Zum Wohnen gehört nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch das Umfeld. Einkaufsmöglichkeiten, eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Ärzte und Apotheken in der Nachbarschaft sind wichtig, um möglichst lange selbstbestimmt zu leben.
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Serviceleistungen
Das, was das Betreute Wohnen vom üblichen Wohnen in einem Mehrfamilienhaus abhebt, sind die Serviceleistungen. In den meisten Fällen wird hier zwischen Basis- oder Grundleistungen und Wahlleistungen unterschieden. Die Basisleistungen gibt es oftmals als Paket und sie sind obligatorisch. Das heißt: Wer sich für das Betreute Wohnen entscheidet, muss sie mit dazu buchen. Was zu den Grundleistungen gehört, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Das sollte mindestens enthalten sein:
- Ein Hausnotruf, der per Knopfdruck ausgelöst werden kann und woraufhin professionelle Hilfe rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche zur Verfügung steht.
- Ein Hausmeisterservice, der sich um die Müllentsorgung kümmert, eventuelle Grünanlagen pflegt, die Treppen säubert, aber auch den Winterdienst übernimmt.
- Ein fester Ansprechpartner, der zu bestimmten Sprechzeiten vor Ort ist und bei Fragen weiterhilft, wie etwa bei Behördenangelegenheiten oder der auch notwendige Hilfen organisiert.
Oft gehört zu den Grundleistungen auch die Organisation und Vermittlung von Freizeit- und Kulturveranstaltungen.
Während man die Grundleistungen gleich mit Abschluss des Mietvertrags bucht, sollten die Wahlleistungen optional dazu gebucht werden können, am besten auch erst dann, wenn der Bedarf besteht und natürlich sollte man sie wieder abwählen können, wenn kein Bedarf mehr besteht.
Es kann ja durchaus sein, dass ein Bewohner in Folge eines Krankenhausaufenthaltes vorübergehend auf Unterstützung angewiesen ist, nach vollständiger Genesung seinen Alltag aber wieder alleine organisieren kann. Was alles zu den Wahlleistungen gehört, ist von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Das sind typische Angebote:
- Mahlzeitenservice
- Wäscheservice
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Ambulante Pflege
- Krankenpflege
- Haar- und Fußpflege
- Begleit- und Fahrdienste
Wie wichtig sind die Verträge?
In Prospekten und bei Besichtigungen kann viel versprochen werden – entscheidend ist, was in den Verträgen steht. Und hier sind Interessenten angehalten, genau zu lesen und auch zu hinterfragen. Was nicht im Vertrag steht, kann hinterher auch nicht eingeklagt werden.
Mieter unterschreiben beim Betreuten Wohnen mehrere Verträge: Den Mietvertrag (wir gehen im Folgenden von einem Mietverhältnis aus, da dies die häufigste Variante beim Betreuten Wohnen darstellt), in der Regel einen weiteren Vertrag, in dem die Grundleistungen beschrieben sind und gegebenenfalls noch einen weiteren dritten Vertrag über Wahlleistungen. Der Miet- und der sogenannte Dienstvertrag (auch Betreuungsvertrag oder Servicevertrag genannt), in dem die Grundleistungen vereinbart sind, sind in der Regel gekoppelt und damit nicht separat kündbar. Der Vertrag, der die Wahlleistungen regelt, sollte jedoch unbedingt separat kündbar sein. Wünschenswert ist auch, dass die Wahlleistungen einzeln und nicht nur als Paket gebucht werden können und auch einzeln wieder zu kündigen sind.
Mietvertrag
Das ist wichtig im Mietvertrag (Auswahl):
- Die Wohnung wird in Größe und Ausstattung genau beschrieben. Wenn sie laut Anbieter barrierefrei ist, steht auch die entsprechende DIN-Norm im Vertrag (DIN 18040- 2). Wichtig ist in dem Fall der Begriff barrierefrei, denn er beinhaltet gewisse Standards. Begriffe wie barrierereduziert, barrierearm oder altersgerecht hingegen können niedrigere Standards bedeuten. Ebenso ist die DIN-Norm für Betreutes Wohnen genannt (DIN 77800).
- Alle Kosten sind aufgeschlüsselt: Miete und Nebenkosten. Bei den Mietkosten ist darauf zu achten, wie die Kosten für die Gemeinschaftsräume berechnet werden und ob sie angemessen sind. Bei den Nebenkosten ist genau aufgelistet, was alles dazu gehört.
- Der Mietvertrag ist unbefristet und im Idealfall bei Pflegebedürftigkeit zu kündigen. Es gelten dann am besten verkürzte Kündigungsfristen.
- Der Vermieter kann die Wohnung nicht wegen Eigenbedarf kündigen.
Dienstvertrag
Das ist wichtig im Dienstvertrag (Auswahl):
- Im Vertrag sind die Grundleistungen wie der Hausnotruf, der feste Ansprechpartner und der Hausmeisterdienst genau beschrieben. Wichtig ist der zeitliche Umfang - also an wie vielen Wochentagen von wann bis wann eine Leistung abrufbar ist. Mit pauschalen Formulierungen wie "regelmäßig", "umfassend", "angemessen" sollte man sich nicht zufriedengeben.
- Im Vertrag sollten die genauen Preise und am besten auch die voraussichtlichen Preissteigerungen festgehalten sein.
- Wissen muss man, dass die Grundleistungen zu bezahlen sind, auch wenn man sie als Bewohner nicht oder kaum in Anspruch nimmt.
Weitere Verträge
- Zusatzleistungen wie Essens- und Wäscheservice sind in separaten Verträgen geregelt, auch die Vermittlung bzw. Organisation eines ambulanten Pflegedienstes ist möglich.
- Diese Verträge sind separat kündbar und nicht mit Miet- und Dienstvertrag gekoppelt.
- Es besteht keine Verpflichtung zur Buchung von Leistungen.
- Leistungen sollten dem Bewohner Flexibilität bieten und deshalb einzeln und nicht im Paket angeboten werden.
- Im Vertrag sollten die genauen Preise und am besten auch die voraussichtlichen Preissteigerungen festgehalten sein.
Betreutes Wohnen – die richtige Anlage finden
An das Betreute Wohnen sind keine bestimmten Leistungen und auch keine Qualitätsstandards geknüpft. Je nach Anbieter variieren Umfang und Qualität. Gute Qualität zu erkennen, ist für den Laien oft gar nicht so einfach. Anhaltspunkte können DIN-Normen und Qualitätssiegel sein. So gibt es etwa in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Gütesiegel für Betreutes Wohnen, die Standards definieren. Wer als Einrichtung das Siegel trägt, hat ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen.
Qualität erkennen
Welche Anlagen das Siegel erhalten haben, erfährt man bei den örtlichen Verbraucherzentralen, aber auch im Internet unter: www.kuratorium-nrw.de und www.kvjs.de. Ebenso kann die bundesweit gültige DIN-Norm 77800 für Betreutes Wohnen ein Hinweis sein, ob wenigstens die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Es steht den Anlagen frei, sich zu zertifizieren – die Einhaltung der DIN-Norm ist rechtlich nicht verbindlich. Auch die DIN-Norm für barrierefreies Wohnen sollte erfüllt sein: DIN 18040-2.