Auf einen Blick
  • Zukünftige Unternehmer stehen in der Gründungsphase häufig vor der Wahl der Rechtsform.

  • Wir erklären, welche Rechtsformen es gibt und worin sich diese unterscheiden.

  • Außerdem erfahren Sie, was eine freiberufliche Selbstständigkeit ist und wer diese ausüben kann.
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Wir haben Ihnen bereits Tipps für den besten Weg in die Selbstständigkeit gegeben. Neben der Erstellung eines Finanzplans gehört zu den ersten Schritten auch die Wahl der passenden Rechtsform. Die Entscheidung für eine Rechtsform bedeutet, sich für das Unternehmen in einigen Bereichen festzulegen. Dazu zählt etwa, wer die Geschäftsführung übernimmt oder wie umfangreich die Handlungsspielräume einzelner Gesellschafter sind. Im Verhältnis zum Kunden lässt die Rechtsform etwas über die Haftung erkennen: Ob Sie etwa mit Ihrem privaten Vermögen haften oder nur mit dem Eigenkapital der Firma. Beabsichtigen Sie, Kapitalgeber am Unternehmen zu beteiligen? Dann finden Sie auch dafür die geeignete Rechtsform. Dieser Beitrag gibt dazu einen Überblick.

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Was bedeutet die Rechtsform einer Firma?

Die rechtliche Organisationsform eines Unternehmens wird als Rechtsform bezeichnet. Damit sind bestimmte Merkmale hinsichtlich der Struktur verbunden. Dies hat Auswirkungen auf Haftungen, Vollmachten und die steuerliche Behandlung. Zusätzlich gibt es Unterschiede bei den Anforderungen zur Buchführung sowie bei den Veröffentlichungspflichten für Jahresabschlüsse und Änderungen der Firmenstruktur.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in folgenden Gesetzen geregelt:

  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Aktiengesetz (AktG)
  • Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
 

Unterschiedliche Rechtsformen: Zwischen welchen Rechtsformen können Unternehmen wählen?

Die Wahl der Rechtsform ist vor allem zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit von Bedeutung. Allerdings sind Sie nicht auf Dauer festgelegt. Sie können die Rechtsform auch später noch wechseln. Grundsätzlich gliedern sich die Rechtsformen in Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften. Hauptmerkmal der Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Die Gesellschafter haften persönlich und vollumfänglich mit ihrem gesamten Vermögen.

Wesentliche Personengesellschaften sind:

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • die offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • sowie die Kommanditgesellschaft (KG).

Im Gegensatz zur Haftung bei Personengesellschaften beschränkt sich die Haftung bei Kapitalgesellschaften nur auf das Kapital des Unternehmens. Die dazugehörigen Rechtsformen sind selbstständige juristische Personen mit Rechten und Pflichten. Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft wird eine Kapitaleinlage benötigt. Es wird ein Gesellschaftervertrag abgeschlossen und notariell beglaubigt. Zur Gründung wird die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen. Zur Geschäftsführung können die Gesellschafter Dritte beauftragen und es bestehen strengere Vorschriften für die Buchführung. Abschlüsse werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Beispiele für Kapitalgesellschaften sind:

  • die Aktiengesellschaften (AG),
  • die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • sowie die Unternehmergesellschaften (UG)

Einzelunternehmen

Solange Sie keine Gesellschaft gründen, arbeiten Sie ab der Geschäftseröffnung zwangsläufig als Einzelunternehmer. Als solcher können Sie Freiberufler, Gewerbetreibender oder Vollkaufmann sein. Sie benötigen kein Mindestkapital und sind alleiniger Inhaber. Der Nachteil: Sie haften in voller Höhe und infolgedessen mit ihrem Privatvermögen.

