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Bundesländer-Serie zur Wohnraumförderung

Förderprogramme Sachsen-Anhalt: Staatliche Zuschüsse im Überblick

Eike Schulze
Autor
Aktualisiert am: 26.05.2021

Auf einen Blick

  • Das Bundesland Sachsen-Anhalt vergibt zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse zur Bauförderung.
  • Mit dem IB-Förderdarlehen werden insbesondere Familien unterstützt, die Wohnraum zur Selbstnutzung bauen oder Bestandsimmobilien erwerben, die modernisiert wurden oder noch werden. Für das Programm gelten Einkommensgrenzen.
  • Darlehen aus dem IB-Wohneigentumsprogramm sind ebenfalls für Privatpersonen gedacht, die eine Immobilie bauen oder erwerben wollen. Eine Vergabe ist jedoch nicht an Einkommensgrenzen gebunden.
  • Wer in Sachsen-Anhalt seine vorhandene Immobilie energieeffizient sanieren oder altersgerecht umbauen möchte, kann ein Darlehen aus dem Programm Sachsen-Anhalt MODERN beantragen.
  • Das Programm „Wohnraum herrichten“ soll nicht mehr marktgängige Wohnungen und Häuser wieder nutzbar machen.
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In Sachsen-Anhalt finanziert die Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Bauförderung. Interessenten können sich beim Förderberatungszentrum der Investitionsbank in Magdeburg beraten lassen und hier auch ihre Anträge einreichen.

Folgende Programme gibt es:

  • IB-Förderdarlehen
  • Sachsen-Anhalt MODERN
  • IB-Wohneigentumsprogramm
  • Wohnraum herrichten
  • Sachsen-Anhalt KLAR

Das IB-Förderdarlehen

Im Fokus des Programms steht der Bau und Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Darlehen werden vergeben für den Bau sowie für den Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung. Auch Käufer einer bestehenden modernisierten Immobilie im Erstbezug können ein Darlehen erhalten, ebenfalls Erwerber einer Bestandsimmobilie, welche diese anschließend modernisieren. Neben den reinen Baukosten können auch Baunebenkosten finanziert werden. Außerdem enthält das Programm eine Förderung für den Kauf von Bestandsimmobilien.

Wer kann das Darlehen beantragen?

Das Darlehen beantragen können Familien und Haushalte ab zwei Personen, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des Paragraf 9, Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz um nicht mehr als 80 Prozent überschreiten. Diese Leistungen entsprechend in etwa einem Einkommen in Höhe von:

Zahl der Personen die zum Haushalt gehören Einkommensgrenze
2-Personen-Haushalt (2 Erwachsene) 32.400,00 Euro
3-Personen-Haushalt (2 Erwachsene + 1 Kind) 40.680,00 Euro
4-Personen-Haushalt (2 Erwachsene + 2 Kinder) 48.960,00 Euro
5-Personen-Haushalt (2 Erwachsene + 3 Kinder) 57.240,00 Euro
6-Personen-Haushalt (2 Erwachsene + 4 Kinder) 65.520,00 Euro
2-Personen-Haushalt (1 Erwachsener + 1 Kind) 29.880,00 Euro
3-Personen-Haushalt (1 Erwachsener + 2 Kinder) 38.160,00 Euro
4-Personen-Haushalt (1 Erwachsener + 3 Kinder) 46.440,00 Euro
5-Personen-Haushalt (1 Erwachsener + 4 Kinder) 54.720,00 Euro
6-Personen-Haushalt (1 Erwachsener + 5 Kinder) 63.000,00 Euro
zzgl. für jeden weiteren Erwachsenen 7.380,00 Euro
zzgl. für jedes weitere Kind 900,00 Euro

Welche Voraussetzungen gelten?

Neben der Einhaltung der Einkommensgrenzen gelten weitere Voraussetzungen:

