Das Hessen-Darlehen Neubau: Bau einer selbstgenutzten Immobilie
Mit diesem Programm fördert das Land Hessen den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung.
Förderfähige Vorhaben
Das Programm für die Eigenheim-Förderung dient in erster Linie der Finanzierung von Neubauten. Unter Umständen gibt es ein Darlehen auch für den Ausbau und die Erweiterung bestehender und selbstgenutzter Ein- und Zwei-Familienhäusern um eine weitere Wohnung, wenn diese Angehörigen als Wohnraum dient. Die Wohnfläche muss mindestens 40 Quadratmeter betragen und für die Familiengröße angemessen sein.
Wer kann das Darlehen beantragen?
Gefördert werden Haushalte mit und ohne Kindern sowie gemeinschaftliche Wohnprojekte (bewohnertragende Wohngruppen).
Welche Voraussetzungen gelten?
Der Antragsteller muss 15 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital einbringen, davon zehn Prozent in Form von Geldmitteln oder als Wert des eigenen Grundstücks. Da dieses Programm dem Wohnraumförderungsgesetz des Landes unterliegt, müssen auch bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Diese liegt zurzeit für eine dreiköpfige Familie bei rund 73.570 Euro brutto pro Jahr. Der Antragsteller muss nachweisen, dass nach Abzug aller Verpflichtungen noch genügend verfügbares Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts verbleibt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des "Hessen-Darlehens Neubau" beträgt maximal bis zu 125.000 Euro. Bei Errichtung von Gebäuden im Passivhausstandard kann das Darlehen noch um weitere 20.000 Euro aufgestockt werden. Insgesamt darf der Betrag nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachen und sollte mindestens 50.000 Euro betragen.
Der Darlehensbetrag steht dabei in Abhängigkeit zu den Grundstückskosten. Je höher dieser Betrag, desto höher die Förderung. Weil das Land Hessen auch eine Bürgschaft vergibt, kann das Förderdarlehen im Grundbuch nachrangig abgesichert werden. Kombinationen mit anderen Fördermitteln sind möglich.
Die Konditionen
Für das Darlehen zahlt der Kreditnehmer einen Sollzinssatz – zum Betrachtungszeitpunkt 0,60 Prozent pro Jahr –, der für die ersten zwanzig Jahre nach der Darlehenszusage festgeschrieben ist. Anschließend kann der Darlehensnehmer das Darlehen zu den dann gültigen marktüblichen Konditionen verlängern. Darüber hinaus gilt:
- Anfangstilgung zurzeit 3 Prozent,
- Finanzierungszeitraum circa 32 Jahre,
- Sondertilgungen während der Zinsbindung sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich,
- ein tilgungsfreies Anlaufjahr ist möglich, in dem der Kunde nur die Zinsen zahlt,
- ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme fällt an,
Hessen-Darlehen Bestandserwerb: Kauf einer selbstgenutzten Immobilie
Für Käufer einer gebrauchten Immobilie zur Selbstnutzung vergibt das Land Hessen über die WI Bank, das zinsgünstige "Hessen-Darlehen Bestandserwerb". Eigentümer, die ihre selbstgenutzte Immobilie behindertengerecht umbauen wollen, können außerdem Zuschüsse erhalten.
Förderfähige Vorhaben
Mit dem Hessen-Darlehen fördert das Land den Kauf von Ein- und Zwei-Familienhäusern sowie Eigentumswohnungen inklusive eventueller Modernisierungskosten. Vergeben wird das Darlehen nur, wenn die Immobilie sich in einem guten baulichen Zustand befindet und zur dauerhaften Wohnraumversorgung des Erwerbers geeignet ist.
Eigentümer, die ihre vorhandene, selbst genutzte Immobilie behindertengerecht umbauen wollen, können außerdem Zuschüsse erhalten. 15 Prozent der Gesamtkosten muss der Antragsteller als Eigenkapital einbringen, davon zehn Prozent als Geldmittel.
