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Wohnformen fürs Alter

Betreutes Wohnen: Viele Wohnvarianten unter einem Titel

Fritz Himmel
Autor
Veröffentlicht am: 02.01.2019

Auf einen Blick

  • Beim Betreuten Wohnen leben Senioren eigenständig in Wohnungen. Inklusive ist meist eine Basisversorgung, jedoch keine persönliche Betreuung.
  • Bewohner schließen einen möglichst unbefristeten Mietvertrag ab sowie einen Dienstvertrag, der die Basisversorgung regelt.
  • Betreutes Wohnen ist kein gesetzlich geschützter Begriff, verbindliche Standards gibt es nicht. Wichtig ist, dass die Wohnungen barrierefrei sind, die entsprechende DIN-Norm 18040-2 gehört in den Mietvertrag.
  • Leistungen aus der Pflegeversicherung kommen erst in Frage, wenn der Bewohner pflegebedürftig ist, also einem Pflegegrad zugeordnet ist. Dann können Kosten, die für einen ambulanten Pflegedienst anfallen, abgerechnet werden.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Betreutes Wohnen – das Konzept
  2. Wie funktioniert Betreutes Wohnen?
  3. Wie wichtig sind die Verträge?
  4. Betreutes Wohnen – die richtige Anlage finden
  5. Betreutes Wohnen – Kosten und Finanzierung

Fragt man Menschen, wie sie im Alter am liebsten wohnen wollen, antworten die meisten: selbstständig in der eigenen Wohnung. Die zunehmende Hilfebedürftigkeit zwingt jedoch im Laufe des Lebens oft zu einer Planänderung. Für einige ist dann das Betreute Wohnen ein Kompromiss: Man wohnt eigenständig in einer Wohnung, kann aber bei Bedarf Hilfe in Anspruch nehmen. Das Betreute Wohnen ist inzwischen in Deutschland nahezu flächendeckend zu finden. In vielen Kommunen wird in Neubauten investiert, die Nachfrage unter den Senioren ist groß. Bei den Projekten wird aber auch deutlich, dass sich hinter dem Namen verschiedenste Wohnformen verbergen. Es gibt nicht das eine Betreute Wohnen. Ebenso zeigt sich, dass Menschen ganz unterschiedliche Erwartungen an diese Wohnform haben und oftmals enttäuscht sind, weil nicht eingetreten ist, was sie sich erhofft haben.

Auf den folgenden Seiten schlüsseln wir auf, was unter Betreutem Wohnen eigentlich genau zu verstehen ist, wie es funktioniert und worauf zu achten ist. Bitte beachten Sie, dass wir im Folgenden allgemeingültige Kriterien für Betreutes Wohnen behandeln und nicht auf regionale Besonderheiten eingehen.

 

Betreutes Wohnen – das Konzept

Schon der Begriff "Betreutes Wohnen" verleitet zu einem Missverständnis. Viele Interessierte meinen, beim Betreuten Wohnen auch wirklich individuell betreut zu werden. Sie gehen davon aus, dass sich persönlich jemand um sie kümmert, am besten täglich. Das ist aber nicht der Fall. Natürlich ist Betreutes Wohnen eine Wohnform, bei der es Hilfeleistungen gibt, aber diese stellen in erster Linie eine Unterstützung im Alltag dar, werden in der Regel nur organisiert und sie sind zu bezahlen. Dabei handelt es sich also eher um praktische Hilfeleistungen. Hier klaffen Anspruch und Wirklichkeit oft weit auseinander. Das mag daran liegen, dass einige Broschüren, die für Betreutes Wohnen werben, vom bunten, sozialen Leben im Wohnungskomplex erzählen. Wie intensiv der soziale Austausch dann zwischen den Nachbarn tatsächlich ist, hängt meist von den Bewohnern selbst ab.

  • Biallo-Lesetipp: Wie Sie im Alter leben möchten, diese Frage sollten Sie sich rechtzeitig stellen. Ob Senioren-WG, Mehrgenerationenhaus oder Gemeinschafts-Dorf – die Möglichkeiten altersgerechten Wohnens sind heute so spannend und vielfältig wie noch nie. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten alternativen Wohnformen fürs Alter und zeigen Ihnen, mit welchen Kosten und Förderungen dabei zu rechnen ist.

