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Wohnraumförderung

Alle Förderprogramme der Bundesländer im Überblick

Eike Schulze
Veröffentlicht am: 20.03.2019

Über die Wohnraumförderungsprogramme unterstützen die Länderregierungen insbesondere Familien und Haushalte, für welche ansonsten ein Immobilienerwerb oder ein Hausbau finanziell nicht umsetzbar wäre. Sie verknüpfen mit der Förderung auch politische Ziele. An erster Stelle steht hier die Energiewende, die mit speziellen Darlehen oder Zuschüssen für die Erneuerung von Heizungen, Solaranlagen und Wärmedämmung angeschoben werden soll.

Der zweite Bereich dient besonders der Förderung von selbst genutztem Wohnraum für Familien. Der dritte Schwerpunkt ist der altersgerechte Umbau und der Neubau von altersgerechten Wohnungen und Häusern für Selbstnutzer. Ein Aspekt schwingt bei vielen Programmen auch mit: Die Förderung des ländlichen Raumes, zur Verbesserung und Sicherung der dortigen Lebensqualität.

Da Baugemeinschaften nicht speziell vom Bund unterstützt werden, übernehmen diese Aufgabe ebenfalls einige Bundesländer. Zudem kommt in weiteren Bundesländern noch eine spezielle Förderung für Wohneigentümergemeinschaften (WEG) hinzu.

Außerdem gibt es zahlreiche Förderprogramme für die energetische Sanierung, den Umbau, die Erweiterung oder die Modernisierung bestehenden Wohnraums.

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Voraussetzungen beachten

Aussichten auf diese Fördermittel haben in der Regel nur Bauherren oder Erwerber, die bestimmte Einkommensgrenzen – je nach Bundesland – nicht überschreiten. Des Weiteren müssen Mindeststandards bei der Energieeinsparung erfüllt oder / und behinderten- oder altersgerechter Wohnraum geschaffen werden. Teilweise sind die Länderprogramme nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Vermieter interessant.

  • Hinweis: Für Vermieter geben sowohl die KfW als auch die einzelnen Landesförderinstitute eigenständige Programme heraus.

Wer bauen oder eine Immobilie erwerben oder modernisieren möchte, kann beim jeweiligen Bundesland Fördermittel beantragen. Diese Hilfen stellen einen wichtigen Baustein der Finanzierung dar. Deswegen halten die Bundesländer zinsgünstige Darlehen für Selbstnutzer von Immobilien bereit. Zusätzlich sind monatliche Aufwendungshilfen oder direkte Baukostenzuschüsse, die nicht zurückbezahlt werden müssen, denkbar.

Der Bund und die Länder übernehmen außerdem Bürgschaften, und die Gemeinden stellen manchmal auch verbilligtes Bauland zur Verfügung. Geregelt ist dies im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Nicht nur Neubau-Eigenheime, sondern auch der Kauf sowie die Modernisierung und Instandsetzung bereits vorhandenen Wohnraums, werden gefördert – ebenso wie der Kauf eines Grundstücks nach Erbbaurecht.

Im WoFG sind lediglich Rahmenbedingungen wie Einkommensgrenzen und Förderkriterien für die Vergabe der Mittel festgelegt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde die Zuständigkeit für die Gesetzgebung zur sozialen Wohnraumförderung mit Wirkung vom 1. September 2006 jedoch vom Bund auf die Länder übertragen. Diese dürfen die Fördervoraussetzungen und -bedingungen seitdem vollständig selbst regeln.

Soweit das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes noch nicht durch landesrechtliche Regelungen ersetzt worden ist, bleibt es in dem jeweiligen Bundesland weiterhin gültig.

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Antrag vor Vertragsschluss

Eine weitere Bestimmung besagt, dass Fördermittel nur für Vorhaben gewährt werden dürfen, die noch nicht begonnen wurden. Wer vorhat, einen Antrag zu stellen, sollte dies also frühzeitig vor Abschluss des Kauf- oder Bauvertrags in die Tat umsetzen.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Selbst der Bauherr oder Eigenheimerwerber, der alle Fördervoraussetzungen erfüllt, kann noch nicht sicher davon ausgehen, dass er auch eine Förderung erhält.

