Auf einen Blick

  • Durch eine energetische Sanierung können Sie Energiekosten senken, den Wert Ihrer Immobilie steigern und das Klima schützen. 

  • Das Sanierungsvorhaben sollte gut vorbereitet und geplant sein. Hauseigentümer sollten im Vorfeld eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Wer Fördermittel der KfW beansprucht, ist verpflichtet, eine Energieeffizienzexpertin oder einen Energieeffizienz-Experten in das Vorhaben einzubinden.

  • Die KfW beteiligt sich mit Darlehen und Zuschüssen an den Kosten für die energetische Sanierung. Alternativ können Sie von einem Steuerbonus profitieren.

  • In unserem Ratgeber geben wir einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten: Für welche Maßnahmen gibt es Gelder? Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? Wie hoch fallen die Fördermittel aus?

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Wer seine Immobilie saniert, um den Energieverbrauch und Energieverluste zu senken, kann auf umfangreiche Fördermittel der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzen. 2021 wurden die Fördermittel im Zuge des Klimaschutzprogrammes 2030 neu geordnet, um den Anreiz zu erhöhen, in Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu investieren. Doch die Förderlandschaft findet sich weiter im Wandel. Nach einem zeitweisen und teilweisen Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind die Mittel nun wieder verfügbar. 2023 sollen die Programme abermals neu aufgestellt werden.

Die Immobilie energetisch auf Vordermann bringen

Die energetische Sanierung einer Immobilie bringt viele Vorteile mit sich. Zum einen verringern sich die Ausgaben von Hauseigentümern und Hauseigentümerinnen, da weniger Kosten für die Heizung sowie die Warmwasserbereitung anfallen. Darüber hinaus verursachen sanierte Gebäude einen geringeren CO2-Ausstoß und tragen damit zum Klimaschutz bei. 

Und auch der Wohnkomfort erhöht sich natürlich. So gehört beispielsweise Luftzug in den Räumen aufgrund undichter Fenster oder kalter Wände der Vergangenheit an. Ebenso lässt sich erreichen, dass die Räume im Winter schön warm bleiben und sich im Sommer nicht so stark aufheizen. Nicht selten zeigen sich im Zuge einer Sanierung auch weitere Schwachstellen, etwa feuchtes Mauerwerk. Diese lassen sich dann ebenfalls noch rechtzeitig beseitigen. Letztendlich: Mit den Maßnahmen steigt natürlich der Wert der Immobilie. Das ist von Vorteil, wenn das Haus einmal verkauft oder vermietet werden soll.

Energetische Sanierung: Gut geplant, zahlt sich aus

Nur eine vorausschauende energetische Sanierung, zahlt sich am Ende auch aus. Ansonsten kann eine Altbausanierung auch zu Bauschäden führen. Beispiel: Wer neue hochwärmedämmende Fenster einbaut, sollte auch für eine Außenwanddämmung oder eine Lüftung zum Feuchteschutz sorgen. Andernfalls schlägt sich Feuchtigkeit an der Innenwand nieder und Schimmelpilze könnten entstehen.

Bei einer guten Planung lassen sich auch Kosten sparen: Möchten Hauseigentümer zum Beispiel das Dach sanieren, sollten sie zuvor auch die Dachüberstände prüfen. Für eine spätere Fassadendämmung müssen diese eventuell vergrößert werden. Außerdem sollten sie berücksichtigen, dass sich die Fassadendämmung lückenlos an die Dachdämmung anschließen lässt und keine Wärmebrücken vorhanden sind.

Erfahren Sie in einem weiteren Beitrag auf biallo.de, warum die Energiekosten explodieren und wie Sie profitieren können.