Betreutes Wohnen – Definition

Betreutes Wohnen ist kein gesetzlich geschützter Begriff. Jeder darf unter diesem Titel eine beliebige Wohnform anbieten, es gibt keine rechtlich verbindlichen Vorgaben. Oft findet man auch Namen wie Wohnen mit Service oder Service-Wohnen. Beim Betreuten Wohnen leben Senioren eigenständig in seniorengerechten Wohnungen in einem Wohnkomplex zusammen. Die eigene Wohnung gewährt Privatsphäre und ein selbstbestimmtes Leben.

Zusätzlich können Bewohner professionelle Serviceleistungen in Anspruch nehmen: ein Hausnotruf ist in der Regel integriert, es gibt einen Hausmeister und einen festen Ansprechpartner vor Ort, manchmal gehört auch die Freizeitgestaltung zum Konzept. Obendrein können bei Bedarf Mahlzeiten geliefert werden, die Wäsche wird gemacht oder die Wohnung gesäubert. Manchmal gibt es auch Fahrdienste oder eine ambulante Pflege wird organisiert.

Der Umfang der Serviceleistungen variiert von Anbieter zu Anbieter. Meist unterscheiden sie zwischen Grund- und Wahlleistungen. Die Bewohner bezahlen eine monatliche Miete, plus einen Grundservice sowie Wahlleistungen. Betreutes Wohnen gibt es in unterschiedlichsten Varianten: Es können mehrere Wohnungen in einem eigenen Wohnkomplex sein inmitten eines Siedlungsgebietes einer Kommune. Der Wohnkomplex kann aber auch an ein Alten- und Pflegeheim angegliedert sein. Das sind nur zwei mögliche Modelle.

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Für wen ist Betreutes Wohnen geeignet?

Der Vorteil ist, dass hier Senioren selbstbestimmt leben, ihren Alltag alleine meistern, bei Bedarf aber jederzeit Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Netzwerk ist bereits da, es muss im Notfall nicht erst mühselig aufgebaut und organisiert werden. Das gibt vielen älteren Menschen ein Gefühl der Sicherheit, vor allem dann, wenn sie vielleicht keine Angehörigen haben, die im Notfall an ihrer Seite stehen können. In der Regel sind die Bewohner solcher Anlagen noch rüstig, wenn sie einziehen, eine Pflegebedürftigkeit liegt noch nicht vor.

Wie sehr sich diese Wohnform langfristig eignet, hängt davon ab, wie hilfebedürftig man ist und welches Konzept der jeweilige Anbieter umsetzt. Manche Angebote setzen ein gutes Maß an Selbstständigkeit voraus und eine langfristige, umfassende Pflege ist nicht vorgesehen. Wer umfangreiche Hilfe und Versorgung benötigt, muss in der Regel doch irgendwann in ein Pflegeheim umziehen. Bei anderen Angeboten ist das Betreute Wohnen an eine Pflegeeinrichtung angeschlossen, sodass der Pflegebedürftige jederzeit auch umfangreichere Hilfe in Anspruch nehmen kann.

 

Wie funktioniert Betreutes Wohnen?

Meist sind es Mietwohnungen, die beim Betreuten Wohnen angeboten werden, eher seltener finden sich Eigentumswohnungen. Egal, ob eine Wohnung zur Miete oder zum Kauf angeboten wird: Sie sollte barrierefrei sein. Das ist wichtig, denn es ziehen ja betagtere Menschen ein, die – auch wenn sie zum Zeitpunkt des Einzugs noch rüstig sind – irgendwann vielleicht doch gebrechlicher werden und eine Gehhilfe benötigen.

Barrierefreies Wohnen

Dann ist Barrierefreiheit ein wichtiges Kriterium, um auch noch lange in der Wohnung leben zu können. Doch aufgepasst: Auch wenn eine Wohnung im Rahmen des Betreuten Wohnens angeboten wird, ist Barrierefreiheit nicht automatisch gegeben.

