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Bundesländer-Serie zur Wohnraumförderung

Investitionsbank Berlin (IBB): Förderprogramme in Berlin im Überblick

Anette Stein
Autorin
Aktualisiert am: 05.07.2021

Auf einen Blick

  • Wer bestimmte Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen umsetzt, kann in Berlin ein Darlehen aus dem Programm "IBB Wohnraum modernisieren" beantragen.
  • Darüber hinaus vergibt die Förderbank an Bauherren, Käufer sowie Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum in Kooperation mit der KfW-Bankengruppe Fördermittel.
  • Bestands- oder Neukunden der IBB können ein Ergänzungsdarlehen erhalten. Ein solches dient dazu, eine mögliche Finanzierungslücke zu schließen oder eine bereits bestehende Finanzierung neu zu strukturieren.
  • Auch an Wohneigentümergemeinschaften (WEG) vergibt die IBB hauseigene Modernisierungsdarlehen, zudem ermöglicht sie ihnen auch Zugang zu Mitteln bestimmter KfW-Förderprogramme.
  • Daneben bietet die IBB Umschuldungshilfen für bereits seit langem bestehende Förderdarlehen sowie auch Zuschüsse zu Energieberatungen, zur Anschaffung von Stromspeichern und neuen, effizienten Heizungsanlagen.
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In Berlin stellt die Investitionsbank Berlin (IBB) Förderprogramme zur Modernisierung oder Schaffung von Wohneigentum zur Verfügung. Ihre Angebote richten sich sowohl an Neukunden als auch an Bestandskunden.

IBB-Wohnraum Modernisieren

Mit diesem Darlehen unterstützt die IBB die allgemeine Modernisierung und Instandsetzung, aber auch den Umbau sowie Arbeiten zur Verbesserung des energetischen Zustands von bestehenden Immobilien. 

Förderfähige Maßnahmen

Die Fördermittel stellt die Förderbank für verschiedenste Maßnahmen zur Verfügung. Zu diesen zählen:

  • Verbesserung der Energieeffizienz, zum Beispiel Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
  • Barrierereduzierung, etwa Instandsetzung und Modernisierung, Anbau, Aufstockung oder Ausbauten von Wohngebäuden, Reduzierung von Emmissionsbelastungen wie Lärm oder Radon, Hochwasserschutz
  • Allgemeine Instandsetzung und Modernisierung, wie Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallationen, Wasserversorgung
  • Erweiterung des Gebäudes durch Aufstockung, Anbau und Ausbau
  • Sonstige Baumaßnahmen zum Beispiel Lärmschutz, Behebung von Kellerwasserschäden

Wer kann das Darlehen beantragen?

Anträge auf die Förderung können natürliche und juristische Personen stellen. Sowohl Eigennutzer als auch Vermieter sowie Wohneigentümergemeinschaften werden gefördert.

Die Förderung

Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen. Bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten sind förderfähig, pro Wohneinheit beträgt das Darlehen maximal 100.000 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei insgesamt 500.000 Euro. Sie kann jedoch in Einzelfällen auch überschritten werden, Antragsteller erhalten dann ein individuelles Konditionsangebot. Bei einem Darlehensbetrag von bis zu 50.000 Euro wird auf eine dingliche Sicherung verzichtet. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Die Konditionen

Für das Darlehen sind verschiedene Zinsbindungen möglich. Vor Ende der Zinsbindungsfrist erhält der Darlehensnehmer ein neues Angebot. Die Auszahlungssumme beträgt 100 Prozent des zugesagten Betrages. Innerhalb von 18 Monaten nach der Abruffrist müssen Darlehensnehmer ihren Kredit abrufen. Für den noch nicht abgerufenen Betrag fällt ab dem vierten Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent pro Monat an. Eine vorzeitige, auch teilweise Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist ist bei berechtigtem Interesse gegen Zahlung eines banküblichen Vorfälligkeitsentgeltes möglich.

Kooperation mit der KfW-Bankengruppe

Wer eine Immobilie erwerben, bauen oder energieeffizient sanieren lassen möchte, kann über die IBB Förderdarlehen der KfW-Bank beantragen und erhalten. Dies betrifft die Programme:

Es gelten die Konditionen des jeweiligen Programms. Zum 1. Juli 2021 sind die neuen KfW-Programme 261/262 und 461 der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gestartet, welche im Zuge des Klimaschutzprogrammes 2030 eingeführt wurden und die Programme 151/152 und 153 ablösen.

