Finanzierung von Existenzgründungen

Gründungszuschuss & Co.: Welche Fördermittel für Existenzgründer gibt es?

Manfred Fischer
Autor
Veröffentlicht am: 16.09.2021

Auf einen Blick

  • Die Corona-Pandemie drückte vergangenes Jahr auf die Gründerstimmung. Doch seit geraumer Zeit wagen wieder mehr Frauen und Männer den Schritt in die Selbstständigkeit.
  • Meist macht vor der eigentlichen Gründung eine Gründungsberatung Sinn, die in vielen Fällen staatlich bezuschusst wird.
  • Wie mit Gründungszuschuss, Förderdarlehen, Beteiligungen & Co. die Existenzgründung finanziell erleichtert wird.
  • Den kompletten Ratgeber gibt es auch als PDF-Download.
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Gründungen in Deutschland in Zeiten von Corona
  2. Existenzgründungsberatung: Expertenrat einholen
  3. Gründungszuschuss vom Arbeitsamt
  4. Existenzgründung: Finanzierung und Förderungen

Mehr als eine halbe Million Frauen und Männer gehen jedes Jahr den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit. Sei es im Nebenerwerb oder Vollerwerb, die Mehrzahl startet alleine, ohne Beschäftige. Und die meisten bleiben Einzelkämpfer. Ob sich die Gründung als nachhaltig erweist, hängt von vielem ab, angefangen bei der Geschäftsidee und Unternehmerpersönlichkeit bis zum Businessplan. Nicht zuletzt kommt es auf Finanzplanung und Kapital an. Eine Schwachstelle: „Häufig werden die Umsätze zu optimistisch geplant“, sagt Claudia Schlebach, Gründungsexpertin bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.

Existenzgründer tun gut daran, sich Rat zu holen und unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten auszuloten. Ob als Soloselbstständiger oder Arbeitgeber, es empfiehlt sich, dabei einige Punkte zu hinterfragen.

 

Gründungen in Deutschland in Zeiten von Corona

Die Corona-Pandemie drückte vergangenes Jahr auf die Gründerstimmung. Nach Daten der Förderbank KfW machten sich 537.000 Menschen beruflich selbstständig. Das waren gut elf Prozent weniger als 2019. Die Zahl der sogenannten Vollerwerbsgründungen sank auf 201.000 – der bisher niedrigste Wert in der fast 20-jährigen Zeitreihe des KfW-Gründungsmonitors. Viele verschoben die Gründung. Bei einer Blitzumfrage der Staatsbank im April 2020 sagten vier von zehn Teilnehmern, dass sie später als geplant starten. Ab Herbst zeigte sich gebietsweise ein deutlicher Nachholeffekt.

Beim Weg in die Selbstständigkeit überwiegen Einzelunternehmen

Die große Mehrzahl derer, die den Weg in die Selbstständigkeit einschlagen, sind Einzelkämpfer. Bei 79 Prozent aller Jungunternehmer 2020 handelte es sich um Sologründungen, drei Viertel davon starteten ohne Mitarbeiter. 40 Prozent dieser Einzelkämpfer realisierten ihr Vorhaben ohne Finanzmittel, 55 Prozent stützten sich auf Eigenmittel.

Oft hakt es an der Finanzplanung

Von Problemen bei der Finanzierung, etwa weil die Eigenmittel nicht ausreichten oder es schwer war, an Fremdkapital zu gelangen, berichteten im KfW-Gründungsmonitor elf Prozent. Oft allerdings hakt es an der Finanzplanung. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) stellte in seinem Gründerreport 2019 fest, dass mehr als ein Drittel der Gründer „die Finanzierung ihres Start-ups nicht gründlich genug durchdacht“ hatte.

