


Auf einen Blick
In Baden-Württemberg finanziert die L-Bank die Bauförderung. Anträge können Förderwillige bei den kommunalen Wohnraumförderungsstellen stellen. Diese finden sich bei den Landratsämtern oder in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung.
Unter diesem Punkt sind alle Wohnraum- und Immobilienprogramme zusammengefasst, die sich an Privatleute mit Finanzierungsbedarf richten. Dies sind die Programme:
Im Rahmen der Wohnraumförderung spaltet sich die Unterstützung in die Teilprogramme "Basis", "Zusatzförderung" und "Förderung für schwerbehinderte Menschen" auf. Nicht geeignet ist dies Programm für Menschen mit einem hohen Einkommen oder die bereits über einen angemessenen Wohnraum verfügen. Der Förderabschnitt geht bis Ende 2021. Bis dahin ist eine Antragstellung für dieses Programm möglich.
Eine Förderung beantragen können Ehepartner, Lebenspartner, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende, wenn diese mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt leben oder dies innerhalb von sechs Monaten erwarten, sowie Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen.
Förderfähig ist sowohl der Bau oder Kauf eines neuen Hauses beziehungsweise einer neuen Eigentumswohnung als auch der Kauf einer gebrauchten Immobilie. Kauft der Erwerber ein Objekt, das älter als vier Jahre ist, kann er zusätzlich eine Reihe von Modernisierungsmaßnahmen finanzieren. Auch für Aus-, Umbau-, Erweiterungs- und Umwandlungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums oder barrierefreien Wohnraums stellt die L-Bank Mittel zur Verfügung. Neubauten werden nur gefördert, wenn sie die aktuell gültigen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV)/Gebäudeenergiegesetz KfW-Energieeffizienzhaus 55 oder besser einhalten.
Für die oben genannten Personengruppen und Vorhaben hält die L-Bank als Basisförderung das "Z15-Darlehen" bereit (Z15 bedeutet Zinsverbilligung über 15 Jahre). Außerdem gibt es noch folgende Ergänzungsförderungen in Form von Zuschüssen:
Darüber hinaus sind folgende Zusatzförderungen möglich:
Für das "Z15-Darlehen" wird über eine Laufzeit von 15 Jahren ein marktüblicher Zinssatz festgelegt, allerdings erfolgt eine Verbilligung unter den Marktzins für die ersten zehn Jahre der Sollzinsbindung. Der Tilgungssatz beträgt 2,25 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen (Annuitätendarlehen) und ist nach einer tilgungsfreien Zeit von 15 Monaten zu leisten. Die laufenden Verwaltungskosten sind im Zinssatz enthalten. Mit dem Darlehen können Antragsteller maximal die Gesamtkosten ihres Vorhabens abzüglich der erforderlichen Eigenleistungen finanzieren. Es gelten jedoch Darlehensobergrenzen, deren Höhe von der Familiengröße und der Art des Vorhabens abhängig ist.
Beispiel: Für den Bau und Erwerb neuer Immobilien sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen kann eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern im Haushalt ein Darlehen von bis zu 240.000 Euro erhalten. Den Erwerb einer Bestandsimmobilie durch eine solche Familie fördert die L-Bank mit einem Darlehen von bis zu 192.000 Euro.
Wer einen Antrag auf Förderung stellen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. So dürfen Antragsteller für ihre aktuelle oder zukünftige Familiensituation noch kein angemessenes Wohneigentum besitzen. Als angemessen gilt beispielsweise für einen Vier-Personen-Haushalt eine Wohnfläche von 90 Quadratmeter.
Außerdem sind die im Landeswohnraumgesetz LWoG geltenden Einkommensgrenzen einzuhalten. Konkret: Das Bruttoeinkommen minus Werbekostenpauschale oder tatsächlich anfallender Werbungskosten bildet die Basis der Einkommensgrenzen, diese sind:
Lebt eine schwerbehinderte Person im Haushalt, erhöhen sich alle Einkommensgrenzen um 3.050 Euro. Für alleinstehende schwerbehinderte Personen beträgt die Einkommensgrenze 61.000 Euro.
Als Eigenleistungen erwartet die L-Bank bei erstrangiger Absicherung 15 Prozent der Gesamtkosten, bei zweitrangiger Absicherung 25 Prozent. Mindestens 8,5 Prozent der Gesamtkosten müssen durch Eigenkapital finanziert werden. Verfügt die Familie nicht über genügend Eigenkapital, um die Eigenkapitalquote im ersten Rang zu erhalten, kann ein Teil der Darlehenssumme (6,5 Prozent) in einen Zuschuss umgewandelt werden.
An Familien und Paare (nicht älter als 45 Jahre), welche die strengeren Fördervoraussetzungen für die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung noch nicht erfüllen, vergibt die L-Bank im Rahmen des Programms "Finanzierung Familienzuwachs das Optionsdarlehen neu" ein langfristiges günstiges Darlehen zu Kapitalmarktkonditionen. Die Option bedeutet dann, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen für das Z15-Programm die Konditionen dieses Programms genutzt werden können.
Über diesen Weg ist ein Darlehen bis zu einer Höhe von 75.000 Euro möglich. Die Sollzinsbindung beträgt 15 Jahre, bei der anfänglichen Tilgung kann zwischen einem bis drei Jahren gewählt werden. Wenn weiterer Familienzuwachs kommt, gibt es dann die Zinsverbilligung über das Z15-Programm, bei einem zweiten Kind erfolgt eine weitere Verbilligung, ab dem dritten und jedem weiteren Kind gibt es einen Tilgungszuschuss.
Familien oder Alleinstehende mit Kindern, welche die Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung mit einem Z15-Darlehen nicht einhalten, können im Rahmen des Programms "Wohnen mit Kind" ein Darlehen bekommen. Nicht geeignet ist das Programm bei Familieneinkünften von mehr als 200.000 Euro oder bei Alleinstehenden von mehr als 100.000 Euro. Der Steuerbescheid ist die maßgebliche Grundlage, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Als Familien im Sinne des Förderprogramms gelten Ehepaare und eheähnliche Gemeinschaften sowie Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. Die Einkommensgrenzen sind hier großzügiger ausgelegt als bei der allgemeinen Landeswohnraumförderung.
Einen Antrag auf die Förderung können Familien mit Kindern stellen, wenn sie in Baden-Württemberg ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen und selbst nutzen wollen. Bei einem Kauf sind auch alle Kosten, die für eine Modernisierung, Instandsetzung oder einen Umbau anfallen, förderfähig. Eigenleistungen werden in angemessener Höhe ebenfalls als förderfähige Kosten anerkannt.
Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten des Kauf- oder Bauvorhabens umfassen. Es muss jedoch mindestens 15.000 Euro und darf höchstens 100.000 Euro betragen. Da das Darlehen im Grundbuch auch nachrangig abgesichert werden kann, eignet es sich ideal als Ergänzung zu anderen erstrangig besicherten Hypothekenkrediten. Außerdem gelten folgende Konditionen:
Der Antragsteller kann das Darlehen mit anderen Fördermitteln des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden kombinieren, außer mit dem Wohneigentumsprogramm der KfW sowie mit der Eigentumsfinanzierung im Rahmen der Wohnraumförderung.
Dies Programm dient als Ergänzung zu den Programmen:
Der Finanzierungsbedarf reicht aus den anderen Programmen nicht aus oder durch Kostensteigerungen entsteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf. Es handelt sich um ein zinsvergünstigtes Förderdarlehen. Dies wird in einer Größenordnung von 5.000 Euro bis ungefähr 200.000 Euro gewährt, wenn die Voraussetzungen zutreffen. Die L-Bank fördert bis zu drei Wohnungen, sofern die Eigentümerfamilie selbst im Haus lebt.
Förderwillige können zwischen Laufzeiten von zehn bis 30 Jahren wählen, bei bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Zinsvergünstigungen sind auf zehn Jahre befristet, danach gilt der Marktzinssatz der L-Bank.
Mit diesem Programm spricht die L-Bank Personen an mit einem Gebäude, das vor 2002 errichtet wurde. Die Gebäude dürfen maximal drei Wohnungen aufweisen. Ausnahme: Gebäude mit Eigentumswohnungen. Voraussetzung ist, dass die Bestandsimmobilie auf ein KfW-Effizienzhaus 70 oder besser saniert wird. Ist dies gegeben, erhält der Eigentümer ein zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss.
Je Wohneinheit beträgt das Darlehen zwischen 5.000 Euro und 120.000 Euro. Die Laufzeit ist zwischen zehn Jahren bis zu 30 Jahren wählbar. Je nach Laufzeit sind zwischen einem bis fünf tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbar. Die Sollzinsbindung beträgt zehn Jahre, danach gilt der übliche Marktzins. Der Tilgungszuschuss richtet sich nach dem erzielten KfW-Effizienzhausniveau. Diesen zahlt das Umweltministerium.
Für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für Wohnzwecke vergibt die L-Bank zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse. Wer Mitglied in einer Wohngenossenschaft wird, erwirbt das Anrecht darauf, dass ihm eine Wohnung überlassen wird. Da die L-Bank für die Förderungen Refinanzierungsmittel aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm erhält, ist eine Kombination mit diesem Programm ausgeschlossen. Das Programm ist nicht geeignet für Personen mit ausreichendem Wohneigentum oder hohem Einkommen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Antragsteller die festgelegten Einkommensgrenzen und Wohnflächengrößen nicht überschreiten. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten G15-Darlehens.
Im Rahmen "Erneuerbare Energien" unterstützt die L-Bank mit diesem Programm den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem zinsverbilligten Darlehen. Die Kombination mit einer Photovoltaikanlage ist nicht möglich.
Einen Antrag auf das Darlehen können Eigentümer oder Erwerber einer Immobilie mit bis zu drei Wohneinheiten stellen, die mindestens eine der Wohneinheiten selbst bewohnen. Auch Nichteigentümer können die Förderung erhalten, wenn sie die Investition vornehmen. Das gleiche gilt für Eigentümergemeinschaften, wenn jeder Wohneigentümer seine Immobilie selbst nutzt.
Für folgende Vorhaben gibt es Geld:
Die L-Bank fördert die Kosten für die Anlagen und die unmittelbar damit verbundenen Maßnahmen, welche ein Fachunternehmen durchführen muss. Förderwillige erhalten für die genannten Vorhaben ein Darlehen, das einen Betrag von mindestens 5.000 Euro umfasst. Der Höchstbetrag für eine Wohneinheit liegt bei 50.000 Euro.
Die L-Bank ermöglicht mit diesem Programm auch Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Zugang zu KfW-Förderungen zu bekommen. Dies war in der Vergangenheit schwierig, da KfW-Kredite durch das Grundbuch jedes einzelnen Wohnungseigentümers gesichert werden mussten, womit ein enormer Verwaltungsaufwand verbunden war.
Wohnungseigentümergemeinschaften, welche bestehende Eigentumswohnungen energetisch sanieren, barrierereduzierend umbauen oder künftig erneuerbare Energien nutzen wollen, können von den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren - Effizienzhaus", "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen", "Altersgerecht Umbauen" sowie "Erneuerbare Energien - Standard" profitieren. Den Antrag stellen Sie über die L-Bank. Diese verbilligt die ohnehin schon günstigen KfW-Kredite – mit Ausnahme des Programmteils Energieeffizienz Standard – aus Mitteln des Landeswohnraumförderungsprogramms noch zusätzlich und ergänzt die Darlehensförderung bei Effizienzsanierung oder Herstellung von Barrierefreiheit um einen einmaligen Zuschuss.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit diesem Programm Dörfer und Gemeinden in strukturschwachen ländlichen Gegenden. Ziel ist es, die Gemeinden als Lebens- und Arbeitsstandort attraktiver zu machen. Fördermittel erhalten Entwicklungsprojekte, die die Gemeinden selbst vorschlagen. Die Gemeinde erstellt ein Gesamtkonzept und koordiniert die Einzelmaßnahmen verschiedener Investoren wie zum Beispiel auch privater Haus- und Grundbesitzer. Privatpersonen können für die Schaffung von Wohnraum (historische Ortslage), die Schließung von Baulücken und die Wohnumfeldverbesserung Fördermittel in Form eines Zuschusses erhalten.
Vorab sollten sich Interessierte mit der Kommune in Verbindung setzen, ob und wann die Umsetzung des Programms geplant ist. Erst dann kann auch erfragt werden, welche Mittel und Zuschüsse für die eigenen Belange zur Verfügung stehen.
Neben dem Bund über die KfW bieten auch alle Bundesländer Förderprogramme für den Eigenheimerwerb bei selbst genutztem Wohnraum oder für dessen Sanierung und Modernisierung. Gezielte Informationen zur Wohnraumförderung in den einzelnen Bundesländern finden Sie in unseren jeweiligen Ratgebern: