
Deutschland- Basiszins: 1,25%
- Aktionszins: 4,25% - gilt für die ersten 4 Monate

Deutschland- Basiszins: 2,00%
- Aktionszins: 4,00% - gilt für die ersten 4 Monate

Niederlande- Basiszins: 2,30%
- Aktionszins: 4,00% - gilt für die ersten 3 Monate
Auf einen Blick
Wer eine neue Wohnung anmieten will, kommt an der Zahlung einer Mietkaution nicht vorbei. Diese verlangen Vermieter als Sicherheit. Sie sind berechtigt, bis zu drei Monats-Kaltmieten, also die Miete ohne Nebenkosten, als Sicherheit von Ihnen als Mieter zu verlangen. Das Mietkautionskonto bietet hierfür eine sichere und transparente Lösung für beide Parteien. Wir zeigen Ihnen auf, wie das Ganze funktioniert, was ein Mietkautionskonto kostet und welche Alternativen es gibt.
Ein Mietkautionskonto dient dazu, mögliche Zahlungsansprüche im Rahmen von privaten Mietverhältnissen abzusichern. Somit bietet es Vermieterinnen und Vermietern eine finanzielle Absicherung gegen ausbleibende Mietzahlungen und potenzielle Schäden in der Wohnung, die der Mieter verursachen könnte.
Obwohl Vermieterinnen und Vermieter die Kaution von neuen Mietern verlangen können, ist dies keine Pflicht. Allerdings enthalten die meisten Mietverträge entsprechende Klauseln, die das Hinterlegen einer Kaution erfordern. Wichtig: Gemäß § 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten darf die Mietkaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Zudem sind Vermieterinnen und Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet, das hinterlegte Geld separat von ihrem sonstigen Vermögen anzulegen. Somit kommt hier das Mietkautionskonto ins Spiel, auf dem der Vermieter die vom Mieter gezahlte Mietkaution verwahren kann.
Lesetipp: Immer wieder gibt es Streit zwischen Vermietern und Mietern um die Themen Mieterhöhung, Eigenbedarf und Endrenovierung. In welchem Rahmen ist eine Mieterhöhung erlaubt, wann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs möglich und welche Pflichten haben Mieter bei der Wohnungsübergabe? Vermieter und Mieter sollten ihre Rechte und Pflichten genau kennen.
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Ein Mietkautionskonto kann sowohl durch den Mieter als auch durch den Vermieter eröffnet werden. Im Folgenden stellen wir Ihnen beide Varianten vor.
Wenn das Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters eröffnet wird, handelt es sich um ein separates Konto, bei dem der Vermieter der alleinige Verfügungsberechtigte des Kontos ist. Hierzu wird häufig ein Sparbuch angelegt, teils auch ein Tagesgeld- oder Verwahrkonto. Gesetzlich vorgegeben ist nur, dass die Anlage mindestens zum Zinssatz für dreimonatige Spareinlagen verzinst wird, nicht die konkrete Kontoform. Dieses Sparbuch wird als offenes Treuhandkonto geführt und enthält den Zusatz "wegen Mietkaution" sowie den Namen des Mieters. Name und Anschrift des Mieters müssen ebenfalls in den Kontounterlagen festgehalten werden, da dieser der wirtschaftlich Berechtigte ist. Die Zinserträge stehen zwar dem Mieter zu, ein Freistellungsauftrag ist aber nicht möglich, weil der Mieter nicht Kontoinhaber ist. Die Bank behält deshalb Abgeltungsteuer ein und stellt eine Steuerbescheinigung aus. Damit kann der Mieter die Erträge über die Anlage KAP seiner Steuererklärung geltend machen und sich zu viel gezahlte Steuer erstatten lassen.
Alternativ kann der Mieter das Mietkautionskonto auch selbst auf eigenen Namen eröffnen. Hierbei eröffnet der Mieter ein Sperrkonto, meist ebenfalls ein Sparbuch, mit dem Zusatz "Mietkaution" und verpfändet dieses an den Vermieter. Der Vermieter muss bei der Bank mit allen wichtigen Daten gemeldet werden und erhält das Sparbuch. Zwar ist der Vermieter auch der alleinige Verfügungsberechtigte, jedoch kann er nicht ohne Weiteres über das Geld verfügen. Zum Schutz des Mieters darf der Vermieter nur bei berechtigten, fälligen Ansprüchen auf das verpfändete Guthaben zugreifen. Viele Banken geben das Geld zudem erst frei, wenn der Mieter zustimmt oder ein entsprechender Nachweis vorliegt. Im Gegensatz zum Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters kann bei einem verpfändeten Mietkautionskonto, bei dem der Mieter als Kontoinhaber auch direkt die Zinsen gutgeschrieben bekommt, zudem ein Freistellungsauftrag gestellt werden.
Lesen Sie auch: Mietkaution Rückzahlung: Fristen, Streitpunkte und was zu beachten ist.
Wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes – wie der Verpfändung oder der Einrichtung eines Treuhandkontos – bieten die meisten Direktbanken keine Mietkautionskonten an. Traditionelle Institute wie die Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen stellen diesen Service hingegen ihren Kundinnen und Kunden zur Verfügung. Hier variieren die Kosten und Zinsen jedoch je nach Region des Instituts.
| Bank | Eröffnung | Einmalige Kosten | Zins |
| Deutsche Mietkaution* | auf den Mieter | 0,00 Euro | 2,00 Prozent für 6 Monate, danach 1,00 Prozent variabel |
| Sparkasse | je nach Institut auf Mieter und Vermieter möglich | Zwischen 10,00 Euro und 75,00 Euro | 0,25 bis 0,50 Prozent |
| PSD Bank München eG | auf den Mieter | 69,00 Euro | 0,001 Prozent |
| BW Bank | auf Mieter und Vermieter möglich | Online: 30,00 Euro / vor Ort: 40,00 Euro | - |
| Commerzbank | auf Mieter und Vermieter möglich | 59,00 Euro | nicht zentral ausgewiesen |
| GLS Bank | auf den Vermieter | 25,00 Euro | 0,00 Prozent |
| TargoBank | auf den Mieter | 15,00 Euro für Kunden mit Gehalts- und Depotkonto, 89,00 Euro für Kunden ohne Gehalts- und Depotkonto | nicht zentral ausgewiesen |
| Volks- und Raiffeisenbanken | je nach Institut auf Mieter und Vermieter möglich (oftmals werden aber alternative Mietkautionsformen angeboten) | Zwischen 5,00 Euro und 50,00 Euro | - |
Wie aus dem bereits vorgestellten Vergleich hervorgeht, ist ein Mietkautionskonto in der Regel nicht kostenfrei. Die anfallenden Gebühren sind auf die hohen Verwaltungskosten zurückzuführen. Die meisten Banken erheben eine einmalige Eröffnungsgebühr und andere sogar zusätzlich jährliche Verwaltungsgebühren. Allerdings gibt es auch Ausnahmen wie beispielsweise das digitale Angebot der Deutschen Mietkaution*, deren kostenloses Mietkautionskonto in den ersten sechs Monaten sogar mit 2,00 Prozent pro Jahr und danach variabel mit derzeit 1,00 Prozent verzinst wird.
In der Regel sind die Zinssätze für Mietkautionskonten nämlich sehr niedrig und orientieren sich an den Zinssätzen für herkömmliche Sparbücher. Diese sind deutlich niedriger als Festgeldzinsen. Dennoch müssen auch diese Zinserträge versteuert werden. Somit ist bei Konten auf den Namen des Mieters – dank eines Freistellungsauftrags – die Steuerabwicklung leichter.
Wer eine neue Wohnung anmieten will, steht oft vor großen finanziellen Hürden: Die Kaution für die bisherige Wohnung lässt auf sich warten, der Umzug reißt ein Loch in die Haushaltskasse und die neue Wohnung erfordert möglicherweise andere Möbel. Wenn der potenzielle Vermieter dann drei Netto-Monatskaltmieten als Kaution verlangt, ist so mancher schnell am Ende seiner finanziellen Möglichkeiten angelangt. Glücklicherweise gibt es Alternativen zum klassischen Mietkautionskonto:
Mietaval: Generell ist ein Aval eine Eventualverbindlichkeit, bei der die Bank oder eine andere Institution die Bürgschaft für die Verpflichtungen eines Kunden übernimmt. Bei einem Mietaval verpflichtet sich daher eine Bank im Auftrag des Mieters gegenüber dem Vermieter, für die Mietsicherheit einzustehen. Der Mieter zahlt hierfür eine Avalprovision, und die Bank zahlt im Schadensfall auf erstes Anfordern des Vermieters die geforderte Summe aus, ohne die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Mieter bleibt somit liquide und muss den Betrag nur im Schadensfall zurückzahlen.
Mietkautionsversicherung: Die Mietkautionsversicherung funktioniert ähnlich wie das Mietaval. Hierbei zahlt der Mieter keine Avalprovision, sondern eine jährliche Prämie an eine Versicherungsgesellschaft, die im Gegenzug eine Bürgschaftsurkunde ausstellt. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kautionszahlung, und der Mieter muss den Betrag anschließend zurückzahlen.
Mietkautionsbürgschaft: Die Mietkautionsbürgschaft folgt demselben Prinzip wie die anderen beiden Varianten. Ein Bürge (in der Regel eine Bank oder ein anderes Unternehmen) übernimmt die Haftung für die Mietkaution gegen eine jährliche Gebühr. Bei Forderungen des Vermieters zahlt das Unternehmen die Kaution, und der Mieter muss den Betrag an den Bürgen zurückzahlen.
Alle diese Alternativen erfordern eine Bonitätsprüfung des Mieters, ähnlich einer Kreditanfrage. Nur bei einwandfreier Bonität werden das Mietaval, die Mietkautionsversicherung oder die Mietkautionsbürgschaft gewährt.
