


Auf einen Blick
Eine Immobilie energetisch zu sanieren ist teuer. Wer seine Immobilie komplett und mindestens auf den Effizienzhaus-Standard 85 saniert, um den Energieverbrauch und Energieverluste zu senken, kann auf das KfW-Förderprogramm “Energieeffizient Sanieren” (Kredit 261) zurückgreifen und erhält je nach erreichtem energetischem Standard einen Tilgungszuschuss. Aber auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beteiligt sich mit Darlehen und Zuschüssen an den Kosten für Einzelmaßnahmen im Bereich der die energetischen Sanierung. Alternativ können Sie sich einen Teil der Kosten über einen Steuerbonus wiederholen.
In unserem Ratgeber geben wir einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten: Für welche Maßnahmen gibt es Gelder? Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? Wie hoch fallen die Fördermittel aus?
Für Einzelmaßnahmen kommt die Förderung über Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) infrage. 2021 wurden die Fördermittel im Zuge des Klimaschutzprogrammes 2030 neu geordnet, um den Anreiz zu erhöhen, in Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu investieren.
Die energetische Sanierung einer Immobilie bringt viele Vorteile mit sich. Zum einen verringern sich die Ausgaben von Hauseigentümern und Hauseigentümerinnen, da weniger Kosten für die Heizung sowie die Warmwasserbereitung anfallen. Darüber hinaus verursachen sanierte Gebäude einen geringeren CO2-Ausstoß und tragen damit zum Klimaschutz bei.
Und auch der Wohnkomfort erhöht sich natürlich. So gehören beispielsweise Luftzug in den Räumen aufgrund undichter Fenster oder kalter Wände der Vergangenheit an. Ebenso lässt sich erreichen, dass die Räume im Winter schön warm bleiben und sich im Sommer nicht so stark aufheizen. Nicht selten zeigen sich im Zuge einer Sanierung auch weitere Schwachstellen, etwa feuchtes Mauerwerk. Diese lassen sich dann ebenfalls noch rechtzeitig beseitigen. Letztendlich: Mit den Maßnahmen steigt natürlich der Wert der Immobilie. Das ist von Vorteil, wenn das Haus einmal verkauft oder vermietet werden soll.
Nur eine vorausschauende energetische Sanierung, zahlt sich am Ende auch aus. Ansonsten kann eine Altbausanierung auch zu Bauschäden führen. Beispiel: Wer neue hochwärmedämmende Fenster einbaut, sollte auch für eine Außenwanddämmung oder eine Lüftung zum Feuchteschutz sorgen. Andernfalls schlägt sich Feuchtigkeit an der Innenwand nieder und Schimmelpilze können entstehen.
Bei einer guten Planung lassen sich auch Kosten sparen: Möchten Hauseigentümer zum Beispiel das Dach sanieren, sollten sie zuvor auch die Dachüberstände prüfen. Für eine spätere Fassadendämmung müssen diese eventuell vergrößert werden. Außerdem sollten sie berücksichtigen, dass sich die Fassadendämmung lückenlos an die Dachdämmung anschließen lässt und keine Wärmebrücken vorhanden sind.