Zunahme von Nebenerwerbsgründungen und Gründungen von Betrieben

In den ersten sechs Monaten dieses Jahres war die Gründerstimmung gemischt. Das Statistische Bundesamt verzeichnete auf Basis der Gewerbeanzeigen – Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden – einen Anstieg der Gründungen von Betrieben, „deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen“. Das Plus im Vergleich zum Vorjahreszeitraum betrug 13,1 Prozent. Nebenerwerbsgründungen nahmen um 26 Prozent zu. Die Zahl der Gründungen von Kleinunternehmen dagegen fiel weiter um ein Prozent.

 

Existenzgründungsberatung: Expertenrat einholen

Der Sprung in die Selbstständigkeit ist mit zahlreichen Fragen verbunden. Trägt das Geschäftsmodell? Wie sollte das Marketing aussehen? Was alles gilt es, im Business- und Finanzplan zu berücksichtigen? Welche Rechtsform ist vorteilhaft? Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten? Welche Versicherungen sind wichtig? Und welche Förderung ist möglich? Das sind nur einige Fragen. Dazu kommen noch bürokratische Hürden, vor die sich Gründerinnen und Gründer gestellt sehen. Guter Rat tut meist not.

Wo erhält man eine Gründungsberatung?

Wer Rat sucht, stößt auf eine Vielzahl von Anlaufstellen. Gründungsberatung bieten Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Berufsverbände und berufliche Fortbildungszentren. Überdies beraten Finanzdienstleister, zum Beispiel Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken. Und es gibt spezialisierte Unternehmensberater. Teils sind Beratungen kostenfrei, teils kostenpflichtig.

Wie funktioniert eine Existenzgründungsberatung und warum ist sie sinnvoll?

Für Existenzgründer stellt sich auch die Frage, wie sie die Informationen zusammentragen, die sie für den Start benötigen. Claudia Schlebach von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern empfiehlt, in drei Schritten vorzugehen:

  • Im ersten Schritt sollten sich Gründer die Basisinformationen beschaffen. IHKs, Handwerkskammern und andere Einrichtungen stellen solches Informationsmaterial auf ihren Internetseiten bereit. Dazu gehören Mustervorlagen für Business-, Finanz- und Liquiditätsplan. Die Unterlagen gibt es kostenfrei.
  • „Wenn man sich etwas vorgearbeitet hat, bietet es sich an, mit einer Liste von Fragen einen Termin in der Kammer für eine Kurzberatung zu vereinbaren“, sagt Schlebach. Diese Kurzberatung ist ebenfalls kostenfrei. Dabei zeigt sich auch, welcher spezifische Beratungsbedarf besteht. „Wir verstehen uns als Lotse.“
  • Marketing, Vertrieb oder Finanzen – bei jedem Gründer gebe es Themenfelder, auf denen er nicht so firm sei, schildert die Expertin. Dafür gebe es die Möglichkeit, über Förderprogramme einen spezialisierten Berater hinzuziehen und mit ihm das Konzept auszuarbeiten. „Der Berater sollte in jedem Fall ein kostenfreies Vorgespräch anbieten, in dem Beratungsinhalt und -ziele genau definiert werden“, rät Schlebach.

Was kostet eine Gründungsberatung und welche Förderungen gibt es?

Die Kosten für ein individuelles Gründungscoaching, bis alle wichtigen Punkte geklärt sind, summieren sich oft auf mehrere tausend Euro. Eine Reihe Bundesländer zahlen einen Zuschuss, andere haben eine kostenfreie Beratung.

Beispiel Bayern: Im Freistaat gibt es das „Vorgründungscoaching-Programm“. Es deckt bis zu 70 Prozent des Beraterhonorars ab, gefördert werden bis zu zehn Beratertage, das förderfähige Tageshonorar ist bei 800 Euro pro Tag gedeckelt. Der Zuschuss muss vor der Anmeldung des Unternehmens beantragt werden. Ein anderes Beispiel ist Nordrhein-Westfalen. Das Land hat das „Beratungsprogramm Wirtschaft“ aufgelegt. Der Zuschuss aus diesem Fördertopf macht in der Regel bis zu 400 Euro pro Beratertag aus, er fließt für höchstens sechs Tage. Das Land Brandenburg übernimmt über seine Wirtschaftsförderung die Kosten für Beratung und Coaching in der Vorgründungsphase zu 100 Prozent. In Bremen vermittelt die Starthaus-Initiative – ein Netzwerk der Gründungsszene im Land – in jeder Phase der Existenzgründung kostenfrei Know-how.