Was heißt barrierefrei genau? Das heißt zum Beispiel, dass es keine Schwellen zwischen Zimmer und Flur oder von Zimmer zu Zimmer gibt. Das heißt auch, dass es ein großes Bad gibt, mit Haltegriffen und beispielsweise einer ebenerdigen Dusche. Dazu gehört auch, dass eventuell Lichter über einen Bewegungsmelder funktionieren.

Flure und Treppenhäuser sollten so groß sein, dass ein Rollator dort Platz findet. Der Zugang zum Haus im Außenbereich sollte ebenerdig sein. Gibt es Stufen, sollte eine Rampe zusätzlich zur Verfügung stehen. Wer eine Wohnung besichtigt, sollte sich in die Lage eines Menschen mit Bewegungseinschränkungen versetzen und überlegen, ob die Wohnung dann den Bedürfnissen gerecht wird. Wichtig ist auch, dass es im Haus einen Aufzug gibt.

Zum Wohnen gehört nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch das Umfeld. Einkaufsmöglichkeiten, eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Ärzte und Apotheken in der Nachbarschaft sind wichtig, um möglichst lange selbstbestimmt zu leben.

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Serviceleistungen

Das, was das Betreute Wohnen vom üblichen Wohnen in einem Mehrfamilienhaus abhebt, sind die Serviceleistungen. In den meisten Fällen wird hier zwischen Basis- oder Grundleistungen und Wahlleistungen unterschieden. Die Basisleistungen gibt es oftmals als Paket und sie sind obligatorisch. Das heißt: Wer sich für das Betreute Wohnen entscheidet, muss sie mit dazu buchen. Was zu den Grundleistungen gehört, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Das sollte mindestens enthalten sein:

  • Ein Hausnotruf, der per Knopfdruck ausgelöst werden kann und woraufhin professionelle Hilfe rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche zur Verfügung steht.
  • Ein Hausmeisterservice, der sich um die Müllentsorgung kümmert, eventuelle Grünanlagen pflegt, die Treppen säubert, aber auch den Winterdienst übernimmt.
  • Ein fester Ansprechpartner, der zu bestimmten Sprechzeiten vor Ort ist und bei Fragen weiterhilft, wie etwa bei Behördenangelegenheiten oder der auch notwendige Hilfen organisiert.

Oft gehört zu den Grundleistungen auch die Organisation und Vermittlung von Freizeit- und Kulturveranstaltungen.

Während man die Grundleistungen gleich mit Abschluss des Mietvertrags bucht, sollten die Wahlleistungen optional dazu gebucht werden können, am besten auch erst dann, wenn der Bedarf besteht und natürlich sollte man sie wieder abwählen können, wenn kein Bedarf mehr besteht.

Es kann ja durchaus sein, dass ein Bewohner in Folge eines Krankenhausaufenthaltes vorübergehend auf Unterstützung angewiesen ist, nach vollständiger Genesung seinen Alltag aber wieder alleine organisieren kann. Was alles zu den Wahlleistungen gehört, ist von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Das sind typische Angebote:

  • Mahlzeitenservice
  • Wäscheservice
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Ambulante Pflege
  • Krankenpflege
  • Haar- und Fußpflege
  • Begleit- und Fahrdienste

 

Wie wichtig sind die Verträge?

In Prospekten und bei Besichtigungen kann viel versprochen werden – entscheidend ist, was in den Verträgen steht. Und hier sind Interessenten angehalten, genau zu lesen und auch zu hinterfragen. Was nicht im Vertrag steht, kann hinterher auch nicht eingeklagt werden.

Mieter unterschreiben beim Betreuten Wohnen mehrere Verträge: Den Mietvertrag (wir gehen im Folgenden von einem Mietverhältnis aus, da dies die häufigste Variante beim Betreuten Wohnen darstellt), in der Regel einen weiteren Vertrag, in dem die Grundleistungen beschrieben sind und gegebenenfalls noch einen weiteren dritten Vertrag über Wahlleistungen. Der Miet- und der sogenannte Dienstvertrag (auch Betreuungsvertrag oder Servicevertrag genannt), in dem die Grundleistungen vereinbart sind, sind in der Regel gekoppelt und damit nicht separat kündbar. Der Vertrag, der die Wahlleistungen regelt, sollte jedoch unbedingt separat kündbar sein. Wünschenswert ist auch, dass die Wahlleistungen einzeln und nicht nur als Paket gebucht werden können und auch einzeln wieder zu kündigen sind.

