Auf einen Blick
  • Der Weg in die Selbstständigkeit beginnt nicht nur mit einer guten Geschäftsidee. Eine Portion Geschäftssinn ist auch hilfreich – und allem voran eine gute Planung.

  • Gründerinnen und Gründer sehen sich einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen gegenüber: von der Gewerbeanmeldung, über die steuerliche Erfassung bis hin zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.

  • Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie Sie Ihr Wissen aufbauen, welche Gründungs- und Rechtsformen es gibt, ob ein Geschäftskonto sinnvoll ist und welche Versicherungen Sie sich als Gründer näher ansehen sollten.
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"Es gibt auf der Welt mehr Ideen als Menschen", sagte einst Oliver Samwer, Gründer von Rocket Internet, der Start-up-Schmiede mit Sitz in Berlin, in der TV-Dokumentation "Die große Samwer-Show". Er ist einer der drei Samwer-Brüder, die den Mode-Versandhändler Zalando.de oder den Möbelversand Westwing Home & Living finanziert haben. Zu dritt bauten sie bereits mehr als 200 Firmen auf.

"Mit 15 neuen internetbasierten Geschäftsmodellen, die wir seit Januar 2018 inkubiert haben, verfolgen wir weiterhin unsere Kernstrategie der operativen Entwicklung internetbasierter Geschäftsmodelle", so Oliver Samwer. Dieser Gründungswahn kann den Einen abschrecken, den Anderen auch motivieren, endlich seinen eigenen Traum zu leben, seine Idee zu verwirklichen und den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.

Kostenfreies Girokonto plus hohe Tagesgeldzinsen, Ehrenwort!

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Schritt für Schritt in die Selbständigkeit

Neben der Geschäftsidee, Business- und Finanzplanung müssen sich Gründer natürlich auch mit den nötigen rechtlichen Schritten beschäftigen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) München und Oberbayern gibt in dem oeben eingefügten Video einen Überblick über erste Schritte bei der Existenzgründung.

Hinweis: Festanstellung, aber eine gute Geschäftsidee? Man kann sich auch nebenberuflich selbstständig machen. Dabei sichert das fixe Gehalt den Lebensstandard und schmälert das Risiko. Die To-do-Listen von Existenzgründern und Nebenerwerbsgründern gleichen sich grundsätzlich. Allerdings hat der nebenberuflich Selbständige noch zusätzliche Fragen zu Arbeitgeber, Arbeitszeiten und Sozialversicherung abzuklären. Welche das sind, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber von uns.

 

Die Geschäftsidee konkretisieren

Jede Existenzgründung beginnt mit der Geschäftsidee. Wer sich dann noch traut, das Vorhaben, statt es in der Schublade versauern zu lassen, in die Tat umzusetzen, ist schon einen bedeutenden Schritt weiter. Viele Existenzgründungen entstehen aus der Arbeitslosigkeit heraus, andere geben ihre Festanstellung dafür auf. Dann müssen wichtige Fragen geklärt werden, wie zum Beispiel:

  • Funktioniert die Geschäftsidee überhaupt in der Realität?

  • Wer sind meine Kunden oder Abnehmer und welche Erwartungshaltung haben sie an mich und meine Idee?

  • Gibt es überhaupt ausreichend Nachfrage für mein Angebot oder das Produkt und wie unterscheidet es sich von anderen Mitstreitern, sofern es solche gibt? Denn auch die Analyse der Konkurrenzsituation spielt eine wichtige Rolle für die erfolgreiche Umsetzung.

Wissen aufbauen: Das Gründungsseminar

Wer seine Geschäftsidee prüft, sollte darüber reden. Antworten geben – neben Freunden, Verwandten und Bekannten, Recherchen im Internet und der Abgleich mit anderen Unternehmen – sogenannte Existenzgründerseminare.

Im Seminar können Gründungswillige Wissenslücken schließen und ganz grundlegende Fragen stellen. Welche Schwierigkeiten könnten auftreten? Welche Schritte sind als nächstes notwendig? Wie funktioniert das überhaupt mit der Steuer? Wo muss man eine Gewerbeanmeldung abgeben? Ängste und Sorgen können mit Profis besprochen werden und gegebenenfalls erste Kontakte mit anderen Gründern und Gründerinnen geknüpft werden – denn Networking gehört zum Erfolgsrezept.

Wer bietet Existenzgründerseminare?

