Immobilien

So ersteigere ich eine Immobilie: Die besten Tricks und Tipps

Thomas Öchsner
Autor
Veröffentlicht am: 02.08.2024

Auf einen Blick

  • In Deutschland werden in diesem Jahr wieder mehr Wohnimmobilien versteigert.  
  • Wer auf der Suche nach den eigenen vier Wänden oder einer Kapitalanlage ist, hat daher bessere Chancen über eine Versteigerung preisgünstig an eine Immobilie zu kommen.  
  • Interessenten sollten sich aber gut auf die Versteigerungstermine vorbereiten, um keine bösen Überraschungen zu erleben, wenn im Amtsgericht der Hammer fällt. 
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Wann wird ein Haus zwangsversteigert?  
  2. Welche Chancen habe ich bei Zwangsversteigerungen von Immobilien?  
  3. Welche besonderen Risiken sind zu beachten?  
  4. Wie finde ich Immobilien, die versteigert werden?
  5. Was sind die Voraussetzungen, um bei einer Zwangsversteigerung mitzubieten?
  6. Wie bereite ich mich auf eine Versteigerung optimal vor?
  7. Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?

Für die einen bricht eine Welt zusammen, für die anderen ergibt sich die Chance, selbst die ersehnte eigene Immobilie vielleicht günstiger als sonst zu erwerben. Bei einer Zwangsversteigerung können Sie jenseits der üblichen Wege ein Haus oder eine Eigentumswohnung ersteigern. Wie Sie dabei geschickt vorgehen und was Sie beachten müssen – ein Leitfaden.  

 

Wann wird ein Haus zwangsversteigert?  

Leider kommt es manchmal anders, als man denkt. Wer dauerhaft arbeitslos, schwer krank wird und nicht mehr gut verdient oder etwa bei der Anschlussfinanzierung nicht mit höheren Zinsen kalkuliert hat, hat womöglich nicht mehr genug Geld für Zins und Tilgung seines Immobilienkredits. Schlimmstenfalls ist dann die noch nicht vollständig abbezahlte Immobilie für die Eigentümerin oder den Eigentümer nicht mehr finanziell tragbar. Sie muss verkauft werden, bestenfalls lassen sich mit dem Verkaufserlös die Schulden tilgen oder sogar ein Gewinn erwirtschaften.  

Nicht selten kommt es aber schlimmer: Fürchten die Gläubiger finanzielle Verluste – meist die Bank, über die die Baufinanzierung abgeschlossen wurde, manchmal aber auch Privatpersonen wie die Eltern oder Großeltern –, etwa weil der Eigentümer bereits überschuldet ist und Privatinsolvenz angemeldet hat, können sie gegen dessen Willen beim zuständigen Amtsgericht eine Zwangsversteigerung beantragen.  

Das Wort drückt dabei aus, worum es geht, den „Zwang zur Versteigerung“ aufgrund einer finanziellen Notlage. Häufig geraten Immobilien aber auch unter den Hammer, weil es zu Streitigkeiten unter Immobilieneigentümern kommt. Das kann passieren, wenn sich Eheleute scheiden lassen und sich uneinig darüber sind, wer die Immobilie künftig nutzen darf. Oder eine Erbengemeinschaft kann sich nicht darauf einigen, was mit der geerbten Immobilie passieren soll. Auch dann kann einer der Erben oder Eheleute den Weg zum Gericht einschlagen, obwohl ein herkömmlicher Immobilienverkauf allen Beteiligten womöglich finanziell mehr bringen würde.  

Läuft die Zinsbindung für Ihren Immobilienkredit bald aus? Dann sollten Sie sich frühzeitig mit der Anschlussfinanzierung befassen. 