Vor der Sanierung Beratung in Anspruch nehmen

Eine Sanierung erfolgreich durchzuführen und dabei auch alle gesetzlichen Vorgaben entsprechend des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einzuhalten, gilt als anspruchsvolles Vorhaben. Wollen Sie die Energieeffizienz Ihrer Immobilie verbessern, sollten Sie sich deshalb bereits in der Vorbereitungsphase von einem Energieberater beziehungsweise einer Energieberaterin oder einem Architekten beziehungsweise einer Architektin eine erste Energieberatung einholen. Eine solche Fachkraft entwickelt, auch unter Berücksichtigung des finanziellen Budgets und der Verbesserung des Wohnkomforts, für Sie einen passenden Sanierungsfahrplan und berät Sie über mögliche Fördermittel. 

Wichtiger Hinweis: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) leistet zu einer Energieberatung einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten: Bis zu 1.300 Euro können Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses erhalten, maximal 1.700 Euro gibt es bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Bis zu 500 Euro leistet das BAFA für die zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

Wenn Sie Fördermittel der KfW in Anspruch nehmen möchten, ist darüber hinaus eine detaillierte Energieberatung Pflicht. Sie müssen einen sogenannten Energieeffizienz-Experten im Rahmen der Antragstellung, Planung und Durchführung einbinden. Wenn Sie planen, ein Baudenkmal zu sanieren, müssen Sie einen anerkannten Sachverständigen für das "KfW-Effizienzhaus Denkmal" beauftragen.

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Wichtiger Hinweis: Die Dienste eines Energie-Effizienzexperten verursachen einiges an Kosten. Deshalb unterstützt die KfW diese zusätzlich. Sie fördert damit die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen des Sanierungsvorhabens. 50 Prozent der Kosten für den Energie-Effizienzexperten beispielsweise bei der Sanierung eines Ein- und Zweifamilienhaus, einer Doppelhaushälfte oder eines Reihenhauses zum Effizienzhaus können Antragsteller erhalten – maximal 5.000 Euro. Wenn Sie mit einer Beraterin oder einem Berater für Energieeffizienz einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen und Ihre Immobilie die gewünschte Effizienzstufe innerhalb von 15 Jahren erreicht, können Sie außerdem einen sogenannten iSFP-Bonus bekommen: Die KfW gewährt dann noch einen Extra-(Tilgungs-)­Zuschuss in Höhe von fünf Prozentpunkten auf die Gesamtförderung für die Effizienz-Maßnahme.

Die Mittel gibt es für alle Energieeffizienz-Fachkräfte, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Einen passenden Energie-Effizienzexperten in Ihrer Region finden Sie unter https://www.energie-effizienz-experten.de/

Die KfW-Förderprogramme im Bereich "Energieeffizient Sanieren" 

Energetische Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Selbstnutzern fördert die KfW mit den Programmen Wohngebäude Kredit (261/262). Wer statt eines Förderdarlehens lieber einen Investitionszuschuss beantragen möchte, kann Mittel aus dem Programm 461 erhalten.

Dabei sind zwei Gruppen von förderfähigen Vorhaben zu unterscheiden:

  • KfW-Effizienzhaus
    Die KfW unterstützt Maßnahmen, die dazu führen, dass das geförderte Gebäude mindestens ein Niveau der KfW-Effizienzstandards 100 erreicht.

  • Einzelmaßnahmen/Maßnahmenpaket
    Auch wer nur Einzelmaßnahmen oder ein Maßnahmenpaket an seiner Immobilie durchführen lässt – etwa die Erneuerung der Fenster sowie Außentüren, des Heizsystems oder eine Dachsanierung –, kann Fördermittel erhalten.

Immobilieneigentümer können damit entscheiden, ob sie gleich umfassend sanieren oder zunächst nur Einzelmaßnahmen vornehmen lassen. So ist es auch möglich, Investitionen im Bereich der energetischen Sanierung nach und nach umzusetzen und entsprechend jeweils dafür Fördermittel zu erhalten.

Wer seine Immobilie energetisch zu einem Effizienzhaus saniert, erhält bei der KfW entweder einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss oder einen Investitionszuschuss. Bei Einzelmaßnahmen ist für den Kredit mit Tilgungszuschuss ebenfalls die KfW zuständig. Investitionszuschüsse ohne Kredit beantragen Sie hingegen beim BAFA. Förderfähig sind Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit Einzelmaßnahmen. 