Eine Sanierung erfolgreich durchzuführen und dabei auch alle gesetzlichen Vorgaben entsprechend des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einzuhalten, gilt als anspruchsvolles Vorhaben. Wollen Sie die Energieeffizienz Ihrer Immobilie verbessern, sollten Sie sich deshalb bereits in der Vorbereitungsphase von einem Energieberater beziehungsweise einer Energieberaterin oder einem Architekten beziehungsweise einer Architektin eine erste Energieberatung einholen. Eine solche Fachkraft entwickelt, auch unter Berücksichtigung des finanziellen Budgets und der Verbesserung des Wohnkomforts, für Sie einen passenden Sanierungsfahrplan und berät Sie über mögliche Fördermittel.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) leistet zu einer Energieberatung einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten: Bis zu 1.300 Euro können Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses erhalten, maximal 1.700 Euro gibt es bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Bis zu 500 Euro leistet das BAFA für die zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Wenn Sie Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, ist darüber hinaus eine detaillierte Energieberatung Pflicht. Sie müssen einen sogenannten Energieeffizienz-Experten im Rahmen der Antragstellung, Planung und Durchführung einbinden. Die Dienste eines Energie-Effizienzexperten verursachen einiges an Kosten. Deshalb unterstützt das BAFA diese zusätzlich. Es fördert damit die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen des Sanierungsvorhabens. 50 Prozent der Kosten für den Energie-Effizienzexperten beispielsweise bei der Sanierung eines Ein- und Zweifamilienhaus, einer Doppelhaushälfte oder eines Reihenhauses zum Effizienzhaus können Antragsteller erhalten – maximal 5.000 Euro. Wenn Sie mit einer Beraterin oder einem Berater für Energieeffizienz einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen und Ihre Immobilie die gewünschte Effizienzstufe innerhalb von 15 Jahren erreicht, können Sie außerdem einen sogenannten iSFP-Bonus bekommen.
Die Mittel gibt es für alle Energieeffizienz-Fachkräfte, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Einen passenden Energie-Effizienzexperten in Ihrer Region finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de. Reine Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beantragen Interessierte seit 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wollen Sie Ihre Immobilie mit einer Einzelmaßnahme oder in mehreren Schritten energetisch verbessern, können Sie vom BAFA einen oder mehrere Investitionszuschüsse erhalten. Je nach Maßnahme schießt das BAFA einen bestimmten Prozentsatz auf die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen zu, gedeckelt sind die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Die Höhe der Prozentsätze je nach Vorhaben sind mit den Tilgungszuschüssen der Fördervariante Kredit Einzelmaßnahmen aus dem KfW-Programm 261 identisch. Der Wert, von dem der Prozentsatz ermittelt wird, ist dabei nicht die Kreditsumme, sondern die Höhe der förderfähigen Kosten. Setzen Sie verschiedene Einzelmaßnahmen mit unterschiedlichen Fördersätzen um (zum Beispiel den Austausch der Heizung und Maßnahmen an der Gebäudehülle), müssen Sie den unterschiedlichen Fördersätzen die jeweils relevanten Kosten zuordnen.
Seit 2020 gibt es eine weitere Fördermöglichkeit für energetische Sanierungen: Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten. Der Steuerbonus ist im Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert. Den Antrag für den Bonus müssen Steuerzahler mit der Einkommensteuererklärung einreichen. Maximal können sie 20 Prozent der Aufwendungen absetzen. Höchstens 40.000 Euro schießt der Fiskus bei. Die förderfähigen Aufwendungen können also bis zu einer Höhe von 200.000 Euro begünstigt werden. Fällt der Betrag geringer aus, reduziert sich der Steuerbonus, beispielsweise bei 100.000 Euro Investitionssumme auf 20.000 Euro Bonus. Eine Energieberatung oder Baubegleitung gehört nicht in diesen Förderbereich, hierzu lässt sich die finanzielle Unterstützung durch die BAFA nutzen.
Im Wesentlichen gibt es den Steuerbonus für Maßnahmen, die auch durch die KfW oder das BAFA gefördert werden. Dies sind:
Interessant ist der Steuerbonus sicherlich bei kleineren Maßnahmen bis zu einem Volumen von etwa 50.000 Euro. Förderwillige müssen dann keine Zeit in Anträge stecken und der gesamte Ablauf ist unbürokratisch. Auch wer versäumt hat, im Vorfeld Fördermittel bei der KfW oder beim BAFA zu beantragen, kann gegebenenfalls noch den Fiskus an seinen Kosten beteiligen.
Der Steuerbonus kommt ebenfalls infrage, falls die Fördermittel von Bund und Ländern ausgeschöpft sind und man nicht länger mit der Sanierung warten möchte. Auch in einem anderen Fall ist der Steuerbonus eine gute Idee: Soll die Immobilie bald verkauft werden, wirken Kredite wie ein Bremsklotz, dies lässt sich dann auf elegante Weise durch die Förderung durch den Fiskus umgehen.