Warum kommen derzeit mehr Immobilien unter den Hammer

Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien hat im ersten Halbjahr 2024 deutlich zugenommen. In den ersten sechs Monaten des Jahres wurden Verfahren für 6909 Immobilien mit Verkehrswerten, also den ermittelten aktuellen Marktwerten, von insgesamt 2,17 Milliarden Euro aufgerufen. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 6379 Häuser, Wohnungen und Grundstücke mit einem Gesamtverkehrswert von knapp unter zwei Milliarden Euro. Die Zahl der zwangsversteigerten Objekte ist damit um gut acht Prozent gestiegen. Das berichtet der Fachverlag Argetra, der die Termine für Zwangsversteigerungen an allen knapp 500 Amtsgerichten in Deutschland regelmäßig analysiert. Auf welche Art von Objekten sich die Zwangsversteigerungen dabei verteilen, zeigt die Grafik.

Diese Objekte kommen in Deutschland unter den Hammer

Anteil der Immobilienarten an Zwangsversteigerungen im ersten Halbjahr 2024:

Anteil der Immobilienarten an Zwangsversteigerungen im ersten Halbjahr 2024

Den Anstieg der Zwangsversteigerungen begründen die Fachleute von Argetra so: „Viele coronabedingte Stundungsverfahren sowie die Tatsache, dass Eigentümer mit Zahlungsschwierigkeiten ihre Immobilien auf dem Markt offenbar veräußern, bevor Banken oder Sparkassen die Zwangsversteigerung beantragen mussten, verhinderten lange einen stärkeren Anstieg der Zwangsversteigerungen.“ Dies scheint sich nun zu ändern, mögliche Gründe dafür sind:  

  • Hypothekendarlehen, die Immobilienkäufer im Jahr 2014 mit 10-jähriger Zinsfestschreibung aufgenommen haben, stehen nun zur Verlängerung an. Die Konditionen dafür lagen vor 10 Jahren laut dem Biallo-Index bei durchschnittlich 2,1 Prozent. Nun kosten solche Darlehen im Durchschnitt 3,63 Prozent (Stand: 1.8.24). Die Anschlussfinanzierung wird also um mehr als 70 Prozent teurer. Wer damit nicht gerechnet hat und die Finanzierung selbst zu niedrigeren Tilgungsraten nicht mehr stemmen kann, muss die Immobilien notfalls verkaufen oder gar eine Zwangsversteigerung in Kauf nehmen. Dabei kann zusätzlich eine Rolle spielen, dass die Kaufpreise für Immobilien fast zwei Jahre lang gesunken sind, um sich nun wieder zu stabilisieren. Wer nach ein paar Jahren merkt, ich schaffe das nicht mehr mit Zins und Tilgung, konnte früher seine Immobilie meist deutlich über dem gezahlten Kaufpreis verkaufen und womöglich ohne Zwangsversteigerung aus der finanziellen Klemme kommen. Das war zuletzt möglicherweise für die eine oder andere Immobilienbesitzer nicht mehr so leicht.  

Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber; „Immobilie jetzt kaufen oder noch warten?

  • Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist schlecht. Im zweiten Quartal 2024 ging das Bruttoinlandsprodukt überraschend leicht zurück. Unternehmen, etwa in der Automobilzuliefererbranche, bauen in großem Stil Personal ab. So hat es laut der Auskunftsdatei Creditreform im ersten Halbjahr dieses Jahres so viele Insolvenzen gegeben wie seit fast zehn Jahren nicht mehr, bei einem Anstieg um fast 30 Prozent auf rund 11.000. Auch die Zahl der Verbraucher-Insolvenzen erhöhte sich im ersten Halbjahr deutlich um 6,7 Prozent auf 35.400 Fälle. Gehen mehr Verbraucher pleite, erhöht dies gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit von Zwangsversteigerungen.  
  • Auch die Fachleute von Argetra rechnen mit mehr Zwangsversteigerungen in Deutschland: „Eine schwache Konjunktur, anhaltend hohe Finanzierungszinsen, geopolitische Risiken und politische Unsicherheiten im Vorfeld der im November stattfindenden US-Präsidentschaftswahlen lassen auch für den Rest des Jahres einen Anstieg der Insolvenzen und Zwangsversteigerungen erwarten.“ Hinzu komme, „dass sich die aufgestauten Probleme der Vergangenheit erst mit Zeitverzug zeigen.

