Auf einen Blick
  • Die KfW-Förderprogramme für energieeffizientes Bauen haben sich in den vergangenen Monaten stark gewandelt. Seit 21. April 2022 gelten neue, anspruchsvollere Anforderungen.

  • Bauherren und Immobilienkäufern stehen zinsgünstige Darlehen bis 150.000 Euro und Tilgungszuschüsse von bis zu 18.750 Euro zur Verfügung (jeweils pro Wohneinheit). 

  • In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche KfW-Fördermittel aktuell für Neubauten erhältlich sind, welche Voraussetzungen bestehen müssen, was überhaupt als Neubau gilt und worauf Sie achten sollten.
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Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist im Juli 2021 die Förderstruktur für energieeffiziente Gebäude neu aufgesetzt worden. Aufgrund hoher Nachfrage und ausgeschöpfter Mittel kam es seit Januar 2022 jedoch zu einem regelrechten Förder-Stopp-and-Go. Nicht betroffen waren Programme ohne Energiekomponente, wie das KfW-Wohneigentumsprogramm. Bei der Förderung für den effizienten Neubau kam es zuletzt jedoch zu deutlichen Einschnitten und erheblich strengeren Anforderungen.

Was zählt als Neubau?

Förderfähig ist sowohl der  Bau als auch der  Kauf eines neuen Gebäudes. Unter Neubau fällt beispielsweise auch bei einem Bestandsgebäude, wenn im bislang unbeheizten Dach eine neue Wohnung durch Um- und Ausbauen entsteht. Diese neue Wohneinheit fällt nicht mehr unter die  Sanierungsförderung

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Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG): Welche Fördervoraussetzungen gibt es?

Die KfW-Förderung für effiziente Neubauten (Programm 261) orientiert sich am Energieeffizienzhaus-Standard. Je energieeffizienter ein Neubau im Vergleich zu einem Referenzhaus ist, desto höhere Fördermittel gab es bislang. So bedeutet zum Beispiel ein KfW-Effizienzhaus 55, dass 55 Prozent der Energie des gebäudetypischen Referenzhauses verbraucht wird. Eine weitere Rolle spielt der Transmissionswärmeverlust, also wie viel Wärme über die Gebäudehülle verloren geht. Effizienzhäuser 55 werden jedoch mittlerweile gar nicht mehr gefördert. Denn eine solche Bauweise gilt mittlerweile allgemein als Standard. 

Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss ein neu zu errichtendes Gebäude die Effizienzhausstufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erreichen. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude"

Was bedeutet das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude"?

Das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Siegel für nachhaltige Gebäude. Verliehen wird es von unabhängigen Stellen. An den Kosten für die Zertifizierung beteiligt sich die KfW zusätzlich. 

Voraussetzung, um das Siegel zu erhalten, ist unter anderem, "die Erfüllung von allgemeinen und besonderen Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse nachzuweisen." So ist es auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu lesen. Dort findet sich auch eine ausführliche Broschüre zum Qualitätssiegel als Download. Als Nachhaltigkeitskriterien genannt sind hier zum Beispiel die Schadstofffreiheit von Baumaterialien, die Ressourcenschonung und Barrierefreiheit.  

Biallo-Lesetipp: Baustoffe, Kosten, Einsparmöglichkeiten - informieren Sie sich in einem weiteren Ratgeber von uns ausführlich rund um das Thema "Nachhaltiges Bauen".

 

Energieeffizienzexperten einschalten

Eine weitere Voraussetzung für Fördergelder: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Außerdem ist auch eine Energieeffizienzexpertin oder ein Energieeffizienz-Experte für die Planung notwendig. Meistens sind die Fachleute Architekten oder Bauingenieure. Die Hauptaufgabe besteht darin, Gebäude entsprechend den Normen und Gesetze so zu gestalten, dass die Energieeinsparungen entsprechend den Vorgaben eingehalten werden. Das Erreichen der Standards bestätigen die Experten auf Basis der Planung, sodass Sie Fördergelder beantragen können. Eine weitere Bestätigung erfolgt dann bei der Bauabnahme. Diese Vorgehensweise ist heute bei Bauträgern oder Bauunternehmen schon eingespielt. Beim Erwerb eines schlüsselfertigen Hauses oder einer Wohnung wird meist schon mit einem bestimmten Energiestandard geworben. 

