Mietausfallversicherung: Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Auch die Versicherer möchten natürlich ihr Risiko gering halten und kein Minusgeschäft machen. Deshalb gibt es strikte Voraussetzungen, um an die Versicherungsleistungen zu kommen. So muss der Vermieter vorab die Bonität des Mieters geprüft haben – etwa durch Einkommensnachweise oder eine Schufa-Auskunft. Der Mieter muss die ausbleibende Miete angemahnt, gekündigt und eine Räumungsklage eingereicht haben. Meist besteht ein Selbstbehalt von drei Monatsmieten – hierfür können die Vermieter die Kaution hernehmen.
- Hinweis: Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Untervermietung, wenn berechtigtes Interesse besteht. Der Vermieter kann eine Erlaubnis nur dann verweigern, wenn seinerseits wichtige Gründe bestehen, welche die Aufnahme eines Untermieters unzumutbar machen. Woran Mieter und Vermieter bei der Untermiete denken sollten.
Kann die Mietausfallversicherung auf die Nebenkosten umgelegt werden?
Eine Mietausfallversicherung kann nicht über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werde. Laut Betriebskostenverordnung zählen zu den Betriebskosten „die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug“ (BetrKV Paragraf 2).
Die Mietausfallversicherung ist aber steuerlich im Rahmen der Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung absetzbar.
- Hinweis: Bei einer Mietminderung müssen Mieter einige Punkte beachten. Denn eine Mietminderung ist zum Beispiel erst dann zulässig, wenn eine deutliche Beeinträchtigung der Nutzung vorliegt und die Mieter den Mangel nicht selbst verschuldet haben. Zeigt sich ein Mangel, müssen Mieter den Vermieter zudem umgehend darauf hinweisen. Der Umfang der Mietminderung hängt davon ab, wie gravierend der Mangel ist.
Ist eine Mietausfallversicherung für Vermieter sinnvoll?
Wer von Mietnomaden geschädigt wurde, wird sich glücklich schätzen, wenn bei allem Ärger zumindest die Versicherung zahlt. Bedenken sollten Vermieter aber die durchaus nicht unerheblichen Kosten für die Versicherung und die Voraussetzungen, damit der Versicherer tatsächlich zahlt. Letztendlich müssen Vermieter abwägen, wie viel Geld ihnen das Gefühl von Sicherheit wert ist. Einen gewissen Schutz bieten auch bereits die Bonitätsprüfung vor der Unterschrift unter den Mietvertrag sowie das Einbehalten einer Kaution. Übrigens dürfen Vermieter eine Mietkaution in Höhe von bis zu drei Kaltmieten einhalten.