Biallo-Tipp: Sollten Sie selbst mit Ihrer Immobilie in die finanzielle Bredouille geraten, oder ist dies mittelfristig abzusehen, sollten Sie möglichst frühzeitig mit der finanzierenden Bank reden, mögliche Lösungen ausloten und nicht einfach die Zahlung der Kreditraten einstellen. Die Banken haben in der Regel ein Interesse daran, Zwangsversteigerungen zu vermeiden, so ein Verfahren kostet sie auch Geld und ist aufwendig.  

 

Welche Chancen habe ich bei Zwangsversteigerungen von Immobilien?  

Viele Mieterinnen und Mieter träumen davon, endlich in der eigenen Immobilie leben zu können. Die große Nachfrage trifft allerdings gerade in den gefragten Groß- und Universitätsstädten auf ein eher knappes Angebot. Weil auf dem normalen Markt trotz des Preisrutsches in den vergangenen zwei Jahren die Preise oft immer noch hoch und für viele unerschwinglich sind, kann es deshalb interessant sein, einen Blick auf Objekte aus Zwangsversteigerungen zu werfen. Ein Grund: Was unter den Hammer kommt, erscheint zumindest nicht so teuer. Laut der Argetra-Statistik lag der Verkehrswert der aufgerufenen Objekte im Bundesdurchschnitt bei etwa 314.000 Euro – allerdings bei beträchtlichen regionalen Unterschieden: In Hamburg wurden die höchsten Verkehrswerte mit durchschnittlich über 1.064.000 Euro je Immobilie aufgerufen, gefolgt von Berlin mit 1.005.000 Euro. Sachsen-Anhalt bildet das Schlusslicht mit Durchschnittswerten von gerade einmal 98.000 Euro. Deutlich höhere Kaufpreise von durchschnittlich weit über 400.000 Euro werden über die einschlägigen Kreditvermittlerportale finanziert. Nur, der weit geringere Durchschnittswert von rund 314.000 bei den Versteigerungsobjekten sagt noch nichts darüber aus, ob die Ersteigerer mit solchen Preisen das erhoffte „Schnäppchen“ machen.  

Die Chancen, eine Immobilie günstig zu bekommen, dürften sich zuletzt aber verbessert haben: Werner Siepe, Finanzmathematiker und Fachbuchautor („Erfolgreiches Ersteigern von Haus oder Wohnung, Leitfaden für Bieterinteressenten“), hat bei etlichen Zwangsversteigerungen mitgeboten und so die eine oder andere Immobilie erworben. Er sagt: „Mit dem Immobilienboom in Deutschland waren die Zeiten, als man wirklich günstig Wohnungen oder Häuser deutlich unter dem Marktwert ersteigern konnte, vorbei.“ Häufig zahlten die Bieter bei Zwangsversteigerungen Preise über dem Verkehrswert, also dem aktuellen Marktwert. Das lag vor allem daran, dass es mehr Nachfrage als Angebote gab. Das hat sich nicht geändert, doch da Notverkäufe zugenommen und die Immobilienpreise vorübergehend gesunken sind, kann es sich wieder eher lohnen, mitzusteigern. Was noch dafür spricht:  