Welche Voraussetzungen gelten für eine KfW-Förderung?

Einen Antrag auf Fördermittel können Privatpersonen und sonstige Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Objekten sowie Ersterwerber von sanierten Gebäuden oder Eigentumswohnungen stellen. Auch für die Erweiterung bestehender Gebäude durch einen Anbau oder den Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen, zum Beispiel in Form eines Dachgeschossausbaus, gibt es die Förderungen, wenn dadurch eine vorhandene Wohneinheit erweitert wird. Entsteht eine neue Wohnung, gibt es die Förderung im Rahmen der Neubauförderung. Ebenso stehen Mittel zur Verfügung, wenn nichtbeheizte denkmalgeschützte Nicht-Wohnflächen oder beheizte Nicht-Wohnflächen, zum Beispiel Bürogebäude, Arztpraxen oder Ladenlokale, zu Wohnraum umgebaut werden.

Feste Voraussetzung für die Vergabe ist die Einbindung eines Sachverständigen – eines Energieeffizienz-Experten oder einer -expertin – im Rahmen der Beantragung, Planung und Durchführung des Vorhabens. Dieser

  • führt eine energetische Fachplanung durch,

  • erstellt die Bestätigung zum Antrag,

  • prüft nach Abschluss der Bauarbeiten die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und

  • bestätigt die Förderfähigkeit der Maßnahmen.

Darüber hinaus gilt: Die KfW fördert generell nur die energetische Sanierung von Wohngebäuden, bei denen der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Und: Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Als Beginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Nicht dazu zählen die Planungs- und Beratungsleistungen. Abweichend können aber auch die Bauarbeiten vor Ort als Vorhabenbeginn gelten, wenn vor dem Abschluss eines den Arbeiten zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner stattfand. Wer eine frisch sanierte Immobilie kauft, muss seinen Antrag stellen, bevor er den Kaufvertrag unterschreibt. Zudem müssen die Kosten der energetischen Sanierung gesondert ausgewiesen sein (zum Beispiel im Kaufvertrag).

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Die Fördermöglichkeiten im Überblick

Als Hauseigentümer oder -eigentümerin haben Sie die Wahl: Sie können entweder ein zinsgünstiges KfW-Darlehen (Programm 261/262) oder einen Investitionszuschuss (Programm 461) beantragen. Folgende Förderhöhen gelten: 

  • Kredit mit Tilgungszuschuss – Programme 261/262: Die Darlehenssumme kann maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit betragen. Zusätzlich gewährt die KfW, abhängig vom erreichten Effizienzstandard des Hauses, einen Tilgungszuschuss. Dieser beträgt zwischen 25 und 50 Prozent und somit maximal 75.000 Euro. Bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen (Programm 262) beträgt die Darlehenssumme maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und der Tilgungszuschuss, je nach Vorhaben, zwischen 20 und 50 Prozent. Weitere fünf Prozent können sowohl beim Effizienzhausstandard als auch bei den Einzelmaßnahmen noch hinzukommen, wenn Sie im Rahmen eines individuellen Sanierungfahrplans (iSFP) sanieren.

  • Investitionszuschuss – Programm 461: Der Investitionszuschuss zur Sanierung zum KfW-Effizienzhaus beträgt zwischen 25 und 50 Prozent der Investitionskosten auf höchstens 150.000 Euro je Wohneinheit, maximal 82.500 Euro. Auch hier kann noch ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von fünf Prozent hinzukommen, wenn die Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt werden. 

Die Darlehensvariante für Sanierungen: KfW-Programm 261/262 im Einzelnen

Wenn Sie Ihre Bestandsimmobilie komplett zu einem Effizienzhaus sanieren lassen möchte, können Sie sich für die Kreditvariante im Rahmen des Programms 261 entscheiden. Ein solcher Umbau erfordert neben der Anschaffung eines neuen Heizsystems meist auch noch eine Fassadendämmung und neue Fenster.

