In Baden-Württemberg finanziert die L-Bank die Bauförderung. Anträge können Förderwillige bei den kommunalen Wohnraumförderungsstellen stellen. Diese finden sich bei den Landratsämtern oder in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung.
Förderprogramme Baden-Württemberg 2021: L-Bank Förderung fürs selbst genutzte Eigenheim
Auf einen Blick
- Das Bundesland Baden-Württemberg bietet einige Förderprogramme für Selbstnutzer. Herzstück der Wohnraumförderung ist das "Z15-Darlehen".
- Das Programm können Familien bekommen, die eine Immobilie kaufen, bauen oder umbauen. Es kann um verschiedene Zuschüsse und Darlehen ergänzt werden.
- Familien, deren Einkommen über den Grenzen der Z15-Darlehen liegen, fördert die L-Bank zusammen mit der KfW-Förderbank über das Programm "Wohnen mit Kind" mit zinsgünstigen Darlehen.
- Wohneigentümergemeinschaften unterstützt das Land dabei, Förderungen von der KfW-Förderbank zu erhalten.
- Zahlreiche weitere (Zusatz-)Programme ergänzen das Förderspektrum wie das Programm "Wohnen mit Zukunft", das Selbstnutzer fördert, die sich eine moderne Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien anschaffen.
Eigentumsfinanzierung BW: Wohnraumförderung 2021 in Baden Württemberg
Unter diesem Punkt sind alle Wohnraum- und Immobilienprogramme zusammengefasst, die sich an Privatleute mit Finanzierungsbedarf richten. Dies sind die Programme:
- Z15-Darlehen
- Familienzuwachs
- Wohnen mit Kind
- Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen
- Wohnen mit Zukunft
- Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Z15-Darlehen der L-Bank
Im Rahmen der Wohnraumförderung spaltet sich die Unterstützung in die Teilprogramme "Basis", "Zusatzförderung" und "Förderung für schwerbehinderte Menschen" auf. Nicht geeignet ist dies Programm für Menschen mit einem hohen Einkommen oder die bereits über einen angemessenen Wohnraum verfügen. Der Förderabschnitt geht bis Ende 2021. Bis dahin ist eine Antragstellung für dieses Programm möglich.
Wer wird gefördert?
Eine Förderung beantragen können Ehepartner, Lebenspartner, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende, wenn diese mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt leben oder dies innerhalb von sechs Monaten erwarten, sowie Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen.
Welche Vorhaben fördert die L-Bank?
Förderfähig ist sowohl der Bau oder Kauf eines neuen Hauses beziehungsweise einer neuen Eigentumswohnung als auch der Kauf einer gebrauchten Immobilie. Kauft der Erwerber ein Objekt, das älter als vier Jahre ist, kann er zusätzlich eine Reihe von Modernisierungsmaßnahmen finanzieren. Auch für Aus-, Umbau-, Erweiterungs- und Umwandlungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums oder barrierefreien Wohnraums stellt die L-Bank Mittel zur Verfügung. Neubauten werden nur gefördert, wenn sie die aktuell gültigen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV)/Gebäudeenergiegesetz KfW-Energieeffizienzhaus 55 oder besser einhalten.
Welche Förderungen gibt es?
Für die oben genannten Personengruppen und Vorhaben hält die L-Bank als Basisförderung das "Z15-Darlehen" bereit (Z15 bedeutet Zinsverbilligung über 15 Jahre). Außerdem gibt es noch folgende Ergänzungsförderungen in Form von Zuschüssen:
- Effizienzhaus: Beim Erwerb oder Bau einen neuen Hauses, das mindestens die Voraussetzungen eines KfW-Effizienzhauses 55 erfüllt, gewährt die L-Bank einen zusätzlichen Tilgungszuschusses. Dieser beträgt 50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bis maximal 3.500 Euro. Eine Förderung ist ebenso für neugebaute Eigentumswohnungen möglich, die diese Kriterien erfüllen.
- Wachsende Familien: Ein Tilgungszuschuss ist möglich, wenn innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss des Darlehensvertrages (mindestens) ein weiteres Kind zum Haushalt dazukommt Die Höhe des Zuschusses beträgt dann 6.500 Euro für jedes weitere Kind.