  • „Nur weil eine Immobilie mehr als den Verkehrswert kostet, heißt das nicht zwangsläufig, dass sie auch zu teuer ist“, sagt Siepe. Das hänge vom einzelnen Objekt ab. Laut dem Experten sollten Interessenten bedenken, dass die Gutachten, die Sachverständige für jedes zwangsversteigerte Objekt im Auftrag der Amtsgerichte vorlegen müssen, nicht selten veraltet sind: Mal ist der Verkehrswert zu niedrig angesetzt, weil der Termin für die Versteigerung erst ein Jahr später ist und die Preise inzwischen gestiegen sind. Oder der Gutachter oder die Gutachterin hat einen hohen Abschlag angesetzt, weil sie oder er das Gebäude nicht von innen sehen konnten und zu wenig Vergleichsmöglichkeiten hatten, um den passenden Verkehrswert zu ermitteln.  
  • Außerdem entfallen Makler- und Notarkosten, und gerade die Maklercourtage kann bei teureren Objekten schnell mehrere Zehntausend Euro kosten. Allerdings ist – neben der wie üblich fälligen Grunderwerbssteuer – eine sogenannte Zuschlagsgebühr fällig. Dabei handelt es sich um Gerichtskosten, die sich an der Höhe des Kaufpreises orientieren, jedoch geringer als die Kosten für einen Notar (durchschnittlich 1,5 Prozent der Kaufsumme) sind.  

Im Internet kursieren immer wieder Pauschalaussagen, dass man bei Zwangsversteigerungen Immobilien 30 Prozent günstiger als sonst bekommen könne. Das kann sicherlich in Einzelfällen passieren, dürfte aber inzwischen eher die Ausnahme sein. 

 

Welche besonderen Risiken sind zu beachten?  

Man bietet und ersteigert eine Immobilie so, wie sie im Gutachten und Grundbuch beschrieben wird. Hat der Noch-Eigentümer dem Gutachter jedoch eine Innenbesichtigung der Immobilie verwehrt, steigt natürlich das Risiko. Käufer können nicht im Nachhinein Baumängel, Schäden im Dach oder Schimmel in der Wohnung beanstanden, die sogenannte Gewährleistung entfällt.  

Ist die Immobilie vermietet, übernimmt der Erwerber oder die Erwerberin die im Mietvertrag festgelegten Rechte und Pflichten – mit dem Risiko, sich Mieter ins Haus zu holen, die vielleicht irgendwann nicht zahlen, ständig nörgeln oder sich beschweren oder nur gegen Zahlung einer hohen Prämie ausziehen. Manchmal wechselt die Immobilie auch unbesehen die Eigentümer, wenn der Gutachter nicht ins Haus oder die Wohnung gekommen ist. „Eigentümer versuchen oft alles, um die Zwangsversteigerung ihres Eigenheims zu verhindern. Insofern ist es nachvollziehbar, wenn sie niemanden reinlassen“, sagt Siepe.  

 

Wie finde ich Immobilien, die versteigert werden?

Die Landesjustizverwaltungen haben eine Internetplattform für Zwangsversteigerungen eingerichtet: www.zvg-portal.de. Dort können Interessenten nach Terminen suchen und dabei vorher ein Amtsgericht auswählen. Ob Reihenhaus, Doppelhaushälfte oder Einfamilienhaus – auch hier ist eine Vorauswahl möglich. Der Service ist kostenlos. Auch unter www.zwangsversteigerung.de finden Sie die Termine und Objektbeschreibungen. Informieren können Sie sich über öffentliche Aushänge beim Amtsgericht, Veröffentlichungen im jeweiligen Amtsblatt oder über den kostenpflichtigen Versteigerungskalender der Ratinger Argetra GmbH.  

 

Was sind die Voraussetzungen, um bei einer Zwangsversteigerung mitzubieten?

Sie müssen bei der vom Amtsgericht angegebenen Gerichtskasse eine Sicherheitsleistung von zehn Prozent des vom Gutachter festgestellten Verkehrswertes hinterlegen, in der Regel wird das Geld überwiesen. Sie müssen als Bieter oder Bieterin volljährig sein und sich vorher bei Gericht anmelden beziehungsweise sich mit Ihrem Personalausweis registrieren lassen. 

 

Wie bereite ich mich auf eine Versteigerung optimal vor?

