Wie investiert man an der Börse in Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind? Unmöglich? Ein Widerspruch? Gar nicht? Doch, das ist möglich, und es kann auch für Privatanlegerinnen und Privatanleger interessant sein. Denken Sie an die vielen Unternehmen, die eine große Zukunft mit hohen Gewinnen vor sich haben, die aber gar keine Aktiengesellschaft werden wollen oder ihren Börsengang (IPO) noch vor sich haben. Auch am wirtschaftlichen Erfolg solcher Unternehmen können Sie teilhaben, und zwar über Beteiligungsgesellschaften. Die sind ihrerseits oft börsennotiert und investieren in Portfolios von Unternehmen, die sie interessant finden. Doch was sind Beteiligungsgesellschaften überhaupt? Wie funktionieren sie? Und lohnt sich ein Investment in sie?
Was ist eine Beteiligungsgesellschaft?
Eine Beteiligungsgesellschaft stellt nichts her, und sie bietet keine Dienstleistungen an. Der Wortlaut legt es nahe: Sie beteiligt sich an Unternehmen. Daher ist sie auch im Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) geregelt. Solche Unternehmensbeteiligungen sind Beteiligungen mit Eigenkapital – an verschiedenen Gesellschaftsformen, etwa an Aktiengesellschaften, aber auch an Gesellschaften bürgerlichen Rechts (§ 1a Abs. 3 UBGG). Eine Beteiligungsgesellschaft erwirbt solche Anteile, hält sie und veräußert sie, um Gewinn damit zu erzielen. (Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen: Das darf der Gegenstand einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft sein (§ 2 Abs. 2 UBBG). Dann erhält sie Privilegien. Als anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaft kann sie ins Handelsregister eingetragen werden, § 20 UBBG. Das hat zur Folge: Die Dividendenerträge der Gesellschaft sind steuerfrei (Schachtelprivileg). Außerdem ist sie von der Gewerbesteuer befreit.
Wie funktionieren Beteiligungsgesellschaften?
Eine Beteiligungsgesellschaft ist sozusagen eine Meta-Gesellschaft. Dort brummen keine Maschinen, es klopfen keine Hämmer, und niemand bietet lächelnd die Vorteile einer neuen App an. Schlicht gesagt: Man verteilt Kapital. Für die Rendite. Man greift nicht einmal in das operative Geschäft der Unternehmen ein, an denen man sich beteiligt. Vielmehr erwerben Beteiligungsgesellschaften in der Regel Minderheitsbeteiligungen. Das liegt an der Gewerbesteuerfreiheit von Zinserträgen und Dividenden bei einer Beteiligungsquote unter 15 Prozent.
Sinn und Geschäftszweck der Beteiligungsgesellschaft
Der Unternehmensgegenstand einer Beteiligungsgesellschaft ist allein: der Handel mit Unternehmensbeteiligungen. Dadurch soll sich eine Win-win-Situation ergeben: Die Beteiligungsgesellschaft möchte den Wert des anderen Unternehmens steigern und die Beteiligung anschließend verkaufen. Gleichzeitig erhält das andere Unternehmen eine attraktive Unterstützung – das Beteiligungskapital ist eine Alternative zur Finanzierung, sodass man keinen Kredit aufnehmen muss. Eigenkapital ersetzt Fremdkapital. Die Zinsen, die sonst die Bank bekäme, fließen an die Beteiligungsgesellschaft. Dadurch lässt sich leichter in Weiterentwicklung und Zukunft investieren. So sollen daher beide Teile von dem Deal profitieren. Die Investition einer Beteiligungsgesellschaft dauert normalerweise drei bis acht Jahre.
Arten von Beteiligungsgesellschaften
In diesem Artikel geht es vor allem um die Unternehmens-Beteiligungsgesellschaften. Sie stellen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung. Im Gegenzug erhalten sie eine Dividende. Der Gesetzgeber wünscht solche Tätigkeiten und privilegiert sie deswegen. Denn Unternehmensbeteiligungen stärken das Eigenkapital in der Wirtschaft und fördern zukunftsorientierte Investitionen. Allerdings sind Unternehmens-Beteiligungsgesellschaften nicht die einzige Art von Beteiligungsgesellschaften. Es gibt in diesem Bereich mehr als den Erwerb und das Halten, Verwalten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen.