Die Bundesländer im Überblick

Die Förderbanken der Bundesländer übernehmen die Aufgabe, die Mittel für die einzelnen Programme zur Verfügung zu stellen. Sie werden hierbei teilweise auch von der KfW unterstützt, beziehungsweise die Länderförderprogramme ergänzen die bestehenden KfW-Programme.

Alle Programme sind nicht statisch, sie werden auch verändert. Neben der Anpassung von Zinskonditionen können sich auch Inhalte ändern oder Programme werden nicht verlängert oder neue kommen hinzu.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg finanziert die L-Bank die Bauförderung. Das Bundesland bietet einige Förderprogramme für Selbstnutzer. Die Wohnraumförderung ist als "Z15-Darlehen" ausgewiesen und richtet sich an Familien, die eine Immobilie kaufen, bauen oder umbauen wollen. Es kann um verschiedene Zuschüsse und Darlehen ergänzt werden. Liegt das Einkommen über den Grenzen des Z15-Darlehens, fördert die L-Bank Haushalte gemeinsam mit der KfW-Förderbank über das Programm "Wohnen mit Kind" mit zinsgünstigen Darlehen. Auch für Selbstnutzer, die sich eine moderne Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien anschaffen, gibt es Fördermittel über das Programm "Wohnen mit Zukunft".

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Bayern

Die BayernLabo (Bayerische Landesbodenkreditanstalt) hat die Aufgabe Fördermittel für Eigentümer bereitzustellen: Die Bauförderung. Die BayernLabo ist Teil der Bayerischen Landesbank mit Sitz in München. Die Landesbank fördert durch das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz Familien mit mittlerem oder geringem Einkommen. Die Bayerische Eigenheimzulage und das Baukindergeld Plus ergänzen das Baukindergeld des Bundes. Die Eigenheimzulage kann auch ohne Baukindergeld beantragt werden. Wohneigentümergemeinschaften, die Sanierung, Modernisierung und energetische Maßnahmen vorantreiben wollen, werden durch das WEG-Modernisierungsprogramm unterstützt.

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Berlin

In der Stadt übernimmt die Investitionsbank Berlin (IBB) die Vergabe der Fördermittel. Als Selbstnutzer einer Immobilie ist es möglich, über das Programm "IBB Wohnraum modernisieren" Darlehen im Zusammenhang mit der Instandsetzung, Modernisierung und dem energetischen Umbau eines Wohngebäudes zu erhalten. Im Weiteren ist auch die Schließung einer Finanzierungslücke über das "IBB Förderergänzungsdarlehen" möglich. Für Selbstnutzer, die alte Förderdarlehen aufgenommen haben und sich nach einer Ergänzungsförderung umsehen, hält das Bundesland mit dem "IBB Förderoptimierungsdarlehen Eigenheim" zur Umschuldung weitere Unterstützung bereit.

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Brandenburg

In Brandenburg finanziert die landeseigene Investitionsbank die Bauförderung, die ILB Brandenburg. Das Bundesland bietet lediglich ein Darlehen in bestimmten, durch das Land festgelegte Gebietskulissen und damit keine flächendeckende Wohnraumförderung. In diesem Zusammenhang werden ausschließlich Personen gefördert, die bestimmte Einkommensobergrenzen nicht überschreiten. Auch für Schwerbehinderte wird etwas getan: Ab einem Behinderungsgrad von 80 Prozent kann die barrierefreie Umgestaltung der Wohnung gefördert werden. In besonderen Fällen stellt das Land eine Bürgschaft für ein Wohnungsbaudarlehen für Selbstnutzer zur Verfügung.

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Bremen

Zuständig für die Förderung ist die Bremer Aufbaubank (BAB). In bestimmten Stadtteilen von Bremen wird ein Eigenheimzuschuss als Zuschuss für die Kaufnebenkosten gewährt. Mit einem Modernisierungskredit im Programm "Rund ums Haus" fördert die Bank Maßnahmen, die Energiekosten sparen, den Einbruchschutz verbessern oder den Wohnkomfort erhöhen. Mit dem gleichen Leistungsumfang ist das Programm auch als Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften erhältlich.

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Hamburg

Die Programme werden von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) durchgeführt. Die "Hamburger Eigenheimförderung" unterstützt Erwerber oder Bauherren mit Darlehen für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum. Antragsteller können gefördert werden, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Die IFB Hamburg unterstützt ebenso Baugemeinschaften mit Darlehen, egal ob in Form einer Genossenschaft oder mit individueller Ausrichtung. Selbstnutzer können auch einen Kredit für energetische Maßnahmen oder für die Modernisierung von Küche oder Bad bekommen.