  • Die Wohnfläche sollte nicht mehr als 130 Quadratmeter betragen.
  • Der Antragsteller muss zehn Prozent der Gesamtkosten als Eigenleistung erbringen und davon fünf Prozent als verfügbare Eigenmittel nachweisen.
  • Die Belastung aus der Immobilie muss für die Familie dauerhaft tragbar sein.
  • Wird ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung gekauft, gilt: Gefördert werden nur konventionell errichtete Gebäude, die vor dem 01.02.2002 bezugsfertig hergestellt worden sind.
  • Möchten Antragsteller ein Objekt aus dem Bestand erwerben und muss dieses anschließend modernisiert werden. können sie nur dann ein Darlehen erhalten, wenn die Kosten der Instandsetzung und Modernisierung mindestens 250 Euro pro Quadratmeter betragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Darlehenshöhe beträgt maximal 100.000 Euro, hinzu kommt ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Außerdem erhalten Familien für einen Zeitraum von fünf Jahren für Zins- und Tilgungsleistungen einen Zuschuss von 800 Euro pro Jahr und Kind. Bei Kindern mit Behinderung beträgt dieser 1.600 Euro. Leben im Haushalt behinderte Erwachsene, zahlt das Land für fünf Jahre ebenfalls jeweils einen Zuschuss von 800 Euro. Für jedes Kind, das innerhalb der ersten fünf Jahre nach Bezug der Wohnung geboren wird, wird ein Darlehensanteil von 5.000 Euro als Sondertilgung in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umgewandelt.

Die Konditionen

Für das Darlehen gelten folgende Konditionen:

  • Mögliche Zinsfestschreibung: zehn Jahre bei 0,9 Prozent oder 20 Jahre bei 1,7 Prozent
  • Anfängliche Tilgung: bei zehn Jahren Laufzeit 2,92 Prozent – bei 20 Jahren Laufzeit 2,58 Prozent
  • Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Tilgung ausgeschlossen.
  • Einmalige Bearbeitungsgebühr: ein Prozent der Darlehenssumme
  • Bereitstellungsgebühren: 0,25 Prozent pro Monat, ab dem siebten Monat nach Darlehenszusage für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
  • Auszahlungskurs: 100 Prozent, allerdings werden die Verwaltungsgebühren von einem Prozent hiervon abgezogen, daher werden folgerichtig tatsächlich 99 Prozent ausbezahlt.
  • Das Darlehen ist grundpfandrechtlich zu sichern.

Programm "Sachsen-Anhalt MODERN"

Die Förderung Sachsen-Anhalt MODERN unterstützt Eigentümer dabei, ihren Wohnraum altersgerecht umzubauen oder energieeffizient zu sanieren. Das Fördermittel zielt also auf die Altbausanierung ab.

Förderfähige Vorhaben

Gefördert werden der barrierereduzierende oder -freie Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die mit den genannten Maßnahmen verbundene Instandsetzung und Modernisierung zur Gebrauchswertverbesserung - wie beispielsweise die Veränderung des Wohnungszuschnitts oder die Erneuerung der Elektro- und Wasserversorgung sowie der Fußböden. Auch die Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten, durch die Schaffung von Grünanlagen und Spielplätzen, ist förderwürdig.

Wer kann das Darlehen beantragen?

Dieses Programm steht für Selbstnutzer oder Vermieter zur Verfügung, die ihre Immobilie energetisch oder altersgerecht modernisieren möchten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Investitionsbank bietet für die genannten Maßnahmen zinsgünstige Darlehen. Pro Wohneinheit vergibt die Bank maximal 50.000 Euro, die Mindestdarlehenssumme ist auf 10.000 Euro für einen Programmteil festgelegt.

Die Konditionen

  • mögliche Zinsfestschreibung: zehn oder 20 Jahre
  • mögliche Laufzeit: zehn, 20 oder 30 Jahre
  • anfängliche Tilgung:
    • bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung: 11,02 Prozent
    • Modernisierungsmaßnahmen 10,51 Prozent
    • bei 20 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung: 5,09 Prozent
    • bei Modernisierungsmaßnahmen 4,68 Prozent
    • bei 20 Jahren Laufzeit und 20 Jahren Zinsbindung: 4,81 Prozent
    • bei Modernisierungsmaßnahmen 4,38 Prozent
    • bei 30 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung: 3,26 Prozent
    • bei Modernisierungsmaßnahmen 2,87 Prozent
  • Während der Zinsbindungsfrist kann eine vorzeitige Tilgung nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen, Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.
  • Auszahlungskurs: 100 Prozent
  • Das Darlehen ist grundpfandrechtlich zu sichern, bei einer Darlehenssumme bis 50.000 Euro kann von einer grundpfandrechtlichen Besicherung abgesehen werden.
  • Eine Bearbeitungsgebühr fällt nicht an.
  • Bereitstellungszinsen werden vier Monate und zwei Bankarbeitstage nach der Vertragsunterzeichnung fällig, diese belaufen sich auf 0,25 Prozent im Monat.

IB-Wohneigentumsprogramm

Im Rahmen dieses Programmes unterstützt die Investitionsbank Bauherren und Immobilienerwerber dabei, ihren Traum von der eigenen Immobilie zu verwirklichen.

