Das erwartet Sie in diesem Artikel
Sie sind auf Trickbetrüger, eine Phishing-Mail, gefälschte SMS oder einen Fakeshop hereingefallen? Dann sollten Sie unbedingt eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Mittlerweile müssen Sie dafür nicht mehr zur Polizeidienststelle vor Ort gehen, sondern können die Internetwache nutzen. Wir erklären, was bei der Anzeigenerstattung zu beachten ist.
Fallen von Betrügern lauern quasi überall. Neben der Abzocke am Telefon werden Sie auch per Phishing-Mails und Spam-SMS übers Ohr gehauen. Im Internet stoßen Sie beim Onlineshopping auf Fakeshops aber auch auf unseriöse Trading-Anbieter. Meist ist die Scham sehr groß, wenn Sie auf diese Maschen hereingefallen sind. Doch schämen müssen Sie sich dafür nicht.
Im Gegenteil: Sie sollten Ihren Mut zusammennehmen und Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Mittlerweile können Sie einem persönlichen Gespräch zunächst sogar aus dem Weg gehen. Dafür erstatten Sie die Anzeige online. Diesen Weg sollten Sie auch dann gehen, wenn Sie bei der Behörde vor Ort abgewiesen wurden und die Beamten keine Anzeige aufnehmen wollten. Mittlerweile haben alle 16 Bundesländer in Deutschland eine Onlinewache.
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Warum sollten Sie Anzeige erstatten?
Oft sind Verbraucher der Meinung, dass eine Anzeige nicht viel bringt. Letzten Endes können Sie das zum Zeitpunkt der Erstattung der Anzeige aber nicht wissen. Unter Umständen melden sich so viele Verbraucher zu einem Thema, dass die Polizei sofort aktiv werden muss.
Sind Sie online auf einen Betrug hereingefallen und haben Ihre Daten eingegeben, kann das Folgen nach sich ziehen. Denn mit Ihren persönlichen Daten können Betrüger weitere Straftaten begehen. Diese fallen dann auf Sie zurück. Haben Sie jedoch bereits Anzeige erstattet, können Sie mit der Vorgangsnummer nachweisen, dass Sie Opfer und nicht Täter sind. Schadenersatzansprüche gegen Sie können damit möglicherweise zurückgewiesen werden.
Das eine Strafanzeige zum Erfolg führen kann, zeigen die Berichte der Polizei bezüglich der Ermittlungserfolge beim Cybertrading. Auch wenn die Opfer ihr Geld vielleicht nicht zurück bekommen haben, sind in diesem Fall Personen und Organisationen aufgeflogen und können Sie nicht weiter schädigen oder gar erst in die Falle locken.
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Wichtige Angaben und Unterlagen für die Erstattung der Strafanzeige
Wenn Sie eine Anzeige erstatten, müssen Sie gut vorbereitet sein. Neben Ihren eigenen Personalien sollten Sie unter anderem auch Beweise einreichen, die mindestens einen Anfangsverdacht begründen. Sammeln Sie alles, was den Betrug belegen kann. Erstatten Sie die Anzeige vor Ort, müssen die Beweise in ausgedruckter Form mitgebracht werden. An folgende Dinge sollten Sie denken, wenn Sie eine Anzeige erstatten. Gegebenenfalls machen Sie sich dazu im Vorfeld Notizen.
- Was?
Was ist genau passiert? Schildern Sie den Tathergang so exakt wie möglich. Versuchen Sie, keine Details auszulassen. - Wann?
Uhrzeit und Datum des Tatgeschehens sind enorm wichtig. - Wo?
Auch der Ort der Tat ist wichtig. Beschreiben Sie diesen so genau wie möglich. Hat sich die Tat online abgespielt, werden exakte Web-Adressen, im besten Fall IP-Adressen, benötigt. - Wer?
Schreiben Sie die Namen von Personen auf, welche an der Straftat beteiligt waren. Dazu zählen Täter, Opfer und auch Zeugen.
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Strafanzeige online erstatten – so geht’s
Haben Sie keine Angst vor der Erstattung einer Anzeige. Sind Sie sich nicht sicher, ob es sich bei Ihnen um eine Straftat handelt? Kein Problem. Formulieren Sie, dass es sich um einen Verdacht handelt. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft stellt ohnehin eigene Ermittlungen an. Sie können auch die Verbraucherzentrale, einen Anwalt oder die Polizei um Rat fragen. Rufen Sie dafür aber nicht unter der Notrufnummer 110 an, sondern suchen Sie die Rufnummer der Behörde vor Ort aus dem Telefonbuch heraus.