Für ein entsprechendes Vorhaben können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einschließlich der Nebenkosten, maximal jedoch 120.000 Euro, als Darlehen erhalten. Auf höchstens 150.000 Euro je Wohneinheit steigt der Kreditbetrag, wenn nach der Sanierung mindestens 55 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs Ihres Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt (Erneuerbare-Energien-Klasse – EE).

Effizienzstandards

Folgende Effizienzstandards fördert die KfW:

  • Effizienzhaus Denkmal oder Denkmal EE
  • Effizienzhaus 100 oder 100 EE
  • Effizienzhaus 85 oder 85 EE
  • Effizienzhaus 70 oder 70 EE
  • Effizienzhaus 55 oder 55 EE
  • Effizienzhaus 40 oder 40 EE

Was bedeutet die Zahl hinter der Bezeichnung KfW-Energieeffizienzhaus? Grundsätzlich gilt, je niedriger diese ist, desto besser der Energiestandard. Die Zahl legt fest, um wie viel das Gebäude die Mindestvorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, zuvor Energieeinsparverordnung) unterschreiten muss. Ein KfW-Effizienzhaus 100 stellt das Standardhaus nach GEG dar und dient als Referenz für die Höhe staatlicher Förderung. Der Standard setzt sich aus zwei Kriterien zusammen: Zum einen ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie (Primärenergiebedarf) ausschlaggebend und zum anderen, wie gut die Wärmedämmung der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust) ist.

Ein KfW-Effizienzhaus 55 beispielsweise darf jährlich nur maximal 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus nach GEG verbrauchen, den Transmissionswärmeverlust-Wert des Referenzgebäudes nach GEG muss es um 70 Prozent unterschreiten.

Hinweis: Beim Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal sind die Vorgaben am großzügigsten ausgelegt. Wird ein Baudenkmal saniert, so darf bei diesem nach den Maßnahmen der Jahres-Primärenergiebedarf nicht mehr als 160 Prozent und der Transmissionswärmeverlust nicht mehr als 175 Prozent des errechneten Werts für das entsprechende Referenzgebäude betragen.

Erreicht das Denkmal aufgrund der umfangreichen Auflagen des Denkmalamts die Zielwerte nicht, kann der Eigentümer trotzdem eine Förderung erhalten. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass er alle technisch möglichen Maßnahmen zur energetischen Sanierung am Gebäude hat vornehmen lassen.

Förderfähige Einzelmaßnahmen

Möchten Sie nur einzelne Sanierungsmaßnahmen am Haus ausführen, können Sie von der KfW im Rahmen des Programms 262 einen Kredit in Höhe von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr bekommen. Mögliche förderfähige Einzelmaßnahmen sind:

  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitales System zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Erneuerung der Heizungsanlage: Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“), Gas-Hybridheizungen, Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride), Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz, Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Folgende Konditionen gelten für ein Darlehen, unabhängig davon, ob Sie sich nun ein Effizienzhaus errichten oder Einzelmaßnahmen am Haus vornehmen lassen:

  • Die Laufzeit des Annuitätendarlehens beträgt mindestens vier und maximal 30 Jahre.
  • Die Zinsbindungszeit umfasst zehn Jahre.
  • Für die ersten zehn Jahre Zinsbindungszeit gilt ein vergünstigter Zinssatz. Für die weitere Laufzeit bietet die KfW dem Kunden einen neuen Zins auf Basis der dann gültigen Marktzinsen an.
  • Je nach Laufzeit bietet die KfW ein bis fünf tilgungsfreie Jahre. Der Kunde zahlt in diesem Zeitraum nur die Zinsrate und erst nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit seine festgelegten monatlichen Raten, die sich aus Zins- und Tilgungsrate zusammensetzen.
  • Das Darlehen können Interessierte auch als endfälliges Darlehen abschließen.