Haben Sie ein für Sie interessantes Objekt gefunden, sollten Sie sich ausführlich über die Immobilie informieren. Dabei ist zu beachten:

Sie merken sich idealerweise das Aktenzeichen für die aufgerufene Immobilie. Mit diesem gehen Sie zum Rechtspfleger beim Amtsgericht, der im Idealfall die Versteigerungsakte bereithält. In diese können Sie beim Amtsgericht Einsicht nehmen.  

Die Fallakte sollte diese Bestandteile enthalten:  

  • Eigentümer des Versteigerungsobjektes
  • die genaue Objektbeschreibung (Exposé)  
  • die Objektart
  • die genaue Lage
  • Grundstücksfläche
  • Mängel wie langer Leerstand, Bauschäden
  • Verkehrswert und dessen Berechnung
  • Mögliche finanzielle Belastungen (Grundpfandrechte) und Rechte Dritter (beispielsweise ein Dauerwohnrecht oder Wegerecht)
  • Gegebenenfalls auch Mieterträge

Der Akte lässt sich auch entnehmen, ob der bisherige Eigentümer einen Gutachter ins Haus oder die Wohnung gelassen hat. Dieser vergleicht dann die Objektbeschreibung mit der Innen- und Außenausstattung der Immobilie. Das ist wichtig bei der Einschätzung des Verkehrswerts. Denn wenn der Gutachter oder die Gutachterin die Immobilie nicht besichtigen konnte, ist auf den Verkehrswert nicht immer Verlass. Ohnehin können die geschätzten Werte je nach Gutachter auch unterschiedlich ausfallen und von den tatsächlichen Marktwerten vergleichbarer Immobilien durchaus abweichen, auch weil zwischen Gutachtertermin und Versteigerung manchmal Jahre liegen.

  • Schauen Sie sich auch den Grundbuchauszug an, der der Fallakte beiliegen sollte. Daraus lässt sich ersehen, welche Rechte (Grundschulden oder Hypotheken) und Lasten (zum Beispiel Wohnrechte, Wegerechte oder Ähnliches) auf dem Grundstück liegen.
  • Sollten Sie um eine Immobilie mitbieten wollen, kann es Ihnen helfen, zur Probe ein, zweimal an Versteigerungen teilzunehmen. So erhalten Sie ein Gefühl dafür, wie das Verfahren abläuft und wie Sie mitbieten können.

Biallo-Tipp: Liegt der Gutachtertermin lange zurück, sollten Sie aufpassen. Denn ein jahrelanges Verfahren vor Gericht kann immer auch heißen, dass sich der Zustand der Immobilie womöglich deutlich verschlechtert hat.

Wann und wie ist eine Besichtigung der Immobilie möglich?

Experte Siepe rät, sich die Immobilie auf jeden Fall vorher anzuschauen. Ansprechpartner für Besichtigungen sind die Gläubiger, da diese ein Interesse daran haben, dass das Objekt bestmöglich versteigert wird. Wenn Sie sich mit bautechnischen Mängeln nicht auskennen, sollten Sie einen Architekten oder Bauingenieur oder befreundeten Fachmann oder eine Fachfrau mitnehmen und sich helfen lassen. Es kann sein, dass es vor der Versteigerung mehrere Besichtigungstermine gibt. Es kann aber auch sein, dass eine Besichtigung schwierig wird, etwa weil die Schuldner noch darin leben und den Zugang verweigern oder das Objekt von einem Mieter bewohnt wird, der das ebenfalls nicht will.  

Biallo-Tipp: Die Adresse des Objekts steht im Gutachten. Sie können ja mal gucken und klingeln und vielleicht werden Sie auch reingelassen. Klappt das nicht, haben Sie das Objekt zumindest von außen gesehen. Experte Siepe empfiehlt, notfalls bei den Nachbarn zu klingeln und sich nach dem Zustand der Immobilie zu erkundigen. Ist in dem Objekt, das versteigert wird, gerade niemand zu Hause, könnte man auch einen Zettel in den Briefkasten werfen, mit dem Hinweis: „Ich bin am Kauf der Immobilie interessiert und würde gerne Kontakt mit Ihnen aufnehmen.“ Auch Mieter könnten „ja durchaus daran interessiert sein, ihren künftigen Vermieter kennenzulernen“, sagt Siepe.