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Hessen

In Hessen finanziert die Wirtschafts- und Infrastruktur Bank Hessen (WI Bank Hessen) die Bauförderung. Ob Erwerb, Kauf oder Umbau bei Selbstnutzung: Die Bank vergibt zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse zur Bauförderung. Wohneigentümergemeinschaften, die ihr Eigentum sanieren oder umbauen wollen, werden mit speziellen Programmen im Zusammenhang mit KfW-Darlehen gefördert.

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Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern finanziert das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Es gibt zurzeit keine Wohnraumförderung für Privatpersonen, die selbst genutztes Wohneigentum bauen oder kaufen wollen. Auch fehlt ein Programm, das Personen unterstützt, die vorhandenes Wohneigentum aus- oder umbauen oder erweitern möchten. Es existieren aber Förderprogramme zur Modernisierung und Verbesserung der qualitativen Wohnraumversorgung für Selbstnutzer.

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Niedersachsen

In Niedersachsen ist die NBank für die Bauförderung zuständig. Im Rahmen der Wohnraumförderung stehen Darlehen für Familien (Eigentum für Haushalte mit Kindern) und Schwerbehinderte (Eigentum für Menschen mit Behinderung) zur Verfügung. Sie sind in den ersten 15 Jahren zinslos. Antragsteller müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Auch Selbstnutzer, die ihr Heim energetisch oder altersgerecht modernisieren möchten, können ein Darlehen erhalten. Es ist ebenfalls an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden und in den ersten 15 Jahren zinslos. Mit einer Landesbürgschaft unterstützt die Bank Selbstnutzer bei der Aufnahme von nachrangigen Darlehen oder Darlehensteilen beispielsweise bei einer Hausbank. Die NBank vergibt an Wohneigentümergemeinschaften auch Bürgschaften.

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Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen finanziert die NRW-Bank verschiedene Bau-, Kauf- und Modernisierungsvorhaben für Privatpersonen. Mit dem Programm "Eigentumsförderung Neubau oder Kauf" fördert die Bank Maßnahmen nach dem Wohnraumförderungsgesetz. Das Programm unterstützt in Abhängigkeit von Familiengröße und Region gestaffelt Selbstnutzer. Schwerbehinderte fördert die Landesregierung mit einem eigenen Programm. Weitere Programme außerhalb der Wohnraumförderung stehen Eigentümern zur Verfügung.

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Rheinland-Pfalz

Zuständig für die Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz.

Die Förderung in Rheinland-Pfalz zielt nur auf Personen ab, die die Einkommensgrenzen nach § 13 LWoFG um nicht mehr als 60 Prozent überschreiten. Neben den Einkommensgrenzen ist auch die Einhaltung der Wohnflächengröße entscheidend. Außerdem werden ebenfalls die Modernsierung und der Erwerb von Genossenschaftsanteilen gefördert.

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Saarland

Im Saarland finanziert die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) Immobilienvorhaben. Die Saarländische Wohnraumförderung unterstützt den Neubau von Selbstnutzern mit zinsgünstigen Darlehen. In Gebieten mit einem erhöhten Wohnungsbedarf fördert die Bank Neubaumaßnahmen von Eigennutzern mit einem Sonderprogramm.

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Sachsen

In Sachsen fördert die Sächsische Aufbaubank (SAB) Bauvorhaben nur gemeinsam mit der KfW, dabei sind für Selbstnutzer bestimmte Einkommensgrenzen und Wohnflächen einzuhalten. Die Förderung des ländlichen Raumes hat eine große Bedeutung. Weniger Augenmerk wird in diesem Zusammenhang auf die größeren Städte des Landes gelegt.

Darüber hinaus bietet die Bank auch eine Überbrückungsfinanzierung für das Baukindergeld an. Zusätzliche Darlehen stehen für Nutzer von SAB-Förderprogrammverträgen zur Verfügung.