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  • kostenfreie Sondertilgung möglich
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2
Sparda-Bank Nürnberg

bundesweites Angebot

1.737,50

3,53 %

3,7 / 5

★★★★★
★★★★★
  • kostenfreie Sondertilgung möglich
  • Bereitstellungszinsen ab 13. Monat
3
Sparda-Bank West

bundesweites Angebot

1.750,00

3,57 %

3,7 / 5

★★★★★
★★★★★
  • kostenfreie Sondertilgung möglich
  • Bereitstellungszinsen ab 7./13. Monat
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand: 07.06.2023

Sind die Sanierungsmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen, können Sie zusätzlich zum Darlehen auch einen Tilgungszuschuss bekommen. Er wird ausgezahlt, wenn der Energieeffizienz-Experte nach Abschluss der Arbeiten bestätigt hat, dass die Maßnahmen förderfähig sind. Angerechnet wird er auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten und verkürzt dadurch die Laufzeit des Darlehens. Die Höhe des Zuschusses hängt vom erreichten Effizienzniveau ab. Die nachfolgende Übersicht zeigt: Je höher das erreichte Niveau ist, desto höher fällt auch der Zuschuss aus.

Ist die Restschuld geringer als der Gutschriftbetrag, erfolgt die Anrechnung nur auf die noch zurückzuzahlende Kredithöhe. Eine Barauszahlung oder Überweisung des Restbetrags der Gutschrift ist nicht möglich.

Tilgungszuschüsse

Folgende Tilgungszuschüsse gibt es, wenn das Haus im Zuge der Sanierung einen neuen Effizienzstandard aufweist (Programm 262): 

Effizienzhaus Förderhöhe maximaler Betrag
Effizienzhaus 40 45 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten 54.000
Effizienzhaus 40 EE 50 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten 75.000
Effizienzhaus 55 40 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten 48.000
Effizienzhaus 55 EE 45 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten 67.500
Effizienzhaus 70 35 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten 42.000
Effizienzhaus 70 EE 40 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten 60.000
Effizienzhaus 85 30 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten 36.000
Effizienzhaus 85 EE 35 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten 52.500
Effizienzhaus 100 27,5 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten 33.000
Effizienzhaus 100 EE 32,5 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten 48.750
Effizienzhaus Denkmal 25 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten 30.000
Effizienzhaus Denkmal EE 30 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten 45.000
Quelle: KfW, Stand: Juni 2021

Folgende Tilgungszuschüsse auf die Darlehenssumme von maximal 60.000 Euro erhalten Sie, wenn Sie Einzelmaßnahmen durchführen lassen (Programm 262):

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (beispielsweise Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent
  • Anlagentechnik (beispielsweise Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20 Prozent
  • Erneuerbare Energien für Heizungen (beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 40 Prozent, bei gleichzeitigem Austausch einer alten Ölheizung bis zu 45 Prozent beziehungsweise bis zu 55 Prozent, wenn die Installation der neuen Heizung (des Heizungstyps) in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) angeraten wurde (iSFP-Bonus) und die Biomasseheizung besonders niedrige Feinstaubemissionen aufweist (Innovationsbonus)
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (beispielsweise hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20 Prozent

Gemeinsam mit einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Ihr Tilgungszuschuss im Rahmen der Förderung steigt dann um fünf Prozentpunkte. Sie haben bis zu 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen. Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinanderfolgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch dann kommt der iSFP-Bonus jedes Mal erneut zum Zuge. Voraussetzung: Mit der Maßnahme wird die energetische Qualität des jeweiligen Bauteils beziehungsweise der Anlage verbessert.

Zusatzdarlehen und -zuschüsse der KfW für die Baubegleitung

Für die Fachplanung, die Baubegleitung und abschließende Bestätigung der Maßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten oder eine -Expertin stellt Ihnen die KfW auch noch ein Zusatzdarlehen mit Tilgungszuschuss zur Verfügung.