Geförderte Personen und Voraussetzungen
Der geförderte Personenkreis entspricht den Personen, die auch mit dem Hessen-Darlehen Neubau gefördert werden. Der notarielle Kaufvertrag darf vor Bewilligung der Förderungsmittel noch nicht geschlossen worden sein, es sei denn, er enthält einen Rücktrittsvorbehalt zu Gunsten des Käufers für den Fall, dass sein Förderungsantrag abgelehnt wird. Ansonsten gelten im Wesentlichen dieselben Voraussetzungen wie beim Hessen-Baudarlehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe beträgt maximal 125.000 Euro, insgesamt darf der Betrag nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Zu den Gesamtkosten gehören der Kaufpreis zuzüglich Nebenkosten sowie notwendige Umbauten und Modernisierungs- und Instandsetzungskosten. Die Darlehenssumme sollte mindestens 30.000 Euro betragen. Das Förderdarlehen kann im Grundbuch nachrangig abgesichert werden. Für das Förderdarlehen kann eine Landesbürgschaft übernommen werden. Kombinationen mit anderen Fördermitteln sind möglich.
Die Konditionen
Die Konditionen für das "Hessen-Darlehens Bestandswerwerb" entsprechen im Großen und Ganzen den Konditionen des "Hessen-Darlehens Neubau".
Zuschuss für behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum (bis zu 12.500 Euro)
Wer seine selbstgenutzte Immobilie behindertengerecht umbauen möchte, kann vom Bundesland Hessen einen Kostenzuschuss erhalten. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum, der baulich so gestaltet ist, dass behinderte Menschen selbstständig und unabhängig darin leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. Für diese und andere Maßnahmen gewährt die Förderstelle einen Kostenzuschuss von bis zu 50 Prozent.
Lesetipp: Altersgerecht Umbauen: Mit staatlicher Hilfe rechtzeitig vorsorgen
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Es werden vorrangig bauliche Maßnahmen gefördert, die den Anforderungen der Norm DIN 18040 Teil 2 (mit und ohne „R“-Anforderungen) entsprechen.
Insbesondere zählen dazu:
- Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück
- Verbesserung der Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung
- Verbesserung der Bewegungsfreiheit
- Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern
- Beseitigung von Stufen und Schwellen
- Errichtung von Rampen
- Gestaltung der Treppen
- Einbau von geeigneten Aufzügen (z. B. Treppenschrägaufzug), Küchen, Toilettenräumen und Bädern
- Kontrastreiche Gestaltung von Bewegungsflächen innerhalb und außerhalb der Gebäude
- Umbau von Einrichtungen zwecks Beseitigung von Verletzungsgefahr für blinde und sehbehinderte Menschen (z. B. halbhoch angebrachte Sicherungskästen im Treppenhaus, niedrige Türen)
Die wichtigsten Bedingungen und Konditionen:
- Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit, der Zuschuss beträgt also maximal 12.500 Euro.
- Umbauten, die weniger als 1.000 Euro Kosten verursachen, werden nicht gefördert.
- Es gelten keine Einkommensgrenzen.
- Es fällt ein einmaliges Bearbeitungsgeld von einem Prozent des Zuschussbetrags an.
- Als "selbstgenutzt" gelten Wohnungen, wenn sie vom Eigentümer, einem Angehörigen in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie bewohnt werden.
Programme für Wohneigentümergemeinschaften: Energetische Modernisierung
Die WI-Bank ermöglicht Wohneigentümergemeinschaften (WEG) den vereinfachten Zugang zu den günstigen Förder-Darlehen der KfW-Bank – dies betrifft die Programme "Energieeffizient Sanieren – Kredit" und "Energieeffizient Sanieren – Kredit – Einzelmaßnahmen".
Voraussetzung für eine Förderung ist insbesondere, dass die aktuellen Anforderungen der genannten KfW-Programme erfüllt werden und die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist. An Eigenkapital muss die WEG mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten der Modernisierungs- beziehungsweise Umbaumaßnahmen aufbringen. Sofern ein einzelner Eigentümer Miteigentumsanteile von mindestens 25 Prozent der WEG besitzt, ist in der Regel eine Bonitätsprüfung dieses Eigentümers erforderlich. Dies gilt auch, wenn ein Miteigentümer mehr als zehn Wohneinheiten im Objekt besitzt.
Liegen die Voraussetzungen im Zeitpunkt der Antragstellung nach den jeweils gültigen Bürgschaftsbestimmungen vor, verbürgt das Land Hessen die ausgereichten Darlehen in voller Höhe. Auf eine dingliche Sicherung kann verzichtet werden.