Nicht immer wechselt ein Grundstück mit Immobilie den Eigentümer. Manchmal wird auch nur ein Grundstück gekauft, um darauf das eigene Traumhaus zu stellen. Doch bevor mit dem Bau begonnen werden kann, muss so manches Areal im ersten Schritt erschlossen werden. Was die Erschließung eines Grundstücks bedeutet, welche Maßnahmen dazu zählen und weitere wichtigen Fakten, entdecken Sie in diesem Ratgeber. Bevor Sie ein Baugrundstück erwerben, sollten Sie sich unseren Ratgeber mit Tipps für den Grundstückskauf ansehen.
Definition: Was bedeutet eigentlich Erschließung?
“Erschließung“ lässt sich durch das Wort „Zugänglichmachung“ ersetzen. Es bedeutet demnach, dass mit der Erschließung ein Stück Land zugänglich gemacht wird, um auf ihm zu bauen. In der Praxis kommt die Erschließung eines Grundstücks vor, wenn ein Neubau geplant ist. Sie ist die Voraussetzung für die Baugenehmigung. Möchte ein Grundstückseigentümer sein Stück Land bebauen, muss es nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erschlossen sein.
Innere Erschließung
Die innere Erschließung wird auch als private Erschließung bezeichnet. Mit ihr ist die Erschließung gemeint, die von der Grundstücksgrenze bis zum Haus geht. Sie beinhaltet zwei Wege der Erschließung:
- die verkehrsmäßige Erschließung wie Arbeiten rund um den Straßen- und Wegebau
- die technische Erschließung wie Anschluss des Grundstücks an die Versorgungsnetzwerke
In unserem Ratgeber zu Baunebenkosten haben wir bereits erklärt, dass die Erschließungskosten häufig vergessen werden, wenn Häuser zum Festpreis gekauft werden.
Äußere Erschließung
Die äußere Erschließung, auch öffentliche Erschließung genannt, reicht bis zur Grundstücksgrenze. Wie bei der inneren Erschließung geht es auch hierbei darum, das Grundstück nutzbar zu machen. Sie umfasst ebenfalls die verkehrsmäßige und technische Erschließung. Ohne entsprechende Übergabepunkte, beispielsweise für Wasser, Abwasser, Strom oder Telekommunikation, können Sie Ihr Grundstück in der Regel nicht für Wohnzwecke nutzen. Je nach Lage muss auch eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz hergestellt werden.
Was gehört alles zur Erschließung eines Grundstücks?
Hierunter werden etliche bauliche Maßnahmen zusammengefasst. Im Detail sind das bei der verkehrsmäßigen Erschließung:
- das Schaffen von nicht-öffentlichen und öffentlichen Gehwegen sowie Straßen
- der Anschluss an öffentliche Parkflächen, Plätze und Grünanlagen
Eine technische Erschließung umfasst:
- Anschluss an die Kanalisation, die Ableitungssysteme von Regenwasser oder an die öffentlichen Versickerungsanlagen
- Anschluss an die Energieversorgung (Strom, Gas, Erdwärme, Fernwärme)
- Anschluss an das Telekommunikationsnetz (Telefon, Internet, Kabelfernsehen)
- Anschluss an die örtliche Trink- und Löschwasserversorgung
- je nach Einzelfall: Vermessung und Bodenwertgutachten
Erschließungsanlagen & Erschließungsmaßnahmen
Die Erschließungsanlagen und Erschließungsmaßnahmen sind für das Erschließungsbeitragsrecht von Bedeutung. Hintergrund hierzu ist, dass die durch die erstmalige Erschließung von Grundstücken entstandenen Kosten auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke übertragbar sind. Begründet wird dies mit der Wertsteigerung der anliegenden Grundstücke durch die Erschließungsmaßnahmen.
Doch die Kommune darf nicht alle Kosten umlegen. Stattdessen ist im Baugesetzbuch in § 127 Absatz 2 genau fixiert, welche Erschließungsanlagen umlagefähig sind. Dazu gehören unter anderem die öffentlichen zum Anbau vorgesehenen Wege, Straßen und Plätze sowie Sammelstraßen innerhalb von Baugebieten.