Darüber hinaus sind folgende Zusatzförderungen möglich:
- Energieeffizienz: Wer einen Altbau erwirbt und diesen energetisch saniert, kann für die Altbausanierung zusätzlich zum Basisdarlehen ein Darlehen erhalten. Bei Sanierung zum Effizienzhaus ist ein Zusatzdarlehen bis zu 120.000 Euro möglich, für Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 Euro. Einzelmaßnahmen wären beispielsweise eine neue Heizung und neue Fenster.
- Barrierefreiheit Altbau: Diese Förderung gilt für Familien, die eine gebrauchte Immobilie erwerben und Umbauten zum Abbau von Barrieren vornehmen. Für den Kauf der Immobilie dient das Basisdarlehen, für die anschließende Barrierereduzierung gibt es die Zusatzförderung. Diese beträgt bis zu 50.000 Euro der förderfähigen Mehraufwendungen.
- Barrierefreiheit Neubau: Beim Erwerb oder Bau eines neuen barrierefreien Hauses gewährt die L-Bank eine Erhöhung des Basisdarlehens um bis zu 60.000 Euro. Alternativ kann auch ein Zuschuss beantragt werden. Hierzu sollten Sie sich beraten lassen, die Berechnung erfolgt auf Basis eines Umrechnungsfaktors.
- Innovativer Wohnungsbau: Wer innovativen Wohnraum schaffen will (zum Beispiel Vorhaben mit lokaler oder quartiersbezogener CO2-neutraler Wärmeenergieversorgung), kann einen zusätzlichen Darlehensbetrag von bis zu 25 Prozent der nachweisbaren Mehrkosten bekommen.
- Ergänzungsfinanzierung: Wer zusätzlichen Finanzierungsbedarf hat, kann auch ein KfW-Darlehen oder eine Ergänzungsfinanzierung der L-Bank beantragen. Voraussetzung ist hier, dass die Hausbank kein oder nur ein reduziertes Darlehen vergeben möchte.
Was sind die Konditionen des Z15-Darlehens?
Für das "Z15-Darlehen" wird über eine Laufzeit von 15 Jahren ein marktüblicher Zinssatz festgelegt, allerdings erfolgt eine Verbilligung unter den Marktzins für die ersten zehn Jahre der Sollzinsbindung. Der Tilgungssatz beträgt 2,25 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen (Annuitätendarlehen) und ist nach einer tilgungsfreien Zeit von 15 Monaten zu leisten. Die laufenden Verwaltungskosten sind im Zinssatz enthalten. Mit dem Darlehen können Antragsteller maximal die Gesamtkosten ihres Vorhabens abzüglich der erforderlichen Eigenleistungen finanzieren. Es gelten jedoch Darlehensobergrenzen, deren Höhe von der Familiengröße und der Art des Vorhabens abhängig ist.
Beispiel: Für den Bau und Erwerb neuer Immobilien sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen kann eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern im Haushalt ein Darlehen von bis zu 240.000 Euro erhalten. Den Erwerb einer Bestandsimmobilie durch eine solche Familie fördert die L-Bank mit einem Darlehen von bis zu 192.000 Euro.
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Welche Voraussetzungen für den Antrag gibt es?
Wer einen Antrag auf Förderung stellen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. So dürfen Antragsteller für ihre aktuelle oder zukünftige Familiensituation noch kein angemessenes Wohneigentum besitzen. Als angemessen gilt beispielsweise für einen Vier-Personen-Haushalt eine Wohnfläche von 90 Quadratmeter.
Außerdem sind die im Landeswohnraumgesetz LWoG geltenden Einkommensgrenzen einzuhalten. Konkret: Das Bruttoeinkommen minus Werbekostenpauschale oder tatsächlich anfallender Werbungskosten bildet die Basis der Einkommensgrenzen, diese sind:
- Zwei-Personenhaushalt 61.000 Euro
- Drei-Personenhaushalt 70.500 Euro
- Vier-Personenhaushalt 80.000 Euro
- Fünf-Personenhaushalt 89.500 Euro
- für jede weitere Person Erhöhung um 9.500 Euro
Lebt eine schwerbehinderte Person im Haushalt, erhöhen sich alle Einkommensgrenzen um 3.050 Euro. Für alleinstehende schwerbehinderte Personen beträgt die Einkommensgrenze 61.000 Euro.
