/
Rentenbesteuerung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
Grundrente: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Leistungen-Gesetzliche-Rentenversicherung/Grundrente/Fragen-und-Antworten-Grundrente/fragen-und-antworten-grundrente-art.html