Auf einen Blick
  • Einige deutsche Unternehmen zahlen steuerfreie Dividenden aus. Doch der Geldsegen hat Vor- und Nachteile.

  • Für die Ausschüttung greifen die betreffenden Unternehmen auf ihre Kapitalreserven zurück und nicht - wie sonst üblich - auf erwirtschaftete Gewinne aus ihrem Geschäft.

  • Ob Sie die Dividenden am Ende wirklich steuerfrei kassieren können, hängt davon ab, wann Sie die Aktien gekauft haben.
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Rund 70 Milliarden Euro schütten Unternehmen aus Dax, MDax und SDax im Jahr 2022 für das vorangegangene Geschäftsjahr an ihre Aktionärinnen und Aktionäre in der diesjährigen Hauptversammlungsrunde aus. Das geht aus der aktuellen Dividendenstudie Deutschland hervor – einer Analyse der Ausschüttungspolitik von insgesamt 638 Unternehmen aus allen Marktsegmenten, veröffentlicht von Dividendenadel und erstellt in Kooperation mit dem isf Institut for Strategic Finance (FOM Hochschule) und der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

Das bedeutet neue Bestmarken nach zwei Pandemie-Jahren: Die Ausschüttungssumme steigt um mehr als 50% gegenüber dem Vorjahr und toppt sogar das bisherige Rekordjahr 2019 (Dividendenausschüttung damals 57,1 Milliarden Euro) um mehr als 22 Prozent.

In Zeiten der Sorgen um Konjunktur und Zinsniveau stehen Dividendenzahlungen bei Anteilseignern mehr im Fokus denn je. Der neue Höchstwert hält für einige Aktiensparerinnen und -sparer jedoch noch eine weitere, besonders angenehme Überraschung bereit, denn manchmal landet die Dividende sogar steuerfrei – und damit brutto für netto, auf deren Verrechnungskonto. Das Finanzamt bekommt in solchen Fällen vom üppigen Dividendenregen der Unternehmen nichts ab. Doch wie funktioniert das?

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Steuerfreie Dividenden

Die meisten börsennotierten deutschen Firmen sind davon nicht betroffen. Entweder weil sie an ihre Aktionärinnen oder Aktionäre gar keine Dividenden auskehren oder weil sie erzielte Profite vergangener Jahre an ihre Anteilseigner ausschütten. Die Aktionäre zahlen nach Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro (Ledige / Verheiratete) pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer - plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer. Hinzu kommt gegebenenfalls noch die Kirchensteuer.

In der Berechnung schaut es vereinfacht so aus: 26,375 Prozent muss inklusive Soli jeder Sparer berappen, Kirchenmitglieder mit 27,995 Prozent (beziehungsweise 27,819 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg) noch etwas mehr. Die Steuer behält die Depotbank ein – als Privatinvestor braucht man sich daher um nichts zu kümmern, um seiner Steuerpflicht nachzukommen.

 

Wie funktionieren steuerfreie Dividenden?

In manchen Fällen müssen Anteilseignerinnen und -eigner aber auch gar nichts versteuern. Einige deutsche Firmen wie beispielsweise die Deutsche Post oder Freenet zahlen zum Teil schon seit Jahren steuerfreie Dividenden aus. Doch dieser Geldsegen hat nicht nur Vorteile für Börsianer. Denn diese Unternehmen greifen für die Ausschüttung auf bestimmte Teile ihres Eigenkapitals wie beispielsweise Rücklagen oder das steuerliche Einlagenkonto zurück und nicht – wie bei normalen Dividenden üblich – auf erwirtschaftete Gewinne aus ihrem eigentlichen Geschäft.

Genau genommen sind es Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen und Einlagen früherer Jahre, die hier an die aktuellen Unternehmenseigentümer in Form einer Dividende wieder zurückfließen. Die Depotbank zieht von den Auszahlungen weder Abgeltungssteuer noch Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer ab. Auch ein erteilter Freistellungsauftrag wird nicht angetastet – das verschafft Luft für andere üppige Erträge.

Die Dividende landet zwar ohne Steuerabzug auf dem Bankkonto des Anlegers, doch aufmerksame Anlegerinnen und Anleger bemerken bei einem genaueren Blick auf ihr Wertpapierdepot einen anderen Effekt: Zeitgleich mit der Dividendenauszahlung werden die im Depot ausgewiesenen Einstandskurse für die Aktien der Firma um genau den gleichen Betrag gekürzt.

 

Wann ist eine Dividende wirklich steuerfrei?

Tatsächlich steuerfrei sind die Dividenden für Sie als Investorin oder Investor daher nur, wenn Sie die jeweilige Aktie vor 2009 in Ihr Depot gelegt haben, also vor Einführung der Abgeltungsteuer.

Biallo-Tipp:

Auch wer derartige Aktien-Altbestände erbt, ist fein raus. Denn man übernimmt mit dem Erbe auch den ursprünglichen Kaufzeitpunkt und die Anschaffungskosten der Aktien. Die Steuerfreiheit wird somit quasi an die Erben weitergegeben.

