Das erwartet Sie in diesem Artikel
Vor allem in Großstädten wie München, Hamburg oder Stuttgart werden Höchstpreise für den Kauf von Häusern und Wohnungen verlangt. 10.000 Euro und mehr pro Quadratmeter sind in München keine Seltenheit mehr. 100 Quadratmeter können also durchaus mit einer Million Euro zu Buche schlagen. Zum Kaufpreis kommen bis zu zwölf Prozent an Kaufnebenkosten hinzu, etwa für die Grundsteuer, das Grundbuchamt, den Notar und die Maklergebühr. Diese müssen Sie in den meisten Fällen von Ihren Ersparnissen bezahlen, ganz gleich ob Sie sich für ein Volltilgerdarlehen oder ein Annuitätendarlehen entscheiden.
Biallo-Tipp
Kosten sparen bei Kaufvertrag
Eine Sparmöglichkeit beim Immobilienkauf ergibt sich bei der Vertragsgestaltung. "Die Notargebühren werden nicht erst mit der Unterschrift unter die Urkunde fällig, sondern schon bei der Erstellung des Vertragsentwurfs", erklärt Udo Schindler, Chef der KSW Vermögensverwaltung aus Nürnberg.
Dies könnten Immobilienkäufer nutzen, indem sie "den Vertrag nicht von ihrem Steuerberater oder einem Anwalt entwerfen lassen, sondern gleich vom Notar". Dieser werde die erforderliche Beratung nicht extra abrechnen.
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Notarkosten beim Geldübertrag sparen
Auch bei der Übermittlung der Kaufpreissumme kann man sparen. Häufig schlagen Bauträger oder Verkäufer vor, den Immobilienkauf über ein sogenanntes Notaranderkonto abzuwickeln. Dabei wird der Kaufpreis auf ein Konto des Notars eingezahlt, der das Geld treuhänderisch verwaltet und nach der Eintragung ins Grundbuch an den neuen Eigentümer überweist. "Für diese Dienstleistung verlangen die Notare eine Hebegebühr, die sich am Kaufpreis orientiert und schnell ein paar Hundert Euro betragen kann", sagt Schindler.
- Lesen Sie auch: So zahlen Bauherren nicht drauf
Preiswerter sei es, so der Finanzexperte, die Zahlungsvoraussetzungen im Kaufvertrag verbindlich zu regeln. Dann gäbe es keinen Grund für einen solch teuren Umweg. Der Notar prüft ohne zusätzliche Kosten, ob die Voraussetzungen eingehalten werden.
Grundschuld vom Notar beurkunden lassen?
Normalerweise wird beim Notar auch die Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank beurkundet. Die Bank sichert sich damit das Pfandrecht, falls der Käufer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
"Dieses Geschäft ist jedoch nicht beurkundungspflichtig", betont Schindler. Manche Banken würden sich mit einer Beglaubigung des Grundschuldentwurfs zufriedengeben. Dies würde im Unterschied zur Beurkundung, die mehrere Hundert Euro kosten kann, maximal 130 Euro ausmachen. Sparpotenzial ergibt sich in diesem Fall vor allem bei teuren Immobilien, bei denen die Grundschuld weit unterhalb des Verkehrswertes liegt. Wie Sie den Wert Ihrer Immobilie realistisch ermitteln, erläutern wir Ihnen in einem weiteren Artikel von uns.
- Biallo-Tipp: Kalkulieren Sie alle Kosten in Ihr nötiges Kreditvolumen ein und verschaffen Sie sich mit einem Baufinanzierung-Vergleich einen Überblick über Kosten, Laufzeit, Tilgung und Bauzinsen.
Notar muss über Sparmöglichkeiten informieren
Die sogenannte Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an der Immobilie, bis er als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist. Werden Immobilien zwischen Freunden, Bekannten oder innerhalb der Familie ge- beziehungsweise verkauft, etwa beim Übertrag des Eigenheims auf die Kinder, kann auf die Auflassungsvormerkung verzichtet werden. Schindlers Rat: "Fragen Sie den Notar beim Erstgespräch, welche kostensparenden Möglichkeiten er empfiehlt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Notar verpflichtet, alle kostengünstigeren Alternativen aufzuzählen."
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Rücklagen bilden und zweiten Kredit vermeiden
Denken Sie als Käufer vorausschauend, wodurch Sie langfristig teure Zinsen für einen Kredit sparen. Legen Sie von Anfang an Geld für die Betriebskosten und Instandhaltung der Immobilie zurück. Je nach Haus und den anfallenden Arbeiten belaufen sich die Kosten pro Jahr schnell auf einen vierstelligen Betrag. Als groben Richtwert sollten 10 % des Objektwertes vorhanden sein. Diese Summe kann der neue Hausbesitzer sukzessive ansparen.
Legal und ohne Verhandlungen den Kaufpreis senken
Mit dem Verkäufer wurde sich auf einen Kaufpreis geeignet. An diesem orientieren sich die Kaufnebenkosten. Umso höher der Kaufpreis ist, umso höher die Kaufnebenkosten. Daraus folgt: Lässt sich der Kaufpreis senken, sinken die Notarkosten. Aber wie lässt sich der Kaufpreis reduzieren? Fließen in den Preis auch eingebaute Möbel, Einrichtungsgegenstände oder ein Luxusbad ein, ist es rechtlich möglich, diese separat zu bezahlen. Immerhin gehören Ausstattungsmerkmale wie diese nicht ursächlich zur Liegenschaft. Ein Beispiel verdeutlicht das Einsparungspotenzial: Kostet die Einbauküche 15.000 Euro, lassen sich durch einen separaten Kauf an Notarkosten und Grunderwerbsteuer rund 1.000 Euro sparen.
Bei einem Neubau eines Wohnhauses ist es ratsam, das Grundstück extra zu kaufen und mit dem Grundstücksverkäufer nicht den Vertrag über den Hausbau abzuschließen, sondern besser das Gebäude von einer anderen Firma bauen zu lassen. Auf diese Weise wird an Grunderwerbsteuer gespart, da diese dann nur für das Grundstück entrichtet werden muss.
Bevor Sie sich für eine Finanzierung Ihrer Immobilie entscheiden, sollten Sie unsere Tipps zur Baufinanzierung lesen. In einem weiteren interessanten Artikel haben wir das Thema Grundsteuer genauer behandelt.