Steuerbonus für Betriebskosten

Nebenkostenabrechnung: Diese Kosten können Mieter absetzen

Redaktion
Redakteur
Stefanie Engelmann
Redakteurin
Aktualisiert am: 02.09.2026

Auf einen Blick

  • Mieter können bestimmte Nebenkosten steuerlich geltend machen.
  • Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es bis zu 4.000 Euro, für Handwerkerleistungen bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr.
  • Die begünstigten Kosten müssen aus der Abrechnung oder einer Bescheinigung des Vermieters beziehungsweise Verwalters hervorgehen.
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Bestimmte Kosten aus der Nebenkostenabrechnung können Mieter als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Ein Teil der Nebenkosten kann Mietern einen Steuerbonus bringen. Das gilt beispielsweise für bestimmte Hausmeister-, Gartenpflege- oder Reinigungskosten sowie für bestimmte Handwerkerleistungen, die über die Nebenkostenabrechnung bezahlt werden.

Entscheidend ist allerdings, um welche Arbeiten es sich handelt und ob der begünstigte Anteil in der Abrechnung richtig ausgewiesen ist. Wir zeigen, welche Kosten Mieter steuerlich geltend machen können und wie hoch die Steuerermäßigung ausfallen kann.

Kurz erklärt: Nebenkosten von der Steuer absetzen

Auch Mieter können die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nutzen. Voraussetzung ist, dass entsprechende Kosten auf sie entfallen und aus der Jahresabrechnung hervorgehen oder durch eine Bescheinigung des Vermieters beziehungsweise Verwalters nachgewiesen werden.

biallo-Lesetipp: Bevor es um den Steuerbonus geht, lohnt sich ein genauer Blick auf die Abrechnung selbst. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen, welche Kosten Vermieter umlegen dürfen und welche Fristen gelten.

Welche Nebenkosten können Mieter von der Steuer absetzen?

Mieter können bestimmte Kosten steuerlich geltend machen, wenn sie als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz (EStG) anerkannt werden. Dazu können beispielsweise Kosten für Hausmeister, Gartenpflege, Winterdienst oder Gebäudereinigung gehören. Bestimmte Wartungs- und Reparaturarbeiten können als Handwerkerleistungen berücksichtigt werden. Nicht steuerlich begünstigt sind dagegen beispielsweise die eigentlichen Verbrauchskosten für Strom, Wasser oder Heizung.

Welche haushaltsnahen Dienstleistungen können Mieter absetzen?

Zu den typischen haushaltsnahen Dienstleistungen können insbesondere gehören:

  • Hausmeisterarbeiten,
  • Gebäudereinigung,
  • Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume,
  • Gartenpflege sowie
  • Winterdienst.

Der entsprechende Anteil muss auf den einzelnen Mieter entfallen und entsprechend nachgewiesen werden.

Welche Handwerkerleistungen können berücksichtigt werden?

Auch bestimmte Handwerkerleistungen können einen Steuerbonus bringen. Dazu gehören beispielsweise Arbeiten zur Wartung und Reparatur von technischen Anlagen oder Arbeiten am Gebäude. Dabei ist eine wichtige Einschränkung zu beachten: Bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen sind grundsätzlich nur die Arbeitskosten steuerlich begünstigt. Materialkosten können nicht berücksichtigt werden.

Diese Nebenkosten sind nicht steuerlich absetzbar

Nicht jede Position der Nebenkostenabrechnung bringt einen Steuerbonus. Die eigentlichen Kosten für Strom, Wasser oder Heizenergie sind beispielsweise nicht deshalb steuerlich begünstigt, weil sie in der Nebenkostenabrechnung stehen. Auch das Ablesen des Heizungs-, Strom- und Wasserverbrauchs sowie die Abrechnung bei Verbrauchszählern sind nicht steuerlich begünstigt.

biallo-Lesetipp: Wie hoch fallen Betriebskosten normalerweise aus? In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie viel Nebenkosten pro Quadratmeter üblich sind und wie Sie Ihre eigenen Kosten einordnen können.

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Wie hoch ist der Steuerbonus für Mieter?

Wie viel Mieter steuerlich geltend machen können, hängt davon ab, um welche Art von Aufwendungen es sich handelt. Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gelten unterschiedliche Höchstbeträge.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Der maximale Steuerbonus ist damit bei begünstigten Aufwendungen von 20.000 Euro erreicht.

