Mietkautionskonto: Wie verzinst sich die Kaution?
Wird echtes Geld hinterlegt, muss der Vermieter es auf ein separates Konto einzahlen. Hierbei handelt es sich im Regelfall um Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, zum Beispiel ein Sparbuch. Mieter erhalten dann marktübliche Zinsen. Die Zinsen werden nicht jährlich ausgezahlt, sondern erst am Mietende. Bis dahin erhöhen sie den Kautionsbetrag. Die Geldanlage ist vom Vermögen des Vermieters getrennt zu halten, damit die Kaution nicht dem Zugriff eventueller Gläubiger unterliegt.
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Was passiert mit der Mietkaution bei einem Eigentümerwechsel?
Wechselt die Mietwohnung während des Mietverhältnisses den Besitzer, so tritt der neue Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein. Dazu gehört auch die Pflicht, die Mietkaution nach dem Ende des Mietverhältnisses an den Mieter zurückzuzahlen.
Gut zu wissen: Die Rückzahlungspflicht besteht selbst dann, wenn der neue Vermieter den Kautionsbetrag gar nicht vom alten Vermieter erhalten hat.
- Biallo-Lesetipp: Vermietete Wohnung oder Haus kaufen? Käufer übernehmen den bestehenden Mietvertrag samt der Kündigungsfristen. Unser Ratgeber liefert weitere Informationen zu diesem Thema.
Mietkaution Rückzahlung Frist – was gilt hier?
Endet das Mietverhältnis, fließt das Geld samt Zinsen zurück an den Mieter. Die Rückzahlung soll zeitnah erfolgen, allerdings existiert keine gesetzliche Frist. Vor der Rückzahlung dürfen Vermieter prüfen, ob noch Ansprüche gegen den Mieter bestehen. Aktuell ist dies häufig bei den Nebenkosten der Fall, denn die Preissteigerungen bei Energie machen Nachzahlungen wahrscheinlich.
Viele Vermieter warten daher auf die Nebenkostenabrechnung, bevor sie die Kaution zurückgeben. Unbegrenzt Zeit lassen dürfen sie sich aber nicht. Die Gerichte räumen hierfür bis zu sechs Monate ein. Außerdem darf nur so viel Geld zurückbehalten werden, wie voraussichtlich für Nachzahlungen oder für die Beseitigung von Mietschäden benötigt wird. Übersteigende Beträge müssen an den Mieter zurückfließen.
Wann darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?
Vermieter dürfen die Kaution nur für bestimmte Zwecke ganz oder teilweise zurückbehalten. Dazu zählen zum Beispiel Rückstände bei Miete oder Nebenkosten, Schadenersatz für Schäden an der Mietwohnung oder bei mangelhafter Schönheitsreparatur sowie Beseitigungskosten für Hinterlassenschaften des Mieters. Ein bloßes „Aufhübschen“ der Wohnung zum Zwecke der Neuvermietung zählt nicht dazu, dies gilt als Zweckentfremdung.
- Hinweis: Aufgrund der Zweckbindung der Kaution dürfen nur Forderungen erhoben werden, die laut Mietvertrag zulässig sind. So muss beispielsweise im Mietvertrag festgelegt sein, ob der Mieter überhaupt für Schönheitsreparaturen zuständig ist. Ist er das nicht, darf der Vermieter die Kaution mit Verweis auf unterlassene Schönheitsreparaturen nicht kürzen.