Kostenloses Gründungscoaching für Arbeitslose

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus eine unternehmerische Existenz aufbaut, kann über die Arbeitsagentur zu einem kostenfreien Gründungscoaching gelangen. Die Behörde kann einen „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“, kurz AVGS, ausstellen. Dieser Gutschein ist – wie auch der Gründungszuschuss – eine Ermessensleistung. Eingelöst werden kann er allein bei Beratungseinrichtungen, die die Arbeitsagentur ausgewählt hat.

Bafa-Zuschuss: Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows

Der Bund fördert Beratungen nach der Gründung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) vergibt Zuschüsse über das „Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows“. Es ist gedacht für Chefinnen und Chefs, die sich von einer Beratung einen Impuls für ihr laufendes Geschäft versprechen. Das Amt unterstützt Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, wie auch Bestandsunternehmen. Zudem steht das Programm Gründungen offen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken – unabhängig vom Unternehmensalter. Die Zuschusshöhe beträgt bei Jungunternehmen bis zu 3.200 Euro, ältere erhalten bis zu 2.400 Euro, kriselnde Betriebe bekommen maximal 2.700 Euro.

 

Gründungszuschuss vom Arbeitsamt

Die Bundesarbeitsagentur bezuschusst Existenzgründungen. Die Finanzspritze reicht zurück auf die Einführung der „Ich-AG“ im Zuge der Hartz-Reformen 2003. Im Jahr 2011 wurde der Gründungszuschuss reformiert. Seither besteht darauf kein Rechtsanspruch mehr, sondern es handelt sich um eine Ermessensleistung. In den Jahren vor der Reform lag die Zahl derer, die gefördert wurden, weit über 100.000. Im Jahr 2013 betrug sie noch rund 19.000. Im laufenden Jahr hat die Bundesarbeitsagentur nach eigenen Angaben bisher gut 12.000 Menschen den Gründungszuschuss bewilligt.

Ein Großteil der Gründer hält sich am Markt. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) stellte in einer Untersuchung 2015 fest, dass fast 90 Prozent der mit einem Gründungszuschuss geförderten Menschen nach 18 Monaten noch selbstständig waren.

Wer hat Anspruch auf einen Gründungszuschuss der Arbeitsagentur?

Den Zuschuss erhalten Gewerbetreibende wie auch Freiberufler. Die Voraussetzungen für die Förderung sind in Paragraf 93 SGB III (Drittes Sozialgesetzbuch) geregelt. Darauf schaut die Arbeitsagentur:

  • Antragsteller müssen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein.
  • Zum Zeitpunkt der Existenzgründung muss ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I für mindestens 150 Tage bestehen.
  • Die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden, das bedeutet: mindestens 15 Stunden pro Woche. Zusätzliche nebenberufliche Tätigkeiten sind zulässig, für sie darf aber insgesamt nicht mehr Zeit aufgewendet werden als für die Selbstständigkeit.
  • Existenzgründer müssen ihr Projekt beschreiben und ihre Qualifikationen dafür darlegen. Grundlegend sind ein Business- und Finanzplan.
  • Eine fachkundige Stelle muss bestätigen, dass das Gründungsvorhaben aussichtsreich ist. Solche Stellen sind etwa Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
  • Wer so schon einmal gefördert worden ist und einen neuen Anlauf in die Selbstständigkeit unternimmt, kann den Zuschuss in Regel frühestens 24 Monate nach Ende der vorigen Förderung erhalten.

Gibt es für den Existenzgründungszuschuss eine Verlängerung?

