Wie sollten Veträge zwischen nahen Angehörigen ausgestaltet sein?
In den meisten Fällen empfiehlt sich auch unter Angehörigen aus Beweisgründen bei der Vetragsgestaltung die Schriftform. Nicht zuletzt gerade dem Finanzamt gegenüber, da hier der Steuerpflichtige bei einem Streit die Feststellungslast trägt. Verträge einfach rückdatieren? Das sollte man vermeiden, da sie sonst ungültig sind und zudem ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung drohen könnte.
Als nahe Angehörige gelten aus steuerrechtlicher Sicht beispielsweise Ehegatten/Lebenspartner, Verwandte oder Verschwägerte gerader Linie, Geschwister aber auch Pflegekinder und -eltern.
Verträge unter Angehörigen und Fremdvergleich
Verträge zwischen nahen Angehörigen werden bei der Steuer nur anerkannt, wenn sie dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Das heisst, die vetraglichen Vereinbarungen müssen dem entsprechen, was auch zwischen fremden Dritten üblich ist. Dazu gehört auch die Beachtung gesetzlicher Formvorschriften. Außerdem müssen die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt werden. Bei einer Vermietung sind zum Beispiel regelmäßige monatliche Mietüberweisungen erforderlich, bei einem Arbeitsverhältnis laufende Lohn- und Sozialabgaben oder bei einem Darlehen Tilgung und Zinszahlung. Gerade was die Zahlungsabwicklung angeht, prüft das Finanzamt nämlich meist sehr genau, ob die Abläufe wie unter Fremden sind und alle betreffenden Regelungen eingehalten werden.
Wir nennen lohnende Vertragsvarianten innerhalb der Verwandtschaft und geben Tipps für deren Gestaltung und Abwicklung.
Arbeitsverträge mit Angehörigen
Familienangehörige anzustellen kann sich vor allem für Selbstständige und Freiberufler lohnen. Die Gehaltszahlungen bleiben in der Familie und mindern inklusive der Sozialversicherungsbeiträge die Betriebsausgaben. Welche finanziellen Vorteile hierbei winken und welche Kriterien zu beachten sind, haben wir in einem ausführlichen Ratgeber zu Arbeitsverträgen unter nahen Angehörigen zusammenfasst.