Mietvertrag

Das ist wichtig im Mietvertrag (Auswahl):

  • Die Wohnung wird in Größe und Ausstattung genau beschrieben. Wenn sie laut Anbieter barrierefrei ist, steht auch die entsprechende DIN-Norm im Vertrag (DIN 18040- 2). Wichtig ist in dem Fall der Begriff barrierefrei, denn er beinhaltet gewisse Standards. Begriffe wie barrierereduziert, barrierearm oder altersgerecht hingegen können niedrigere Standards bedeuten. Ebenso ist die DIN-Norm für Betreutes Wohnen genannt (DIN 77800).
  • Alle Kosten sind aufgeschlüsselt: Miete und Nebenkosten. Bei den Mietkosten ist darauf zu achten, wie die Kosten für die Gemeinschaftsräume berechnet werden und ob sie angemessen sind. Bei den Nebenkosten ist genau aufgelistet, was alles dazu gehört.
  • Der Mietvertrag ist unbefristet und im Idealfall bei Pflegebedürftigkeit zu kündigen. Es gelten dann am besten verkürzte Kündigungsfristen.
  • Der Vermieter kann die Wohnung nicht wegen Eigenbedarf kündigen.

Dienstvertrag

Das ist wichtig im Dienstvertrag (Auswahl):

  • Im Vertrag sind die Grundleistungen wie der Hausnotruf, der feste Ansprechpartner und der Hausmeisterdienst genau beschrieben. Wichtig ist der zeitliche Umfang - also an wie vielen Wochentagen von wann bis wann eine Leistung abrufbar ist. Mit pauschalen Formulierungen wie "regelmäßig", "umfassend", "angemessen" sollte man sich nicht zufriedengeben.
  • Im Vertrag sollten die genauen Preise und am besten auch die voraussichtlichen Preissteigerungen festgehalten sein.
  • Wissen muss man, dass die Grundleistungen zu bezahlen sind, auch wenn man sie als Bewohner nicht oder kaum in Anspruch nimmt.

Weitere Verträge

  • Zusatzleistungen wie Essens- und Wäscheservice sind in separaten Verträgen geregelt, auch die Vermittlung bzw. Organisation eines ambulanten Pflegedienstes ist möglich.
  • Diese Verträge sind separat kündbar und nicht mit Miet- und Dienstvertrag gekoppelt.
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Buchung von Leistungen.
  • Leistungen sollten dem Bewohner Flexibilität bieten und deshalb einzeln und nicht im Paket angeboten werden.
  • Im Vertrag sollten die genauen Preise und am besten auch die voraussichtlichen Preissteigerungen festgehalten sein.

 

Betreutes Wohnen – die richtige Anlage finden

An das Betreute Wohnen sind keine bestimmten Leistungen und auch keine Qualitätsstandards geknüpft. Je nach Anbieter variieren Umfang und Qualität. Gute Qualität zu erkennen, ist für den Laien oft gar nicht so einfach. Anhaltspunkte können DIN-Normen und Qualitätssiegel sein. So gibt es etwa in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Gütesiegel für Betreutes Wohnen, die Standards definieren. Wer als Einrichtung das Siegel trägt, hat ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen.

Qualität erkennen

Welche Anlagen das Siegel erhalten haben, erfährt man bei den örtlichen Verbraucherzentralen, aber auch im Internet unter: www.kuratorium-nrw.de und www.kvjs.de. Ebenso kann die bundesweit gültige DIN-Norm 77800 für Betreutes Wohnen ein Hinweis sein, ob wenigstens die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Es steht den Anlagen frei, sich zu zertifizieren – die Einhaltung der DIN-Norm ist rechtlich nicht verbindlich. Auch die DIN-Norm für barrierefreies Wohnen sollte erfüllt sein: DIN 18040-2.