Nach EZB-Zinsentscheid: wiLLBe erhöht Tagesgeldzinsen auf 3,80 Prozent

Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) hat mit „wiLLBe“ die Zinssätze beim Euro-Tagesgeld um 0,20 Prozentpunkte nach oben angepasst. Die neuen Zinssätze gelten für Neukunden und Bestandskunden gleichermaßen. Es gibt keine feste Laufzeit und Ihr Geld ist täglich verfügbar. Egal, ob Sie Euro (3,80 Prozent), US-Dollar (4,75 Prozent) oder Schweizer Franken (1,55 Prozent) bevorzugen, Sie haben die freie Wahl. Auch die Einrichtung eines Sparplans ist direkt über die wiLLBe-App möglich. Sie wollen nicht nur sparen? Dann steht Ihnen ab einer Mindestanlage von nur 200 Euro offen, ein Depot zu starten und etwa in nachhaltige Aktien zu investieren. Die jährliche Gebühr beträgt nur 0,49 Prozent.  Mehr über das Sparen und Investieren mit wiLLBe erfahren!
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Bei Aktienkauf ab 2009 lediglich Steueraufschub

Schlechter dran sind Sie als Aktionär dagegen, wenn Sie derartige Papiere erst ab dem Jahr 2009 erworben haben, denn in diesem Fall setzt für Sie lediglich eine zeitliche Verschiebung der Besteuerung ein: Nach der Einführung der Abgeltungsteuer ist die einjährige Spekulationsfrist weggefallen. Neu erworbene Wertpapier-Kursgewinne sind somit seit Anfang 2009 zeitlich unbegrenzt steuerpflichtig. Bei einem Verkauf dieser Aktien werden dann die (zunächst!) steuerfreien Dividenden vom ursprünglich gezahlten Aktien-Kaufpreis abgezogen, daher erhalten Sie genau genommen nur einen Steueraufschub bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie sich von diesen Aktien trennen.

Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen

Abgeltungsteuerpflichtig ist dann der realisierte Kursgewinn. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem erzielten Verkaufspreis und die um die erhaltenen Dividenden gekürzten, ursprünglichen Anschaffungskosten für die Aktien.

An- und Verkaufsspesen für die Wertpapiertransaktionen werden dabei steuermindernd einbezogen. Langfristanleger müssen bereits dann Steuern auf die Dividenden zahlen, wenn die Ausschüttungen der Kapitalreserven die eigenen Anschaffungskosten für die Wertpapiere im Depot rechnerisch aufgezehrt haben.

Biallo-Tipp:

Den Tag, an dem Steuern fällig werden, bestimmen Sie als Aktionär allerdings selbst. Das richtige Timing hilft also dabei, die aufgeschobene Steuerlast später ganz zu vermeiden oder zumindest in erträglichen Grenzen zu halten. Steuerfüchse legen den Verkaufszeitpunkt in Jahre, in denen sie mit anderen Wertpapieren Verluste erzielt haben, die man mit dem Verkaufsgewinn verrechnen kann. Sinnvoll kann auch ein Verkauf nach dem Eintritt in den Ruhestand sein, wenn das Gesamteinkommen und damit der eigene Steuersatz nicht mehr so hoch sind wie im Erwerbsleben.
 

Welche Firmen zahlen steuerfreie Dividenden?

Bei einigen Unternehmen steht bereits fest, dass sie ihre Dividende aus dieses Jahr wieder komplett "steuerfrei" auszahlen. Darunter Dax-Schwergewichte wie Telekom und Vonovia, die ihre Hauptversammlungen für das vergangene Geschäftsjahr bereits hinter sich haben. Viele andere börsennotierte Firmen schütten ihre Kapitalreserven nur anteilig aus – der Rest der beschlossenen Dividende kommt dann aus tatsächlich erwirtschafteten Gewinnen. Haben Sie als Aktionärin oder Aktionär Ihren Sparerpauschbetrag aufgebraucht, behält die Depotbank in solchen Fällen von diesem Teil der Dividende Steuern ein.

Alle in der unten stehenden Tabelle aufgeführten Unternehmen haben für das vergangene Jahr Ausschüttungen aus den Kapitalreserven gezahlt oder angekündigt.

 

Steuerfreie Dividenden auch von ausländischen Unternehmen

Auch ausländische Unternehmen schütten gelegentlich keine Gewinne sondern Kapitalrücklagen aus. Darunter tummeln sich grundsolide Banken wie die UBS Group aus der Schweiz ebenso wie der norwegische Lachszüchter Mowi oder die US-Altenheimvermieter Omega Healthcare und HCP Inc. Sie alle haben in der Vergangenheit Kapitalreserven an Aktionäre ausgeschüttet und diesen dabei saftige Renditen beschert. Auf den Bescheinigungen der Bank tauchen dabei unterschiedliche Begriffe wie "Return of capital" (Omega Healthcare, HCP Inc.), "Kapitalherabsetzung" (Mowi) oder "Emissionsprämie" (UBS AG) auf.