Handwerkerleistungen

Bei Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können ebenfalls 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen von der Steuer abgezogen werden. Der Höchstbetrag liegt hier bei 1.200 Euro pro Jahr. Das entspricht maximal begünstigten Aufwendungen von 6.000 Euro.

Haushaltshilfe auf Minijob-Basis

Für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis in Form eines Minijobs beträgt die Steuerermäßigung ebenfalls 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 510 Euro im Jahr.

Welche Nachweise brauchen Mieter für die Steuererklärung?

Mieter müssen nicht selbst Auftraggeber beispielsweise des Hausmeisters oder der Gebäudereinigung gewesen sein. Auch über die Nebenkostenabrechnung können sie von der Steuerermäßigung profitieren.

Voraussetzung ist, dass die auf den einzelnen Mieter entfallenden begünstigten Aufwendungen entweder in der Jahresabrechnung gesondert aufgeführt oder durch eine Bescheinigung des Vermieters beziehungsweise Verwalters nachgewiesen werden.

Was tun, wenn die Kosten nicht getrennt ausgewiesen sind?

Sind die steuerlich begünstigten Kosten aus der Nebenkostenabrechnung nicht ersichtlich, können Mieter ihren Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung um eine entsprechende Bescheinigung bitten.

Müssen Belege mit der Steuererklärung eingereicht werden?

Die erforderlichen Nachweise müssen vorhanden sein. Es reicht grundsätzlich aus, sie auf Verlangen des Finanzamts vorzulegen.

biallo-Lesetipp: Welche weiteren Ausgaben Sie geltend machen können, welche Fristen gelten und worauf Sie beim Ausfüllen achten sollten, erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Steuererklärung.

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In welchem Jahr werden die Nebenkosten steuerlich berücksichtigt?

Bei regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeister können die geleisteten Vorauszahlungen grundsätzlich im Jahr der Vorauszahlung berücksichtigt werden.

Für einmalige Aufwendungen gelten andere zeitliche Regeln. Mieter können die gesamten begünstigten Aufwendungen auch erst in dem Jahr berücksichtigen, in dem die Jahresabrechnung maßgeblich wird.

FAQ: Nebenkosten in der Steuererklärung

Welche Kosten erkennt das Finanzamt an, wie hoch ist der Steuerbonus und was passiert, wenn die begünstigten Beträge in der Nebenkostenabrechnung nicht gesondert ausgewiesen sind? Die wichtigsten Fragen beantworten wir hier noch einmal kompakt.

Können Mieter Nebenkosten von der Steuer absetzen?

Ja. Enthält die Nebenkostenabrechnung begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, können Mieter für ihren Anteil unter den Voraussetzungen des Paragrafen 35a Einkommensteuergesetz (EStG) eine Steuerermäßigung erhalten.

Kann ich Hausmeisterkosten von der Steuer absetzen?

Begünstigte Hausmeisterarbeiten können als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt und die entsprechenden Kosten nachgewiesen sind.

Wie viel kann ich für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?

Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro jährlich.

Wie hoch ist der Steuerbonus für Handwerkerleistungen?

Auch hier beträgt die Steuerermäßigung 20 Prozent. Der Höchstbetrag liegt bei 1.200 Euro im Jahr.

Was mache ich, wenn die Arbeitskosten nicht ausgewiesen sind?

Mieter können den Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung um eine Bescheinigung bitten, aus der ihr Anteil an den steuerbegünstigten Aufwendungen hervorgeht.

Checkliste: Nebenkosten steuerlich geltend machen

Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung auf steuerlich begünstigte Positionen. Diese Punkte helfen Ihnen dabei:

  • Enthält die Abrechnung haushaltsnahe Dienstleistungen?
  • Sind Handwerkerleistungen enthalten?
  • Ist Ihr persönlicher Kostenanteil ausgewiesen?
  • Sind die begünstigten Arbeitskosten erkennbar?
  • Falls nicht: Bescheinigung beim Vermieter oder Verwalter anfordern.
  • Höchstbeträge für die jeweilige Steuerermäßigung beachten.
  • Abrechnung und Bescheinigungen für eventuelle Rückfragen des Finanzamts aufbewahren.
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