Betreutes Wohnen finden

Die meisten älteren Menschen wollen trotz Hilfebedarf in der gewohnten Umgebung leben. Erste Anlaufstelle ist deshalb auch die Kommune oder der Landkreis, um herauszufinden, ob es zum Beispiel ein Angebot in der Nähe gibt. Auch Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden wissen häufig von Angeboten. Betreutes Wohnen ist sehr regional organisiert. So gibt es in den Bundesländern verschiedene Anlaufstellen, die Adressen von Einrichtungen zusammengetragen haben. Hier drei Beispiele:

Natürlich gibt es auch Hilfe im Internet. Auf Portalen kann man über die Eingabe der Postleitzahl Einrichtungen des Betreuten Wohnens in der Nähe finden (z.B. www.wohnen-im-alter.de oder www.betreut-wohnen.de). Tatsächlich zeigt das Suchergebnis aber häufig auch Wohnangebote in ganz üblichen Alten- und Pflegeheimen auf. Das hat nichts mit Betreutem Wohnen zu tun.

Eine umfangreiche Checkliste, mit der Interessenten verschiedene Angebote des Betreuten Wohnens vergleichen können, stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen bereit (www.bagso.de). Unsere knappe Checkliste zeigt auf, auch welche Leistungen zu achten ist:

Checkliste: Die wichtigsten Kriterien für Betreutes Wohnen

  • Günstige Lage und Verkehrsanbindung
  • Barrierefreie Wohnung
  • 24-Stunden-Notrufsystem mit Erreichbarkeit von qualifiziertem Personal
  • Pflegedienst (von Krankenkasse zugelassen) abrufbar
  • Fester Ansprechpartner im Haus
  • Hausmeisterservice
  • Krankenpflege bei Bedarf abrufbar
  • Genaue Aufschlüsselung der Mietnebenkosten
  • Schutz vor Eigenbedarfskündigung
  • Detaillierte Auflistung inklusive der Preise und künftiger Preissteigerungen der Grund- und Wahlleistungen

 

Betreutes Wohnen – Kosten und Finanzierung

Es gibt keine verbindlich festgelegten Kosten, die für Betreutes Wohnen anfallen. Die Preise variieren enorm, je nach Ausstattung der Wohnung und angebotenem Leistungsspektrum. Es gibt alle Wohnvarianten – von einfach bis luxuriös. Das schlägt sich auch im Preis nieder. Grundsätzlich bezahlen Bewohner eine monatliche Miete (oder einmalig einen Kaufpreis), plus eine monatliche Betreuungspauschale für die Basis- oder Grundversorgung. Hinzukommen Kosten für die Wahlleistungen, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden.

Miete und Kaufpreis

Erfolgt das Betreute Wohnen auf Mietbasis – das betrifft die meisten Angebote – dann ist für die Miete in etwa die örtliche Vergleichsmiete heranzuziehen, plus einen Aufpreis für die barrierefreie Ausstattung der Wohnung. Wenn außerdem Gemeinschaftsräume zur Verfügung stehen, muss man sich auch an diesen kostenmäßig beteiligen. In manchen Städten gibt es einen Mietspiegel, der einen Überblick gibt, welche Mieten im Durchschnitt anfallen.

Dieser Mietspiegel kann eine Orientierungshilfe darstellen. Ob ein solcher existiert, erfährt man bei der Kommune oder beim Mieterverein. Werden Wohnungen zum Kauf angeboten, richtet sich auch der Kaufpreis nach den üblichen Preisen in der Region.

Wer eine Wohnung kauft, muss wissen, dass zu den Kosten auch noch die Grunderwerbsteuer kommt, Kosten für den Notar und den Grundbucheintrag, eventuell auch eine Maklerprovision. Auch beim Kauf fallen monatliche Kosten an, etwa um Rücklagen für Instandhaltungen zu bilden.

