Auf einen Blick
  • Wer für das Alter vorgesorgt oder Kapitalerträge erzielt hat, sollte die Anlagen Vorsorgeaufwand, AV und KAP in der Steuererklärung nicht vergessen.

  • Die Anlage Vorsorgeaufwand ist seit letztem Jahr optisch neu gestaltet worden. Die in den dunkelgrün unterlegten Feldern abgefragten Werte werden dem Finanzamt bereits elektronisch vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse übermittelt. Sind die Daten korrekt, brauchen Steuerzahler hier nichts mehr ausfüllen.
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Die Aufwendungen für eine medizinische Grundsicherung sind in voller Höhe absetzbar – davon profitieren alle Steuerzahler, wenn sie die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen. Ehegatten füllen ein gemeinsames Formular aus. Auf dem Formular werden drei Kategorien von Versicherungsbeiträgen unterschieden.

Beiträge zur Altersvorsorge in der Anlage Vorsorgeaufwand

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Zeilen 4-10) können Arbeitnehmer aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers einfach übernehmen (Nr. 23 a/b und 22 a/b).

Beiträge zu einer Rürup-Rente gehören in die Zeile 8. Selbstständige Steuerzahler können die nachstehend aufgeführten Fördergrenzen in voller Höhe ausschöpfen – bei Arbeitnehmern ist der Spielraum für Steuerersparnisse deutlich geringer. Sie müssen die Pflichtbeiträge an die Rentenkasse von dem Förderhöchstbetrag abziehen. Einen Steuervorteil gibt es auch für Zeitgenossen, die durch freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse ihre Altersvorsorge noch etwas aufpeppen wollen.

Wichitg: Das Finanzamt berücksichtigt für 2020 maximal Beiträge von 25.046 Euro für Ledige und 50.092 Euro für verheiratete Vorsorgesparer. Davon werden für 2020 maximal 90 Prozent steuerwirksam – das macht 22.542 Euro Steuerabzug für ledige Steuerzahler. Für Ehepaare gibt es 45.083 Euro. Von dieser Grenze werden aber auf jeden Fall die vom Steuerzahler und seinem Arbeitgeber in 2020 in die Rentenkasse eingezahlten Beträge abgezogen. Der absetzbare Teil der geleisteten Beiträge steigt bis 2025 jedes Jahr um weitere zwei Prozentpunkte.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand

Beiträge zur Basisabsicherung für den Krankheits- und Pflegefall sind in voller Höhe abzugsfähig – deshalb sollte jeder Steuerzahler diese Rubrik im Formular (ab Zeile 11) sorgfältig prüfen.

  • Biallo-Tipp: Seit letztem Jahr braucht man die Rubrik eigentlich gar nicht mehr ausfüllen – die Daten werden vom Arbeitgeber, der Renten- und Krankenkasse automatisch ans Finanzamt übermittelt. Nur wenn die elektronisch geschickten Daten falsch oder unvollständig waren, können Arbeitnehmer in dem Formular die richtigen Werte eintragen und zu ihrem Vorteil steuerlich abrechnen.

Für den Fall einer notwendigen Datenkorrektur gilt folgendes:

  • Pflichtversicherte Arbeitnehmer übertragen ihre Krankenkassenbeiträge aus Nummer 25 der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 11.
  • Rentner und freiwillig gesetzlich versicherte Selbstzahler tragen ihre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung in die Zeilen 16 und 18 ein. Ruheständler entnehmen die Beiträge aus der Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers.
  • Beiträge für zusätzliche Wahlleistungen gesetzlich Versicherter gehören in die Zeile 22.
  • Privat versicherte Selbstständige und Beamte tragen ihre Beiträge zu einer Basis-Kranken- und Pflegepolice in die Zeilen 23 und 24 ein. Beitragsrückerstattungen der privaten Krankenversicherung gehören in die Zeilen 25 und 26. Beiträge für Wahl- und Zusatztarife gehören in die Zeile 27.

Neu: Seit Anfang 2020 dürfen privat Versicherte für künftige Jahre vorausgezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bis zur Höhe des Dreifachen eines vertraglich geschuldeten Jahresbeitrages steuerlich geltend machen.

Haben Steuerzahler im vergangenen Jahr für ihre studierenden Kinder Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und erhalten sie kein Kindergeld mehr, füllen sie die Zeilen 40-44 aus. Die gezahlten Versicherungsbeiträge bescheren ihnen dann wenigstens eine Steuererstattung.

  • Biallo-Tipp: Viele Steuerzahler zahlen freiwillig in eine zusätzliche private Pflegeversicherung ein, weil jetzt schon absehbar ist, dass die staatlichen Leistungen im Alter nicht ausreichen werden, um das eigene Pflegerisiko abzusichern. Honoriert wird das vom Fiskus nicht. Nach einem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 8.4.2020 (Az. 9 K 2170/17) sollen die Beiträge nicht in voller Höhe im Rahmen der Basisvorsorge steuerlich absetzbar sein. Das letzte Wort in dieser unklaren Rechtsfrage hat wie immer der BFH im anhängigen Revisionsverfahren X R 10/20. Betroffene Steuerzahler halten ihren eigenen Steuerbescheid per Einspruch offen und berufen sich auf den Musterprozess.

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Krankenkassen-Bonus und Prämien – was gilt?