Als Eigenleistungen erwartet die L-Bank bei erstrangiger Absicherung 15 Prozent der Gesamtkosten, bei zweitrangiger Absicherung 25 Prozent. Mindestens 8,5 Prozent der Gesamtkosten müssen durch Eigenkapital finanziert werden. Verfügt die Familie nicht über genügend Eigenkapital, um die Eigenkapitalquote im ersten Rang zu erhalten, kann ein Teil der Darlehenssumme (6,5 Prozent) in einen Zuschuss umgewandelt werden.
Programm "Familienzuwachs"
An Familien und Paare (nicht älter als 45 Jahre), welche die strengeren Fördervoraussetzungen für die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung noch nicht erfüllen, vergibt die L-Bank im Rahmen des Programms "Finanzierung Familienzuwachs das Optionsdarlehen neu" ein langfristiges günstiges Darlehen zu Kapitalmarktkonditionen. Die Option bedeutet dann, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen für das Z15-Programm die Konditionen dieses Programms genutzt werden können.
Über diesen Weg ist ein Darlehen bis zu einer Höhe von 75.000 Euro möglich. Die Sollzinsbindung beträgt 15 Jahre, bei der anfänglichen Tilgung kann zwischen einem bis drei Jahren gewählt werden. Wenn weiterer Familienzuwachs kommt, gibt es dann die Zinsverbilligung über das Z15-Programm, bei einem zweiten Kind erfolgt eine weitere Verbilligung, ab dem dritten und jedem weiteren Kind gibt es einen Tilgungszuschuss.
Programm "Wohnen mit Kind"
Familien oder Alleinstehende mit Kindern, welche die Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung mit einem Z15-Darlehen nicht einhalten, können im Rahmen des Programms "Wohnen mit Kind" ein Darlehen bekommen. Nicht geeignet ist das Programm bei Familieneinkünften von mehr als 200.000 Euro oder bei Alleinstehenden von mehr als 100.000 Euro. Der Steuerbescheid ist die maßgebliche Grundlage, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Wer wird gefördert?
Als Familien im Sinne des Förderprogramms gelten Ehepaare und eheähnliche Gemeinschaften sowie Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. Die Einkommensgrenzen sind hier großzügiger ausgelegt als bei der allgemeinen Landeswohnraumförderung.
- Hinweis: Eine Baufinanzierung ist für Alleinerziehende eine deutlich größere Herausforderung als für Paare. Deshalb ist eine präzise Finanzplanung hier unabdingbar. Auch in diesen Fällen gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten – nicht nur das Baukindergeld.
Welche Vorhaben fördert die L-Bank?
Einen Antrag auf die Förderung können Familien mit Kindern stellen, wenn sie in Baden-Württemberg ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen und selbst nutzen wollen. Bei einem Kauf sind auch alle Kosten, die für eine Modernisierung, Instandsetzung oder einen Umbau anfallen, förderfähig. Eigenleistungen werden in angemessener Höhe ebenfalls als förderfähige Kosten anerkannt.
Was sind die Konditionen?
Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten des Kauf- oder Bauvorhabens umfassen. Es muss jedoch mindestens 15.000 Euro und darf höchstens 100.000 Euro betragen. Da das Darlehen im Grundbuch auch nachrangig abgesichert werden kann, eignet es sich ideal als Ergänzung zu anderen erstrangig besicherten Hypothekenkrediten. Außerdem gelten folgende Konditionen:
- Zinsbindungszeit zehn Jahre
- Darlehenslaufzeit 25 Jahre
- Anfänglicher Tilgungssatz: 3,26 Prozent
- bis zu drei tilgungsfreie Jahre sind möglich
Der Antragsteller kann das Darlehen mit anderen Fördermitteln des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden kombinieren, außer mit dem Wohneigentumsprogramm der KfW sowie mit der Eigentumsfinanzierung im Rahmen der Wohnraumförderung.
