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Auf einen Blick
"Es gibt auf der Welt mehr Ideen als Menschen", sagte einst Oliver Samwer, Gründer von Rocket Internet, der Start-up-Schmiede mit Sitz in Berlin, in der TV-Dokumentation "Die große Samwer-Show". Er ist einer der drei Samwer-Brüder, die den Mode-Versandhändler Zalando.de oder den Möbelversand Westwing Home & Living finanziert haben. Zu dritt bauten sie bereits mehr als 200 Firmen auf.
"Mit 15 neuen internetbasierten Geschäftsmodellen, die wir seit Januar 2018 inkubiert haben, verfolgen wir weiterhin unsere Kernstrategie der operativen Entwicklung internetbasierter Geschäftsmodelle", so Oliver Samwer. Dieser Gründungswahn kann den Einen abschrecken, den Anderen auch motivieren, endlich seinen eigenen Traum zu leben, seine Idee zu verwirklichen und den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.
Neben der Geschäftsidee, Business- und Finanzplanung müssen sich Gründer natürlich auch mit den nötigen rechtlichen Schritten beschäftigen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) München und Oberbayern gibt in dem oeben eingefügten Video einen Überblick über erste Schritte bei der Existenzgründung.
Biallo-Tipp: Biallo.de hat Claudia Schlebach (IHK für München und Oberbayern) zu Gründerstimmung, Kapitalbedarf von Existenzgründern und Fehlern bei der Finanzplanung befragt. Lesen Sie unser Experteninterview zum Thema Gründung und Fianzierung.
Hinweis: Festanstellung, aber eine gute Geschäftsidee? Man kann sich auch nebenberuflich selbstständig machen. Dabei sichert das fixe Gehalt den Lebensstandard und schmälert das Risiko. Die To-do-Listen von Existenzgründern und Nebenerwerbsgründern gleichen sich grundsätzlich. Allerdings hat der nebenberuflich Selbständige noch zusätzliche Fragen zu Arbeitgeber, Arbeitszeiten und Sozialversicherung abzuklären. Welche das sind, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber von uns.
Jede Existenzgründung beginnt mit der Geschäftsidee. Wer sich dann noch traut, das Vorhaben, statt es in der Schublade versauern zu lassen, in die Tat umzusetzen, ist schon einen bedeutenden Schritt weiter. Viele Existenzgründungen entstehen aus der Arbeitslosigkeit heraus, andere geben ihre Festanstellung dafür auf. Dann müssen wichtige Fragen geklärt werden, wie zum Beispiel:
Wer seine Geschäftsidee prüft, sollte darüber reden. Antworten geben – neben Freunden, Verwandten und Bekannten, Recherchen im Internet und der Abgleich mit anderen Unternehmen – sogenannte Existenzgründerseminare.
Im Seminar können Gründungswillige Wissenslücken schließen und ganz grundlegende Fragen stellen. Welche Schwierigkeiten könnten auftreten? Welche Schritte sind als nächstes notwendig? Wie funktioniert das überhaupt mit der Steuer? Wo muss man eine Gewerbeanmeldung abgeben? Ängste und Sorgen können mit Profis besprochen werden und gegebenenfalls erste Kontakte mit anderen Gründern und Gründerinnen geknüpft werden – denn Networking gehört zum Erfolgsrezept.
In jedem Bundesland gibt es mehrere Anlaufstellen. Eine Übersicht finden Gründerinnen und Gründer auf der Internetseite www.existenzgruender.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dazu zählen die örtlichen Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern (IHK) und die Jobcenter vor Ort. Auf dieser Seite findet sich auch ein hilfreicher "Interaktiver Ämterfinder". Dieser leitet einen weiter zur "Gründerplattform". Wer dann seine Postleitzahl eingibt, erhält die wichtigsten Ämter, wie auch die IHKs und Handwerkskammern vor Ort. Letztere bieten oft kostenlose Gründerseminare an. Die Münchner Handwerkskammer beispielsweise bietet solche Veranstaltungen alle zwei Wochen.
Auch Finanzdienstleister wie zum Beispiel Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken beraten. Und es gibt spezialisierte Unternehmensberater. Teils sind Beratungen kostenfrei, teils kostenpflichtig.
Es gibt auch spezielle Beratungsangebote für Gründerinnen: Frauen können zum Beispiel auf der Seite www.existenzgruenderinnen.de nach Anlaufstellen in ihrem Bundesland suchen und finden zum Beispiel für Berlin die WeiberWirtschaft eG oder in Frankfurt am Main Jumpp – Ihr Sprungbrett in die Selbständigkeit.
