Ein Teil der Nebenkosten kann Mietern einen Steuerbonus bringen. Das gilt beispielsweise für bestimmte Hausmeister-, Gartenpflege- oder Reinigungskosten sowie für bestimmte Handwerkerleistungen, die über die Nebenkostenabrechnung bezahlt werden.
Entscheidend ist allerdings, um welche Arbeiten es sich handelt und ob der begünstigte Anteil in der Abrechnung richtig ausgewiesen ist. Wir zeigen, welche Kosten Mieter steuerlich geltend machen können und wie hoch die Steuerermäßigung ausfallen kann.
Kurz erklärt: Nebenkosten von der Steuer absetzen
Auch Mieter können die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nutzen. Voraussetzung ist, dass entsprechende Kosten auf sie entfallen und aus der Jahresabrechnung hervorgehen oder durch eine Bescheinigung des Vermieters beziehungsweise Verwalters nachgewiesen werden.
biallo-Lesetipp: Bevor es um den Steuerbonus geht, lohnt sich ein genauer Blick auf die Abrechnung selbst. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen, welche Kosten Vermieter umlegen dürfen und welche Fristen gelten.