Kombidarlehen Wohnen der L-Bank
Dies Programm dient als Ergänzung zu den Programmen:
- Wohnen mit Kind
- Energieeffizient Sanieren (KfW)
- Energieeffizient Bauen (KfW)
Der Finanzierungsbedarf reicht aus den anderen Programmen nicht aus oder durch Kostensteigerungen entsteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf. Es handelt sich um ein zinsvergünstigtes Förderdarlehen. Dies wird in einer Größenordnung von 5.000 Euro bis ungefähr 200.000 Euro gewährt, wenn die Voraussetzungen zutreffen. Die L-Bank fördert bis zu drei Wohnungen, sofern die Eigentümerfamilie selbst im Haus lebt.
Was sind die Konditionen?
Förderwillige können zwischen Laufzeiten von zehn bis 30 Jahren wählen, bei bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Zinsvergünstigungen sind auf zehn Jahre befristet, danach gilt der Marktzinssatz der L-Bank.
Energieeffizienzfinanzierung Sanieren der L-Bank Baden Württemberg
Mit diesem Programm spricht die L-Bank Personen an mit einem Gebäude, das vor 2002 errichtet wurde. Die Gebäude dürfen maximal drei Wohnungen aufweisen. Ausnahme: Gebäude mit Eigentumswohnungen. Voraussetzung ist, dass die Bestandsimmobilie auf ein KfW-Effizienzhaus 70 oder besser saniert wird. Ist dies gegeben, erhält der Eigentümer ein zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss.
Was sind die Konditionen?
Je Wohneinheit beträgt das Darlehen zwischen 5.000 Euro und 120.000 Euro. Die Laufzeit ist zwischen zehn Jahren bis zu 30 Jahren wählbar. Je nach Laufzeit sind zwischen einem bis fünf tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbar. Die Sollzinsbindung beträgt zehn Jahre, danach gilt der übliche Marktzins. Der Tilgungszuschuss richtet sich nach dem erzielten KfW-Effizienzhausniveau. Diesen zahlt das Umweltministerium.
- Biallo-Lesetipp: Im Biallo-Ratgeber zum Thema Nachhaltiges Bauen erfahren Sie, wie man ökologisch sinnvoll und nachhaltig baut, ein gesundes Wohnklima schafft und zugleich Geld dabei sparen kann.
L-Bank: Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen
Für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für Wohnzwecke vergibt die L-Bank zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse. Wer Mitglied in einer Wohngenossenschaft wird, erwirbt das Anrecht darauf, dass ihm eine Wohnung überlassen wird. Da die L-Bank für die Förderungen Refinanzierungsmittel aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm erhält, ist eine Kombination mit diesem Programm ausgeschlossen. Das Programm ist nicht geeignet für Personen mit ausreichendem Wohneigentum oder hohem Einkommen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Antragsteller die festgelegten Einkommensgrenzen und Wohnflächengrößen nicht überschreiten. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten G15-Darlehens.
Was sind die Konditionen?
- Der Bruttodarlehensbetrag beträgt mindestens 1.000 Euro und maximal 50.000 Euro je Haushalt und kann bis zu 100 Prozent der Kosten umfassen.
- Laufzeit: 15 oder 20 Jahre bei zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Sollzinsbindung von 15 Jahren.
- Alternativ kann der Haushalt auch einen Zuschuss erhalten.
Programm „Wohnen mit Zukunft“
Im Rahmen "Erneuerbare Energien" unterstützt die L-Bank mit diesem Programm den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem zinsverbilligten Darlehen. Die Kombination mit einer Photovoltaikanlage ist nicht möglich.
Wer wird gefördert?
Einen Antrag auf das Darlehen können Eigentümer oder Erwerber einer Immobilie mit bis zu drei Wohneinheiten stellen, die mindestens eine der Wohneinheiten selbst bewohnen. Auch Nichteigentümer können die Förderung erhalten, wenn sie die Investition vornehmen. Das gleiche gilt für Eigentümergemeinschaften, wenn jeder Wohneigentümer seine Immobilie selbst nutzt.