In jedem Bundesland gibt es mehrere Anlaufstellen. Eine Übersicht finden Gründerinnen und Gründer auf der Internetseite www.existenzgruender.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dazu zählen die örtlichen Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern (IHK) und die Jobcenter vor Ort. Auf dieser Seite findet sich auch ein hilfreicher "Interaktiver Ämterfinder". Dieser leitet einen weiter zur "Gründerplattform". Wer dann seine Postleitzahl eingibt, erhält die wichtigsten Ämter, wie auch die IHKs und Handwerkskammern vor Ort. Letztere bieten oft kostenlose Gründerseminare an. Die Münchner Handwerkskammer beispielsweise bietet solche Veranstaltungen alle zwei Wochen.

Auch Finanzdienstleister wie zum Beispiel Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken beraten. Und es gibt spezialisierte Unternehmensberater. Teils sind Beratungen kostenfrei, teils kostenpflichtig.

Biallo-Tipp:

Die Erstberatung sollte bei einem Gründungscoach immer kostenlos sein. Zudem sollte der Gründer oder die Gründerin nach den Qualifikationen und Erfahrungen des Beraters fragen und ob die Person sich in der Branche, in der man gründen will, nachweislich auskennt. Zudem muss die Chemie bei Beiden stimmen.

Es gibt auch spezielle Beratungsangebote für Gründerinnen: Frauen können zum Beispiel auf der Seite www.existenzgruenderinnen.de nach Anlaufstellen in ihrem Bundesland suchen und finden zum Beispiel für Berlin die WeiberWirtschaft eG oder in Frankfurt am Main Jumpp – Ihr Sprungbrett in die Selbständigkeit.

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Was sind mögliche Gründungsformen?

Neugründung

Wer eine Geschäftsidee hat und diese vollkommen selbst steuern und aufbauen möchte, muss im Umkehrschluss auch für das Vorhaben geradestehen. Der Unternehmer übernimmt das volle Risiko, er kann auf keine Kundenbeziehungen zurückgreifen oder auf erfahrenes Personal.

Nachfolge

Es muss nicht alles neu erfunden werden. Vor allem familiengeführte Unternehmen haben oft das Problem der Unternehmensnachfolge – eine gute Chance, denn der Vorteil liegt auf der Hand: Man kann auf Kundenstämme zurückgreifen, das Personal ist mit den Produkten vertraut und im besten Fall ist die Marke bereits etabliert und erfolgreich.

Franchising

Die Fastfood-Kette McDonald's gehört zu den bekanntesten Franchising-Unternehmen weltweit. Auch mit dem Partnerkonzept von Tchibo kann der Sprung in die Selbstständigkeit gemacht werden. Der Gründer übernimmt dabei ein bereits ausgetüfteltes Konzept, ist jedoch auch daran gebunden. Spielraum für die eigene Kreativität bietet Franchising wenig und ist teils nicht erwünscht.

Direktvertrieb

Auch wenn Discounter es dem 1966 gegründeten Tiefkühldienst Bofrost schwer machen, ist er einer der bekanntesten Direktvertriebe. Allgemein werden die Waren im Direktvertrieb meist per Geschäftsauto, aber auch in der eigenen Wohnung, am Telefon, im Onlineshop oder auf Partys zum Verkauf angeboten. Teure Zwischenhändler fallen weg. Die Gründung ist einfach, da anders als zum Beispiel bei einem Franchise keine Gebühr anfällt und nur wenig Startkapital benötigt wird.

Kritik: Der Direktvertrieb kämpft häufig um sein Image. Es gibt viele schwarze Schafe, die das Anwerben neuer Mitglieder voraussetzen oder für relativ viel Aufwand nur einen geringen Gewinn ermöglichen.

Wichtig: Prüfen Sie Verträge genau und lassen Sie sich nicht von horrenden Verdienstmöglichkeiten blenden!

Handelsvertreter

Für beispielsweise Vorwerk arbeiten rund 600.000 Menschen in mehr als 60 Ländern. Die allermeisten davon sind selbstständige Handelsvertreter für den Direktvertrieb von Kobold, Thermomix & Co. Diese betreuen im Namen des Unternehmens deren Kunden und bestimmen selbst, wann sie wie viel arbeiten – das erfordert Disziplin.

  • Biallo-Tipp: Bei der Auswahl des Unternehmens sollte man darauf achten, dass es vorab und währenddessen Produktschulungen gibt, Werbe- und Verkaufsunterlagen zur Verfügung gestellt werden plus ein Kundenstamm. Ohne entsprechendes Fachwissen, zum Beispiel als Außendienstmitarbeiter einer Bausparkasse, ist von diesem Weg in die Selbstständigkeit abzuraten.

