Max Geißler
Autor
 

 
Auf einen Blick
  • Die Bundesregierung hatte Ende Januar mit sofortiger Wirkung die Förderung für energieeffiziente Gebäude gestoppt. 

  • Die bestehenden Förderprogramme sollen neu strukturiert und gesetzliche Standards für Neubauten geändert werden.

  • Die Förderung für energetische Sanierungen wurde nun vorerst wieder aufgenommen. Immobilienbesitzer können seit dem 22. Februar 2022 wieder neue Anträge einreichen.

  • Wir erklären, was mit bereits eingereichten Förderanträgen passiert und wie es mit der Förderung weitergeht.
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Die Bundesregierung hatte zum 24. Januar 2022 die Förderung für energieeffiziente Gebäude gestoppt. Hintergrund sei eine enorme Antragsflut in den vergangenen Wochen gewesen, die die bereitgestellten Gelder deutlich übersteige. Allein im Zeitraum November 2021 bis Januar 2022 sind bei der staatlichen KfW Bank, die für die Vergabe der Fördermittel zuständig ist, Anträge in Höhe von über 20 Milliarden Euro Fördervolumen eingegangen. 

Nun wurden weitere 9,5 Milliarden Euro an Haushaltsmitteln für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung gestellt. Damit sollen sowohl Altanträge abgearbeitet werden, als auch neue Anträge für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus sowie Neubauten nach dem Effizienzhausstandard 40 ermöglicht werden. Für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus sind wieder Anträge ab Dienstag, den 22. Februar 2022 möglich. Beim Neubau nach dem Effizienzhausstandard 40 ist noch nicht klar, wann Neuanträge wieder unter welchen Förderbedingungen entgegengenommen werden.

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Neue KfW Effizienzhäuser werden nicht mehr gefördert

Komplett eingestellt beziehungsweise pausiert ist die Neubauförderung für sogenannte Effizienzhäuser. Hier sollte es eigentlich Ende Januar zu einem Wechsel der Förderkriterien kommen. Statt des KfW-Effizienzhauses 55 sollte ab Februar der strengere Effizienzhaus-Standard 40 zur Anwendung kommen. Der Primärenergiebedarf solcher Häuser darf 40 Prozent eines herkömmlichen Neubaus nicht überschreiten. Doch Bauwillige müssen sich vorerst gedulden. 

Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte aufseiten der Antragsteller entstehen zu lassen, hieß es, dass Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm prüfen würden, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge bislang nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzte Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung wie Heizungstausch.

 

Was bedeutet der Stopp der Förderung für Effizienzhäuser-Bauherren?

Bei der KfW liegen wahrscheinlich noch massenhaft unbearbeitete Anträge. Andere Bauherren haben bereits Zusagen von der KfW bekommen. Nachfolgend geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Stopp der Förderung für Effizienzhäuser-Bauherren:

Welche Förderprogramme sind vom Stopp betroffen und was passiert mit bereits eingegangenen Anträgen?

Seit dem 24. Januar 2022 konnten Sie vorerst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellen. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus 55 im Neubau, Effizienzhaus 40 im Neubau und für die Energetische Sanierung. Die Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.

Alle förderfähigen Altanträge, die bei der KfW bereits vor dem 24. Januar 2022 eingegangen sind, werden aber nachträglich noch genehmigt. Die rund 24.000 Bauherren müssen also nicht den Ausfall der Förderung befürchten. 

Gibt es schon einen Termin für die Wiederaufnahme der Förderung für Sanierungen und Effizienzhäuser?

Für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus sind Neuanträge seit dem 22. Februar 2022 wieder möglich. Wann und unter welchen Voraussetzungen wieder Anträge für Neubauten nach dem Effizienzhausstandard 40 möglich sein werden, ist noch unklar. Eine Wiederauflage der Förderung des Effizienzhausstandards 55 wird es nicht geben.

Warum wurde die Möglichkeit zur Antragstellung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestoppt?

Mit dem vorläufigen Programmstopp und der Überführung des Effizienzhaus-55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung nach eigenen Aussagen „auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre“. Notwendige Programm-Anpassungen seien in den vergangenen Jahren versäumt worden. In Zukunft sollen die Fördermittel dort gezielt eingesetzt werden, wo die CO2-Einsparung am höchsten sei. Dies sei weniger bei Neubauten als vielmehr bei Sanierungsmaßnahmen der Fall.

In unserem ausführlichen Ratgeber erhalten Sie weitere Informationen zu ​​Fördermitteln von Bundesländern, Kommunen & Kirchen für Bauherren.


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Über den Autor Max Geißler
nach dem Studium der Politikwissenschaft in München arbeitete ich als Redakteur im ökom-Verlag. Zeitgleich begann ich freiberuflich über Wirtschafts- und Finanzthemen für verschiedene Tageszeitungen zu schreiben. Über mehrere Lektoratsstellen in verschiedenen Bucherverlagen (u.a. Meister Verlag, Gerling Akademie Verlag) kam ich 1998 zu biallo.de. Für das Finanzportal bearbeite ich seither die Themen Geldanlage, Vorsorge, Immobilien und Steuern. Im Rahmen der Zusammenarbeit erschienen die Biallo-Bücher: „Immobilienfinanzierung“ und „Tages- und Festgeld“. 2006 veröffentliche ich das Fachbuch: „Börse für jedermann“ (Linde Verlag, Wien). Darüber hinaus berichte ich regelmäßig in Tageszeitungen über Finanz- und Wirtschaftsthemen, u.a. für Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur, Westdeutsche Zeitung, Kölner Stadtanzeiger, Ruhrnachrichten und Badische Zeitung.
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