Beteiligungsgesellschaften an Immobilien
Statt Beteiligungen an Unternehmen kann es um Beteiligungen an Immobilien gehen. Beispiele sind etwa Vonovia oder Patrizia. Dieses Modell ähnelt den Unternehmensbeteiligungen. Nur liegt die Kernkompetenz dieser Gesellschaften in Immobilieninvestitionen. Das umfasst auch die Sanierung von Gebäuden oder die Umwandlung von Gewerbeobjekten in privaten Wohnraum. Es geht in diesem Bereich also um das sogenannte „Betongold“. Diese Investitionen sind langfristig angelegt, sind wertbeständig und eignen sich zum Vermögensaufbau. Die Immobilien-Beteiligungsgesellschaften verfügen über Expertise zu den wertbestimmenden Eigenschaften des Objekts wie Lage, Vermietbarkeit, Qualität oder Ausstattung. Sie stellen ebenso wie die Unternehmens-Beteiligungsgesellschaften Eigenkapital zur Verfügung.
Eine Sonderstellung unter den börsennotierten Immobilien-Beteiligungsgesellschaften nehmen sogenannte REITs ein. Diese fokussieren sich auf das Bestandshaltergeschäft und genießen dadurch steuerliche Vorteile. Im Gegenzug müssen sie mindestens 90 Prozent ihrer Gewinne an Aktionärinnen und Aktionäre ausschütten. Daher gelten REITs im Hinblick auf ihre Dividendenrendite als besonders attraktiv.
Private-Equity-Beteiligungsgesellschaften
Private Equity (PE) bedeutet „Privates Eigenkapital“. Dies ist eine Sonderform der Beteiligungsgesellschaften mit einem speziellen Ziel: Es geht nur um die Beteiligung an Unternehmen, die nicht börsennotiert sind. Ob das investierende Unternehmen an der Börse gelistet ist oder nicht, ist gleichgültig. Dieser Investor stellt wie die anderen Beteiligungsgesellschaften sein Eigenkapital zur Verfügung. Eine Unterform von Private Equity ist das sogenannte Venture Capital. (Venture bedeutet „Risiko“ oder „Wagnis“, daher auch „Wagniskapital“ genannt.) Dabei fließt das Kapital in junge Unternehmen oder Start-ups, die sich am Markt noch nicht bewiesen haben. Hier winken hohe Gewinnchancen, aber die Investitionen sind schwer berechenbar.
Wie gründet man eine Beteiligungsgesellschaft?
Eine Beteiligungsgesellschaft genießt eine Reihe von Privilegien, wie gesehen. Damit sie erst in diesen Genuss kommt, muss sie bei der Gründung einiges tun: Öffentliche Stellen wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Handelsregister, das Gewerbeamt und die Internationale Handelskammer (IHK) sollen dafür sorgen, dass die Gesellschaft den erwünschten Geschäftszweck erfüllt. Im Einzelnen richten sich die Voraussetzungen danach, welche Gesellschaftsform die Gründer wählen. Jedenfalls benötigt eine Unternehmens-Beteiligungsgesellschaft ein Grund- oder Stammkapital von mindestens einer Million Euro (§ 2 Abs. 4 UBGG).
Besonderheiten bei der Gründung
Welche Gesellschaftsform darf es sein? Gem. § 2 Abs. 1 UBGG sind im Angebot und zulässig: Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaft (KG) und Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). (Oder vergleichbare Formen in der EU.) Der prinzipielle Unterschied hierbei ist: Die KG ist eine Personengesellschaft; die AG, die GmbH und die KGaA sind Körperschaften oder Kapitalgesellschaften. Die Urform aller Personengesellschaften ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR – mit den einzelnen Gesellschaftern. Gesellschaften können nur wie juristische Personen behandelt werden (OHG, KG), sind aber keine. Die „Mutter“ aller Körperschaften ist der eingetragene Verein mit eigener Rechtspersönlichkeit als juristische Person.
