Das erwartet Sie in diesem Artikel
- 1.Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG): Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
- 2.Energieeffizienzexperten einschalten
- 3.Wie hoch fällt die KfW-Neubau-Förderung aus (Programm 261)?
- 4.Antrag Fördermittel für energieeffizientes Bauen: So gehen Sie richtig vor
- 5.KfW energieeffizient bauen: Wer kann die Förderung beantragen?
- 6.KfW 261 mit anderen Fördermitteln kombinieren
Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist im Juli 2021 die Förderstruktur für energieeffiziente Gebäude neu aufgesetzt worden. Aufgrund hoher Nachfrage und ausgeschöpfter Mittel kam es seit Januar 2022 jedoch zu einem regelrechten Förder-Stopp-and-Go. Nicht betroffen waren Programme ohne Energiekomponente, wie das KfW-Wohneigentumsprogramm. Bei der Förderung für den effizienten Neubau kam es zuletzt jedoch zu deutlichen Einschnitten und erheblich strengeren Anforderungen.
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Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG): Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
Die KfW-Förderung für effiziente Neubauten (Programm 261) orientiert sich am Energieeffizienzhaus-Standard. Je energieeffizienter ein Neubau im Vergleich zu einem Referenzhaus ist, desto höhere Fördermittel gab es bislang. So bedeutet zum Beispiel ein KfW-Effizienzhaus 55, dass 55 Prozent der Energie des gebäudetypischen Referenzhauses verbraucht wird. Eine weitere Rolle spielt der Transmissionswärmeverlust, also wie viel Wärme über die Gebäudehülle verloren geht. Effizienzhäuser 55 werden jedoch mittlerweile gar nicht mehr gefördert. Denn eine solche Bauweise gilt mittlerweile allgemein als Standard.
Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss ein neu zu errichtendes Gebäude die Effizienzhausstufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erreichen. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude".
Was bedeutet das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude"?
Das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Siegel für nachhaltige Gebäude. Verliehen wird es von unabhängigen Stellen. An den Kosten für die Zertifizierung beteiligt sich die KfW zusätzlich.
Voraussetzung, um das Siegel zu erhalten, ist unter anderem, "die Erfüllung von allgemeinen und besonderen Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse nachzuweisen." So ist es auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu lesen. Dort findet sich auch eine ausführliche Broschüre zum Qualitätssiegel als Download. Als Nachhaltigkeitskriterien genannt sind hier zum Beispiel die Schadstofffreiheit von Baumaterialien, die Ressourcenschonung und Barrierefreiheit.
Biallo-Lesetipp: Baustoffe, Kosten, Einsparmöglichkeiten - informieren Sie sich in einem weiteren Ratgeber von uns ausführlich rund um das Thema "Nachhaltiges Bauen".
Energieeffizienzexperten einschalten
Eine weitere Voraussetzung für Fördergelder: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Außerdem ist auch eine Energieeffizienzexpertin oder ein Energieeffizienz-Experte für die Planung notwendig. Meistens sind die Fachleute Architekten oder Bauingenieure. Die Hauptaufgabe besteht darin, Gebäude entsprechend den Normen und Gesetze so zu gestalten, dass die Energieeinsparungen entsprechend den Vorgaben eingehalten werden. Das Erreichen der Standards bestätigen die Experten auf Basis der Planung, sodass Sie Fördergelder beantragen können. Eine weitere Bestätigung erfolgt dann bei der Bauabnahme. Diese Vorgehensweise ist heute bei Bauträgern oder Bauunternehmen schon eingespielt. Beim Erwerb eines schlüsselfertigen Hauses oder einer Wohnung wird meist schon mit einem bestimmten Energiestandard geworben.
Einen Nachteil gibt es durch die zwangsweise Einschaltung von Fachunternehmen und Gutachtern: Die klassische Muskelhypothek, um Kosten einzusparen, ist damit nur noch sehr eingeschränkt möglich. Möchten Sie bei Ihrem Bauvorhaben Eigenleistungen erbringen, müssen Sie den Einsatz mit dem Bauunternehmen absprechen. Sicherlich sind Vorarbeiten möglich, wie das Ausheben der Baugrube, die Außengestaltung und das Errichten einer separaten Garage und Teile des Innenausbaus, die nicht energierelevant sind.
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Wie hoch fällt die KfW-Neubau-Förderung aus (Programm 261)?
Anders als in der Vergangenheit haben Sie nicht mehr die Wahl zwischen Kredit- und Zuschussvariante. KfW-Fördermittel für den Neubau gibt es nur noch in Verbindung mit einem Kredit.
Kredit: Die Kreditsumme beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Sie haben die Wahl zwischen einem endfälligen Darlehen und einem Annuitätendarlehen. Beim Erstgenannten zahlen Sie die Kreditsumme am Ende auf einen Schlag komplett zurück. Das Annuitätendarlehen ist hingegen der Klassiker der Baufinanzierung, bei dem Sie üblicherweise monatlich den Kredit zurückzahlen.