Copycat

Der Begriff bedeutet etwas abwertend auf Deutsch "Nachahmen" oder "Kopieren". Der Gründer hat also keine eigene zündende Geschäftsidee, sondern setzt das um, was bei einem anderen Start-up oder Unternehmen bereits funktioniert. Das sorgt freilich häufig für Unmut bei den eigentlichen Ideengebern, aber Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft. Schuhversandhändler Zalando ist ein Beispiel für eine Copycat von Zappos aus Las Vegas.

  • Biallo-Tipp: Besser, sich von bestehenden Firmen inspirieren lassen, statt diese 1:1 zu kopieren – erspart vielleicht keine Zeit, aber Ärger.

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Startkapital und Finanzplanung für Selbständige

Neben dem Businessplan steht und fällt der Schritt in die Selbständigkeit mit der richtigen Finanzplanung. Um das nötige Startkapital für die Existenzgründung zusammen zu bekommen, können Gründer zum Beispiel auf das Gründungsgeld der Agentur für Arbeit, Gründerkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder auf den Mikromezzaninfonds Deutschland setzen. Das Thema Negativzinsen ist aktuell in aller Munde. In einem ausführlichen Artikel erklären wir, wie Handwerker und Selbstständige das Verwahrentgelt vermeiden können.

     

    Wahl der Rechtsform

    Die Wahl der Rechtsform entscheidet über die Eigentumsverhältnisse und die Verteilung des Risikos. Auch leitet sich hierüber ab, wie die Unternehmung hinsichtlich Recht und Steuern aufgestellt ist. Die häufigsten sind:

    Der Einzelunternehmer

    Die meisten Gründer wählen diese Rechtsform oder sie entsteht automatisch. Zum Beispiel, wenn sich jemand als Freiberufler eine neue Steuernummer beim zuständigen Finanzamt geben lässt. Auch mit Antrag eines Gewerbescheins beim Gewerbeamt, welches seinen Sitz in der Gemeinde- oder der Stadtverwaltung hat, ist man automatisch Einzelunternehmer.

    Die GmbH

    Wer Geschäftsführer auf seiner Visitenkarte lesen möchte, kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen. Peinlich könnte es nur für den werden, der Geschäftsführer und gleichzeitig einziger Mitarbeiter ist. Dann bietet sich die alternative Form Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt an.

    Vorteil: Für eine UG oder GmbH spricht die Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital von 25.000 Euro. Ansonsten kann dies auch mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Zudem ist die Gründung einer UG, also einer kleinen GmbH, viel günstiger. Man spart Gerichts- und Notarkosten. Steigen im Lauf der Zeit die Umsätze, kann man die UG in eine GmbH umwandeln und hat unterm Strich viel Geld gespart.

    Die GbR

    Anders als bei der GmbH, die bilanzierungspflichtig ist, genügt bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wie auch als Einzelunternehmer, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Schließen sich mehrere Gründer zusammen, bildet man automatisch eine GbR. Für die Gründung genügt eine Steuernummer vom Finanzamt, es sei denn, es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit, für die wieder ein Gewerbeschein notwendig ist.

     

    Gewerbe oder freier Beruf?

    Eine Gewerbeanmeldung benötigen alle außer den sogenannten freien Berufen wie Anwälte, Ärzte, Architekten oder Journalisten (auch Katalogberufe genannt) und jene mit einer Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft. Die Gewerbeanmeldung muss bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung abgegeben werden, wo der Sitz des Unternehmens ist und nicht am Privatwohnsitz. Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an.

    Wichtig: Gründer müssen ihr Gewerbe im Vorfeld anmelden – nicht erst, wenn sie bereits den Geschäftsbetrieb aufgenommen haben.

     

    Gewerberechtliche Besonderheiten

    Je nach Art der Selbständigkeit sehen sich Gründerinnen und Gründer gewerberechtlichen Besonderheiten gegenüber. So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt. Dies trifft zum Beispiel auf Kraftfahrzeughändler und Reisebüros zu. In diesen Fällen überprüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden. Nähere Regelungen hierzu finden sich in Paragraf 38 der Gewerbeordnung. Für manche Gewerbe benötigen Gründerinnen und Gründer eine besondere Genehmigung. Dies betrifft zum Beispiel Betreiber von Spielhallen, Immobilienmakler, Pfandleiher und Finanzanlagenvermittler.

