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Kostenloser Verbraucherschutz

BaFin: Beschwerde über Bank einreichen – so geht’s

Mike Belschner
Product Owner
Aktualisiert am: 19.01.2024

Auf einen Blick

  • Bankenwillkür, schlechter Kundenservice und Benachteiligung. Das müssen Sie sich von Banken und Versicherern nicht immer gefallen lassen.
  • Wenn Banken gegen Gesetze verstoßen, können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren.
  • Wir erklären, wie Sie sich bei der Bankenaufsicht beschweren, welche Formulare Sie ausfüllen müssen und was es dabei zu beachten gibt.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Beschwerde über Bank oder Versicherer bei BaFin einreichen – so geht’s
  2. Was passiert nach der Beschwerde?
  3. über oder nicht börsennotierte Finanzdienstleister
  4. Ihre Fragen und Hinweise

Es kommt immer wieder vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich über den Umgang von Banken oder Versicherungen mit ihren Kunden beschweren. Teilweise finden die Bankkunden bei den Geldhäusern einfach kein Gehör. In anderen Fällen werden unvorsichtige oder sogar falsche Auskünfte gegeben. Außerdem gibt es am Markt immer mehr unseriöse Finanzdienstleister , welche in ihrer Absicht handeln.

Wenn Sie bei einer Bank oder Versicherung mit dem Kundenservice nicht weiterkommen und sich ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Das ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) . Zu ihren Aufgaben gehört die Beaufsichtigung von Banken und Finanzdienstleistern, privaten Versicherern und des Wertpapierhandels . Sie arbeiten um den  Verbraucherschutz , wenn ein beaufsichtigtes Unternehmen gegen Gesetze verstößt.

Wichtige Telefonnummern der Bankenaufsicht BaFin:

  • Verbrauchertelefon: 0800/2100500
  • Telefax für Beschwerden: 0228/4108 1550

 

Beschwerde über Bank oder Versicherer bei BaFin einreichen – so geht’s

Ihre Beschwerde über eine Bank oder einen Versicherer, die von der BaFin beaufsichtigt werden, können Sie entweder online oder per Post einreichen. Wichtig ist, dass Sie den Sachverhalt möglichst detailliert erläutern und genau erklären, um welches Produkt es geht. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie von der BaFin in jedem Fall eine Rückmeldung. Kosten fallen dafür nicht an. So reichen Sie die Beschwerde ein:

  • Rufen Sie sich das  Beschwerdeformular für Banken, Versicherungen oder Basiskonten  an.
  • Füllen Sie das Formular vollständig und korrekt aus. Wichtig ist, dass Sie einen Kontakt für Rückfragen angeben (Telefon oder E-Mail).
  • Beschreiben Sie unter „Beschwerdegrund“ das Problem so exakt wie möglich. Geben Sie an, um welches Produkt es sich handelt ( Girokonto , Tagesgeld , Wertpapierkennnummer , Versicherungsart usw.).
  • Zusätzlich können Sie PDF-Dateien mit einer maximalen Größe von 12 Megabyte anhängen, um das Beschriebene zu untermauern.
  • Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular durch einen Klick auf den Button „An BaFin senden” ab.

Alternativ können Sie Ihre Beschwerde auch formlos per Post oder Telefax an die BaFin senden:

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Fax: 0228 4108 1550

 

Was passiert nach der Beschwerde?

Haben Sie das Beschwerdeformular bei der Bafin eingereicht, prüft die Finanzaufsicht die Beschwerde. Das geht aber tatsächlich nur bei Unternehmen, die der Aufsicht der Bafin unterliegen. Gegebenenfalls werden die Firmen dazu aufgefordert, sich bezüglich der Beschwerde zu beschweren. Die Stellungnahme prüft die Bafin dann anhand aufsichtsrechtlicher Maßstäbe. Über den Ausgang der Prüfung kann die Bafin aufgrund ihrer Verschwiegenheitspflicht keine Auskunft geben.

Bleiben Sie dran, gehen Sie nicht leer aus. Sie erhalten ein abschließendes Schreiben der Bafin zu Ihrer Beschwerde. Dieses Schreiben kann einige Zeit dauern. Die Bafin selbst schreibt, dass Sie in solchen Fällen in der Regel bis zu drei Monate Geduld haben müssen, im Einzelfall sogar länger.

Trotz einer Beschwerde bei der Bafin sollten Sie Zahlungsfristen, Melde-, Verjährungs- und andere Fristen nicht verstreichen lassen. Gegebenenfalls wenden Sie sich parallel an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Diese können Sie im Hinblick auf die Einhaltung der Fristen rechtsverbindlich beraten.

Biallo News

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über oder nicht börsennotierte Finanzdienstleister

Hierzulande benötigen alle Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben, eine Erlaubnis der BaFin. Doch auf dem Markt gibt es viele unseriöse Unternehmen, die mit dubiosen Geldanlagen ahnungslose Verbraucher betrügen wollen. Wir warnen beispielsweise vor unseriösen Trading-Plattformen und Finanzdienstleistern ohne Zulassung . Außerdem erklären wir, wie Sie die Zulassung eines Unternehmens bei der BaFin überprüfen können.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Unternehmen ohne die erforderliche Zulassung tätig ist oder möglicherweise in betrügerischer Absicht handelt, dann können Sie das auch formlos bei der BaFin anzeigen. Senden Sie die Beschwerde per E-Mail an if@bafin.de oder an folgende Postanschrift beziehungsweise Telefaxnummer:

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Abteilung IF Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Fax: 0228 4108 1550

Falls Sie durch einen unseriösen Anbieter geschädigt wurden, sollten Sie in jedem Fall unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten .

 

Ihre Fragen und Hinweise

Damit wir zukünftig auch vor unseriösen Anbietern warnen können, benötigen wir Ihre Hilfe. Bitte leiten Sie uns unseriöse Angebote oder Firmen an hinweis@biallo-online.de weiter. Unter dieser E-Mail-Adresse können Sie uns auch allgemeine Fragen stellen. Sehen Sie sich auch unsere aktuellen Verbraucherschutz-Warnungen an.

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 22.10.2024

Hinweis: Sollten Sie  Kunde oder Kunde der Postbank oder DSL Bank  sein und derzeit mit Problemen zu kämpfen haben, können Sie diese an die Bafin melden. Alternativ können Sie auch an den Ombudsmann herantreten. 

Über den Product Owner Mike Belschner

Mike, Jahrgang 1971, ist Online-Redakteur und bringt seine Expertise bei biallo.de im Bereich Verbraucherthemen sowie in Ratgeber und Anleitungen ein. Er ist erst dann zufrieden, wenn der Leser die Lösung für sein Problem gefunden hat. Als Verkäufer, freier Autor, Unternehmer und erfolgreicher Gründer bringt er viel Erfahrung und “Internet-Geist” mit. 2016 gründete Mike das Verbraucherschutzportal onlinewarnungen.de, später verbraucherschutz.com, welches bereits 3 Jahre später zu den führenden Webseiten im Bereich Verbraucherschutz gehörte. Nach dem Verkauf des Projektes verstärkt Mike das Biallo-Team seit 2020. 

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