Auch wenn es viele unterschiedliche Rechtsformen für Beteiligungsgesellschaften gibt, geht es meistens um eine AG oder eine GmbH. Eine Aktiengesellschaft benötigt ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro. Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 25.000 Euro betragen. Beides ist unabhängig vom Grund- oder Stammkapital der Unternehmens-Beteiligungsgesellschaft. Dann folgt eine Menge Papierkram. So die Götter der Behördenflure wollen, vergibt die BaFin schließlich die Genehmigung, den Titel einer Beteiligungsgesellschaft zu tragen, und die gegründete Firma steht im Handels- und Gewerberegister. Das ist zwar umständlich, zeigt aber: Der Titel „Beteiligungsgesellschaft“ ist ein gewisses Gütesiegel, auch für Investoren. Er beinhaltet auch einen genau bezeichneten Unternehmensgegenstand.
Voraussetzungen von Beteiligungsgesellschaften
Bisher ging es noch um einen Überblick zu den Voraussetzungen, ihren Gemeinsamkeiten und Unterschieden bei Beteiligungsgesellschaften. Jetzt folgen noch ein paar genauere Angaben zu den Rechtsformen, der Kapitalisierung, dem Sitz und den Geschäftstätigkeiten.
Rechtsform
Gem. § 2 Abs. 1 UBGG „darf eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Kommanditgesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien oder in einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vergleichbaren Rechtsform betrieben werden“.
- Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Körperschaft / juristische Person oder Kapitalgesellschaft. Ihr Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Diese Rechtsform einer Beteiligungsgesellschaft ist für Privatanleger am interessantesten. Die AG ist die typische Form von Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf. Die Haftung der Aktionäre ist auf das Grundkapital beschränkt. Der Bestand der AG ist unabhängig von den leitenden Personen oder den einzelnen Aktionären.
- Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ebenfalls eine Körperschaft / juristische Person oder Kapitalgesellschaft. Es gibt fast zehnmal so viele GmbHs wie AGs. Die Haftung ist beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
- Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft und grundsätzlich keine juristische Person, wird allerdings im Gesetz oft so behandelt. Eine KG besteht aus mindestens einer Komplementärin oder einem Komplementär, die jeweils persönlich haften, und einer Kommanditistin oder einem Kommanditisten, die für die Einlage nur begrenzt haften.
- Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vereint Elemente von Aktien- und Kommanditgesellschaft. Es handelt sich um eine AG, mit Komplementären (persönlich haftenden Gesellschaftern) statt eines Vorstandes. Die Anteile der bis zu ihrer Einlage haftenden Kommanditisten sind in Aktien zerlegt. Diese Rechtsform ist geeignet für Familienunternehmen, weil die Komplementäre unabhängig von der Höhe ihrer Einlage die Macht in der Gesellschaft behalten.
Kapitalisierung
Gem. § 2 Abs. 4 UBGG benötigt jede Unternehmens-Beteiligungsgesellschaft ein Grund- oder Stammkapital von mindestens einer Million Euro. Ist die Gesellschaft als AG organisiert, spricht man von Grundkapital, bei einer GmbH von Stammkapital.
Wie bereits erwähnt, benötigt eine AG ein Mindestkapital von 50.000 Euro, eine GmbH wenigstens 25.000 Euro. Natürlich reicht das in der Praxis nicht, um dem Geschäftszweck einer Unternehmens-Beteiligungsgesellschaft nachzugehen. Nicht einmal eine Million Euro reichen dazu. Die Deutsche Beteiligungs AG zum Beispiel hat laut Google derzeit eine Marktkapitalisierung von 685 Millionen Euro. Aurelius ist an der Börse zurzeit 807 Millionen Euro wert.
Bei einer KG sind kein festes Kapital und keine Mindesteinlage vorgeschrieben. Das Kommanditkapital der KGaA beträgt mindestens 50.000 Euro, wie bei der AG.
