Nebenkostenabrechnung prüfen: So gehen Sie vor
Die Abrechnung sollten Sie nicht lange liegen lassen. „Im ersten Schritt gilt es festzustellen, was im Mietvertrag vereinbart ist“, rät Anja Franz. Anschließend können Sie die einzelnen Angaben und Kosten systematisch kontrollieren.
1. Abrechnungszeitraum kontrollieren
Prüfen Sie zunächst, für welchen Zeitraum abgerechnet wird und ob Sie während des gesamten Zeitraums Mieter der Wohnung waren. Sind Sie erst im Laufe des Jahres eingezogen, dürfen Ihnen keine Betriebskosten für die Zeit vor Beginn Ihres Mietverhältnisses zugerechnet werden.
2. Mietvertrag mit der Abrechnung vergleichen
Prüfen Sie, welche Betriebskosten laut Mietvertrag auf Sie umgelegt werden können. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Kostenpositionen, die erstmals auftauchen oder unter „Sonstige Betriebskosten“ aufgeführt werden. „Rechnet der Vermieter etwa eine Dachrinnenreinigung ab, muss dieser Posten im Mietvertrag vereinbart sein“, sagt Franz.
3. Vorauszahlungen kontrollieren
Vergleichen Sie die in der Abrechnung berücksichtigten Vorauszahlungen mit den Beträgen, die Sie tatsächlich gezahlt haben. Aus den auf Sie entfallenden Betriebskosten abzüglich Ihrer Vorauszahlungen ergibt sich die Nachzahlung beziehungsweise das Guthaben.
4. Kosten mit dem Vorjahr vergleichen
Vergleichen Sie die einzelnen Kostenpositionen mit Ihrer vorherigen Abrechnung. Deutliche Veränderungen sind nicht automatisch ein Fehler. Größere Preissprünge können aber Anlass sein, genauer hinzusehen und gegebenenfalls Belege einzusehen.
5. Nicht umlagefähige Kosten suchen
Achten Sie insbesondere auf Reparatur-, Instandhaltungs-, Instandsetzungs- oder Verwaltungskosten. Diese zählen grundsätzlich nicht zu den Betriebskosten.
6. Doppelte Abrechnungen prüfen
Prüfen Sie, ob dieselbe Leistung möglicherweise in mehreren Kostenpositionen enthalten ist – beispielsweise bestimmte Arbeiten sowohl beim Hausmeister als auch in einer separaten Position.