Wenn Sie die Kaution klassisch hinterlegen, aber nicht die volle Summe auf einmal aufbringen können, hilft eine weitere gesetzliche Regelung: Nach § 551 Absatz 2 BGB dürfen Sie die Mietkaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren mit den folgenden Mietzahlungen. Eine abweichende Vereinbarung im Mietvertrag zu Ihren Lasten ist unwirksam.
| Anbieter | Art | Jährliche Kosten |
|---|---|---|
| Deutsche Bank in Zusammenarbeit mit kautionsfrei.de | Mietkautionsbürgschaft | 5,25 Prozent der Kautionssumme (mindestens 50,00 Euro) |
| Deutsche Kautionskasse | Mietkautionsbürgschaft | 4,40 Prozent der Kautionssumme |
| Kautel der R+V Versicherung | Mietkautionsbürgschaft | 4,70 Prozent der Kautionssumme (mindestens 50,00 Euro) |
| Allianz | Mietkautionsbürgschaft | 4,40 Prozent der Kautionssumme (mindestens 25,00 Euro) |
| heysafe | Mietkautionsbürgschaft | 4,30 Prozent der Kautionssumme |
| Württembergische | Mietkautionsversicherung | 4,50 Prozent der Kautionssumme (mindestens 50,00 Euro) |
| Baloise | Mietkautionsversicherung | 4,30 Prozent der Kautionssumme (mindestens 39,00 Euro) |
| Postbank in Zusammenarbeit mit kautionsfrei.de | Mietkautionsbürgschaft | 5,25 Prozent der Kautionssumme (mindestens 50,00 Euro) |
| Hypovereinsbank in Zusammenarbeit mit der Allianz | Mietkautionsversicherung | 4,40 Prozent der Kautionssumme (mindestens 25,00 Euro) |
| Sparda-Bank Hessen eG in Zusammenarbeit mit Baloise | Mietkautionsversicherung | 4,70 Prozent der Kautionssumme (mindesten 45,00 Euro) |
| apoBank | Mietaval | auf Anfrage |
| DepositDirect | Mietkautionsbürgschaft | 4,20 Prozent der Kautionssumme (mindestens 21,00 Euro). Zudem variiert die Gebühr je nach Zählweise (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) |
Zudem bieten die meisten Volks- und Raiffeisenbanken, wie die Raiffeisenbank im Hochtaunus eG (Meine Bank), Volksbank BraWo, Deutsche Skatbank und die VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG (Meine Bank), sowie einige PSD Banken wie die PSD Bank RheinRuhr eG eine Mietkautionsbürgschaft im Rahmen der R+V-Mietkautionsbürgschaft an, die sich in zwei Tarife unterteilt. Der Young-Tarif richtet sich an Mieterinnen und Mieter im Alter von 18 bis 25 Jahren und deckt Kautionssummen zwischen 500 und 1.500 Euro ab. Die Kosten starten hier ab 25 Euro im Jahr, was einem Beitragssatz von 3,90 Prozent der Kautionssumme entspricht.
Der Standard-Tarif steht allen ab 26 Jahren offen und ermöglicht Bürgschaften bis zu 15.000 Euro. Hier liegt der Mindestbeitrag bei 50 Euro jährlich, was 5,00 Prozent der Kautionssumme entspricht.
Wichtig: Die angegebenen Beiträge gelten nur bei jährlicher Zahlweise. Wenn Sie sich für eine monatliche Zahlung entscheiden, steigt der Preis!

Deutschland
Deutschland
NiederlandeDa das Mietkautionskonto zum Ende eines Mietverhältnisses aufgelöst wird, muss der Vermieter oder der neue Mieter ein neues Konto eröffnen und darauf die Kaution einzahlen.
Bei einem Eigentümerwechsel wird die Mietkaution automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen, der alle Rechte und Pflichten des vorherigen Vermieters übernimmt. Der neue Vermieter muss sicherstellen, dass er die Kaution der Mieter erhält und die entsprechende Bank informiert.
Als Mieter möchten Sie Ihre Kaution zwar schnell zurückerhalten, vorher prüft der Vermieter jedoch, ob alle Mieten gezahlt, Schäden behoben, Schönheitsreparaturen durchgeführt und Nebenkosten abgerechnet wurden. Gerichte räumen Vermietern eine Überlegungsfrist von drei bis sechs Monaten ein. Sollte dies nicht ausreichen, beispielsweise bei einer späteren Nebenkostenabrechnung, kann ein Teil der Kaution zurückgehalten werden. Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem er fällig wurde.
Nein, es ist nicht verpflichtend, die Mietkaution auf ein Konto einzuzahlen. Eine Barzahlung an den Vermieter ist möglich, bietet jedoch weniger Sicherheit im Insolvenzfall des Vermieters. Ein Mietkautionskonto schützt die Kaution vor dem Zugriff von Gläubigern und ist daher sicherer.
Sie als Mieter sollten nachweisen können, dass die Mietkaution gezahlt wurde. Dies kann durch Kontoauszüge oder eine schriftliche Bestätigung des Vermieters erfolgen. Ein solcher Nachweis schützt Sie vor möglichen Forderungen des Vermieters, der behauptet, die Kaution nicht erhalten zu haben.