Welche Vorhaben fördert die L-Bank?
Für folgende Vorhaben gibt es Geld:
- Solarthermische Anlagen zur kombinierten Warmwassererzeugung und Raumheizung. Kollektoren brauchen das Solar-Kaymak-Zertifikat.
- Biomasseanlagen
- Wärmepumpen
- Kraft-Wärme-Kopplung – Einzelanlagen zur Wärmeversorgung
Welche Förderungen gibt es?
Die L-Bank fördert die Kosten für die Anlagen und die unmittelbar damit verbundenen Maßnahmen, welche ein Fachunternehmen durchführen muss. Förderwillige erhalten für die genannten Vorhaben ein Darlehen, das einen Betrag von mindestens 5.000 Euro umfasst. Der Höchstbetrag für eine Wohneinheit liegt bei 50.000 Euro.
Was sind die Konditionen?
- Darlehenslaufzeiten: zehn beziehungsweise 20 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder 30 bei einem beziehungsweise zwei tilgungsfreien Anlaufjahren
- Sondertilgungen sind bei diesem Darlehen nicht möglich.
- Verbilligt wird der Kredit für den Zeitraum der ersten Zinsfestschreibung, welche zehn Jahre beträgt. Nach dieser Zeit legt die Bank die Bauzinsenbei einer 20-jährigen Laufzeit auf Basis des dann geltenden Zinsniveaus neu fest, oder der Darlehensnehmer zahlt die Restschuld zu diesem Zeitpunkt ganz oder teilweise zurück
L-Bank: Finanzierung von Eigentümergemeinschaften in Baden Württemberg
Die L-Bank ermöglicht mit diesem Programm auch Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Zugang zu KfW-Förderungen zu bekommen. Dies war in der Vergangenheit schwierig, da KfW-Kredite durch das Grundbuch jedes einzelnen Wohnungseigentümers gesichert werden mussten, womit ein enormer Verwaltungsaufwand verbunden war.
Diese Förderungen gibt es
Wohnungseigentümergemeinschaften, welche bestehende Eigentumswohnungen energetisch sanieren, barrierereduzierend umbauen oder künftig erneuerbare Energien nutzen wollen, können von den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren - Effizienzhaus", "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen", "Altersgerecht Umbauen" sowie "Erneuerbare Energien - Standard" profitieren. Den Antrag stellen Sie über die L-Bank. Diese verbilligt die ohnehin schon günstigen KfW-Kredite – mit Ausnahme des Programmteils Energieeffizienz Standard – aus Mitteln des Landeswohnraumförderungsprogramms noch zusätzlich und ergänzt die Darlehensförderung bei Effizienzsanierung oder Herstellung von Barrierefreiheit um einen einmaligen Zuschuss.
Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit diesem Programm Dörfer und Gemeinden in strukturschwachen ländlichen Gegenden. Ziel ist es, die Gemeinden als Lebens- und Arbeitsstandort attraktiver zu machen. Fördermittel erhalten Entwicklungsprojekte, die die Gemeinden selbst vorschlagen. Die Gemeinde erstellt ein Gesamtkonzept und koordiniert die Einzelmaßnahmen verschiedener Investoren wie zum Beispiel auch privater Haus- und Grundbesitzer. Privatpersonen können für die Schaffung von Wohnraum (historische Ortslage), die Schließung von Baulücken und die Wohnumfeldverbesserung Fördermittel in Form eines Zuschusses erhalten.
Vorab sollten sich Interessierte mit der Kommune in Verbindung setzen, ob und wann die Umsetzung des Programms geplant ist. Erst dann kann auch erfragt werden, welche Mittel und Zuschüsse für die eigenen Belange zur Verfügung stehen.
Regionale Förderprogramme der einzelnen Bundesländer
Neben dem Bund über die KfW bieten auch alle Bundesländer Förderprogramme für den Eigenheimerwerb bei selbst genutztem Wohnraum oder für dessen Sanierung und Modernisierung. Gezielte Informationen zur Wohnraumförderung in den einzelnen Bundesländern finden Sie in unseren jeweiligen Ratgebern: