Wie fördern die Bundesländer?
Viele Bundesländer bieten spezielle Programme für bestimmte Personengruppen an. Sinn und Zweck dabei ist, dass möglichst viele potenzielle Bauherren ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen können. Einen Überblick über alle Förderprogramme der Bundesländer finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
Was wird gefördert?
Fast alle Bundesländer bieten für Privatpersonen Immobilien-Förderprogramme an. Gefördert wird über diese vor allem der Neubau oder der Kauf von selbst genutztem Wohneigentum und Modernisierungsmaßnahmen sowie der Ausbau vorhandener Immobilien. Doch auch wenn Hauseigentümer ihren Wohnraum barrierefrei umbauen oder energieeffizient sanieren, gibt es dafür Förderungen.
Was sind die Ziele der Wohnraumförderung der Bundesländer?
Einen Großteil der Unterstützung gewähren die Länder im Rahmen der Wohnraumförderung. Ziel dieser Programme ist es, Menschen mit niedrigen bis mittleren Einkommen Zugang zur eigenen Immobilie beziehungsweise zu einem bedarfsgerechten und qualitätsvollen Wohnraum zu verschaffen. Geregelt ist dies über das bundesweit geltende Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Dies gibt aber nur die Rahmenbedingungen der Förderungen vor, welche die Bundesländer jeweils spezifisch umsetzen und ausgestalten. Wenn Sie Mittel aus einem solchen Programm beantragen möchten, dürfen Sie als Antragsteller bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Die Länder verknüpfen die Programme teilweise auch mit städtebaulichen oder ökologischen Zielen. Letzteres ist beispielsweise der Fall, wenn die Landesbank noch einen Bonus auf die eigentliche Förderung drauflegt, weil der Bauherr ein energieeffizientes Eigenheim errichtet.
Darüber hinaus gibt es aber auch Programme, die nicht durch das Wohnraumfördergesetz reglementiert sind. Damit unterstützen die Bundesländer Eigentümer, Käufer oder Bauherren unabhängig von deren Einkommen. Jeder kann die Mittel also erhalten. Manche Programme stehen auch Personen offen, die ihre Immobilie vermieten möchten. In manchen Bundesländern kommen noch spezielle Förderungen für Wohneigentümergemeinschaften (WEG) hinzu, wenn diese das Gebäude modernisieren oder energetisch sanieren lassen wollen. Auch bei diesen Programmen müssen Antragsteller gewisse Bedingungen erfüllen, um Chancen auf die Förderung zu haben.
Welche Arten von Förderungen gibt es?
Es lohnt sich für Sie also in jedem Fall, einen Blick darauf zu werfen, welche Fördermöglichkeiten Ihr Bundesland bereithält. Diese Arten von Unterstützung bieten die Landeskreditanstalten:
Förderdarlehen: In erster Linie stellen die Länder zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Im Rahmen mancher Programme der Wohnraumförderung zahlen Kreditnehmer sogar null Prozent Zinsen, so beispielsweise in Niedersachsen und Hamburg. Umsonst gibt es die Darlehen jedoch auch nicht, sondern es fallen in der Regel Bearbeitungs- und / oder Verwaltungskosten an.
Die Höhe der möglichen Darlehenssumme ist entweder pauschal pro Vorhaben vorgegeben oder es gilt ein Pauschalbetrag je gefördertem Quadratmeter. Meist lässt sich die Darlehenssumme je nach Anzahl der Haushaltsangehörigen noch durch einen Zuschlag erhöhen. Manche Förderinstitute vergeben auch einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtkosten, so beispielsweise in Bayern. Dort gewährt die BayernLabo beim Bau oder Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie ein Darlehen von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. In Hessen hängt die Darlehenssumme vom Grundstückswert je Quadratmeter ab.