





Auf einen Blick
Es kommt immer wieder vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich über den Umgang von Banken oder Versicherungen mit ihren Kunden beschweren. Teilweise finden die Bankkunden bei den Geldhäusern einfach kein Gehör. In anderen Fällen werden unvorsichtige oder sogar falsche Auskünfte gegeben. Außerdem gibt es am Markt immer mehr unseriöse Finanzdienstleister , welche in ihrer Absicht handeln.
Wenn Sie bei einer Bank oder Versicherung mit dem Kundenservice nicht weiterkommen und sich ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Das ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) . Zu ihren Aufgaben gehört die Beaufsichtigung von Banken und Finanzdienstleistern, privaten Versicherern und des Wertpapierhandels . Sie arbeiten um den Verbraucherschutz , wenn ein beaufsichtigtes Unternehmen gegen Gesetze verstößt.
Ihre Beschwerde über eine Bank oder einen Versicherer, die von der BaFin beaufsichtigt werden, können Sie entweder online oder per Post einreichen. Wichtig ist, dass Sie den Sachverhalt möglichst detailliert erläutern und genau erklären, um welches Produkt es geht. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie von der BaFin in jedem Fall eine Rückmeldung. Kosten fallen dafür nicht an. So reichen Sie die Beschwerde ein:
Alternativ können Sie Ihre Beschwerde auch formlos per Post oder Telefax an die BaFin senden:
Haben Sie das Beschwerdeformular bei der Bafin eingereicht, prüft die Finanzaufsicht die Beschwerde. Das geht aber tatsächlich nur bei Unternehmen, die der Aufsicht der Bafin unterliegen. Gegebenenfalls werden die Firmen dazu aufgefordert, sich bezüglich der Beschwerde zu beschweren. Die Stellungnahme prüft die Bafin dann anhand aufsichtsrechtlicher Maßstäbe. Über den Ausgang der Prüfung kann die Bafin aufgrund ihrer Verschwiegenheitspflicht keine Auskunft geben.
Bleiben Sie dran, gehen Sie nicht leer aus. Sie erhalten ein abschließendes Schreiben der Bafin zu Ihrer Beschwerde. Dieses Schreiben kann einige Zeit dauern. Die Bafin selbst schreibt, dass Sie in solchen Fällen in der Regel bis zu drei Monate Geduld haben müssen, im Einzelfall sogar länger.
Trotz einer Beschwerde bei der Bafin sollten Sie Zahlungsfristen, Melde-, Verjährungs- und andere Fristen nicht verstreichen lassen. Gegebenenfalls wenden Sie sich parallel an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Diese können Sie im Hinblick auf die Einhaltung der Fristen rechtsverbindlich beraten.
Hierzulande benötigen alle Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben, eine Erlaubnis der BaFin. Doch auf dem Markt gibt es viele unseriöse Unternehmen, die mit dubiosen Geldanlagen ahnungslose Verbraucher betrügen wollen. Wir warnen beispielsweise vor unseriösen Trading-Plattformen und Finanzdienstleistern ohne Zulassung . Außerdem erklären wir, wie Sie die Zulassung eines Unternehmens bei der BaFin überprüfen können.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Unternehmen ohne die erforderliche Zulassung tätig ist oder möglicherweise in betrügerischer Absicht handelt, dann können Sie das auch formlos bei der BaFin anzeigen. Senden Sie die Beschwerde per E-Mail an if@bafin.de oder an folgende Postanschrift beziehungsweise Telefaxnummer:
Falls Sie durch einen unseriösen Anbieter geschädigt wurden, sollten Sie in jedem Fall unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten .
Damit wir zukünftig auch vor unseriösen Anbietern warnen können, benötigen wir Ihre Hilfe. Bitte leiten Sie uns unseriöse Angebote oder Firmen an hinweis@biallo-online.de weiter. Unter dieser E-Mail-Adresse können Sie uns auch allgemeine Fragen stellen. Sehen Sie sich auch unsere aktuellen Verbraucherschutz-Warnungen an.
Hinweis: Sollten Sie Kunde oder Kunde der Postbank oder DSL Bank sein und derzeit mit Problemen zu kämpfen haben, können Sie diese an die Bafin melden. Alternativ können Sie auch an den Ombudsmann herantreten.