    Handwerksbetriebe

    Bei Handwerksbetrieben ist zu unterscheiden zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken. Bei zulassungspflichtigem Handwerk besteht Meisterpflicht und es ist ein Eintrag in die Handwerksrolle nötig. Hierzu zählen Maurer, Dachdecker, Tischler, Maler und viele mehr. Zu den nicht zulassungspflichtigen Handwerkern gehören beispielsweise Schuhmacher, Goldschmiede und Fotografen. Außerdem gibt es die handwerksähnlichen Gewerbe. In den Anlagen zur Handwerksordnung können Gründer prüfen, worum es sich bei ihrem Handwerk handelt.  

    Gegebenenfalls werden Gründer automatisch Mitglied einer Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer und müssen ab einer bestimmten Betriebsgröße Mitgliedsbeiträge bezahlen.  

     

    Anmeldung beim Finanzamt

    Wer sich selbständig macht, muss sich beim Finanzamt anmelden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen. Dies ist über das Online-Finanzamt Elster möglich und muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Selbständigkeit geschehen. Daraufhin erhalten Gründerinnen und Gründer ihre Steuernummer, um künftig Rechnungen schreiben zu können.

     

    Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft prüfen

    Klären müssen Selbständige in spe außerdem, ob sie einer Berufsgenossenschaft angehören. Wer Arbeitnehmer beschäftigt, muss sich innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und hat die Aufgabe Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und zu entschädigen.

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    Ein Geschäftskonto einrichten

    Das Ziel einer Existenzgründung sind natürlich viele Einnahmen, um am Ende des Jahres nach Abzug aller Kosten einen Gewinn zu erzielen. Damit die Kunden wissen, wohin sie die Rechnungen überweisen müssen, benötigt der Gründer oder die Gründerin ein Girokonto. Über ein separates Geschäftskonto können dann auch die laufenden Kosten abgebucht werden, wie zum Beispiel die Büromiete, die Stromkosten, die Telefonrechnung, die Bewirtungsbelege, das Leasingauto und die Steuern ans Finanzamt.

    Ist ein separates Geschäftkonto Pflicht?

    Ein eigenes Geschäftskonto ist nicht für jeden Gründer gesetzlich verpflichtend. Nur eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt (UG) müssen eines vorweisen, da sie für den Eintrag ins Handelsregister die Einzahlung des Eigenkapitals nachweisen müssen. Zwar verzichten vor allem Freiberufler häufig auf die Eröffnung, um sich die Kontoführungsgebühren zu sparen. Die Trennung von Privat und Geschäft dient aber dazu, den Überblick zu behalten, zum Beispiel ob alle Rechnungen überwiesen wurden. Auch der Nachweis gegenüber dem Finanzamt wird einfacher, da nicht erst alle privaten und geschäftlichen Abbuchungen auseinandergefieselt werden müssen.

     

     

    Welche Versicherungen sind für Gründer sinnvoll?

    Ein Gründer ist nicht nur finanziellen Risiken ausgesetzt, sondern auch betrieblichen und privaten. Spezielle Versicherungen sind daher je nach Tätigkeit und Branche unerlässlich. Wichtige Versicherungen für Gründer sind:

    • Die Betriebshaftpflicht zahlt zum Beispiel bei Schadenersatzansprüchen von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern. Versichert sind, wie bei der Privathaftpflicht, Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für Ingenieure, Architekten und Makler gibt es die extra Vermögensschadenhaftpflicht.

    • Die Gebäudeversicherung: Wie auch ein privates Haus oder eine Eigentumswohnung, können Schäden am Betriebsgebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert werden. Auch mutwillige Zerstörung durch Vandalismus oder Einbruch ist versicherbar. Hier kann zum Beispiel auch eine Mietausfallversicherung absichern.

    • Eine Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt und die Gerichtskosten, wenn es zum Beispiel Ärger mit einem Mitarbeiter, dem Vermieter oder dem Geschäftswagen gibt.

    • Die Arbeitslosenversicherung: Wer selbständig ist, hat im Grunde keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld – es sei denn, er zahlt freiwillig in die Arbeitslosenversicherung ein – was durchaus sinnvoll ist.

    • Die BerufsunfähigkeitsversicherungWer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, könnte als Festangestellter aus der gesetzlichen Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente erhalten. Selbständige hingegen müssen privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Diese zahlt bei Krankheit – nicht bei Unfall – eine monatliche Rente aus. Eine zusätzliche private Unfallversicherung kann daher ebenfalls Sinn machen.

    Das könnte Sie auch interessieren: Mehr Rente für Selbstständige. In einem weiteren Ratgeber erklären wir Ihnen außerdem, wo und wie Sie zu einer Förderung oder einem Existenzgründerzuschuss kommen.

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