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Jeder, der mit anderen Personen zusammenarbeiten möchte, kann eine GbR gründen. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich und alle Teilhaber haften mit ihrem gesamten Vermögen. Empfehlenswert ist ein Gesellschaftervertrag, um grundlegende Angelegenheiten im Vorfeld zu regeln. Den gesetzlichen Rahmen bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

OHG – offene Handelsgesellschaft

Bei der OHG haften ebenfalls alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen. Im Unterschied zur GbR ist die OHG im Handelsregister eingetragen und den rechtlichen Rahmen gibt das HGB vor. Die OHG ist als Kaufmann zur doppelten Buchführung verpflichtet. Wegen der vollumfänglichen Haftung gilt sie als recht kreditwürdig.

KG – Kommanditgesellschaft

Der sogenannte Komplementär ist in einer KG alleiniger Geschäftsführer und haftet mit seinem kompletten Vermögen. Die KG entsteht oft, wenn weitere Teilhaber in das Unternehmen aufgenommen werden sollen, die den Betrieb nicht leiten und lediglich mit ihrer Einlage haften wollen. Diese Teilhaber werden als Kommanditisten bezeichnet. Bei der gemischten Form, der GmbH & Co. KG, tritt an die Stelle der natürlichen Person eine GmbH. Dadurch sind alle handelnden Personen Kommanditisten und haften nur mit dem betrieblichen Vermögen.

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Für die Gründung einer der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen, der GmbH, wird ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro benötigt, das im Unternehmen einzulegen ist. Die Gesellschaft haftet ausschließlich mit diesem Stammkapital. Daher werden Einzelunternehmen häufig ab einem gewissen Geschäftsvolumen in eine GmbH umgewandelt.

UG – Unternehmergesellschaften

Die sogenannte „kleine GmbH“ ist unter Start-up-Unternehmen verbreitet. Die Art der Haftung entspricht in etwa der GmbH. Sie ist bei Existenzgründern beliebt, da bei Gründung jeder Gesellschafter lediglich einen Euro als Einlage aufbringen muss. Die UG muss allerdings jährlich eine Rücklage von mindestens 25 Prozent ihres Jahresgewinns bilden. Ist ein Stammkapital von 25.000 Euro auf diese Weise erreicht, kann in eine GmbH umgewandelt werden. Aufgrund der geringen Haftung genießt die UG bei Geschäftspartnern kein großes Vertrauen hinsichtlich der Kreditwürdigkeit.

AG – Aktiengesellschaft

Wird eine AG gegründet, planen die Inhaber in der Regel eine kräftige Expansion. Das benötigte Eigenkapital wird durch Aktien generiert, die an Anleger und Investoren verkauft werden. Dies geschieht sowohl an der Börse als auch nicht öffentlich. In einigen Fällen verbleiben die Aktien oder deren Mehrheit im Besitz des Unternehmers (oder der Unternehmerfamilie). Die Geschäfte werden vom Vorstand geführt, der aus mehreren Mitgliedern bestehen kann. Die Tätigkeit wird dabei durch einen Aufsichtsrat überwacht, der ebenso den Vorstand auf die Dauer von maximal fünf Jahren bestellt. In einer jährlichen Hauptversammlung gibt der Vorstand einen Lagebericht, zu der die Aktionäre eingeladen werden. Das Aktiengesetz gibt strenge Regeln vor und es müssen umfangreiche Publizitätspflichten beachtet werden.

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Überblick: Rechtsformen im Vergleich

Ein Maximum an Freiheit und Flexibilität bietet das Einzelunternehmen. Wiederum erhöhen sich die Innovationskraft und die finanzielle Basis, wenn Sie sich Verstärkung ins Unternehmen holen. Generell zu klären ist die Frage der Haftung und bei wachsendem Geschäft werden neue Überlegungen notwendig. Hier dazu der Überblick mit allen wesentlichen Fakten:

