Wohngebäudeversicherung
Ist das Haus fertig gebaut oder eine Bestandimmobilie gekauft, wird die Wohngebäudeversicherung relevant. Sie ist für Hausbesitzer eine der wichtigsten Policen.
Was leistet sie?
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Reparatur- oder Wiederaufbaukosten bei Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder auch Naturkatastrophen wie Erdrutsch, Starkregen oder Überschwemmung entstehen. Gedeckt sind Schäden an den festen Bestandteilen des Gebäudes: Dach, Wände, Boden, Decken, Fenster und Türen. Darüber hinaus ist alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, wie Tapeten, verklebte Teppichböden, manchmal auch Einbauküchen oder -schränke, mitversichert.
Die Versicherung ersetzt die Kosten, die durch Zerstörung am Gebäude durch die in der Police versicherten Gefahren entstehen. Das können Reparaturkosten sein, aber auch der komplette Neubau des Hauses. Die Kosten für einen Neubau werden allerdings nur dann bezahlt, wenn der Versicherungsnehmer den Wiederaufbau des Hauses innerhalb von drei Jahren veranlasst. Ansonsten erstattet der Versicherer nur den Zeitwert.
Der Versicherer übernimmt je nach Leistungsumfang in der Regel zusätzlich die Kosten für das Aufräumen der Schadensstelle, den Abtransport von zerstörtem Baumaterial, einen Mietausfall für maximal zwölf Monate bei Unbenutzbarkeit von vermieteten Wohnungen und eine ortsübliche Miete für maximal zwölf Monate bei Unbenutzbarkeit der eigenen Wohnräume.
Warum ist sie wichtig?
Das größte Risiko für eine Immobilie ist ein Feuer. Denn es kann im Ernstfall zum Totalschaden führen. Genau dann springt die Wohngebäudeversicherung ein und finanziert den Neuaufbau des Hauses. Aber auch andere Schäden, verursacht durch Leitungswasser, Sturm, Hochwasser oder Starkregen, können der Immobilie zusetzen und immense Reparaturkosten nach sich ziehen.
Was kostet sie?
In die Beitragskalkulation einer Wohngebäudeversicherung fließen die Bauart des Hauses, die Ausstattung, das Alter und auch der Wohnort und die Gefährdungslage mit ein. Entscheidend ist, den Wert des Gebäudes exakt anzugeben. Im Falle eines Totalschadens muss der Versicherungsnehmer mit dem Geld, das er aus der Police erhält, sein Haus an der gleichen Stelle genauso wieder aufbauen können. Auch hier ist ein Selbstbehalt durchaus eine Option, um Beiträge zu senken. Ein Selbstbehalt kann zudem ein Signal an den Versicherer sein, dass man nicht mit jedem kleinen Schaden auf ihn zukommen wird. Das kann die Absicherung in gefährdeten Regionen durchaus erleichtern.
Bekannte Wohngebäudeversicherer sind zum Beispiel GEV Grundeigentümer, Axa, WGV, Alte Leipziger, Huk 24 und Huk-Coburg, Interrisk und GVV Direkt und viele andere. Auch hier gilt: Es gibt nicht den einen guten Versicherer. Vielmehr kommt es auf das Leistungspaket an, das individuell abgestimmt sein muss, den besten Leistungsumfang bieten natürlich die Premiumtarife. Erst wenn die Leistungen stimmen, kann man als Versicherungsnehmer schauen, wo man die optimale Absicherung zum günstigsten Preis bekommt.
- Preisbeispiel: Die Zeitschrift Finanztest (3/2021) hat Wohngebäudeversicherer getestet. Dabei fallen je nach Anbieter Jahresbeiträge für ein Modellhaus in Dresden (Einfamilienhaus, 150 Quadratmeter, ausgebautes Dach, massive Bauweise, Unterkellerung, Garage) zwischen rund 270 bis knapp über 800 Euro an. In Düsseldorf lässt sich eine vergleichbare Immobilie für rund 500 bis über 1.200 Euro im Jahr versichern.
Was Sie zur Wohngebäudeversicherung außerdem wissen sollten:
- Versicherungssumme: Die Versicherungssumme sollten Sie exakt ermitteln. Wenn sie zu niedrig angesetzt ist, das Haus also unterversichert ist, erhalten Sie nicht nur beim Totalschaden zu wenig Geld, um Ihre Immobilie wieder aufzubauen. Auch bei Teilschäden wird dann nur ein Teil des Schadens ersetzt.
- Wasser: Frost- und Bruchschäden an Wasser- und Ableitungsrohren sowohl im Haus als auch außerhalb des Gebäudes sollten gedeckt sein.
- Fahrlässigkeit: Grob fahrlässiges Handeln des Versicherungsnehmers sollte versichert sein. Beispiel: Eine unbewacht brennende Kerze löst einen Brand aus. Dann sollte der Versicherer leisten und zwar ohne Entschädigungsgrenze.
- Blitzeinschlag: Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag sollten abgesichert sein.
- Feuer: Wer einen Holzofen betreibt, sollte darauf achten, dass Brandschäden durch Nutzwärme gedeckt sind.
- Photovoltaikanlage: Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach haben, muss sie natürlich versichert sein. Möglicherweise lohnt sich auch eine separate Photovoltaikanlagenversicherung, dann können Ertragsausfälle aufgrund einer defekten Anlage versichert werden.
Wichtig: Elementarschadenschutz!
Inzwischen benötigt bei der Wohngebäudeversicherung jeder einen Elementarschadenschutz. In neuen Policen ist der Schutz in der Regel automatisch enthalten, früher musste man ihn zusätzlich separat abschließen. Versichert sind Schäden zum Beispiel durch Überschwemmung, Folgen von Starkregen (Rückstau), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Vor allem das Risiko von Starkregen, das in allen Regionen Deutschlands deutlich zugenommen hat, ist über den Baustein gedeckt. Gefährlich bei Starkregen ist ganz besonders ein Rückstau, der dann entsteht, wenn die öffentliche Kanalisation die Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann und das Abwasser ins heimische Rohrnetz drückt. Wer in besonders überschwemmungsgefährdeten Regionen lebt, kann Pech haben und erhält gar keine Police – den Versicherern ist das Risiko zu hoch. Es kommt durchaus vor, dass in einer besonders gefährdeten Region bestimmte Leistungen ausgeschlossen wurden.