  • Tipp: Das Antragsverfahren für die KfW-Förderung kann vollständig über die IBB durchgeführt werden, die auch das Vorhaben prüft und den Vertrag abschließt. Dies kann auch für Personen von Vorteil sein, die ein Modernisierungs- oder Sanierungsvorhaben umsetzen möchten und aufgrund der niedrigen Darlehenssumme keine Publikumsbank finden, die ihnen den Zugang zur KfW-Förderung ermöglicht. Aber auch für größere Vorhaben ist die Antragstellung über die IBB praktisch, denn zusätzlich zum KfW-Darlehen kann die darlehensnehmende Person noch ein IBB-Förderergänzungsdarlehen beantragen, um eine noch vorhandene Finanzierungslücke zu schließen. So erhält man zwei Förderungen aus einer Hand.

IBB WEG-Finanzierung

Dieses Programm richtet sich an Wohneigentümergemeinschaften. Es verschafft ihnen Zugang zu Fördermitteln der KfW sowie der IBB.

Wer kann die Förderung beantragen?

Das Programm richtet sich an die Eigentümer einer Wohneigentümergemeinschaft, die ihr Eigentum modernisieren, bezüglich der Energieeffizienz verbessern oder Maßnahmen zur Barrierereduzierung durchführen lassen wollen.

Die Förderung

Über dieses Programm kann die WEG Zugang zu Förderprogrammen der KfW beziehungsweise der IBB bekommen. Die geförderten Vorhaben und Rahmenbedingungen entsprechen denen des IBB-Programms "Wohnraum Modernisieren" beziehungsweise der KfW-Förderprogramme"Energieeffizient Sanieren" sowie "Altersgerecht umbauen".

Die Konditionen

Gefördert werden bis zu 100 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs. Wenn die WEG eine KfW-Förderung erhält, kann sie auch Tilgungszuschüsse in Anspruch nehmen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von zwei Prozent erhoben, auf eine gesamtschuldnerische Haftung der WEG verzichtet die IBB, die Darlehensverträge werden mit den einzelnen Eigentümern der WEG abgeschlossen. Kreditnehmer können Darlehen innerhalb der Zinsbindungsfrist vorzeitig gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes zurückzahlen. Teilrückzahlungen sind jedoch ausgeschlossen. Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 Euro kann auf die Eintragung einer Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden.

Wie beantragen Wohneigentümergemeinschaften die Förderung?

Für die Beantragung des Programms ist ein entsprechender Beschluss der WEG notwendig. Die Koordination übernimmt danach der beauftragte WEG-Verwalter. Bei Bedarf ist die Teilnahme der IBB an der WEG-Versammlung und eine Vor-Ort-Beratung möglich.

IBB Förderergänzungsdarlehen

Dieses Ergänzungsdarlehen dient dazu, eine mögliche Finanzierungslücke bei der Inanspruchnahme aktueller Förderprodukte der IBB zu schließen. So lässt sich damit beispielsweise weiterer Finanzierungsbedarf, der bei Inanspruchnahme eines KfW-Darlehens noch vorhanden ist, abdecken.

Wer kann die Förderung beantragen?

Kunden der IBB, die eine Neustrukturierung ihrer bestehenden Förderung benötigen sowie Neu- oder Bestandskunden, die bei der IBB ein Immobilien-Förderprogramm in Anspruch nehmen und ergänzenden Finanzierungsbedarf haben. Dies gilt sowohl für Wohneigentümer also auch für Investoren und Vermieter.

Die Förderung

In folgenden Fällen können Kunden der IBB das Förderergänzungsdarlehen bekommen:

  • Neustrukturierungen von Förderungen (z.B. bei Erbschafts- und Scheidungsfällen) oder Umstellung auf Restkapital
  • Schließung von Finanzierungslücken bei Inanspruchnahme aktueller Förderprodukte (z.B. anteilige Kaufpreisfinanzierungen von Grund und Boden bei Neubauvorhaben)
  • Umschuldungen bei Schwierigkeiten des Darlehensnehmers mit vorrangig abgesicherten Darlehensgebern im Fall von Marktversagen
  • Anschlussfinanzierungen bei durch die IBB geförderten Objekten (z.B. im sozialen Wohnungsbau oder KfW-Darlehen)

Die Konditionen

Antragsteller erhalten ein individuelles Darlehensangebot für bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs. Wohneigentümer müssen einen Eigenkapitaleinsatz (ohne Anrechnung von Eigenleistungen) von mindestens 7,5 Prozent der Kaufpreissumme beziehungsweise der Herstellungs- und Anschaffungskosten aufbringen. Die Auszahlungssumme beträgt 100 Prozent des zugesagten Betrages. Eine vorzeitige, auch teilweise Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist, ist bei berechtigtem Interesse gegen Zahlung eines banküblichen Vorfälligkeitsentgeltes möglich.