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Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt finanziert die Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Bauförderung. Es werden Familien unterstützt, die Wohnraum zur Selbstnutzung bauen oder Bestandsimmobilien erwerben. Für das Programm gelten Einkommensgrenzen und bei Bestandsimmobilien muss eine Modernisierung erforderlich sein. Ein weiteres Programm richtet sich an Selbstnutzer, die ohne Einhaltung von Einkommensgrenzen eine Immobilie bauen oder erwerben wollen. Wer zudem seine vorhandene Immobilie energieeffizient sanieren oder altersgerecht umbauen möchte, kann ebenfalls über ein Förderprogramm unterstützt werden.

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Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein finanziert die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) die Wohnraum-, Modernisierungs- und Sanierungsförderung. Die soziale Wohnraumförderung hat auch das Ziel, den Erwerb oder Bau von selbst genutzten Immobilien möglich zu machen. Dabei gelten der Wohnort, die Einhaltung von Einkommensgrenzen und die Finanzierbarkeit als maßgebliche Kriterien. Weitere Programme unterstützen Bauherren und Erwerber bei der Umsetzung ihres Immobilienwunsches ohne Einkommensgrenzen.

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Thüringen

In Thüringen finanziert die Thüringer Aufbaubank (TAB) die Bauförderung. Im Rahmen der Wohnbauförderung zielt das Familienbaudarlehen auf jüngere Paare bis 40 Jahren ab, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Sowohl der Neubau wie der Bestandserwerb ist möglich. Ein weiteres Programm fördert bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität im Gebäude. Für leerstehende Wohngebäude kann auch ein Sanierungsbonus beantragt werden. Dieser soll helfen, den erheblichen Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwand abzufedern.

Lesen Sie auch: Förderprogramme in Thüringen

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Adressen und Kontaktmöglichkeiten

Mit Hilfe der folgenden Liste haben Sie die Möglichkeit selber mit den Landesförderinstituten in Kontakt zu treten. Als Zusatz sind noch die Kontaktdaten der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) angefügt, die im Einzelfall weitere Fördermaßnahmen bereithält:

Kontaktdaten der Landesförderbanken

Bundesland

Förderinstitut

Internetadresse

Telefon

Baden-Württemberg

Staatsbank für Baden-Württemberg

www.l-bank.de

0800/6645-471
(kostenlos)

Bayern

BayernLabo

www.bayernlabo.de

089/2171-08

Berlin

Investitionsbank Berlin

www.ibb.de

030/2125-0

Brandenburg

Investitionsbank des Landes Brandenburg

www.ilb.de

0331/660-1322

Bremen

Bremer Aufbaubank (BAB)

www.bab-bremen.de

0421/9600-415

Hamburg

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFBHH)

www.ifbhh.de

040/24846-480

Hessen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

www.wibank.de

069/9132-03

Mecklenburg-Vorpommern

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

www.lfi-mv.de

0385/6363-0

Niedersachsen

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

www.nbank.de

0511/30031-333

Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK

www.nrwbank.de

0211/91741-4500

Rheinland-Pfalz

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

www.Isb.rlp.de

06131/6172-1640

Saarland

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

www.sikb.de

0681/3033-0

Sachsen

Sächsische Aufbaubank (SAB)

www.sab.sachsen.de

0351/4910-4920

Sachsen-Anhalt

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

www.ib-sachsen-anhalt.de

0800/5600757 (kostenlos)

Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB-SH)

www.ib-sh.de

0431/9905-0

Thüringen

Thüringer Aufbaubank

www.aufbaubank.de

0361/7447-445

Sonstige

BAFA

www.bafa.de

06196/908-0

Quelle: Angaben der Anbieter; Stand: 6. März 2019

Diplom-Geograph und Diplom-Betriebswirt. Nach einigen Jahren als Referent einer großen Versicherungsgesellschaft für den Bereich Akademiker folgte eine Tätigkeit als Redakteur für große Finanzdienstleister. Seit 20 Jahren als freier Journalist für Verbraucher unterwegs  – mit dem Ziel, präziseInformationen zur Geldanlage sowie zu Immobilien und Versicherungen zu liefern. Die Texte erscheinen regelmäßig in verschiedenen Printmedien. Viele Informationen beruhen dabei auf praktischen Erfahrungen. Ausführliche Texte von Eike sind beispielsweise in „Geldtipps“ oder „Fakten & Tipps“ der Akademischen Arbeitsgemeinschaft zu lesen.S eit 2008 schreibt Eike für biallo.de. Mehr als 20 Bücher in 20 Jahren stammen – meist als Co-Autor - aus seiner Feder. 

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