Selbstständige in Geldnot sollten keinesfalls ihre Altersvorsorge-Verträge kündigen. Es gibt bessere Alternativen, wenn man seine Beiträge nicht mehr zahlen kann. Welche das sind, verrät Ihnen dieser Ratgeber.
Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung: Beitragssenkung beantragen
Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können eine Anpassung ihrer Beiträge an ihr aktuelles Einkommen beantragen. Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, können sie der Kasse einfach ihr gesunkenes Einkommen mitteilen. Entsprechend sinken die Beiträge. Andere pflichtversicherte Selbstständige können die sogenannte Sozialklausel nutzen. Wenn der laufende Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit voraussichtlich um mindestens 30 Prozent niedriger ist als das Arbeitseinkommen, nach dem bislang die Rentenversicherungsbeiträge bemessen wurden, können die Beträge gesenkt werden – gegebenenfalls bis auf den Mindestbeitrag, der zurzeit bei 96,72 Euro liegt.
Als Nachweis des gesunkenen Einkommens akzeptiert die Deutsche Rentenversicherung vielfach eine eigene gewissenhafte Schätzung des Gewinns. Hierauf ist, so heißt es in den Weisungen der Rentenversicherung, als letzte Möglichkeit zurückzugreifen, wenn der Nachweis nicht anderweitig geführt werden kann.
- Biallo-Lesetipp: Wenn Sie als Selbtständiger auf eine Haushaltshilfe für zum Beispiel Ihre Kinder angewiesen sind, können Sie Unterstützung von Ihrer Krankenkasse bekommen.
Private Altersvorsorge: Alternativen zur Kündigung
Wer mit einer "klassischen" privaten Rentenversicherung oder einem Rürup-Vertrag fürs Alter vorsorgt, sollte bei Zahlungsschwierigkeiten umgehend mit seinem Versicherer Kontakt aufnehmen. Je nach Vertrag bieten sich hier verschiedene Möglichkeiten an: vom einfachen zeitweisen Aussetzen der Einzahlung über die zeitweise Beitragsstundung (und spätere Nachzahlung) oder eine Ratenzahlungsvereinbarung bis hin zur Ruhendstellung von Verträgen. Gegebenenfalls können Betroffene auch Zusatzversicherungen kündigen.
Eine Kündigung des kompletten Vertrags ist – sieht man von Rürup-Renten ab – in den meisten Fällen wohl möglich. Doch dann bekommen Versicherte oft sogar weniger heraus als sie eingezahlt haben und außerdem verlieren sie immer ihre Altersvorsorge. Da ist es schon weit sinnvoller, über den eigenen Schatten zu springen und beim Jobcenter Bürgergeld zu beantragen.
- Biallo-Lesetipp: Wie Sie mit Ihrer Immobilie fürs Alter vorsorgen können, zeigen wir Ihnen im dazugehörigen Beitrag.