Die Ämter unterscheiden zwei Förderphasen. Die erste dauert sechs Monate. In dieser Zeit ist der Gründungszuschuss so hoch wie das Arbeitslosengeld I plus 300 Euro Zuschlag. Der Zuschlag ist gedacht für die gesetzlichen Sozialversicherungen. In der zweiten Phase, die sich über neun Monate erstreckt, zahlen die Ämter allein den Betrag von 300 Euro. Die Förderung in der zweiten Phase gilt es, eigens zu beantragen. Die Entscheidung liegt wiederum im Ermessen der Arbeitsagentur. Sie prüft, inwieweit Ziele des Business- und Finanzplans in der Startphase erreicht worden sind.

Gründer erhalten den Zuschuss zusätzlich zum erzielten Einkommen, er wird nicht damit verrechnet. Der Zuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Andere Förderungen zur Existenzgründungen sind zusätzlich möglich.

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss und was muss ich dabei beachten?

Einen Business- und Finanzplan zu erstellen, das Gründungsvorhaben begutachten zu lassen – all das dauert. Beginnen Sie frühzeitig mit den Vorbereitungen. Der Antrag auf den Gründungszuschuss muss, wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt, vor Beginn der hauptberuflichen Selbstständigkeit bei der jeweiligen Arbeitsagentur eingehen. Sobald Sie danach Ihr Gewerbe oder Ihre freiberufliche Tätigkeit angemeldet haben, müssen Sie darüber die Arbeitsagentur informieren. Sie gelten dann nicht mehr als arbeitslos, erhalten also kein Arbeitslosengeld. Kalkulieren Sie ein, dass einige Zeit vergeht, bis die Behörde über Ihren Antrag entscheidet. Der Gründungszuschuss wird im Falle eines positiven Bescheids rückwirkend – ab Gründungsdatum – ausgezahlt.

 

Existenzgründung: Finanzierung und Förderungen

FörderdarlehenBürgschaft, Hausbankkredit, Beteiligungskapital, Crowdfunding, Verwandtendarlehen und andere Gelder – es gibt zahlreiche Optionen zur Finanzierung von Gründungen. Was im Einzelfall in Betracht kommt, dafür spielen Kriterien wie Kapitalbedarf, Unternehmenszweck und Wachstumschancen eine Rolle. Gründern etwa, die innovative Produkte oder Dienstleistungen für den Klimaschutz, in der Medizintechnik, Robotik oder IT auf den Markt bringen, öffnen sich andere Türen als jemandem, der ein Journalistenbüro aufbauen möchte.

Existenzgründung & Bankkredit von der Hausbank

Unabhängig von der Geschäftsidee – wer bei der Hausbank anklopft, hat eher wenig Aussicht auf einen Kredit, wenn er nicht ausreichende Sicherheiten bietet, zum Beispiel eine Immobilie oder Bürgschaft.

Staatliche Fördermittel: Die ERP-Gründerkredite der KfW

Weitaus niedriger ist die Schwelle zu einem Darlehen einer Förderbank. Bund und Länder haben Förderprogramme eingerichtet. Die KfW-Bank hat drei Programme. Über sie vergab der Bund in den ersten sechs Monaten dieses Jahres mehr als 10.000 Darlehen, in der Summe fast zwei Milliarden Euro. Rund 1,7 Milliarden Euro waren „ERP Gründerkredite“. Davon gibt es zwei verschiedene. Wer klein anfängt, kann das mit dem „Startgeld“ schaffen.

„ERP-Gründerkredit Startgeld“: Das Programm zielt auf kleine Gründungen, auch von Freiberuflern, sowohl im Voll- als auch im Nebenerwerb. Das „Startgeld“ ist in den ersten fünf Jahren nach der Gründung erhältlich. Die Darlehenssumme reicht bis 125.000 Euro, bis zu 50.000 Euro davon können für Betriebsmittel verwendet werden. Der Zinssatz beginnt bei 0,70 Prozent (Darlehenssumme: 50.000 Euro; Laufzeit: 5 Jahre). Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Im Fall einer Gründung im Team, kann jeder Gründer bis zu 125.000 Euro erhalten. Die KfW verlangt kein Eigenkapital als Basis. Sie übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos.

