Rolf Winkel
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Auf einen Blick
  • Selbstständige in Geldnot können bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Beitragssenkung beantragen.

  • Bei privaten Altersvorsorge-Verträgen kommen Beitragsstundungen oder ein Ruhendstellen des Vertrages in Frage.

  • Selbstständige können Bürgergeld beantragen. Das Jobcenter übernimmt dann unter Umständen indirekt die Altersvorsorge-Beiträge.
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Selbstständige in Geldnot sollten keinesfalls ihre Altersvorsorge-Verträge kündigen. Es gibt bessere Alternativen, wenn man seine Beiträge nicht mehr zahlen kann. Welche das sind, verrät Ihnen dieser Ratgeber.

 

Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung: Beitragssenkung beantragen

Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können eine Anpassung ihrer Beiträge an ihr aktuelles Einkommen beantragen. Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, können sie der Kasse einfach ihr gesunkenes Einkommen mitteilen. Entsprechend sinken die Beiträge. Andere pflichtversicherte Selbstständige können die sogenannte Sozialklausel nutzen. Wenn der laufende Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit voraussichtlich um mindestens 30 Prozent niedriger ist als das Arbeitseinkommen, nach dem bislang die Rentenversicherungsbeiträge bemessen wurden, können die Beträge gesenkt werden – gegebenenfalls bis auf den Mindestbeitrag, der zurzeit bei 96,72 Euro liegt.

Als Nachweis des gesunkenen Einkommens akzeptiert die Deutsche Rentenversicherung vielfach eine eigene gewissenhafte Schätzung des Gewinns. Hierauf ist, so heißt es in den Weisungen der Rentenversicherung, als letzte Möglichkeit zurückzugreifen, wenn der Nachweis nicht anderweitig geführt werden kann.

  • Biallo-Lesetipp: Wenn Sie als Selbtständiger auf eine Haushaltshilfe für zum Beispiel Ihre Kinder angewiesen sind, können Sie Unterstützung von Ihrer Krankenkasse bekommen.

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Private Altersvorsorge: Alternativen zur Kündigung

Wer mit einer "klassischen" privaten Rentenversicherung oder einem Rürup-Vertrag fürs Alter vorsorgt, sollte bei Zahlungsschwierigkeiten umgehend mit seinem Versicherer Kontakt aufnehmen. Je nach Vertrag bieten sich hier verschiedene Möglichkeiten an: vom einfachen zeitweisen Aussetzen der Einzahlung über die zeitweise Beitragsstundung (und spätere Nachzahlung) oder eine Ratenzahlungsvereinbarung bis hin zur Ruhendstellung von Verträgen. Gegebenenfalls können Betroffene auch Zusatzversicherungen kündigen.

Eine Kündigung des kompletten Vertrags ist – sieht man von Rürup-Renten ab – in den meisten Fällen wohl möglich. Doch dann bekommen Versicherte oft sogar weniger heraus als sie eingezahlt haben und außerdem verlieren sie immer ihre Altersvorsorge. Da ist es schon weit sinnvoller, über den eigenen Schatten zu springen und beim Jobcenter Bürgergeld zu beantragen.

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Altersvorsorge-Verträge müssen nicht aufgelöst werden: Beiträge werden indirekt übernommen

Das Jobcenter lässt die bestehenden Alterssicherungsverträge von Selbstständigen unangetastet und ihre Altersvorsorge kann angerechnet werden. Rürup- und Riester-Verträge müssen ohnehin nicht gekündigt werden, bevor Bürgergeld gezahlt wird. Bei pflichtversicherten Selbstständigen mindern die in die Rentenkasse gezahlten Beiträge das anrechenbare Einkommen. Entsprechend steigt dann das ausgezahlte Bürgergeld.

Manche Selbstständige, die ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie mit ihrem Einkommen noch so gerade selbst sicherstellen können, haben allein wegen ihrer monatlichen Einzahlung in die Rentenkasse Anspruch auf Bürgergeld. Bei Selbstständigen, die privat fürs Alter vorsorgen, zählen die gezahlten Beiträge zu den Absetzposten. Selbstständige Bürgergeld-Bezieher, die für ihr Alter vorsorgen, erhalten entsprechend mehr Geld vom Jobcenter – und können so ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Wichtig: Davon profitieren allerdings nur Selbstständige, deren selbstständige Tätigkeit einen gewissen Gewinn abwirft. Es muss anrechenbares Einkommen vorhanden sein, damit die Versicherungsbeiträge vom Einkommen abgesetzt werden können.

Fondsgebundene Rentenversicherung oder ETF-Sparplan für den Vermögensaufbau? Für eine private Altersvorsorge auf der Basis von kostengünstigen ETFs gibt es zwei Alternativen: Den klassischen Fondssparplan und die fondsgebundene Rentenversicherung. In unserem Ratgeber vergleichen wir beide Varianten.

Biallo-Tipp:

Das  Bürgergeld ersetzt seit 1. Januar 2023 Hartz IV (ALG 2 / Arbeitslosengeld II). Für bisherige ALG 2-Bezieher ist kein Antrag erforderlich. Das Bürgergeld fällt höher aus als zuletzt Hartz IV. Mit unserem  Bürgergeld-Rechner können Sie ausrechnen, wie hoch die Leistung für Sie ausfällt.
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Über den Autor Rolf Winkel
ist unser Spezialist für alles, was mit den Sozialversicherungen und Sozialleistungen  zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 35 Jahren Sozialratgeber, unter anderem die vom DGB-Bundesvorstand herausgegebenen „111 Tipps für Arbeitslose - Arbeitslosengeld I“ und die „111 Tipps zu Arbeitslosengeld II und Sozialgeld“. Seit 2005 arbeitet er für biallo.de und betreut die Monatszeitschrift "Soziale Sicherheit".
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