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Wer eine Geschäftsidee hat und diese vollkommen selbst steuern und aufbauen möchte, muss im Umkehrschluss auch für das Vorhaben geradestehen. Der Unternehmer übernimmt das volle Risiko, er kann auf keine Kundenbeziehungen zurückgreifen oder auf erfahrenes Personal.
Es muss nicht alles neu erfunden werden. Vor allem familiengeführte Unternehmen haben oft das Problem der Unternehmensnachfolge – eine gute Chance, denn der Vorteil liegt auf der Hand: Man kann auf Kundenstämme zurückgreifen, das Personal ist mit den Produkten vertraut und im besten Fall ist die Marke bereits etabliert und erfolgreich.
Die Fastfood-Kette McDonald's gehört zu den bekanntesten Franchising-Unternehmen weltweit. Auch mit dem Partnerkonzept von Tchibo kann der Sprung in die Selbstständigkeit gemacht werden. Der Gründer übernimmt dabei ein bereits ausgetüfteltes Konzept, ist jedoch auch daran gebunden. Spielraum für die eigene Kreativität bietet Franchising wenig und ist teils nicht erwünscht.
Auch wenn Discounter es dem 1966 gegründeten Tiefkühldienst Bofrost schwer machen, ist er einer der bekanntesten Direktvertriebe. Allgemein werden die Waren im Direktvertrieb meist per Geschäftsauto, aber auch in der eigenen Wohnung, am Telefon, im Onlineshop oder auf Partys zum Verkauf angeboten. Teure Zwischenhändler fallen weg. Die Gründung ist einfach, da anders als zum Beispiel bei einem Franchise keine Gebühr anfällt und nur wenig Startkapital benötigt wird.
Kritik: Der Direktvertrieb kämpft häufig um sein Image. Es gibt viele schwarze Schafe, die das Anwerben neuer Mitglieder voraussetzen oder für relativ viel Aufwand nur einen geringen Gewinn ermöglichen.
Wichtig: Prüfen Sie Verträge genau und lassen Sie sich nicht von horrenden Verdienstmöglichkeiten blenden!
Für beispielsweise Vorwerk arbeiten rund 600.000 Menschen in mehr als 60 Ländern. Die allermeisten davon sind selbstständige Handelsvertreter für den Direktvertrieb von Kobold, Thermomix & Co. Diese betreuen im Namen des Unternehmens deren Kunden und bestimmen selbst, wann sie wie viel arbeiten – das erfordert Disziplin.
Bei der Auswahl des Unternehmens sollte man darauf achten, dass es vorab und währenddessen Produktschulungen gibt, Werbe- und Verkaufsunterlagen zur Verfügung gestellt werden plus ein Kundenstamm. Ohne entsprechendes Fachwissen, zum Beispiel als Außendienstmitarbeiter einer Bausparkasse, ist von diesem Weg in die Selbstständigkeit abzuraten.
Der Begriff bedeutet etwas abwertend auf Deutsch "Nachahmen" oder "Kopieren". Der Gründer hat also keine eigene zündende Geschäftsidee, sondern setzt das um, was bei einem anderen Start-up oder Unternehmen bereits funktioniert. Das sorgt freilich häufig für Unmut bei den eigentlichen Ideengebern, aber Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft. Schuhversandhändler Zalando ist ein Beispiel für eine Copycat von Zappos aus Las Vegas.
Besser, sich von bestehenden Firmen inspirieren lassen, statt diese 1:1 zu kopieren – erspart vielleicht keine Zeit, aber Ärger.
Neben dem Businessplan steht und fällt der Schritt in die Selbständigkeit mit der richtigen Finanzplanung. Um das nötige Startkapital für die Existenzgründung zusammen zu bekommen, können Gründer zum Beispiel auf das Gründungsgeld der Agentur für Arbeit, Gründerkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder auf den Mikromezzaninfonds Deutschland setzen.
Die Wahl der Rechtsform entscheidet über die Eigentumsverhältnisse und die Verteilung des Risikos. Auch leitet sich hierüber ab, wie die Unternehmung hinsichtlich Recht und Steuern aufgestellt ist. Die häufigsten sind:
Die meisten Gründer wählen diese Rechtsform oder sie entsteht automatisch. Zum Beispiel, wenn sich jemand als Freiberufler eine neue Steuernummer beim zuständigen Finanzamt geben lässt. Auch mit Antrag eines Gewerbescheins beim Gewerbeamt, welches seinen Sitz in der Gemeinde- oder der Stadtverwaltung hat, ist man automatisch Einzelunternehmer.
Wer Geschäftsführer auf seiner Visitenkarte lesen möchte, kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen. Peinlich könnte es nur für den werden, der Geschäftsführer und gleichzeitig einziger Mitarbeiter ist. Dann bietet sich die alternative Form Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt an.
