Fritz Himmel
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Auf einen Blick
  • Veträge innerhalb der Verwandtschaft bieten bei richtiger Ausgestaltung enorme Sparchancen und Steuervorteile für die ganze Familie.

  • Grundsätzlich dürfen Angehörigen-Veträge derart gestaltet sein, dass sie steuerlich möglichst günstig sind. Wir stellen lohnende Varianten vor.

  • Auch innerhalb der Familie empfiehlt sich bei Veträgen die Schriftform und sie sollten in ihrer Form dem entsprechen, was auch zwischen Fremden üblich ist.

  • Den kompletten Ratgeber gibt es auch als PDF-Download.
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Verträge zwischen nahen Angehörigen sind nicht nur praktisch, sondern bieten der ganzen Familie bei richtiger Ausgestaltung auch enormes Sparpotential. Vom Job für den Ehepartner über günstiges Vermieten innerhalb der Familie bis hin zum Darlehen an die Verwandtschaft: Meistens sind Angehörigen-Verträge auf die Erlangung von Steuervorteilen ausgerichtet. Denn grundsätzlich dürfen Verwandte ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst vorteilhaft ausgestalten.

 

Wie sollten Veträge zwischen nahen Angehörigen ausgestaltet sein?

In den meisten Fällen empfiehlt sich auch unter Angehörigen aus Beweisgründen bei der Vetragsgestaltung die Schriftform. Nicht zuletzt gerade dem Finanzamt gegenüber, da hier der Steuerpflichtige bei einem Streit die Feststellungslast trägt. Verträge einfach rückdatieren? Das sollte man vermeiden, da sie sonst ungültig sind und zudem ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung drohen könnte.

Als nahe Angehörige gelten aus steuerrechtlicher Sicht beispielsweise Ehegatten/Lebenspartner, Verwandte oder Verschwägerte gerader Linie, Geschwister aber auch Pflegekinder und -eltern.

 

Verträge unter Angehörigen und Fremdvergleich

Verträge zwischen nahen Angehörigen werden bei der Steuer nur anerkannt, wenn sie dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Das heisst, die vetraglichen Vereinbarungen müssen dem entsprechen, was auch zwischen fremden Dritten üblich ist. Dazu gehört auch die Beachtung gesetzlicher Formvorschriften. Außerdem müssen die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt werden. Bei einer Vermietung sind zum Beispiel regelmäßige monatliche Mietüberweisungen erforderlich, bei einem Arbeitsverhältnis laufende Lohn- und Sozialabgaben oder bei einem Darlehen Tilgung und Zinszahlung. Gerade was die Zahlungsabwicklung angeht, prüft das Finanzamt nämlich meist sehr genau, ob die Abläufe wie unter Fremden sind und alle betreffenden Regelungen eingehalten werden.

Wir nennen lohnende Vertragsvarianten innerhalb der Verwandtschaft und geben Tipps für deren Gestaltung und Abwicklung.

Kostenfreies Girokonto plus hohe Tagesgeldzinsen, Ehrenwort!

Für alle, die mit ihren Konten neue Wege gehen wollen: Girokonto ohne Kontoführungsgebühren und ohne Mindestgeldeingang sowie 3,55 Prozent Tagesgeldzinsen aus Deutschland (bis 100.000 Euro für sechs Monate garantiert). Diese bundesweit gültigen Angebote gibt es von der Raiffeisenbank im Hochtaunus. Auch einzeln abschließbar. Und: einfacher und schneller Kontowechselservice inklusive.  Da geht was!
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Arbeitsverträge mit Angehörigen

Familienangehörige anzustellen kann sich vor allem für Selbstständige und Freiberufler lohnen. Die Gehaltszahlungen bleiben in der Familie und mindern inklusive der Sozialversicherungsbeiträge die Betriebsausgaben. Welche finanziellen Vorteile hierbei winken und welche Kriterien zu beachten sind, haben wir in einem ausführlichen Ratgeber zu Arbeitsverträgen unter nahen Angehörigen zusammenfasst.

 

Mietverträge mit Angehörigen

Vermietet der Vater günstig an seine Tochter oder den Sohn, profitieren beide – auf der einen Seite spart man Steuern und auf der anderen Seite Mietkosten. Mit einem offiziellen, schriftlichen Mustermietvertrag ist man auch innerhalb der Verwandtschaft auf der sicheren Seite. Denn das Mietverhältnis muss auch eine Familie wie vereinbart durchführen. Welche Regelungen genau hierbei einzuhalten sind, wie der Mietpreis zu ermitteln ist und welche Besonderheiten es gibt, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Mietverträge unter nahen Angehörigen.

 

Darlehensverträge mit Angehörigen

Hier ergeben sich Steuervorteile, wenn das kreditgebende Familienmitglied die Zinseinnahmen nicht oder nur gering versteuern muss. Aber auch bei Darlehensverträge mit Angehörigen müssen Ausgestaltung und Durchführung der vertraglichen Vereinbarungen dem entsprechen, was zwischen Fremden üblich ist. Falls nicht, kann der Darlehensnehmer entstandene Darlehenskosten in der Steuererklärung nicht als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben geltend machen. Welche Aspekte bei Darlehensverträgen innerhalb der Verwandtschaft zu berücksichtigen sind und weitere wichtige Tipps dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema Darlehensverträge unter nahen Angehörigen.

Für alle Bereiche gilt: „Verträge dürfen auf keinen Fall rückdatiert werden, da sonst der Vertrag nichtig ist und ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung droht“, warnt Anwalt Knörr. Weitere Steuersparmöglichkeiten finden Sie in unseren Ratgebern rund um die Steuererklärung.

Biallo-Tipp: Falls es mal zu Streitigkeiten kommt

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, einen Streit zu schlichten - auch ohne Anwalt, auch ohne Gang vor Gericht. Außergerichtliche Schlichtungsverfahren sind oft sehr erfolgreich, eben weil sie auf eine einvernehmliche Lösung angelegt sind. Wie eine Mediation, eine Schlichtung über das Schiedsamt oder der Gang zu einer Schlichtungsstelle bei der Konfliktlösung helfen kann und wie die unterschiedlichen Verfahren funktionieren, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema  Mediation & Co.: Mit außergerichtlichen Schlichtungsmethoden Streit beilegen.


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Über den Autor Fritz Himmel
nach dem Sprachstudium (Indologie/Anglistik) in München ging ich zuerst in die Filmbranche zu Warner Columbia und arbeitete anschließend viele Jahre als Werbeleiter in einem Fachbuchverlag in München. Seit Gründung 1997 bin ich Mitglied bei Biallo & Team. Für das Finanzportal biallo.de bearbeite ich schwerpunktmäßig die Bereiche Telekommunikation, Altersvorsorge und Versicherungen sowie Erbrecht. Im Rahmen der Zusammenarbeit erschien das Biallo-Buch „ Das neue Pflichtteilsrecht“. Darüber hinaus in dieser Zeit regelmäßige Veröffentlichungen zu Wirtschafts- und Verbraucherthemen in rund 20 Tageszeitungen, u.a. Welt am Sonntag, Münchner Merkur, Kölner Stadtanzeiger, Frankfurter Neue Presse, Westdeutsche Zeitung, Südkurier, Schwäbische Zeitung etc.
Co-Autoren:
  Stefanie Engelmann
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