Vorteil der Auslandsdividenden: Keine Quellensteuer

Einen Vorteil haben die speziellen Auslandsdividenden: Weder die Eidgenössische Steuerverwaltung der Schweiz noch der amerikanische oder norwegische Fiskus behält auf diese Art von Ausschüttungen eine Quellensteuer ein. Die deutsche Depotbank zwackt allerdings von den Dividenden ausländischer Firmen Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls noch Kirchensteuer ab.

Der Fiskus begründet die unterschiedliche Handhabung bei in- und ausländischen Dividenden mit der Spezialvorschrift des § 27 Absatz 8 aus dem deutschen Körperschaftsteuergesetz. Danach können inländische und sogar im EU-Raum ansässige Firmen ihr Eigenkapital ohne Steuerabzug an die Aktionäre ausschütten. Bisher galt diese Regelung jedoch nicht für Firmen aus Drittstaaten wie USA, Schweiz oder Norwegen (BMF-Schreiben vom 4.4.2016, Az. IV C 2 – S 2836/08/10002).

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Warnhinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

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Kapitalrückzahlungen aus Drittstaaten-Kapitalgesellschaften: BMF schließt sich Rechtsprechung des BFH an

Für deutsche Investorinnen und Investoren in internationale Fonds gut zu wissen: Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bereits in mehreren Verfahren rechtskräftig entschieden, dass Aktionäre von Drittstaaten-Firmen steuerfreie Kapitalrückzahlungen erhalten können (unter anderem BFH-Urteil vom 13.7.2016 – VIII R 47/13 und vom 10.4.2019 – I R 15/16). Das Finanzgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 24.8.2018 (Az. 14 K 564/16 E) rechtskräftig entschieden, dass die Kapitalrückzahlungen Schweizer Firmen steuerfrei bleiben.

Mit Schreiben vom 21.04.2022 hat nun auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu Kapitalrückzahlungen aus Drittstaaten-Kapitalgesellschaften Stellung genommen und sich erfreulicherweise der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des BFH angeschlossen.

Biallo-Tipp:

Fordern Sie zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer über die Einkommensteuererklärung zurück, in dem Sie die Anlage KAP ausfüllen. Belegen Sie die Auskehrung von Kapitalreserven anhand der von der Depotbank ausgestellten Dividendenbelege und eventueller Zusatzinformationen über die Website der ausschüttenden ausländischen Gesellschaft. Spielt das Finanzamt dann immer noch nicht mit, legen Sie Einspruch ein und verweisen auf die klare Rechtsprechung des BFH.
 

Zehn attraktive deutsche Aktien mit steuerfreien Dividenden 2022

Aktiengesellschaft (+HV-Termin) Branche (+WKN) Dividende 2021 Aktienkurs zum Stichtag
Dividendenrendite 2021
TTL (30.03.2022) Immobilien (750100) 0,20 € 2,42 € 8,26 %
Edel (31.03.2022) Medien (564950) 0,20 € 4,22 € 4,74 %
Deutsche Telekom (07.04.2022) Telekommunikation (555750) 0,64 € 18,67 € 3,43 %
Deutz (28.04.2022) Anlagenbau (630500) 0,15 € 3,94 € 3,81 %
Vonovia (29.04.2022) Immobilien (A1ML7J) 1,66 € 31,54 € 5,26 %
Freenet (05.05.2022) Telekommunikation (AOZ2ZZ) 1,57 € 23,74 € 6,61 %
TAG-Immobilien (13.05.2022) Immobilien (830350) 0,93 €* 11,55 € 8,05 %
Deutsche Pfandbriefbank (19.05.2022) Finanzen (801900) 1,18 € 9,30 € 12,69 %
Telefónica Deutschland (19.05.2022) Telekommunikation (A1J5RX) 0,18 € 2,79 € 6,45 %
3U Holding (25.05.2022) Beteiligungen (516790) 0,05 € 2,18 € 2,29 %

Quelle: eigene Recherche; boersengefluester.de; Kurse vom 22.06.2022, *TAG Immobilien: zu 0,50 Euro steuerfrei

In einem weiteren Artikel auf biallo.de erklären wir Ihnen, wie eine Dividendenstrategie mit Akien und ETFs aussehen könnte.

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Über den Autor Michael Schreiber

Hat Steuerrecht studiert und ist als Diplom-Finanzwirt (FH) seit 35 Jahren Finanzbeamter, davon seit 24 Jahren Betriebsprüfer und seit 2009 Sachgebietsleiter in einem Finanzamt für Großbetriebsprüfung. Seit 1991 schreibt er nebenberuflich über Steuer- und Geldanlagethemen. Seine Schwerpunkte sind dabei steuerliche Gestaltungsfragen, Geldanlagen im Wertpapier- und Immobilienbereich, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie allgemeine Verbraucherthemen rund um die Themen Geld, Versicherungen, Miete, Recht, Verkehr, Ehe und Familie.

Co-Autoren:
  Stefanie Engelmann
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