Rechtsform Geschäftsleitung Gesellschafter Stammkapital erforderlich Haftung
gesetzlicher Rahmen
 Einzelunternehmen Inhaber entfällt nein Inhaber mit gesamten Vermögen BGB
 GbR Gesellschafter gemeinsam oder einzeln alle Inhaber nein alle Gesellschafter mit gesamten Vermögen BGB
 OHG Gesellschafter gemeinsam alle Inhaber nein alle Gesellschafter mit gesamten Vermögen HGB
 KG Komplementär Komplementär und Kommanditisten (Vollhafter und Teilhafter) nein Komplementär mit gesamten Vermögen, Kommanditisten mit ihrer Einlage HGB
 GmbH gemäß Gesellschaftsvertrag  alle Inhaber 25.000 Euro nur mit Stammkapital HGB
 UG gemäß Gesellschaftsvertrag  alle Inhaber 1 Euro je Gesellschafter nur mit Stammkapital HGB
 AG Vorstand (vom Aufsichtsrat auf Zeit bestellt)  Aktionäre 50.000 Euro Grundkapital mit dem Aktienwert AktG

Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: Oktober 2021.

 

Freiberufler oder Gewerbetreibender – was sind die Unterschiede?

Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen, melden Sie dieses beim örtlichen Gewerbeamt an. In einigen Branchen gelten spezielle Anforderungen, die nachzuweisen sind. Die Gewerbeanmeldung löst die Veranlagung zur Gewerbesteuer aus, sobald der Jahresgewinn des Gewerbebetriebs die Freigrenze von 24.500 Euro übersteigt.

Als Freiberufler ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die Mitteilung an das Finanzamt ist ausreichend. In der Folge werden Freiberufler auch nicht zur Gewerbesteuer veranlagt. Damit ist der Unterschied zunächst klar. Doch wer ist Freiberufler? Dieser Status ist einer gesetzlich eingegrenzten Gruppe vorbehalten. Die sogenannten „Katalogberufe“ sind im § 18 des Einkommenssteuergesetzes definiert. Klassische Freiberufler sind unter anderem:

Der Begriff „ähnliche Berufe“ im Gesetzestext führt immer wieder zu Unsicherheiten. Im Zweifel ist daher die Anerkennung mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen.

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Was Sie bei der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens beachten sollten

Auf der Suche nach der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen sollten Sie durch Abgleich der Rahmenbedingungen analysieren, welche Form Ihre Ziele und Wünsche bestmöglich abbildet. Besonders Augenmerk ist auf folgende Punkte zu legen:

  • Gibt es einen oder mehrere Gründer? Dies grenzt die Auswahl ein.
  • Die Haftungsfrage muss klar sein, das schützt vor unliebsamen Überraschungen.
  • Steht Kapital zur Verfügung, um als Stammkapital eingesetzt zu werden, kann die Haftung reduziert werden.
  • Spielt die Firmenbezeichnung eine Rolle, bietet die GmbH oder die UG die größten Freiheiten.
  • Für die Rechtssicherheit untereinander sollte immer ein Gesellschaftervertrag niedergelegt werden.
  • Unterschiedliche Rechtsformen haben verschiedenartige Anforderungen an die Buchführung.
  • Die Kosten bei der Gründung einer Rechtsform sind bei Kapitalgesellschaften deutlich höher.
  • Für die Investorensuche eignen sich vorrangig die KG, die GmbH sowie die AG.

In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de erfahren Sie, was Sie bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit beachten sollten und warum diese oft weniger risikobehaftet ist. Außerdem erklären wir Ihnen in einem anderen Artikel, welche Fördermittel für Existengründer es gibt.



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Über den Autor Mike Belschner

Mike, Jahrgang 1971, ist Online-Redakteur und bringt seine Expertise bei biallo.de im Bereich Verbraucherthemen sowie in Ratgeber und Anleitungen ein. Er ist erst dann zufrieden, wenn der Leser die Lösung für sein Problem gefunden hat. Als Verkäufer, freier Autor, Unternehmer und erfolgreicher Gründer bringt er viel Erfahrung und “Internet-Geist” mit. 2016 gründete Mike das Verbraucherschutzportal onlinewarnungen.de, später verbraucherschutz.com, welches bereits 3 Jahre später zu den führenden Webseiten im Bereich Verbraucherschutz gehörte. Nach dem Verkauf des Projektes verstärkt Mike das Biallo-Team seit 2020. 

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