Einen Nachteil gibt es durch die zwangsweise Einschaltung von Fachunternehmen und Gutachtern: Die klassische Muskelhypothek, um Kosten einzusparen, ist damit nur noch sehr eingeschränkt möglich. Möchten Sie bei Ihrem Bauvorhaben Eigenleistungen erbringen, müssen Sie den Einsatz mit dem Bauunternehmen absprechen. Sicherlich sind Vorarbeiten möglich, wie das Ausheben der Baugrube, die Außengestaltung und das Errichten einer separaten Garage und Teile des Innenausbaus, die nicht energierelevant sind.

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Wie hoch fällt die KfW-Neubau-Förderung aus (Programm 261)?

Anders als in der Vergangenheit haben Sie nicht mehr die Wahl zwischen Kredit- und Zuschussvariante. KfW-Fördermittel für den Neubau gibt es nur noch in Verbindung mit einem Kredit

Kredit: Die Kreditsumme beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Sie haben die Wahl zwischen einem endfälligen Darlehen und einem Annuitätendarlehen. Beim Erstgenannten zahlen Sie die Kreditsumme am Ende auf einen Schlag komplett zurück. Das Annuitätendarlehen ist hingegen der Klassiker der Baufinanzierung, bei dem Sie üblicherweise monatlich den Kredit zurückzahlen.

KfW-Annuitätendarlehen gibt es mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren und zehn Jahren Zinsbindung. Der effektive Jahreszins beträgt aktuell je nach Laufzeit zwischen 2,11 und 2,32 Prozent pro Jahr (Stand: 27.04.2022). Zum Vergleich:  Die durchschnittlichen Baugeldzinsen liegen laut Biallo-Index für zehnjähriges Baugeld aktuell bei einem Effektivzins von 2,39 Prozent. Im Biallo-Baufinanzierungs-Vergleich finden sich Angebote ab 1,87 Prozent Effektivzins (Banken und Versicherungen).  

Tilgungszuschuss: Den Kredit müssen Sie nicht komplett selbst zurückzahlen. 12,5 Prozent erhalten Sie als Tilgungszuschuss. Bei der maximalen Kredithöhe von 150.000 Euro sind dies 18.750 Euro. 

Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizerung: Hierfür gibt es jeweils nochmal bis zu 10.000 Euro Kredit und einen Tilgungszuschuss von 50 Prozent.

 

Antrag Fördermittel für energieeffizientes Bauen: So gehen Sie richtig vor

Die Fördermittel für den energieeffizienten Neubau beantragen Sie nicht direkt bei der KfW. So gehen Sie richtig vor:

1. Energieeffizienz-Expertin oder Energieeffizienz-Experten beauftragen: Die Experten beraten unabhängig und sollen sicherstellen, dass die geplanten Maßnahmen auch zur gewünschten Energieeffizienz führen. Von ihnen erhalten Sie eine "Bestätigung zum Antrag", mit der Sie später den Kredit beantragen können.

Wichtig: Beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sollte der Vertrag eine Schutzklausel enthalten, dass das Gebäude auch tatsächlich die energetischen Anforderungen erfüllt. Darauf weist die KfW hin und stellt hierfür eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung. 

2. Finanzierungspartner finden und Kredit abschließen: Das kann Ihre Hausbank sein, eine andere Bank oder Sparkasse, eine Bausparkasse, eine Versicherung oder ein Finanzvermittler. Mit Ihrem Finanzierungspartner schließen Sie den Vertrag ab. Hierfür benötigen Sie die oben erwähnte "Bestätigung zum Antrag" von Ihrer Energieeffizienz-Expertin. Ist dies geschehen, können Sie Ihr Haus kaufen und Aufträge erteilen.

3. Energieeffizienz nachweisen und Tilgungszuschuss erhalten: Steht Ihr Haus, stellt Ihnen Ihre Energieeffizienz-Expertin eine "Bestätigung nach Durchführung" aus, die Sie beim Finanzierungspartner einreichen. Beim Kauf eines Neubaus gibt es das Schriftstück vom Bauträger oder Fertighaushersteller. Die KfW prüft die Bestätigung und zahlt den Tilgungszuschuss gut.

Biallo-Tipp: Langfristig planen

Zwar gilt beim  Hausbau oder  Immobilienerwerb immer, auf Basis des finanziell Machbaren zu kalkulieren. Dennoch kann es sich lohnen, sich im Vorfeld ausführlich mit dem Punkt Energieeffizienz zu beschäftigen. Denn wer einen Bau mit hochwertigem energetischem Baustandard errichtet oder erwirbt, spart – vor allem auch vor dem Hintergrund  steigender Energiepreise und der CO2-Steuer – langfristig Energiekosten. Man sollte aber auch im Blick behalten, dass es eine längere Zeit dauert, bis aus der Investition ein wirtschaftlicher Gewinn entsteht. Wer plant, einen Zeitraum von weniger als etwa 15 Jahre im Haus oder in der Wohnung zu wohnen, für den wird es zeitlich kritisch, einen positiven finanziellen Effekt verbuchen zu können. Je mehr Technik im Haus verbaut wird, desto mehr muss auch in die Wartung investiert werden. Andererseits bietet so eine Immobilie beim Verkauf meist ein gutes  Wertsteigerungspotenzial. Nicht zuletzt sollten Sie überlegen, wie wichtig es Ihnen fernab des Finanziellen ist, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
 

