Wieviel Rentenplus bringen die zusätzlichen Rentenbeiträge?
Das Rentenplus wird jährlich am darauf folgenden 1. Juli der Altersrente gutgeschrieben. Dabei werden jeweils die im letzten Kalenderjahr erarbeiteten Rentenansprüche berücksichtigt. Zum 1. Juli 2021 erhöhen damit beispielsweise die im Jahr 2020 gezahlten zusätzlichen Rentenbeiträge die künftige, ab Juli 2021 gezahlte, Altersrente. Unterm Strich bringt die Einwahl in die Versicherungspflicht einem Rentner, der ein Jahr lang mit einem Durchschnittsverdienst weiterarbeitet, ein monatliches Rentenplus von etwa 34 Euro. Doch dabei bleibt es nicht. Für die neu erwirtschafteten Ansprüche gibt es zudem – wie bereits erläutert – noch einen Zuschlag von 0,5 Prozentpunkten pro Monat der „verspäteten“ Berücksichtigung der Ansprüche bei der Rente.
Beispiel: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Clara S. hat im Dezember 2020 ihr reguläres Rentenalter erreicht. Seit Januar 2021 bezieht sie Altersrente. Ihr Arbeitgeber hat ihr eine Weiterarbeit mit einem Bruttolohn von 3.500 Euro angeboten und sie hat das Angebot gern angenommen. Frau S. wäre eigentlich rentenversicherungsfrei, sie hat sich jedoch für die Einwahl in die Rentenversicherung entschieden. Deshalb zahlt sie zum einen von ihrem Bruttoverdienst von 3.500 Euro Rentenversicherungsbeiträge – und zwar den Arbeitnehmeranteil von 9,3 Prozent. Das sind dann monatlich 325,50 Euro.
Dafür erwirtschaftet sie 2021 Rentenansprüche im Wert von 1,01 Entgeltpunkten (EP). Auf diesen neuen Anspruch – und nur auf diesen – gibt es ab dem 1. Juli 2022 noch einen Zuschlag für die 18 Monate (von Januar 2021 bis Juni 2022), für die dieser neue Teil ihrer Rente „verspätet“ bezogen wird (18 x 0,5 Prozent =) 9 Prozent. Ihre Rente steigt damit nicht um 1,01 EP, sondern um 1,1 EP. Das wird ihr dann ein monatliches Rentenplus von 37,68 Euro bringen. Dass es zum 1. Juli 2022 wieder eine deutliche Rentenerhöhung gibt, ist hier noch nicht einmal berücksichtigt.
Ein Vergleich von Input und Output ergibt: Für ihre Rentenversicherungsbeiträge von 2021 in Höhe von (12 x 325,50 =) 3.906,00 Euro erhält sie dann eine jährliche zusätzliche Rente von (12 x 37,68 Euro =) 452,16 Euro. Es lässt sich leicht errechnen, dass Clara S. diese Investition in knapp neun Jahren des Rentenbezugs wieder heraus haben wird. Bezieht man ein, dass hiervon noch Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, amortisiert sich die Einzahlung in etwa zehn Jahren. Die in der Regel jährlichen Rentensteigerungen sind dabei nicht berücksichtigt.
„Opting-In“ besonders attraktiv bei 450-Euro-Jobs
Bei Minijobs (450-Euro-Jobs) sieht das Verhältnis von Aufwand und Ertrag noch deutlich besser aus. Denn bei diesen zahlt der Arbeitgeber ohnehin 15 Prozent des Bruttolohns der Betroffenen an die Rentenkasse. Die Betroffenen müssen diesen Beitrag nur um 3,6 Prozentpunkte aufstocken.
Beispiel: Geringfügige Beschäftigung
Eine Arbeitnehmerin, die im Dezember 2020 ihr reguläres Rentenalter erreicht hat, übt seit Januar 2021 eine volle geringfügige Beschäftigung aus. Ihr Arbeitgeber zahlt 15 Prozent von 450 Euro, das sind 67,50 Euro monatlich, in die Rentenkasse. Würde die Senior-Jobberin es bei der Rentenversicherungsfreiheit ihres Jobs belassen, so hätte sie selbst gar nichts von dieser Einzahlung. Doch die Jobberin hat sich für die Einwahl in die Rentenversicherungspflicht entschieden und stockt die Arbeitgeberpauschale um 3,6 Prozentpunkte auf. Sie zahlt damit auch selbst monatlich 16,20 Euro in die Rentenkasse ein. Diesen Betrag zieht der Arbeitgeber von den 450 Euro ab. Ihr werden monatlich damit nur 433,80 Euro überwiesen. 2021 zahlt sie insgesamt 194,40 Euro an Rentenversicherungsbeiträgen. Das bringt ihr ab Juli 2022 ein monatliches Rentenplus von 4,84 Euro (einschließlich des „Verspätungszuschlags“) und auf ein Jahr bezogen eine Zusatzrente von 58,13 Euro. Das bedeutet: Die Beitragszahlung amortisiert sich in diesem Fall bereits nach knapp vier Jahren.
Attraktive Möglichkeit der Rentenaufstockung kaum genutzt
Die Entscheidung für die Rentenversicherungspflicht ist für Senioren finanziell gesehen also durchaus attraktiv. Genutzt wird diese Möglichkeit bislang allerdings kaum, wie die Auswertungen der Deutschen Rentenversicherung im Rentenversicherungsbericht 2020 zeigen. So übten Ende 2018 insgesamt 14,4 Prozent aller Rentner unter 70 Jahren, die das reguläre Rentenalter erreicht hatten, eine sozialversicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung aus. Doch nur 0,3 Prozent aller Rentner – bezogen auf die Beschäftigen unter ihnen: Etwa jeder 50. von ihnen – hatte sich in die Rentenversicherungspflicht eingewählt.