Sie sind auf Trickbetrüger, eine Phishing-Mail, gefälschte SMS oder einen Fakeshop hereingefallen? Dann sollten Sie unbedingt eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Mittlerweile müssen Sie dafür nicht mehr zur Polizeidienststelle vor Ort gehen, sondern können die Internetwache nutzen. Wir erklären, was bei der Anzeigenerstattung zu beachten ist.
Fallen von Betrügern lauern quasi überall. Neben der Abzocke am Telefon werden Sie auch per Phishing-Mails und Spam-SMS übers Ohr gehauen. Im Internet stoßen Sie beim Onlineshopping auf Fakeshops, aber auch auf unseriöse Trading-Anbieter. Meist ist die Scham groß, wenn Sie auf diese Maschen hereingefallen sind. Doch schämen müssen Sie sich dafür nicht.
Im Gegenteil: Sie sollten Ihren Mut zusammennehmen und Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Mittlerweile können Sie einem persönlichen Gespräch zunächst sogar aus dem Weg gehen. Dafür erstatten Sie die Anzeige online. Diesen Weg sollten Sie auch dann gehen, wenn Sie bei der Behörde vor Ort abgewiesen wurden und die Beamten keine Anzeige aufnehmen wollten. Mittlerweile haben alle 16 Bundesländer in Deutschland eine Onlinewache.
Warum sollten Sie Anzeige erstatten?
Oft sind Verbraucher der Meinung, dass eine Anzeige nicht viel bringt. Letzten Endes können Sie das zum Zeitpunkt der Erstattung der Anzeige aber nicht wissen. Unter Umständen melden sich so viele Verbraucher zu einem Thema, dass die Polizei sofort aktiv werden muss.
Sind Sie online auf einen Betrug hereingefallen und haben Ihre Daten eingegeben, kann das Folgen nach sich ziehen. Denn mit Ihren persönlichen Daten können Betrüger weitere Straftaten begehen. Diese fallen dann auf Sie zurück. Haben Sie jedoch bereits Anzeige erstattet, können Sie mit der Vorgangsnummer nachweisen, dass Sie Opfer und nicht Täter sind. Schadenersatzansprüche gegen Sie können damit möglicherweise zurückgewiesen werden.
Dass eine Strafanzeige zum Erfolg führen kann, zeigen die Berichte der Polizei bezüglich der Ermittlungserfolge beim Cybertrading. Auch wenn die Opfer ihr Geld vielleicht nicht zurückbekommen haben, sind in diesem Fall Personen und Organisationen aufgeflogen und können Sie nicht weiter schädigen oder gar erst in die Falle locken.