„ERP-Gründerkredit Universell“: Der andere ERP-Gründerkredit trägt den Zusatz „Universell“. Die Staatsbank bietet ihn in zwei Versionen. Eine (Programm: „073“, „074“) ist für Unternehmen jeden Alters vorgesehen, die Kredithöhe reicht bis 25 Millionen Euro. Die andere (Programm: „075“, „076“) können Unternehmen nutzen, die seit drei bis fünf Jahren existieren, das Volumen beträgt bis zu 100 Millionen Euro.

Der dritte KfW-Fördertopf firmiert unter „ERP-Kapital für Gründung“. Die Darlehen gibt es für die Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Computern, Einrichtungsgegenständen, Firmenautos und sonstige Investitionen, nicht zur Deckung laufender Kosten. Sie kommen Vollerwerbsbetrieben – Landwirtschaft ausgenommen – zugute, deren Gründung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Finanziert werden bis zu 40 Prozent der Investitionen, maximal möglich ist ein Kredit in Höhe von 500.000 Euro. Voraussetzung ist, dass man mindestens zehn Prozent Eigenmittel einbringt. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre, die ersten sieben sind tilgungsfrei, nur der Zins (2,40 Prozent ab dem dritten Jahr, 2,82 Prozent ab dem vierten Jahr) wird fällig.

Förderdarlehen in Zeiten von Corona

Die Chancen auf ein Förderdarlehen stehen auch in Corona-Zeiten nicht schlecht. Beispiel Kreisparkasse Köln: Das nach der Bilanzsumme zweitgrößte Institut unter den Sparkassen vergab im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben insgesamt 12,3 Millionen Euro, verteilt auf 206 Gründungen (2019: 10,4 Millionen Euro, 153 Gründungen). Förderdarlehen der KfW und der Landesförderbank machten 8,3 Millionen aus. „Jede zweite Finanzierungsanfrage konnte trotz der Corona-Rahmenbedingungen finanziert und umgesetzt werden“, teilt Sparkassen-Sprecherin Elke Lindhorst mit. Vorhaben, die in besonders stark von der Corona-Krise betroffenen Branchen gegründet werden sollten, seien häufig einvernehmlich mit den Gründerinnen und Gründern zurückgestellt worden, um bessere Startbedingungen abzuwarten.

Bürgschaften: Bürgschaftsbanken und private Bürgschaften

Eine Alternative kann ein Hausbankkredit, abgesichert durch die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank sein. In allen Bundesländern existiert so eine Spezialbank. Dahinter stehen Kammern, Wirtschaftsverbände, Sparkassen und Versicherungen. Bürgschaftsbanken verstehen sich als Selbsthilfeeinrichtung für kleine und mittlere Unternehmen, sie werden vom Staat unterstützt. Die Konditionen variieren von Bank zu Bank ein wenig.

Das Institut in Baden-Württemberg beispielsweise sichert 50 bis 80 Prozent vom Darlehen ab, die Obergrenze liegt bei 1,25 Millionen Euro. Gebürgt wird unter anderem für Darlehen für Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Produktentwicklung sowie Forschung. Die Geldhäuser bürgen auch für Förderdarlehen. Kosten: ein Prozent der Bürgschaft als Bearbeitungsgebühr plus jährlich ein Prozent des noch zurückzuzahlenden Kreditbetrags.

Auch in Hessen trägt die Bürgschaftsbank bis zu 80 Prozent des Kreditrisikos, bei Betriebsmittelkrediten sind es bis zu 60 Prozent. Die Bearbeitungsgebühr und Jahresgebühr belaufen sich jeweils auf 1,5 Prozent des Kreditbetrags.

Der Antrag läuft in der Regel überall über die Hausbank. Gründer können jedoch auch direkt nach einer „Bürgschaft ohne Bank“ bei der Bürgschaftsbank anfragen. Das Kreditvolumen ist dann in der Regel niedriger.

