In Berlin stellt die Investitionsbank Berlin (IBB) Förderprogramme zur Modernisierung oder Schaffung von Wohneigentum zur Verfügung. Ihre Angebote richten sich sowohl an Neukunden als auch an Bestandskunden.
IBB-Wohnraum Modernisieren
Mit diesem Darlehen unterstützt die IBB die allgemeine Modernisierung und Instandsetzung, aber auch den Umbau sowie Arbeiten zur Verbesserung des energetischen Zustands von bestehenden Immobilien.
Förderfähige Maßnahmen
Die Fördermittel stellt die Förderbank für verschiedenste Maßnahmen zur Verfügung. Zu diesen zählen:
- Verbesserung der Energieeffizienz, zum Beispiel Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
- Barrierereduzierung, etwa Instandsetzung und Modernisierung, Anbau, Aufstockung oder Ausbauten von Wohngebäuden, Reduzierung von Emmissionsbelastungen wie Lärm oder Radon, Hochwasserschutz
- Allgemeine Instandsetzung und Modernisierung, wie Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallationen, Wasserversorgung
- Erweiterung des Gebäudes durch Aufstockung, Anbau und Ausbau
- Sonstige Baumaßnahmen zum Beispiel Lärmschutz, Behebung von Kellerwasserschäden
Wer kann das Darlehen beantragen?
Anträge auf die Förderung können natürliche und juristische Personen stellen. Sowohl Eigennutzer als auch Vermieter sowie Wohneigentümergemeinschaften werden gefördert.
Die Förderung
Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen. Bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten sind förderfähig, pro Wohneinheit beträgt das Darlehen maximal 100.000 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei insgesamt 500.000 Euro. Sie kann jedoch in Einzelfällen auch überschritten werden, Antragsteller erhalten dann ein individuelles Konditionsangebot. Bei einem Darlehensbetrag von bis zu 50.000 Euro wird auf eine dingliche Sicherung verzichtet. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
Die Konditionen
Für das Darlehen sind verschiedene Zinsbindungen möglich. Vor Ende der Zinsbindungsfrist erhält der Darlehensnehmer ein neues Angebot. Die Auszahlungssumme beträgt 100 Prozent des zugesagten Betrages. Innerhalb von 18 Monaten nach der Abruffrist müssen Darlehensnehmer ihren Kredit abrufen. Für den noch nicht abgerufenen Betrag fällt ab dem vierten Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent pro Monat an. Eine vorzeitige, auch teilweise Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist ist bei berechtigtem Interesse gegen Zahlung eines banküblichen Vorfälligkeitsentgeltes möglich.
Kooperation mit der KfW-Bankengruppe
Wer eine Immobilie erwerben, bauen oder energieeffizient sanieren lassen möchte, kann über die IBB Förderdarlehen der KfW-Bank beantragen und erhalten. Dies betrifft die Programme:
- Wohngebäude – Kredit (261/262) und Wohngebäude – Zuschuss (461)
- KfW-Altersgerecht Umbauen (KfW-Nr. 159)
- KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW-Nr. 124)
Es gelten die Konditionen des jeweiligen Programms. Zum 1. Juli 2021 sind die neuen KfW-Programme 261/262 und 461 der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gestartet, welche im Zuge des Klimaschutzprogrammes 2030 eingeführt wurden und die Programme 151/152 und 153 ablösen.
- Tipp: Das Antragsverfahren für die KfW-Förderung kann vollständig über die IBB durchgeführt werden, die auch das Vorhaben prüft und den Vertrag abschließt. Dies kann auch für Personen von Vorteil sein, die ein Modernisierungs- oder Sanierungsvorhaben umsetzen möchten und aufgrund der niedrigen Darlehenssumme keine Publikumsbank finden, die ihnen den Zugang zur KfW-Förderung ermöglicht. Aber auch für größere Vorhaben ist die Antragstellung über die IBB praktisch, denn zusätzlich zum KfW-Darlehen kann die darlehensnehmende Person noch ein IBB-Förderergänzungsdarlehen beantragen, um eine noch vorhandene Finanzierungslücke zu schließen. So erhält man zwei Förderungen aus einer Hand.
IBB WEG-Finanzierung
Dieses Programm richtet sich an Wohneigentümergemeinschaften. Es verschafft ihnen Zugang zu Fördermitteln der KfW sowie der IBB.
Wer kann die Förderung beantragen?
Das Programm richtet sich an die Eigentümer einer Wohneigentümergemeinschaft, die ihr Eigentum modernisieren, bezüglich der Energieeffizienz verbessern oder Maßnahmen zur Barrierereduzierung durchführen lassen wollen.
Die Förderung
Über dieses Programm kann die WEG Zugang zu Förderprogrammen der KfW beziehungsweise der IBB bekommen. Die geförderten Vorhaben und Rahmenbedingungen entsprechen denen des IBB-Programms "Wohnraum Modernisieren" beziehungsweise der KfW-Förderprogramme"Energieeffizient Sanieren" sowie "Altersgerecht umbauen".
Die Konditionen
Gefördert werden bis zu 100 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs. Wenn die WEG eine KfW-Förderung erhält, kann sie auch Tilgungszuschüsse in Anspruch nehmen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von zwei Prozent erhoben, auf eine gesamtschuldnerische Haftung der WEG verzichtet die IBB, die Darlehensverträge werden mit den einzelnen Eigentümern der WEG abgeschlossen. Kreditnehmer können Darlehen innerhalb der Zinsbindungsfrist vorzeitig gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes zurückzahlen. Teilrückzahlungen sind jedoch ausgeschlossen. Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 Euro kann auf die Eintragung einer Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden.
Wie beantragen Wohneigentümergemeinschaften die Förderung?
Für die Beantragung des Programms ist ein entsprechender Beschluss der WEG notwendig. Die Koordination übernimmt danach der beauftragte WEG-Verwalter. Bei Bedarf ist die Teilnahme der IBB an der WEG-Versammlung und eine Vor-Ort-Beratung möglich.