Bezahlt ein Steuerzahler freiwillig eigene Krankheitskosten, um eine Beitragsrückvergütung seiner Versicherung zu erhalten, kann er diese Kosten weder als Versicherungsbeiträge noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Diese Verwaltungsauffassung hat der BFH mit Urteil vom 29.11.2017 (Az. X R 3/16) ausdrücklich bestätigt. Auch ein mit der Krankenkasse vereinbarter Selbstbehalt zur Beitragsreduktion kann nicht als Sonderausgaben abgezogen werden (BFH-Urteil vom 1.6.2016, Az. X R 43/14).

Nicht jeder Bonus reduziert allerdings die steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben. Fördert eine Krankenkasse gesundheitsbewusstes Verhalten seiner Versicherten mit einem Extra-Bonus, mindert dieser nicht die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung (BFH-Urteil, Az. X R 17/15). Voraussetzung ist aber, dass die Kasse nur tatsächlich vom Mitglied verauslagte Beträge erstattet. Gefördert werden beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Kurse für gesunde Ernährung oder sportliche Aktivitäten. Bei pauschal gezahlten Bar- oder Sachleistungen sieht die Sache schon wieder anders aus. Diese Boni ziehen die Finanzämter weiter konsequent von den als Sonderausgaben geltend gemachten Beträgen ab. Der BFH hat mit Urteil vom 6.5.2020 (Az. X R 16/18) diese Praxis bestätigt.

Biallo-Lesetipp: Tipps für die Steuererklärung & Steuerformulare 2020

Tipps & Tricks zum Steuern sparen für die Steuererklärung 2020 und was dazu die wichtigsten Steuerformulare sind, erfahren Sie in unserem   Übersichtsartikel zur Biallo-Steuerserie 2020.

Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Die in dieser Rubrik (Zeilen 45-50) aufgeführten Versicherungsbeiträge bringen oft keinen Steuervorteil mehr, weil die gesetzlichen Höchstbeträge von 1.900/2.800 Euro bereits durch die Basiskranken- und Pflegepolicen ausgeschöpft werden. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung gehören in die Zeile 45 – der Eintragungswert steht in Nummer 27 der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers.

Deckt eine Unfall- oder Haftpflichtpolice ausschließlich private Risiken ab, gehören die Beiträge in die Zeile 48. Mitgerechnet werden Beiträge zu einer Kfz-Unfall-, Reiseunfall-, Privat-, Gebäude-, Öltank-, Pferde- und Hundehaftpflichtversicherung.

  • Biallo-Tipp: Beiträge einer Berufshaftpflicht- und Verkehrsrechtschutzpolice sind bei vielen Arbeitnehmern als Werbungskosten absetzbar (Anlage N – Zeilen 47-48). Beiträge zu Lebensversicherung und Rentenversicherung gehören in die Zeilen 49/50.

Genossenschaftsanteile mit attraktiver Dividende!

Die Sparzinsen könnten bald wieder deutlich sinken. Ein triftiger Grund also, nach einer Alternative zum Fest- und Tagesgeld Ausschau zu halten. Bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus (Meine Bank) profitieren Mitglieder von einer attraktiven Dividende bis zu einer Anlagesumme von 50.000 Euro. Für das Jahr 2023 liegt die zu erwartende Dividende bei hohen 3,50 Prozent - mehr als bei den meisten Festgeld-Angeboten. Zusätzlich winken Mitgliedern noch weitere Leistungsvorteile.  Erfahren Sie mehr!
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Anlage AV: Steuervorteil für Riester-Sparer

Riester-Sparer müssen die Anlage AV (Zeilen 5-20) ausfüllen, um einen zusätzlichen Steuervorteil auf ihre Beiträge zu erhalten.

  • Biallo-Tipp: Obwohl die geleisteten Riester-Sparbeiträge elektronisch vom Anbieter an den Fiskus übermittelt werden, prüft der Fiskus nur bei Abgabe einer Anlage AV über den Steuerbescheid, ob anstelle der gewährten Riester-Zulagen ein Sonderausgabenabzug günstiger für den Riester-Sparer ist.

Für 2020 akzeptiert der Fiskus die Beiträge für einen Riestervertrag bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben – der Zulagenanspruch von maximal 175 Euro wird dabei mitgezählt, nicht aber die aufs angesparte Guthaben gezahlten Zinsen. Stellt sich bei der Vergleichsberechnung heraus, dass der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug größer ist als die Zulage, wird der Differenzbetrag über den Steuerbescheid gutgeschrieben.

Steuererklärung für 2019 noch nicht fertig?

Falls Sie noch an Ihrer Steuererklärung 2019 sitzen oder diese noch machen müssen, schauen Sie gerne noch einmal in unseren praktischen Steuer-Ratgeber für das Jahr 2019. Alle dafür geltenden Steuerregelungen finden Sie übersichtlich dargestellt in einer PDF zum Download unter:  Steuererklärung 2019: Mit Anlage Vorsorgeaufwand Steuern zurückholen.

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Über den Autor Michael Schreiber

Hat Steuerrecht studiert und ist als Diplom-Finanzwirt (FH) seit 35 Jahren Finanzbeamter, davon seit 24 Jahren Betriebsprüfer und seit 2009 Sachgebietsleiter in einem Finanzamt für Großbetriebsprüfung. Seit 1991 schreibt er nebenberuflich über Steuer- und Geldanlagethemen. Seine Schwerpunkte sind dabei steuerliche Gestaltungsfragen, Geldanlagen im Wertpapier- und Immobilienbereich, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie allgemeine Verbraucherthemen rund um die Themen Geld, Versicherungen, Miete, Recht, Verkehr, Ehe und Familie.

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