Förderoptimierungsdarlehen

Ein weiteres Programm, das auf Immobilieneigentümer ausgerichtet ist, betrifft die Umschuldung und heißt IBB Förderoptimierungsdarlehen. Allerdings bezieht sich dies auf Rückführungen aus alten Wohnungsbauförderprogrammen bis 1989 (Aufwendungsdarlehen und Aufwendungshilfedarlehen). Darlehensnehmer können 100 Prozent der Restschuld über diesen Weg zu den aktuellen Konditionen umschulden.

ENEO-Energieberatung

Das Programm ENEO-Energieberatung für Effizienz und Optimierung gewährt einen Zuschuss bis zu 500 Euro bei einem Einfamilienhaus und bis zu 2.000 Euro bei Gebäuden mit mehr als 100 Wohneinheiten, wenn ein anerkannter Gutachter Vorschläge zur energetischen Sanierung und Modernisierung macht.

HeiztauschPLUS

Dieses Programm fördert den Austausch von alten Heizungsanlagen in effiziente Heizsysteme sowie Beratungsleistungen für eine gebäudeindividuelle Sanierung. Sowohl Eigentümer und Eigentümerinnen als auch Wohneigentümergemeinschaften können die Förderung in Form von Zuschüssen erhalten. Der Zuschuss für eine Beratung (individueller Sanierungsfahrplan) beträgt bis zu 750 Euro. Bis zu 3.500 Euro Zuschuss gibt es für die Anschaffung einer effizienten Heizung. Zusätzlich können antragstellende Personen noch einen Bonus von bis zu 1.000 Euro für die Kopplung der Heizung mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe erhalten.

Voraussetzungen für die Förderungen: Ein Austausch der Heizung mit Förderung wird nur bei veralteten Systemen, die in Bestandsgebäuden ersetzt werden, bewilligt. Zudem dürfen die Altanlagen keiner gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen und müssen von Fachbetrieben gewechselt werden.

EnergiespeicherPLUS

Wer eine Photovoltaikanlage anschaffen und gleichzeitig einen Stromspeicher, der ans Verteilnetz angeschlossen wird, kaufen und in Betrieb nehmen möchte, kann für den Speicher einen Zuschuss erhalten. Pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität gibt es 300 Euro, die Gesamtfördersumme ist auf maximal 15.000 Euro begrenzt. Auch für die Erweiterung einer bestehenden Solaranlage, die älter als zwölf Monate ist und mindestens ein zusätzliches Photovoltaik-Modul umfasst, können Förderwillige die Förderung beantragen. Für Speicher mit prognosebasierter Betriebsstrategie, bei denen Prognosen zur Erzeugung und zum Verbrauch erstellt werden, gibt es zusätzlich noch einen Bonus von 300 Euro.

IBB Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb

Haushalte mit Hauptwohnsitz in Berlin, die über einen im Land Berlin gültigen Wohnberechtigungsscheins (WBS) verfügen, können ein Darlehen für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen erhalten. Einen WBS können Haushalte bekommen, welche die Einkommensgrenze nach Paragraf 9 Absatz 2 Wohnraumfördergesetz (WoFG) um maximal 80 Prozent überschreiten.

Das Darlehen ist zinslos und umfasst zwischen 2.000 und 50.000 Euro – je nach Betrag für den Geschäftsanteil beziehungsweise für die projektbezogene Beteiligung. Maximal fünf tilgungsfreie Jahre sind möglich, danach gilt ein individueller Tilgungssatz in Abhängigkeit von Kapitaldienstfähigkeit und Darlehenslaufzeit. Als Mindestbetrag ist 50 Euro pro Monat festgelegt. Vollständige Sondertilgungen oder in Teilbeträgen von mindestens 1.000 zum Monatsultimo sind möglich.
Nach drei Vierteln der Darlehenslaufzeit beziehungsweise wenn 75 Prozent des Darlehensbetrages getilgt sind und der darlehensnehmende Haushalt Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat, verzichtet die IBB auf die Tilgung der noch verbleibenden Restschuld.

hat Germanistik und Politik in Hannover studiert und einen betriebswirtschaftlichen Abschluss. Als selbstständige Journalistin und Lektorin arbeitet sie seit rund 20 Jahren für verschiedene Wirtschaftsmedien sowie Verlage. Spezialisiert hat sich Anette auf Verbraucherthemen rund um Finanzen und Versicherungen. Für biallo.de schreibt sie in den Bereichen Baufinanzierungen und Immobilien. Als Co-Autorin hat sie zahlreiche Fachratgeber in diesen Themengebieten veröffentlicht, unter anderem: Immobilien als Geldanlage, erschienen 2020 im Haufe Verlag, Immobilienverkauf: Erfolgreich - gewinnbringend - rechtssicher, erschienen 2019 im Haufe Verlag.

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