  • So oder so, erst wenn Sie sich ein Gesamtbild gemacht haben, können Sie den Wert der Immobilie richtig einschätzen. Vergleichen Sie dabei auch den ermittelten Verkehrswert des Objekts mit vergleichbaren Objekten in der Nähe, die möglicherweise gerade zum Verkauf stehen.  

Erhalte ich schon vor dem Versteigerungstermin eine Finanzierungszusage der Bank?

Sie sollten auf jeden Fall vorher mit Ihrer Bank reden und Sie über Ihr Vorhaben informieren. Dabei loten Sie am besten schon einmal aus, ob eine Finanzierung des in Aussicht stehenden Objekts möglich ist, und wenn ja zu welchen Konditionen und bis zu welcher Kreditsumme. Dadurch ist sichergestellt, dass Sie bei einer für Sie erfolgreichen Ersteigerung der Immobilie Ihr Gebot auch kurzfristig zahlen können, sofern Sie nicht ohnehin über die erforderlichen Eigenmittel in ausreichender Höhe verfügen. Doch Vorsicht: Da die endgültige Höhe erst feststeht, wenn der Zuschlag erteilt ist, dürfte es eher schwierig werden, vorab eine feste Finanzierungszusage einer Bank zu bekommen. Hinzu kommt: Die Bank dürfte bei der Berechnung der Zinskonditionen, die ja von der Höhe der Beleihung abhängen, nicht vom Verkehrswert laut Gutachten ausgehen, sondern von der tatsächlichen Höhe Ihres Gebots, mit dem Sie zum Zug gekommen sind.

 

Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?

Der Ablauf und das Bieterverfahren sind geregelt: Das Amtsgericht setzt einen Termin für die Versteigerung fest, dieser wird öffentlich bekanntgemacht. Kommt es dann tatsächlich zu der Versteigerung, gibt der Rechtspfleger oder die Rechtspflegerin des Amtsgerichts zunächst den wesentlichen Inhalt des Grundbuchs wieder, nennt die Gläubiger mit ihren Ansprüchen und den festgelegten Verkehrswert und weist auf Besonderheiten der Immobilie hin wie etwa, dass noch Mieter in der Immobilie wohnen. Danach nennt er das Mindestgebot, das sich am Verkehrswert orientiert und fordert die Teilnehmer zu Geboten auf. Man spricht dann von der Bieterstunde, die in der Regel mindestens 30 Minuten dauert. Die Bieter können dann in bestimmten Geldbetrags-Schritten – etwa 200, 1000 oder 2500 Euro – jeweils einen höheren Betrag bieten. Die genauen Sprünge legt der Rechtspfleger fest. Angaben dazu bieten vorab veröffentlichte Unterlagen. Der oder die Höchstbietende erhält den Zuschlag mit dem dritten Hammerschlag des Rechtspflegers, der anschließend verkündet, dass die Immobilie an den neuen Eigentümer übertragen worden ist. Voraussetzung: Der erzielte Verkaufserlös liegt über den einschlägigen Untergrenzen für die Versteigerung. Dabei gilt die 5/10- beziehungsweise 7/10-Regelung: Beim ersten Versteigerungstermin erhält das letzte Gebot keinen Zuschlag, wenn nicht die Summe mindestens 50 Prozent des geschätzten Verkehrswerts der Immobilie erreicht wurde. Außerdem kann der Verkäufer eine Versteigerung bis zu 70 Prozent des Verkehrswerts ablehnen. Überschreitet kein Bietinteressent die 70-Prozent-Grenze, gibt es dann einen zweiten Termin vor Gericht. Beim zweiten Termin muss aber die 50-Prozent-Grenze nicht mehr eingehalten werden. 