Stattdessen in Betracht kommen kann eine private Bürgschaft. Doch in dem Fall ist Vorsicht geboten. Nicht umsonst lautet ein altes Sprichwort: „Wer bürgt, wird erwürgt.“

Beteiligungen & Mikromezzaninfonds Deutschland

Eine weitere Möglichkeit, Gründungen zu finanzieren, sind Beteiligungen. Für kleine Vorhaben hat das Bundeswirtschaftsministerium den Mikromezzaninfonds Deutschland aufgelegt. Die öffentliche Hand fördert damit besonders Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Überdies zielt der Fonds auf junge sozial- und umweltorientierte Unternehmen.

Mezzanine-Kapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital, der Kapitalgeber erhält kein Einflussrecht am Unternehmen. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt beim Mikromezzaninfonds 50.000 Euro oder, im Fall der oben genannten „Zielgruppen-Unternehmen“, 150.000 Euro. Die Laufzeit ist auf zehn Jahre bemessen. Vergeben wird Kapital aus dem Fonds auf Landesebene über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG).

Zurückzahlen müssen die Unternehmer das Kapital ab dem siebten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Es fallen eine ergebnisunabhängige Vergütung von 6,5 oder 8,0 Prozent pro Jahr an, eine variable Gewinnbeteiligung von höchstens 1,5 Prozent pro Jahr der Einlage sowie ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5 Prozent.

Beteiligungen in Corona-Zeiten

Gerade in Corona-Zeiten sind Beteiligungen gefragte Finanzmittel. In Baden-Württemberg zum Beispiel vergab die MBG im vergangenen Jahr für Gründungen und Betriebsnachfolgen insgesamt 15,3 Millionen Euro (2019: 9,1 Millionen Euro). In diesem Jahr (Stand: Ende August) waren es bereits sieben Millionen Euro. Grund für die Zunahme sei zum einen ein neues Mezzanine-Beteiligungsprogamm, das explizit für Start-ups, deren Geschäft von Corona betroffen ist, ins Leben gerufen wurde, teilt das Institut mit. Zum anderen zeichne sich auch die wiederbelebte Investitionsbereitschaft der baden-württembergischen Unternehmen ab.

Aus dem Mikromezzaninfonds vergibt die MBG Beteiligungen in Höhe von 10.000 bis 50.000 Euro. Bei anderen stillen Beteiligungen liegt die Untergrenze bei 25.000 Euro, Voraussetzung ist ein Bürgschaftsengagement der Bürgschaftsbank.

Deutschlandweit flossen im Jahr 2020 über die MBG nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Kapitalgesellschaften (BVK) aus dem Mikromezzaninfonds des Bundeswirtschaftsministeriums rund zwölf Millionen Euro an 246 Unternehmen. Insgesamt lenkten MBG im vergangenen Jahr 195 Millionen Euro in kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups.

Crowdfunding

Eine vergleichsweise junge, inzwischen aber etablierte Form der Kapitalbeschaffung für Gründer ist Crowdfunding. Das biete sich immer an, wenn man ein ganz neues Produkt in den Markt bringen will, sagt Gründungsexpertin Claudia Schlebach. „Gründer finden auf dem Weg heraus, wie interessant ihr Produkt ist. Die Kapitalgeber gehören ja oft zu den ersten, die das Produkt erhalten.“ Crowdfunding könne die Finanzierungslücke schließen, die zwischen Produktentwicklung und Markteintritt entsteht.

Verwandtendarlehen

Von einer anderen Finanzierungsform, die häufig in Erwägung gezogen wird, rät sie ab: „Verwandtendarlehen halten wir eher für eine Notfalllösung.“ Die Frage ist, ob die Verwandten sich bewusst sind, dass sie voll ins Risiko gehen. Oft sei es so, dass sie das Kapital mehr oder weniger verschenken in der Hoffnung, eine Rückzahlung zu erhalten. „Sie sehen nicht das Risiko. Dass Banken die Risiken vor der Kreditvergabe prüfen, hilft auch dem Gründer.“

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.