Sitz
Gem. § 2 Abs. 3 UBGG muss eine Unternehmens-Beteiligungsgesellschaft ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Inland haben (inländische Unternehmens-Beteiligungsgesellschaft) oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU / des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Unternehmens-Beteiligungsgesellschaft). Dieser letzte Fall gilt, falls die Rechtsform der Gesellschaft den aufgezählten zulässigen Rechtsformen in Deutschland entspricht. Dies sind wieder:
- die Aktiengesellschaft – gem. § 5 Aktiengesetz ist der Sitz der Ort, den die Satzung bestimmt. Das ist in der Regel der Ort, wo die Gesellschaft einen Betrieb hat oder wo sich Geschäftsleitung oder Verwaltung befinden;
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – gem. § 4a GmbH-Gesetz ist der Sitz der Ort, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt. Dieser Sitz muss laut Satzung in Deutschland liegen. Der Verwaltungssitz kann davon verschieden sein und auch im Ausland liegen;
- die Kommanditgesellschaft – gem. § 161 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) finden unter anderem wegen des Sitzes die Vorschriften über die offene Handelsgesellschaft (OHG) Anwendung. Entscheidend ist der Gesellschaftsvertrag. Die OHG meldet ihren Sitz gem. § 106 Abs. 1 HGB beim Handelsregister an. Das geschieht dort, wo sich die Geschäftsführung befindet;
- die Kommanditgesellschaft auf Aktien – gem. § 278 Abs. 3 Aktiengesetz sind die Vorschriften über die Aktiengesellschaft sinngemäß anzuwenden.
Geschäftstätigkeit
Wie gesehen, darf gem. § 2 Abs. 2 UBGG der Unternehmensgegenstand einer Unternehmens-Beteiligungsgesellschaft nur sein: Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen. Gem. § 3 UBGG darf die Gesellschaft dazu Darlehen gewähren, verfügbares Geld bei Banken anlegen und zum Ankauf von Schuldverschreibungen verwenden, Kredite aufnehmen und Grundstücke erwerben, aber nur zur Beschaffung von Geschäftsräumen. Außerdem unterliegt die Beteiligungsgesellschaft der Höhe nach Anlagegrenzen gem. § 4 UBGG. Unzulässig nach § 5 UBGG sind Geschäfte mit Beteiligungen an Mutter- oder Schwesterunternehmen.
Vor- und Nachteile einer Beteiligungsgesellschaft
Prinzipiell lässt sich sagen, dass Beteiligungsgesellschaften viele Vor- und wenig Nachteile haben. Sie sind nicht umsonst so stark reguliert. Denn nur Gesellschaften, die die strengen Voraussetzungen erfüllen, sollen auch in den Genuss der Vorzüge kommen. Der Nachteil für die Gründer der Gesellschaft ist also für die Anleger genau genommen ein Vorteil, weil das kosten- und zeitintensive Prozedere der Gründung ihnen Sicherheit bietet.
Die Behörden nehmen es mit der Prüfung der Geschäftstätigkeit sehr genau. Und immerhin ist das minimale Grund- oder Stammkapital einer Unternehmens-Beteiligungsgesellschaft mit einer Million Euro schon zwanzigmal so hoch wie bei einer Aktiengesellschaft mit 50.000 Euro. Ins Gewicht fallen auf der anderen Seite die Steuervorteile für Beteiligungsgesellschaften. Sie sind begünstigt, weil sie Dividenden dank Schachtelprivileg nicht zu versteuern brauchen. Außerdem sind sie von der Gewerbesteuer befreit (bei entsprechend niedriger Beteiligungsquote).
Was ist der Unterschied zur Holding?