Biallo-Tipp: Fragen Sie beim Amtsgericht ein bis zwei Tage vor dem Versteigerungstermin nach, ob der Termin wirklich stattfindet. Manchmal finden Gläubiger und Schuldner noch fünf vor zwölf eine andere Lösung, um die Zwangsversteigerung zu verhindern.  

Welchen Fehler sollte ich beim Bieten besser vermeiden?

Experte Siepe rät: auf keinen Fall in einen Bieterrausch verfallen. Er empfiehlt, sich vorher ein Limit als absolute Obergrenze zu setzen und sich daran auch zu halten. Dabei kann es helfen, eine ungerade Zahl zu nehmen, zum Beispiel 353 000 Euro, weil andere bei geraden Zahlen wie 350 000 Euro aufhören. Hilfreich kann auch sein, nicht immer in gleichen Schritten zu bieten, sondern beispielsweise mal in 1000-Euro-Schritten, dann in 3000-Euro-Schritten, so ist es schwerer für Mitbieter Ihre Schmerzgrenze zu erkennen. Sie können auch einen unbeteiligten Freund oder eine Freundin mitnehmen, die Sie bei der Zwangsversteigerung notfalls davor bewahrt, unbedachte finanzielle Entscheidungen zu treffen.  

Wie geht es nach dem Zuschlag weiter?

  • Mit dem Zuschlag sind Sie sofort Eigentümer der Immobilie (und nicht erst bei Eintragung im Grundbuch!). Damit gehen auf Sie alle Rechte und Pflichten aus der Immobilie auf Sie über.  
  • Als neuer Eigentümer der Immobilie sind Sie verpflichtet, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen.  
  • Zahlen Sie möglichst zügig die Grunderwerbsteuer und die Zuschlagsgebühr ans Gericht, um das weitere Verfahren zu beschleunigen.  
  • Sechs Wochen nach der Versteigerung sollten Sie die Finanzierung der Immobilie unter Dach und Fach haben und den Kaufpreis an das Gericht zahlen. Je früher Sie das schaffen, desto besser: Denn vom Zeitpunkt des Zuschlags bis zur Zahlung Ihres Gebots fallen Zinsen von vier Prozent an.  
  • Wohnt der Vorbesitzer noch in der Immobilie, können Sie die Zwangsräumung betreiben. Bei vermieteten Immobilien geht dies nicht, hier gelten die üblichen Mieterrechte.

Biallo Baufinanzierung Empfehlung

Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Kreditbetrag: 300.000 €, Zinsbindung: 10 Jahre, Anbieter: Alle Anbieter. Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar.
Anbieter und Produkt
Zinssatz
Bewertung
Rate
Anbieter und Produkt
Zinssatz
2,85%
Bewertung
3,9/5
Rate
1.322,50 €
Anbieter und Produkt
Zinssatz
2,85%
Bewertung
3,8/5
Rate
1.322,50 €
Anbieter und Produkt
Zinssatz
2,88%
Bewertung
Rate
1.335,00 €
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 17.02.2025
Thomas Öchsner, Jahrgang 1961, ist seit 1991 Wirtschaftsjournalist. Bei der Münchner Abendzeitung hat er als stellvertretender Ressortleiter für das Ressort „Geld“ gearbeitet. 1999 wechselte er zur Süddeutschen Zeitung. Dort war er zunächst Redakteur für Finanzen in der Wirtschaftsredaktion in München, später neun Jahre Korrespondent für Sozial- und Arbeitsthemen in der Parlamentsredaktion in Berlin. Wieder zurück in der Münchner Zentrale leitete er das Finanzteam in der Wirtschaftsredaktion. Für die SZ hat er den wöchentlichen Newsletter „SZ Geld“ und das Magazin „GELD“ entwickelt. Seit Juni 2021 arbeitet Öchsner als selbständiger Autor für die SZ, biallo.de und andere Medien. Aktuelles Buch: Ihr Vermögensturbo ab 50, Geldanlage für eine bessere Rente.

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.