KfW energieeffizient bauen: Wer kann die Förderung beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen - im Prinzip kann jeder Bauwillige einen Antrag stellen. Selbstverständlich gilt dies auch für Baugenossenschaften, Bau GbRs oder Wohneigentümergemeinschaften. Nicht möglich ist dies nur, falls bereits ein Privatinsolvenzantrag gestellt wurde oder eine Privatinsolvenz besteht. Selbst Nießbrauchberechtigte des Neubaus können einen Antrag stellen. Allerdings ist hierfür auch die Zustimmung des Eigentümers notwendig, damit der Antrag bewilligt werden kann. 

Bei Erwerb eines Neubaus oder kernsanierten Objektes, das dem Neubauniveau entspricht, muss die Antragstellung zur Förderung vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder Bauträgervertrages erfolgen. Als Neubau gilt ein Objekt, das nicht älter als ein Jahr ist. Außerdem muss eine Haftungserklärung des Verkäufers der Immobilie gegenüber dem Käufer vorliegen, dass er bei Nichterreichen der Standards hierfür finanziell die Verantwortung übernimmt.

Biallo-Tipp: Baufinanzierung vorab berechnen

Wie sich verschiedene Faktoren – zum Beispiel eine höhere Darlehenssumme, höhere oder niedrigere Monatsraten und vieles mehr – auf Ihre Baufinanzierung auswirken, können Sie ganz einfach mit unserem  Baufinanzierungsrechner ermitteln. Außerdem gibt biallo.de hilfreiche Tipps zur Baufinanzierung.

Biallo-Lesetipp: Hier erhalten Sie einen  Überblick über KfW-Programme für Immobilienbesitzer

 

KfW 261 mit anderen Fördermitteln kombinieren

Den Kredit aus dem KFW Programm 261 Neubau können Sie mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombinieren. Hierüber stehen gegebenenfalls noch einmal bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Das Programm richtet sich ausschließlich an Selbstnutzer, der derzeitige effektive Zinssatz beträgt 1,1 Prozent. Der Kredit muss ebenfalls über das Grundbuch besichert werden. Normalerweise sollte die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude – Wohngebäude ebenso mit Länderfördermitteln kombinierbar sein. Bei Interesse sollten Sie sich an das entsprechende Landesförderinstitut wenden.

Kombination mit weiteren Finanzierungsdarlehen 

Normalerweise geht es ohne weiteren, privatwirtschaftlichen Kredit nicht, es sei denn, es steht ausreichendes Eigenkapital zur Verfügung. Die Grenze liegt bei 60 Prozent der Gesamtkosten, die gefördert werden können. Um diese Kapitallücke zu schließen, wird deshalb eine baufinanzierende Bank oder Versicherung für ein privatwirtschaftliches Darlehen benötigt.

Wichtig zu wissen: Eine Förderquote von 60 Prozent betrifft alle staatliche Förderungen, dies bezieht auch Landesfördermittel oder sonstige kommunale Förderung mit ein.

Biallo-Tipp: Zinsen vergleichen

Mit unserem  Baufinanzierungs-Vergleich können Sie ganz einfach Zinsen vergleichen und eine günstige Baufinanzierung finden. 
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Über die Autorin Sabina Hoerder
Studiert habe ich Germanistik und Soziologie in Osnabrück. Nach Praktika bei ZDF, taz, NDR und Co. sowie freier Mitarbeit bei der Neuen Osnabrücker Zeitung folgte mein Volontariat bei biallo.de. Seit 2009 bin ich Redakteurin.   Berufsbegleitend habe ich Umweltwissenschaften studiert und mich auf den Bereich Energie spezialisiert. Für biallo.de bearbeite ich unter anderem Themen wie den Stromanbieterwechsel oder Energiesparmöglichkeiten im Haus.   Vorwiegend kümmere ich mich im Moment um unsere Print-Aktivitäten. Ich betreue unser „Thema der Woche“ sowie Serien, die wir an Tageszeitungen deutschlandweit liefern.
Co-Autoren:
  Anette Stein
  Eike Schulze
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