Was ist eine Grundschuld?
Um ein Grundstück oder eine Immobilie zu kaufen, benötigen die meisten Käufer einen Kredit von der Bank. Hier ist ein Baufinanzierungsvergleich unumgänglich, denn häufig geht es bei der Baufinanzierung um große Summen – in der Regel im sechsstelligen Bereich. Solche Beträge zahlen Banken nicht ohne Sicherheiten aus. Als Faustpfand gegen Zahlungsunfähigkeit des Käufers besteht das Kreditinstitut auf Eintrag einer sogenannten Grundschuld ins Grundbuch.
Grundpfandrecht: Kredit mit Grundschuld absichern
Diese Grundpfandrechte entsprechen in ihrer Höhe in der Regel dem ausgereichten Kreditbetrag und sichern der Bank das Recht zu, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers – ohne Rücksicht auf Rechte Dritter – die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Im Klartext: Können Sie als neuer Eigentümer den Immobilienkredit nicht mehr bedienen, verkauft die Bank Ihr Haus und vereinnahmt den Erlös zur Deckung der offenen Schulden.
Da der Kreditnehmer im Rahmen der Grundschuldbestellung üblicherweise auch einwilligt, sich sofort der Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, kann die finanzierende Bank sich das zeitaufwendige Prozedere sparen, beim Gericht einen Vollstreckungstitel zu beantragen, ohne den sie keine Zwangsversteigerung betreiben dürfte. Die rechtliche Grundlage für die Grundschuld bildet Paragraf 1191 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
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Was bedeutet die Rangfolge der Grundschuld im Grundbuch?
Für die finanzierenden Banken ist es von großer Bedeutung, an welcher Rangstelle die Grundschuld eingetragen wird, mit der sie ihren Kredit absichern. Der Grund: Kommt es zur Zwangsversteigerung, wird aus dem Verkaufserlös zuerst die Bank bedient, die im ersten Rang eingetragen ist. Reicht dieser beispielsweise nicht aus, um auch die Ansprüche weiterer im Grundbuch eingetragener Kreditgeber zu bedienen, gehen diese leer aus.
Erstrangige Darlehen
So fordern fast alle Banken zur Sicherung ihrer Darlehensforderung die Eintragung der Grundschuld im ersten Rang des Grundbuchs. Banken vergeben daher auch die besten Konditionen für Immobiliendarlehen, die über eine Grundschuld im ersten Rang abgesichert werden. Solche Darlehen werden folglich als erstrangige Darlehen bezeichnet.
Nachrangige Darlehen
Von Nachrangdarlehen ist wiederum die Rede, wenn die Grundschuld nicht im ersten Rang eingetragen wird. In der Regel begnügen sich beispielsweise Bausparkassen oder auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einer nachrangigen Grundschuld und vergeben Nachrangdarlehen. Banken verlangen hierfür üblicherweise einen Zinsaufschlag, mit dem sie sich das erhöhte Risiko absichern lassen.
Werden also mehrere Grundschuldrechte ins Grundbuch eingetragen, richtet sich ihr Rang nach der Reihenfolge der Eintragung im Grundbuch. Der Rang einer Grundschuld kann aber durch einen Neueintrag im Grundbuch geändert werden. Dies bedarf der notariellen Beglaubigung.
Buchgrundschuld und Briefgrundschuld
Um eine Buchgrundschuld handelt es sich, wenn diese lediglich im Grundbuch eingetragen wird. Bei einer Briefgrundschuld wird außerdem ein Grundschuldbrief erstellt. Dieser muss unbedingt sorgfältig verwahrt werden, da er als Nachweis für die Forderung dient. Zudem kann eine Briefgrundschuld nur bei Vorlage des Grundschuldbriefs gelöscht werden. Diese wenig verbreitete Form der Grundschuld hat aber auch einen Vorteil: Soll die Grundschuld auf eine andere Bank übertragen werden, reicht es, den Grundschuldbrief und die Abtretungserklärung an die neue Bank auszuhändigen, ein Eintrag im Grundbuch ist nicht erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld?
Möglich ist die Absicherung unter anderem über eine Hypothek oder Grundschuld. Letztere hat die Hypothek als Absicherungsform jedoch mittlerweile nahezu verdrängt, doch die Bezeichnung Hypothekendarlehen wird immer noch verwendet. Der Unterschied zwischen den beiden Grundpfandrechten: Anders als eine Hypothek, die sich ausschließlich auf ein konkretes Immobiliendarlehen bezieht, kann die Grundschuld mehrfach für die Absicherung von Krediten genutzt werden. Der Grund: Sie bleibt auch dann im Grundbuch bestehen, wenn das Darlehen längst vom Kreditnehmer zurückgezahlt wurde und dieser keine Löschung des Eintrags beantragt. Eine Hypothek hingegen erlischt nach Zahlung der letzten Darlehensrate automatisch. Zudem sinkt sie über die Jahre im Zuge der Tilgung des Darlehens, während eine Grundschuld in unveränderter Höhe bestehen bleibt.
Grundschuldzinsen: Warum sind sie so hoch?
Der Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch beinhaltet auch die Nennung von Grundschuldzinsen. Diese sind mit zwölf bis 20 Prozent sehr hoch. Kommt es nicht zu einer Zwangsversteigerung, sind diese Angaben für den Kreditnehmer nicht von Bedeutung. Kommt es hingegen zur Zwangsversteigerung, sollen die bewusst hoch angesetzten Grundschuldzinsen sicherstellen, dass der Kreditgeber alle von ihm gestellten Forderungen – beispielsweise die Kosten der Versteigerung sowie eventuell anfallende Verzugszinsen – zurückerhält. Auch steigende Zinsen für die Anschlussfinanzierung sollen damit abgesichert werden.