Vorteil: Für eine UG oder GmbH spricht die Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital von 25.000 Euro. Ansonsten kann dies auch mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Zudem ist die Gründung einer UG, also einer kleinen GmbH, viel günstiger. Man spart Gerichts- und Notarkosten. Steigen im Lauf der Zeit die Umsätze, kann man die UG in eine GmbH umwandeln und hat unterm Strich viel Geld gespart.
Anders als bei der GmbH, die bilanzierungspflichtig ist, genügt bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wie auch als Einzelunternehmer, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Schließen sich mehrere Gründer zusammen, bildet man automatisch eine GbR. Für die Gründung genügt eine Steuernummer vom Finanzamt, es sei denn, es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit, für die wieder ein Gewerbeschein notwendig ist.
Eine Gewerbeanmeldung benötigen alle außer den sogenannten freien Berufen wie Anwälte, Ärzte, Architekten oder Journalisten (auch Katalogberufe genannt) und jene mit einer Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft. Die Gewerbeanmeldung muss bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung abgegeben werden, wo der Sitz des Unternehmens ist und nicht am Privatwohnsitz. Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an.
Wichtig: Gründer müssen ihr Gewerbe im Vorfeld anmelden – nicht erst, wenn sie bereits den Geschäftsbetrieb aufgenommen haben.
Je nach Art der Selbständigkeit sehen sich Gründerinnen und Gründer gewerberechtlichen Besonderheiten gegenüber. So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt. Dies trifft zum Beispiel auf Kraftfahrzeughändler und Reisebüros zu. In diesen Fällen überprüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden. Nähere Regelungen hierzu finden sich in Paragraf 38 der Gewerbeordnung. Für manche Gewerbe benötigen Gründerinnen und Gründer eine besondere Genehmigung. Dies betrifft zum Beispiel Betreiber von Spielhallen, Immobilienmakler, Pfandleiher und Finanzanlagenvermittler.
Bei Handwerksbetrieben ist zu unterscheiden zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken. Bei zulassungspflichtigem Handwerk besteht Meisterpflicht und es ist ein Eintrag in die Handwerksrolle nötig. Hierzu zählen Maurer, Dachdecker, Tischler, Maler und viele mehr. Zu den nicht zulassungspflichtigen Handwerkern gehören beispielsweise Schuhmacher, Goldschmiede und Fotografen. Außerdem gibt es die handwerksähnlichen Gewerbe. In den Anlagen zur Handwerksordnung können Gründer prüfen, worum es sich bei ihrem Handwerk handelt.
Gegebenenfalls werden Gründer automatisch Mitglied einer Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer und müssen ab einer bestimmten Betriebsgröße Mitgliedsbeiträge bezahlen.
Wer sich selbständig macht, muss sich beim Finanzamt anmelden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen. Dies ist über das Online-Finanzamt Elster möglich und muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Selbständigkeit geschehen. Daraufhin erhalten Gründerinnen und Gründer ihre Steuernummer, um künftig Rechnungen schreiben zu können.
Klären müssen Selbständige in spe außerdem, ob sie einer Berufsgenossenschaft angehören. Wer Arbeitnehmer beschäftigt, muss sich innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und hat die Aufgabe Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und zu entschädigen.
Das Ziel einer Existenzgründung sind natürlich viele Einnahmen, um am Ende des Jahres nach Abzug aller Kosten einen Gewinn zu erzielen. Damit die Kunden wissen, wohin sie die Rechnungen überweisen müssen, benötigt der Gründer oder die Gründerin ein Girokonto. Über ein separates Geschäftskonto können dann auch die laufenden Kosten abgebucht werden, wie zum Beispiel die Büromiete, die Stromkosten, die Telefonrechnung, die Bewirtungsbelege, das Leasingauto und die Steuern ans Finanzamt.
Ein eigenes Geschäftskonto ist nicht für jeden Gründer gesetzlich verpflichtend. Nur eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt (UG) müssen eines vorweisen, da sie für den Eintrag ins Handelsregister die Einzahlung des Eigenkapitals nachweisen müssen. Zwar verzichten vor allem Freiberufler häufig auf die Eröffnung, um sich die Kontoführungsgebühren zu sparen. Die Trennung von Privat und Geschäft dient aber dazu, den Überblick zu behalten, zum Beispiel ob alle Rechnungen überwiesen wurden. Auch der Nachweis gegenüber dem Finanzamt wird einfacher, da nicht erst alle privaten und geschäftlichen Abbuchungen auseinandergefieselt werden müssen.
Ein Gründer ist nicht nur finanziellen Risiken ausgesetzt, sondern auch betrieblichen und privaten. Spezielle Versicherungen sind daher je nach Tätigkeit und Branche unerlässlich. Wichtige Versicherungen für Gründer sind:
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