Förderfähige Vorhaben

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellt ein zinsgünstiges nachrangiges Darlehen zur Finanzierung des Baus oder Erwerbs – auch in Verbindung mit Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Umbauvorhaben – von selbst genutztem Wohneigentum zur Verfügung. Dieses dient der Ergänzung zum Darlehen durch eine Hausbank, Bausparkasse oder Versicherung.

Wer kann das Darlehen beantragen?

Gefördert werden alle Privatpersonen, die durch Kauf oder Bau selbst genutztes Wohneigentum schaffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt. Einkommensgrenzen bestehen für dieses Programm nicht.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens zur Ergänzung der Finanzierung durch institutionelle Kreditgeber. Die Investitionsbank stellt das Darlehen in Höhe zwischen 20.000 und 100.000 Euro zur Verfügung. Wer eine Förderung erhalten möchte, muss im Rahmen der veranschlagten angemessenen Gesamtkosten einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent, davon fünf Prozent als Barmittel, leisten. 40 Prozent der Gesamtkosten müssen über das Hausbankdarlehen abgedeckt sein.

Konditionen

Für das Darlehen gilt eine Zinsbindungszeit von zehn Jahren, die maximale Laufzeit umfasst 30 Jahre. Bis zu einem Jahr Tilgungsfreiheit gewährt die Bank dem Darlehensnehmer, der anfängliche Tilgungssatz beträgt 2,55 Prozent.

Sachsen-Anhalt AUFZUGSPROGRAMM

Das Förderprogramm ist inzwischen ausgelaufen, da die Mittel verbraucht wurden. Eine Antragstellung ist daher nicht mehr möglich. Teile dieses Programms wurden in das Programm „Wohnraum herrichten“ übertragen.

Programm Wohnraum herrichten

Dieses Programm legt den Schwerpunkt auf die Gebrauchsverbesserung von Wohnungen und Häusern, damit diese wieder genutzt werden können. Das bedeutet, dass eigentlich nicht mehr marktgängige Wohnungen wieder einer neuen Nutzung zugeführt werden. In vielen Fällen sind die Wohnungen oder Häuser unbewohnt und müssen für eine Selbstnutzung entsprechend ausgestattet werden. Das Programm können sowohl Selbstnutzer wie auch Vermieter beantragen.

Folgende Punkte sind förderungswürdig:

  • Instandsetzung und Modernisierung zur Gebrauchswertverbesserung bzw. -wiederherstellung, wie Erneuerung von Elektro- und Wasserversorgung, Heizung, Fußböden sowie
  • Veränderung des Wohnungszuschnitts
  • Behebung baulicher Mängel, und Schadstoffsanierung, Lärmschutz und Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken und neue Fenster
  • barrierefreier Zugang zum Gebäude und zu den Wohnungen
  • Nachrüstung oder Austausch eines Aufzugs
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Eigentümer von Wohnimmobilien.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe beträgt maximal 10.000 Euro pro Wohneinheit, wird ein Aufzug erneuert oder neuverbaut, so steigt die Summe auf 20.000 Euro pro Wohneinheit. Der Eigentümer erhält für die Baumaßnahmen einen Zuschuss.

Programm "Sachsen-Anhalt KLAR"

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Kleinkläranlagen oder abflusslosen Sammelgruben.

Mit Hilfe des Programms können private Grundstückseigentümer solche Anlagen neu errichten oder an den heute geforderten technischen Standard anpassen, sofern das Grundstück überwiegend für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird und in absehbarer Zeit nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossen werden soll.

Die Darlehenshöhe beträgt zwischen 3.000 und 25.000 Euro. Der Kredit hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Er wird in einer Summe vergeben, Teilauszahlungen sind nicht möglich.

Diplom-Geograph und Diplom-Betriebswirt. Nach einigen Jahren als Referent einer großen Versicherungsgesellschaft für den Bereich Akademiker folgte eine Tätigkeit als Redakteur für große Finanzdienstleister. Seit 20 Jahren als freier Journalist für Verbraucher unterwegs  – mit dem Ziel, präziseInformationen zur Geldanlage sowie zu Immobilien und Versicherungen zu liefern. Die Texte erscheinen regelmäßig in verschiedenen Printmedien. Viele Informationen beruhen dabei auf praktischen Erfahrungen. Ausführliche Texte von Eike sind beispielsweise in „Geldtipps“ oder „Fakten & Tipps“ der Akademischen Arbeitsgemeinschaft zu lesen.S eit 2008 schreibt Eike für biallo.de. Mehr als 20 Bücher in 20 Jahren stammen – meist als Co-Autor - aus seiner Feder. 

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