KfW-Annuitätendarlehen gibt es mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren und zehn Jahren Zinsbindung. Der effektive Jahreszins beträgt aktuell je nach Laufzeit zwischen 2,11 und 2,32 Prozent pro Jahr (Stand: 27.04.2022). Zum Vergleich: Die durchschnittlichen Baugeldzinsen liegen laut Biallo-Index für zehnjähriges Baugeld aktuell bei einem Effektivzins von 2,39 Prozent. Im Biallo-Baufinanzierungs-Vergleich finden sich Angebote ab 1,87 Prozent Effektivzins (Banken und Versicherungen).
Tilgungszuschuss: Den Kredit müssen Sie nicht komplett selbst zurückzahlen. 12,5 Prozent erhalten Sie als Tilgungszuschuss. Bei der maximalen Kredithöhe von 150.000 Euro sind dies 18.750 Euro.
Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizerung: Hierfür gibt es jeweils nochmal bis zu 10.000 Euro Kredit und einen Tilgungszuschuss von 50 Prozent.
Antrag Fördermittel für energieeffizientes Bauen: So gehen Sie richtig vor
Die Fördermittel für den energieeffizienten Neubau beantragen Sie nicht direkt bei der KfW. So gehen Sie richtig vor:
1. Energieeffizienz-Expertin oder Energieeffizienz-Experten beauftragen: Die Experten beraten unabhängig und sollen sicherstellen, dass die geplanten Maßnahmen auch zur gewünschten Energieeffizienz führen. Von ihnen erhalten Sie eine "Bestätigung zum Antrag", mit der Sie später den Kredit beantragen können.
Wichtig: Beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sollte der Vertrag eine Schutzklausel enthalten, dass das Gebäude auch tatsächlich die energetischen Anforderungen erfüllt. Darauf weist die KfW hin und stellt hierfür eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung.
2. Finanzierungspartner finden und Kredit abschließen: Das kann Ihre Hausbank sein, eine andere Bank oder Sparkasse, eine Bausparkasse, eine Versicherung oder ein Finanzvermittler. Mit Ihrem Finanzierungspartner schließen Sie den Vertrag ab. Hierfür benötigen Sie die oben erwähnte "Bestätigung zum Antrag" von Ihrer Energieeffizienz-Expertin. Ist dies geschehen, können Sie Ihr Haus kaufen und Aufträge erteilen.
3. Energieeffizienz nachweisen und Tilgungszuschuss erhalten: Steht Ihr Haus, stellt Ihnen Ihre Energieeffizienz-Expertin eine "Bestätigung nach Durchführung" aus, die Sie beim Finanzierungspartner einreichen. Beim Kauf eines Neubaus gibt es das Schriftstück vom Bauträger oder Fertighaushersteller. Die KfW prüft die Bestätigung und zahlt den Tilgungszuschuss gut.
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KfW energieeffizient bauen: Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen - im Prinzip kann jeder Bauwillige einen Antrag stellen. Selbstverständlich gilt dies auch für Baugenossenschaften, Bau GbRs oder Wohneigentümergemeinschaften. Nicht möglich ist dies nur, falls bereits ein Privatinsolvenzantrag gestellt wurde oder eine Privatinsolvenz besteht. Selbst Nießbrauchberechtigte des Neubaus können einen Antrag stellen. Allerdings ist hierfür auch die Zustimmung des Eigentümers notwendig, damit der Antrag bewilligt werden kann.
Bei Erwerb eines Neubaus oder kernsanierten Objektes, das dem Neubauniveau entspricht, muss die Antragstellung zur Förderung vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder Bauträgervertrages erfolgen. Als Neubau gilt ein Objekt, das nicht älter als ein Jahr ist. Außerdem muss eine Haftungserklärung des Verkäufers der Immobilie gegenüber dem Käufer vorliegen, dass er bei Nichterreichen der Standards hierfür finanziell die Verantwortung übernimmt.
Biallo-Tipp: Baufinanzierung vorab berechnen
Biallo-Lesetipp: Hier erhalten Sie einen Überblick über KfW-Programme für Immobilienbesitzer.
KfW 261 mit anderen Fördermitteln kombinieren
Den Kredit aus dem KFW Programm 261 Neubau können Sie mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombinieren. Hierüber stehen gegebenenfalls noch einmal bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Das Programm richtet sich ausschließlich an Selbstnutzer, der derzeitige effektive Zinssatz beträgt 1,1 Prozent. Der Kredit muss ebenfalls über das Grundbuch besichert werden. Normalerweise sollte die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude – Wohngebäude ebenso mit Länderfördermitteln kombinierbar sein. Bei Interesse sollten Sie sich an das entsprechende Landesförderinstitut wenden.
Kombination mit weiteren Finanzierungsdarlehen
Normalerweise geht es ohne weiteren, privatwirtschaftlichen Kredit nicht, es sei denn, es steht ausreichendes Eigenkapital zur Verfügung. Die Grenze liegt bei 60 Prozent der Gesamtkosten, die gefördert werden können. Um diese Kapitallücke zu schließen, wird deshalb eine baufinanzierende Bank oder Versicherung für ein privatwirtschaftliches Darlehen benötigt.
Wichtig zu wissen: Eine Förderquote von 60 Prozent betrifft alle staatliche Förderungen, dies bezieht auch Landesfördermittel oder sonstige kommunale Förderung mit ein.