Haben Sie die Bestätigung, dass Sie Opfer eines Betrügers geworden sind, dann rufen Sie sich die jeweilige Webseite der Internetwache Ihres Bundeslandes auf. Diese finden Sie hier:
- Polizei Baden-Württemberg Strafanzeige online erstatten
- Polizei Bayern Strafanzeige online erstatten
- Polizei Berlin Strafanzeige online erstatten
- Polizei Brandenburg Strafanzeige online erstatten
- Polizei Bremen Strafanzeige online erstatten
- Polizei Hamburg Strafanzeige online erstatten
- Polizei Hessen Strafanzeige online erstatten
- Polizei Mecklenburg-Vorpommern Strafanzeige online erstatten
- Polizei Niedersachsen Strafanzeige online erstatten
- Polizei Nordrhein-Westfalen Strafanzeige online erstatten
- Polizei Rheinland-Pfalz Strafanzeige online erstatten
- Polizei Saarland Strafanzeige online erstatten
- Polizei Sachsen Strafanzeige online erstatten
- Polizei Sachsen-Anhalt Strafanzeige online erstatten
- Polizei Schleswig-Holstein Strafanzeige online erstatten
- Polizei Thüringen Strafanzeige online erstatten
Haben Sie sich die entsprechende Seite aufgerufen, folgen Sie den Anweisungen der Polizeidienststelle des Bundeslandes. Lesen Sie sich die Hinweise und Anweisungen genau durch.
Tipp: Manche Leserinnen und Leser haben uns daraufhin gewiesen, dass bei der Onlinestrafanzeige ein Tatort und eine Uhrzeit eingegeben werden muss und diese bei Internetbetrug deshalb nicht genutzt werden kann. Sie können als Tatort Ihre Adresse angeben und als Uhrzeit die Zeit, wann Sie den Betrug entdeckt haben.
Vorteile der Onlinewachen:
- Die Anzeige kann bequem von zu Hause erstattet werden.
- Sie bleiben erst einmal anonym, da Sie niemanden unter die Augen treten müssen.
Nachteile:
- Oft dauert es recht lange, bis sich jemand mit Ihrem Fall befasst und Sie ein Aktenzeichen bekommen.
- Da Sie sich mit dem Strafrecht unter Umständen nicht so gut auskennen, werden wichtige Punkte der Straftat gegebenenfalls unzureichend dargestellt.
- Hat ein Sachbearbeiter noch Fragen, kommt es zu einer persönlichen Vorladung und Zeugenvernehmung auf der Polizeidienststelle.
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Strafanzeige vor Ort erstatten – was gibt es zu beachten?
Wichtig ist, dass Sie wissen, dass die Polizei keine Anzeige am Telefon aufnimmt. Sie müssen für ein persönliches Gespräch immer die nächste Polizeidienststelle aufsuchen. Nur in Ausnahmefällen (aufgrund von schwerer Krankheit oder Behinderung) kommt die Polizei zur Zeugenvernehmung zu Ihnen nach Hause. Dies kann allerdings etwas dauern.
Nehmen Sie zur Anzeigenerstattung vor Ort alle wichtigen Unterlagen, Bilder und Ausdrucke mit. Ab und an kommt es vor, dass die Beamten den Anfangsverdacht einer Straftat nicht erkennen. Für den Fall gilt: Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Bleiben Sie hartnäckig und bestehen Sie auf eine Anzeige.
Gerade in Bezug auf Fakeshops werden Opfer gern bei der Polizei mit den Worten “abgewimmelt”, dass sie erst einmal noch warten sollen, ob die Ware noch kommt. Versuchen Sie in solchen Fällen ruhig und sachlich zu bleiben. Achten Sie auf Ihren Ton. Finden Sie beim diensthabenden Beamten kein Gehör, lassen Sie sich am besten den Namen geben. Verlangen Sie ein Gespräch mit dem nächsten Vorgesetzten.
Vorteile der Anzeige vor Ort:
- In der Regel bekommen Sie sofort ein Aktenzeichen.
- Untersuchungen zum Vorfall laufen schneller an.
Nachteile:
- Direkte Zeugenbefragung durch die Polizeibeamten.
- Manchmal wird man von den Beamten “abgewimmelt”.
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Übrigens können Sie Ihre Onlinekonten vor Angriffen schützen. Dafür sollten Sie nicht nur auf ein sicheres Passwort setzen. Nutzen Sie auch die Zweifaktor-Authentifizierung, so diese von dem jeweiligen Shop oder Portal angeboten wird.