Eine Holding und eine Beteiligungsgesellschaft haben Gemeinsamkeiten, und auch in diesem Artikel kommen Holdings vor: Bavaria Industries, Indus Holding und Gesco. Allerdings bestehen auch Unterschiede zwischen den beiden Formen. Der Name legt es nahe: Eine Holding hält Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen, die auf Dauer angelegt sind. Sie ist eine Muttergesellschaft, die mit ihren Tochterfirmen einen einheitlichen Konzern bildet. Eine Beteiligungsgesellschaft und ihre Klienten bleiben rechtlich und organisatorisch unabhängig voneinander. Die Abgrenzung lässt sich weiter nach den folgenden Merkmalen vornehmen:
- der Tätigkeit: Eine Beteiligungsgesellschaft widmet sich dem Kauf, Halten und Verkauf von Beteiligungen, um Gewinn zu erzielen. Eine Holding dagegen steuert meist ihre Tochtergesellschaften.
- der Struktur: Eine Unternehmens-Beteiligungsgesellschaft hat Minderheits-Anteile an vielen Unternehmen. Eine Holding ist hierarchisch aufgebaut. Die Mutter hält Mehrheits-Anteile an den Tochterunternehmen oder hat einen Beherrschungsvertrag.
- dem Einfluss: Die Unternehmens-Beteiligungsgesellschaft hat keinen wirtschaftlichen Einfluss auf das Tagesgeschäft der Klienten. Sie konzentriert sich auf die Rentabilität des eingesetzten Kapitals (Return on Investment – ROI). Eine Holding dagegen nimmt typischerweise Einfluss auf das Management und das operative Geschäft. Das ist aber nicht zwingend.
- der Bilanz: Bei einer Beteiligungsgesellschaft und ihren Klienten bestehen getrennte Bilanzen. Bei einer Holding dagegen konsolidiert die Bilanz der Muttergesellschaft die Bilanz der Töchter.
- der Rechtsform: Das UBGG gibt die Rechtsformen der Unternehmens-Beteiligungsgesellschaften abschließend vor, wie gesehen. Eine Holding kann ihre Rechtsform dagegen flexibel wählen. Normalerweise ist eine Holding eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Deutscher Mittelstand – ein Zauberwort, das von Erfolg kündet und Begehrlichkeiten bei Anlegern weckt. Aber auch ein weites Feld. Wenn ein Betrieb 500 Beschäftigte zählt und 50 Millionen Euro Jahresumsatz hat, spricht man da wirklich noch vom German Mittelstand?
Ja, sagt das Institut für Mittelstandsforschung (IfM). Wir reden hier also von anderen Größen als dem ebenfalls mittelständischen Malerbetrieb oder dem Bäcker. Bei bis zu neun Beschäftigten und maximal zwei Millionen Jahresumsatz redet das IfM von mittelständischen Kleinstunternehmen. Nur sind kleine Mittelständler nicht als Aktiengesellschaften organisiert, und auch größere Mittelständler sind typischerweise als Personengesellschaften organisiert: als OHG oder KG. Das sind kleine und mittlere Unternehmen, bei denen Eigentum, Leitung, Haftung und Risiko in einer Hand liegen. Und auch in eine GmbH als Körperschaft kann man an der Börse nicht investieren.
Wie kann der Privatanleger in den Mittelstand investieren?
Schon die kleinsten Unternehmen im SDax haben ein Vielfaches der Jahresumsätze, bei denen man noch von Mittelstand im obigen Sinne spricht. Ganz zu schweigen von den noch größeren Small Caps etwa im US-amerikanischen S&P 600 oder im Russell 2000. Die nennen sich zwar "klein" oder "Nebenwerte", aber eben nach Maßgabe börsennotierter Aktiengesellschaften.
Und damit ist leider auch über ETFs kein Investment in das möglich, was hier mit Mittelstand gemeint ist. Denn diese Indexfonds bilden ja nur die Börsenindizes ab, und die sind leider eine Nummer zu groß für den "German Mittelstand". Ist das also das Aus für Privatanleger? Oder kann man auch als Kleininvestor quasi unter dem Radar der Börsennotation fliegen und die Perspektiven des Mittelstandes nutzen? Und wie sieht es dabei mit der Diversifikation aus?
