Das erwartet Sie in diesem Artikel
Es kommt immer wieder vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich über den Umgang von Banken oder Versicherungen mit ihren Kunden beschweren. Teilweise finden die Bankkunden bei den Geldhäusern einfach kein Gehör. In anderen Fällen werden unsachliche oder sogar falsche Auskünfte gegeben. Außerdem gibt es am Markt immer häufiger unseriöse Finanzdienstleister, welche in betrügerischer Absicht handeln.
Wenn Sie bei einer Bank oder Versicherung mit dem Kundenservice nicht weiterkommen und sich ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Das ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zu ihren Aufgaben gehört die Beaufsichtigung von Banken und Finanzdienstleistern, privaten Versicherern und des Wertpapierhandels. Sie kümmert sich um den Verbraucherschutz, wenn ein beaufsichtigtes Unternehmen gegen Gesetze verstößt.
Wichtige Telefonnummern der Bankenaufsicht BaFin:
- Verbrauchertelefon: 0800/2100500
- Telefax für Beschwerden: 0228/4108 1550
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Beschwerde über Bank oder Versicherer bei BaFin einreichen – so geht’s
Ihre Beschwerde über eine Bank oder einen Versicherer, die von der BaFin beaufsichtigt werden, können Sie entweder online oder per Post einreichen. Wichtig ist, dass Sie den Sachverhalt möglichst detailliert erläutern und genau erklären, um welches Produkt es geht. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie von der BaFin in jedem Fall eine Rückmeldung. Kosten fallen dafür nicht an. So reichen Sie die Beschwerde ein:
- Rufen Sie sich das Beschwerdeformular für Banken, Versicherungen oder Basiskonten auf.
- Füllen Sie das Formular vollständig und korrekt aus. Wichtig ist, dass Sie einen Kontakt für Rückfragen angeben (Telefon oder E-Mail).
- Beschreiben Sie unter „Beschwerdegrund” das Problem so exakt wie möglich. Geben Sie an, um welches Produkt es sich handelt (Girokonto, Tagesgeld, Wertpapierkennnummer, Versicherungsart usw.)
- Zusätzlich können Sie PDF-Dateien mit einer maximalen Größe von 12 Megabyte anhängen, um das Beschriebene zu untermauern.
- Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular durch einen Klick auf den Button „An BaFin senden” ab.
Alternativ können Sie Ihre Beschwerde auch formlos per Post oder Telefax an die BaFin senden:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Fax: 0228 4108 1550
Was passiert nach der Beschwerde?
Haben Sie das Formular zur Beschwerde bei der Bafin eingereicht, prüft die Finanzaufsicht die Beschwerde. Das geht aber tatsächlich nur bei Unternehmen, die der Aufsicht der Bafin unterstehen. Gegebenenfalls werden die Firmen dazu aufgefordert, sich bezüglich der Beschwerde zu äußern. Die Stellungnahme prüft die Bafin dann anhand aufsichtsrechtlicher Maßstäbe. Über den Ausgang der Prüfung kann die Bafin aufgrund ihrer Verschwiegenheitspflicht keine Aufkunft geben.
Dennoch gehen Sie nicht leer aus. Sie erhalten ein abschließendes Schreiben der Bafin zu Ihrer Beschwerde. Dieses Schreiben kann einige Zeit dauern. Die Bafin selbst schreibt, dass Sie in solchen Fällen in der Regel bis zu drei Monate Geduld haben müssen, im Einzelfall sogar länger.
Trotz einer Beschwerde bei der Bafin sollten Sie Zahlungsfristen, Melde-, Verjährungs- und andere Fristen nicht verstreichen verstreichen lassen. Gegebenenfalls wenden Sie sich parallel an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Diese können Sie in Bezug auf die Einhaltung der Fristen rechtsverbindlich beraten.
Beschwerde über betrügerische oder nicht registrierte Finanzdienstleister
Hierzulande benötigen alle Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben, eine Erlaubnis der BaFin. Doch am Markt gibt es recht viele unseriöse Unternehmen, die mit dubiosen Geldanlagen ahnungslose Verbraucher betrügen wollen. Wir warnen beispielsweise vor unseriösen Trading-Plattformen und Finanzdienstleistern ohne Zulassung. Außerdem erklären wir, wie Sie die Zulassung eines Unternehmens bei der BaFin überprüfen können.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Unternehmen ohne die notwendige Zulassung tätig ist oder möglicherweise in betrügerischer Absicht handelt, dann können Sie auch das formlos bei der BaFin anzeigen. Senden Sie die Beschwerde per E-Mail an [email protected] oder an folgende Postanschrift beziehungsweise Telefaxnummer:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Abteilung IF
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Fax: 0228 4108 1550
Falls Sie durch einen unseriösen Anbieter geschädigt wurden, sollten Sie in jedem Fall unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
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Ihre Fragen und Hinweise
Damit wir auch zukünftig vor unseriösen Anbietern warnen können, benötigen wir Ihre Hilfe. Bitte leiten Sie uns dubiose Angebote oder Firmen an [email protected] weiter. Unter dieser E-Mail-Adresse können Sie uns auch allgemeine Fragen stellen. Sehen Sie sich auch unsere aktuellen Verbraucherschutz-Warnungen an.