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Serviceleistungen

Die Kosten für die Grundversorgung, die über eine monatliche Pauschale abgerechnet werden, variieren ebenfalls enorm. Entscheidend ist, welche Servieleistungen der Preis beinhaltet. Je umfangreicher das Leistungspaket, desto teurer. Bei vielen Angeboten fallen im Monat zwischen 60 und 150 Euro an. Es gibt aber auch günstigere und wesentlich teurere Angebote. Die Kosten berechnen sich pro Person – allerdings fällt für die zweite Person – in der Regel den Ehepartner – oft nur ein geringer Aufpreis an, mal 20, mal 40 Euro. Diese Preise sind als grobe Richtwerte zu verstehen. Zusätzlich fallen Kosten für die Wahlleistungen an, die individuell bei Bedarf dazu gebucht werden können. Hier gibt es keine Faustregeln, wie hoch die Kosten sind.

Betreutes Wohnen finanzieren

Lange Zeit galt der Grundsatz, dass Betreutes Wohnen eher etwas für gutbetuchte Senioren ist. Das mag auch heute noch teilweise Gültigkeit haben, denn tatsächlich müssen Senioren die Kosten für Betreutes Wohnen in den meisten Fällen selbst tragen. Allerdings gibt es inzwischen auch öffentlich geförderte Bauten, die auf Senioren mit wenig Budget zugeschnitten sind und die dort zum Beispiel mit einem Wohnberechtigungsschein, den sie bei der Kommune erhalten, einziehen können. Manchmal können Senioren auch über das Wohngeld einen Zuschuss zu Betreutem Wohnen erhalten. Ob und welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung es gibt, können Interessenten bei der zuständigen Kommune in Erfahrung bringen. Wer bereits finanzielle Leistungen vom Sozialamt erhält, sollte dort abklären, ob er auch Zuschüsse zu Betreutem Wohnen erhalten kann.

Leistungen aus der Pflegeversicherung

Leistungen aus der Pflegeversicherung kommen erst in Frage, wenn der Bewohner pflegebedürftig ist, also einem Pflegegrad zugeordnet ist. Dann können Kosten, die für einen ambulanten Pflegedienst anfallen, abgerechnet werden. Allerdings rechnet der Pflegedienst seinen Aufwand direkt mit der Kasse ab - alles, was über dem genehmigten Budget liegt, muss der Bewohner selbst bezahlen. Liegt ein Pflegegrad vor, dann steht dem Bewohner außerdem der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu. Damit kann der Bewohner zum Beispiel hauswirtschaftliche Unterstützung finanzieren. Allerdings erhält er den Betrag nicht bar ausgezahlt, sondern er erhält eine Erstattung nach Rechnungsvorlage. Hier ist gut aufzupassen: Der Anbieter der jeweiligen Leistung muss von der Pflegekasse anerkannt sein. Am besten fragt man bei der Kasse nach, bevor man einen Anbieter beauftragt und lässt sich eine Kostenübernahme schriftlich geben.

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Da Betreutes Wohnen nicht automatisch heißt, dass die Wohnung barrierefrei ist, können auch Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds Frage kommen. Ab Pflegegrad 1 werden maximal 4.000 Euro pro Maßnahme gewährt. Damit können Umbaumaßnahmen in der Wohnung finanziert werden, wenn dadurch die Pflege erst ermöglicht, die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit des Versicherten gefördert wird. Beispielsweise kann eine ebenerdige Dusche eingebaut werden.

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nach dem Sprachstudium (Indologie/Anglistik) in München ging ich zuerst in die Filmbranche zu Warner Columbia und arbeitete anschließend viele Jahre als Werbeleiter in einem Fachbuchverlag in München. Seit Gründung 1997 bin ich Mitglied bei Biallo & Team. Für das Finanzportal biallo.de bearbeite ich schwerpunktmäßig die Bereiche Telekommunikation, Altersvorsorge und Versicherungen sowie Erbrecht. Im Rahmen der Zusammenarbeit erschien das Biallo-Buch „Das neue Pflichtteilsrecht“. Darüber hinaus in dieser Zeit regelmäßige Veröffentlichungen zu Wirtschafts- und Verbraucherthemen in rund 20 Tageszeitungen, u.a. Welt am Sonntag, Münchner Merkur, Kölner Stadtanzeiger, Frankfurter Neue Presse, Westdeutsche Zeitung, Südkurier, Schwäbische Zeitung etc.

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