Zuschüsse für die Baubegleitung bei der Sanierung zum Effizienzhaus 

Immobilie

Max. Kreditbetrag

Tilgungszuschuss

Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus

10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

50 %, bis zu 5.000 Euro

Eigentumswohnung 

4.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

50 %, bis zu 2.000 Euro

Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten

4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

50 %, bis zu 20.000 Euro

Zuschüsse für die Baubegleitung für Einzelmaßnahmen 

Immobilie

Max. Kreditbetrag

Tilgungs­zuschuss

Ein- und Zweifamilienhaus, Doppel­haushälfte und Reihenhaus

5.000 Euro je Kalenderjahr

50 %, bis zu 2.500 Euro

Eigentumswohnung 

2.000 Euro je Kalenderjahr

50 %, bis zu 1.000 Euro

Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten

2.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 20.000 Euro je Kalenderjahr

50 %, bis zu 10.000 Euro

Quelle: KfW, Stand Mai 2022. 

Die Zuschussvariante: KfW-Programm 461 im Einzelnen

Bestreiten Sie die Sanierungskosten aus eigenen Mitteln oder schließen anderweitig eine Baufinanzierung ab, können Sie alternativ zum KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss auch einen reinen Investitionszuschuss pro Wohneinheit bekommen. Das Gleiche gilt auch, falls Sie eine sanierte Immobilie als Erstkäufer oder Erstkäuferin erwerben. Auch Wohneigentümergemeinschaften und Vermieter können einen Investitionszuschuss bekommen. Wichtig: Einen solchen Zuschuss beantragen Sie nicht wie das Darlehen über ein durchleitendes Kreditinstitut, sondern direkt über das KfW-Zuschussportal.

Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt – wie auch bei der Darlehensvariante – davon ab, welchen Effizienz-Standard Ihr Objekt nach den Maßnahmen erreicht, sowie von der Höhe der förderfähigen Kosten. Er beträgt pro Wohneinheit zwischen 25 und 45 Prozent der Investitionskosten von maximal 120.000 Euro, also höchstens 54.000 Euro (für ein Effizienzhaus 40). Erreicht Ihre Immobilie im Zuge der Sanierung eines Effizienzhauses EE-Klasse, steigt die Höchstgrenze auf 150.000 Euro pro Wohneinheit, zudem erhöht sich auch der Zuschuss um fünf Prozentpunkte. So gibt es für ein Effizienzhaus 40 EE einen Zuschuss von bis zu 75.000 Euro. Diese Vorgaben entsprechen denen für die Tilgungszuschüsse der Darlehensvariante, sodass die Investitionszuschüsse und die Tilgungszuschüsse gleich hoch liegen (siehe oben). Der Unterschied ist nur ein definitorischer: Statt der bewilligten Kreditsumme dient die Höhe der förderfähigen Kosten als Basiswert für die Berechnung.

Setzen Bauherren die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) um, erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert, ebenso wie bei der Kreditvariante, um zusätzliche fünf Prozentpunkte.

Außerdem gibt es auch in diesem Programm einen zusätzlichen Zuschuss zu den Kosten des Effizienzexperten beziehungsweise der -expertin.

Zusätzlicher Zuschuss für die Baubegleitung:

Immobilie

Max. förderfähige Kosten

Zuschuss

Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus

10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

50 %, bis zu 5.000 Euro

Eigentumswohnung 

4.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

50 %, bis zu 2.000 Euro

Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten

4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

50 %, bis zu 20.000 Euro

 Quelle: KfW, Stand: Mai 2022

Hinweis: Während bei der Darlehens-/Tilgungszuschuss-Variante auch Einzelmaßnahmen über die KfW gefördert werden, ist dies bei der Investitionszuschuss-Variante nicht mehr der Fall. Reine Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beantragen Interessierte seit 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen durch das BAFA

Wollen Sie Ihre Immobilie mit einer Einzelmaßnahme oder in mehreren Schritten energetisch verbessern, können Sie vom BAFA einen oder mehrere Investitionszuschüsse erhalten. Je nach Maßnahme schießt das BAFA einen bestimmten Prozentsatz auf die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen zu, gedeckelt sind die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Die Höhe der Prozentsätze je nach Vorhaben sind mit den Tilgungszuschüssen der Fördervariante Kredit Einzelmaßnahmen aus dem KfW-Programm 262 identisch (siehe oben). Der Wert, von dem der Prozentsatz ermittelt wird, ist dabei nicht die Kreditsumme, sondern die Höhe der förderfähigen Kosten.