Indirektes Fliegen unter dem Radar
Man kann als Privatmensch an der Börse mittelbar in kleine und mittlere Unternehmen investieren – indem man sich Unternehmen sucht, die ihrerseits in Mittelständler investieren: die Beteiligungsgesellschaften und Holdings. Diese wiederum werden oft an der Börse gehandelt, und man kann mit ihnen auf einen ganzen Strauß von Mittelständlern setzen.
In Deutschland spukt bei solchen Formen von Kapitalbeteiligung immer noch Franz Münteferings Diktum von den "Heuschrecken" durch viele Köpfe. Der sagte 2005 in einem Interview: "Manche Finanzinvestoren verschwenden keinen Gedanken an die Menschen, deren Arbeitsplätze sie vernichten – sie bleiben anonym, haben kein Gesicht, fallen wie Heuschreckenschwärme über Unternehmen her, grasen sie ab und ziehen weiter. Gegen diese Form von Kapitalismus kämpfen wir."
Wie meinte Müntefering das mit den Heuschrecken?
Anlass für das Statement des damaligen SPD-Vorsitzenden war die Übernahme von Grohe, einem Hersteller von Sanitärprodukten. Ende 2004 hatten die Beteiligungsgesellschaft TPG (Texas Pacific Group) und eine Tochter der Credit Suisse den Sanitär-Hersteller übernommen. Dabei finanzierten sie den Kauf über Kredite, die sie Grohe anschließend aufluden. Das Unternehmen musste Darlehen und Zinsen aus der Firmenkasse zahlen.
Ein weiteres abschreckendes Beispiel für Beteiligungsgesellschaften ist die Tätigkeit der Arques AG, die in den Nullerjahren als "der Highflyer schlechthin" gehandelt wurde. Für die Arquana International Print & Media erwies sich die Beteiligung durch Arques als fatal, weil Arques kaum in sein neues Unternehmen investierte. Man stellte sich vor, dass Arquana allein durch eigene Kapitalerhöhungen am Börsenmarkt gesunden solle.
Als Restrukturierer erwies sich Arques nicht nur als Heuschrecke, sondern als Totengräber: Anfang 2008 meldete Arquana Insolvenz an. Arques hatte auf einen lukrativen Exit geschielt. Heraus kam ein früher Exitus. Das Beteiligungsunternehmen hatte sich an einer Branche versucht, die es nicht kannte. Den Scherbenhaufen versuchte Arques dann noch mithilfe einer Briefkastenfirma zu verbergen.
Hilfe bei der Unternehmensnachfolge
Seit diesen abschreckenden Beispielen gilt "Heuschrecke" im Deutschen als Schimpfwort für Private-Equity-Gesellschaften oder anderes Beteiligungskapital. Diese Vorstellung unterstellt Beteiligungsgesellschaften kurzfristige oder überzogene Gewinnerwartungen. In diesem Zusammenhang nennt man gern auch Hedge- oder Geier-Fonds. Diese Sichtweise ist aber so verkürzt, dass sie falsch ist. Warum?
Nun, wenn man sich die Finanzinvestoren in Deutschland ansieht, die im Bereich der Unternehmensnachfolge tätig sind, dann entdeckt man die Heuschrecken-Klischees nicht mehr. Stattdessen taucht die Lösung eines Problems auf, bei dem Beteiligungsunternehmen vielen Mittelständlern helfen können: die Nachfolge der Unternehmensleitung. Viele Mittelständler haben Probleme, einen Nachfolger zu finden. Jahr für Jahr stehen etwa 22.000 Übergänge an.
Beteiligungsgesellschaften als neues „Zuhause“ für Mittelständler
Die Gründer möchten meist am liebsten, dass Firma und Chefsessel in der Familie bleiben – sprich: an Tochter oder Sohn übergehen. Denn Familienunternehmen denken langfristig. Wo Finanzinvestoren auf die Quartalszahlen schauen, da denken Gründer und ihre Familien in längeren Zeiträumen, und zwar oft auch schon an die nächste Generation und den Erhalt des Unternehmens. Oft erweist sich dieser Weg aber als schlecht vorbereitet, überhastet oder schlicht falsch. Oder die Generation der Gründer hat keine Kinder.