Setzen Sie verschiedene Einzelmaßnahmen mit unterschiedlichen Fördersätzen um (zum Beispiel Austausch der Heizung und Maßnahmen an der Gebäudehülle), müssen Sie den unterschiedlichen Fördersätzen die jeweils relevanten Kosten zuordnen.

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Steuerbonus für energieeffizientes Sanieren: Förderung vom Fiskus statt von Förderbanken

Seit 2020 gibt es eine weitere Fördermöglichkeit für energetische Sanierungen: Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten. Der Steuerbonus ist im Paragraf 35c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) verankert. Den Antrag für den Bonus müssen Steuerzahler mit der Einkommenssteuererklärung einreichen. Maximal können sie 20 Prozent der Aufwendungen absetzen. Höchstens 40.000 Euro schießt der Fiskus bei. Die förderfähigen Aufwendungen können also bis zu einer Höhe von 200.000 Euro begünstigt werden. Fällt der Betrag geringer aus, reduziert sich der Steuerbonus, beispielsweise bei 100.000 Euro Investitionssumme auf 20.000 Euro Bonus. Eine Energieberatung oder Baubegleitung gehört nicht in diesen Förderbereich, hierzu lässt sich die finanzielle Unterstützung durch die BAFA nutzen.

Im Wesentlichen gibt es den Steuerbonus für Maßnahmen, die auch durch die KfW oder das BAFA gefördert werden. Dies sind:

  • Wärmedämmung
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Digitale Verbrauchsoptimierung (Smartmetering)

    Wann lohnt sich der Steuerbonus?

    Interessant ist der Steuerbonus sicherlich bei kleineren Maßnahmen bis zu einem Volumen von etwa 50.000 Euro. Förderwillige müssen dann keine Zeit in Anträge stecken und der gesamte Ablauf ist unbürokratisch. Auch wer versäumt hat, im Vorfeld Fördermittel bei der KfW oder beim BAFA zu beantragen, kann gegebenenfalls noch den Fiskus an seinen Kosten beteiligen.

    Der Steuerbonus kommt ebenfalls infrage, falls die Fördermittel von Bund und Ländern ausgeschöpft sind und man nicht länger mit der Sanierung warten möchte. Auch in einem anderen Fall ist der Steuerbonus eine gute Idee: Soll die Immobilie bald verkauft werden, wirken Kredite wie ein Bremsklotz, dies lässt sich dann auf elegante Weise durch die Förderung durch den Fiskus umgehen.

    Biallo-Tipp: Weitere Fördermittel einstreichen

    Auch die  Bundesländer, Kommunen und Kirchen halten Fördermittel für Immobilien bereit. Näheres hierzu erfahren Sie in unserem Ratgeber.


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    Über die Autorin Anette Stein

    hat Germanistik und Politik in Hannover studiert und einen betriebswirtschaftlichen Abschluss. Als selbstständige Journalistin und Lektorin arbeitet sie seit rund 20 Jahren für verschiedene Wirtschaftsmedien sowie Verlage. Spezialisiert hat sich Anette auf Verbraucherthemen rund um Finanzen und Versicherungen. Für biallo.de schreibt sie in den Bereichen Baufinanzierungen und Immobilien. Als Co-Autorin hat sie zahlreiche Fachratgeber in diesen Themengebieten veröffentlicht, unter anderem: 

    • Immobilien als Geldanlage, erschienen 2020 im Haufe Verlag, 
    • Immobilienverkauf: Erfolgreich - gewinnbringend - rechtssicher, erschienen 2019 im Haufe Verlag.

    Co-Autoren:
      Sabina Hoerder
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