Hier kommen Beteiligungsgesellschaften ins Spiel. Etliche von ihnen denken langfristig und sind ein neues "Zuhause" für die Mittelständler. Die Identität der übernommenen Gesellschaften bleibt dann gewahrt (Marken, Namen oder Unternehmenskultur). Solch eine Verantwortung kann auch gegeben sein, falls ein späterer Verkauf der Beteiligung vorgesehen ist. Es gibt verschiedene Strategien für Beteiligungsgesellschaften.
Verschiedene Strategien einer Beteiligung
Falls eine Strategie keinen Exit bei der Beteiligung vorsieht, hat der mittelständische Gründer Sicherheit im Hinblick auf das Schicksal seines Lebenswerkes. Und hier kommt dann wieder der Gedanke an Warren Buffett und Berkshire Hathaway ins Spiel: sich durch Vertrauen einen Vorteil gegenüber anderen, möglicherweise zahlungskräftigeren Interessenten zu verschaffen und langfristig zu investieren.
Das Universum der Beteiligungsgesellschaften lässt sich grob einteilen in
- kurz- bis mittelfristig und renditegetrieben,
- Spezialsituationen ohne langfristige Absicht und
- langfristige Strategien ohne Exit-Orientierung.
Kurz- bis mittelfristige Investitionen
Von den Unternehmen der ersten Gruppe (kurz- bis mittelfristige, renditegetriebene Investitionen) tauchten im Jahr 2005 zwar die Unternehmen Apax, Blackstone und KKR in der "Heuschrecken"-Debatte auf, und sie sind auch heute noch tätig. Aber sie investieren in Large-Cap-Unternehmen, die hier keine Rolle spielen.
Bei den Investoren dieser Gruppe, die in den Mittelstand investieren, fällt die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) aus Frankfurt am Main auf. Sie war bis zum 22. März 2021 Mitglied im SDAX. Zu diesem Termin verließ die Aktie der DBAG den Small Cap-Index mit einem „Regular Exit“, wegen zu geringer Umsätze im Orderbuch. Die Deutsche Börse überprüft die Voraussetzungen für eine SDAX-Mitgliedschaft regulär wieder Anfang September. Die Deutsche Beteiligungs AG ist ein Abkömmling der Deutschen Bank. Als inzwischen eigenständiges Unternehmen hat die DBAG sich seit ihrer Gründung im Jahr 1965 an über 300 Unternehmen beteiligt. Eine beeindruckende Zahl, die einen großen Erfahrungsschatz ausweist. Die durchschnittliche Haltedauer für Investments der Deutschen Beteiligungs AG im eigenen Portfolio liegt bei fünf Jahren.
Die Deutsche Beteiligungs AG und ihre Fonds
Die DBAG legt in Abständen Fonds auf, an denen sich Investoren beteiligen können (Private Equity). Für die Beratung erhält die DBAG eine Vergütung. Außerdem investiert sie in gut positionierte mittelständische Unternehmen mit Entwicklungspotential. Sie legt einen Schwerpunkt auf die Industriesektoren, in denen der deutsche Mittelstand im internationalen Vergleich besonders stark ist. Mit ihrer Erfahrung, dem Know-how und dem Eigenkapital stärkt die Deutsche Beteiligung die Unternehmen ihres Portfolios darin, eine langfristige Strategie umzusetzen. Ihr Ziel ist die strategische Weiterentwicklung und der anschließende Verkauf.
Sind alle Unternehmen in Fonds verkauft, erhalten die Investoren ihr Kapital samt Gewinn zurück. Sodann wird ein neuer Fonds aufgelegt. Hervorzuheben bei der DBAG ist eine Eigenkapitalquote von knapp 90 Prozent, also eine hohe finanzielle Stabilität und Bonität. Außerdem ist für Interessenten an der Deutschen Beteiligungs AG zu erwähnen, dass der Drogerieunternehmer Dirk Rossmann größter Einzelaktionär ist und seine Position auch stetig ausbaut – im November 2019 auf mehr als 25 Prozent.