Eike Schulze
Autor
 

 
Auf einen Blick
  • Thüringen unterstützt Familien beim Erwerb oder Bau von Wohneigentum mit dem Kinder-Bauland-Bonus. 

  • Mit dem Programm Solar Invest fördert Thüringen Beratungsleistungen und Investitionen in Photovoltaikanlagen, Energiespeicher, Wärmespeicher und Anschlüsse zu Netzen mit einem Mindestanteil von 20 Prozent erneuerbarer Energien. Zurzeit können jedoch keine Anträge gestellt werden, da bereits alle Mittel ausgeschöpft wurden.
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Im Folgenden finden Sie Informationen zu den bis 2020 angebotenen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Familienbaudarlehens. Eine Weiterführung dieses oder eines ähnlichen Programms ist möglich, aber derzeit auf der Webseite der TAB nicht konkret angekündigt. Das Familienbaudarlehen unterstützte insbesondere junge Familien.

Geförderte Vorhaben

Vorrangig gefördert wird der Neubau und Ersterwerb bis maximal zwei Jahre nach Fertigstellung eines schlüsselfertigen Eigenheims (mit maximal zwei Wohnungen) oder einer Eigentumswohnung. Darüber hinaus wird der Erwerb eines bereits bestehenden Eigenheims gefördert, das der Antragsteller zur Selbstnutzung erwirbt. Auch der Ausbau beziehungsweise die Erweiterung bestehender Gebäude, wenn die Gesamtkosten 25.000 Euro überschreiten, kann über das Familienbaudarlehen finanziell unterstützt werden. Die Wohnfläche von 150 Quadratmetern darf bei einem Haushalt bis zu vier Personen nicht überschritten werden. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche um zehn Quadratmeter. Beim Erwerb aus dem Bestand ist ein Überschreiten der Wohnflächengrenze um bis zu 20 Prozent möglich. Die Eigenleistungen müssen mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen, davon wird die Selbsthilfe beim Bauen höchstens zur Hälfte anerkannt (bis maximal 30.000 Euro).

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Geförderte Personen

Die geförderten Personengruppen unterscheiden sich nach der Art des geförderten Vorhabens. Bei Neubau oder Erwerb werden jüngere Ehepaare gefördert, die maximal zehn Jahre verheiratet sind und bei denen kein Ehepartner das 40. Lebensjahr vollendet hat. Darüber hinaus können Haushalte mit mindestens einem Kind sowie Haushalte ab zwei Personen, wobei eine Person eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent aufweist, gefördert werden. Beim Bestandserwerb einer Immobilie zur Selbstnutzung sowie Ausbau oder/und Erweiterung gelten keine Einschränkungen bezüglich der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, auch das Alter spielt keine Rolle.

Gefördert werden grundsätzlich nur Haushalte, deren Einkommen die Grenzen gemäß Paragraf 10 ThürWoFG um nicht mehr als 60 Prozent überschreiten.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

1-Personen-Haushalt ca. 32.900 Euro
2-Personen-Haushalt ca. 49.300 Euro
3-Personen-Haushalt ca. 63.000 Euro
4-Personen-Haushalt ca. 76.800 Euro
5-Personen-Haushalt ca. 90.500 Euro

Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 11.420 Euro, für jedes weitere im Haushalt lebende Kind um 2.285 Euro.

Förderung

Die Thüringer Aufbaubank stellt in Zusammenarbeit mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ein zinsverbilligtes Darlehen zur Verfügung. Dieses Familienbaudarlehen kann maximal 100 Prozent der Gesamtkosten abdecken und darf 100.000 Euro nicht überschreiten. Die Bagatellgrenze beträgt in diesem Zusammenhang 10.000 Euro, ab der eine Auszahlung möglich ist. Die Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm ist ausgeschlossen.

Biallo-Tipp:

Das Darlehen kann nachrangig besichert werden. In Fällen, in denen die veranschlagten Gesamtkosten 60.000 Euro nicht übersteigen, wird das Darlehen erstrangig besichert.

Konditionen

Die Aufbaubank verbilligt den ohnehin schon günstigen KfW-Zinssatz noch zusätzlich. Der aktuelle, für maximal zehn Jahre verbilligte Zinssatz kann für fünf oder zehn Jahre festgeschrieben werden. Nach Ablauf der Zinsbindungszeit erfolgt die Anpassung an das dann gültige Kapitalmarktzinsniveau. Getilgt werden muss das Darlehen mit drei Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem zweiten Jahr der Darlehenslaufzeit.

Nach ungefähr 25 Jahren muss das Familienbaudarlehen getilgt sein. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von einem Prozent des Darlehensbeitrages an, diese ist im tilgungsfreien ersten Jahr der Laufzeit zu zahlen. Ab dem sechsten Monat fallen Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 Prozent für noch nicht ausgezahlte Darlehensteile an.

Thüringer Modernisierungsdarlehen (bis 2020)

Das Programm zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen für die Programmjahre 2018 bis 2020 (Thüringer Modernisierungsdarlehen) ist ebenfalls ausgelaufen. Es deckte alle Maßnahmen hinsichtlich der Erhaltung und dem zeitgemäßen Umbau eines Gebäudes ab. Das Programm diente dazu, den Gebrauchswert des Eigenheims oder der selbst genutzten Eigentumswohnung zu erhöhen. Immobilienbesitzer konnten es für die Altbausanierung nutzen. Zur Verfügung gestellt wurden 85 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 68.000 Euro, das Darlehen musste mindestens 5.100 Euro betragen.

Wer die Förderung erhalten wollte, durfte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Thüringer Sanierungsbonus – ThürSbR

Auch der Sanierungsbonus ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Beim Thüringer Sanierungsbonus handelte sich um einen Zuschuss für die Modernisierung- und Instandsetzung des Eigenheimes. Wer die Förderung erhalten wollte, durfte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Besonders lohnte sich der Sanierungsbonus für Familien mit Kindern, denn er lag grundsätzlich bei 12.000 Euro pro Haushalt und erhöhte sich um einen Kinderzuschlag in Höhe von

  • 1.000 Euro für das erste Kind
  • 2.000 Euro für das zweite Kind
  • 3.000 Euro für jedes weitere Kind

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Solar Invest

Mit dem Programm Solar Invest fördert Thüringen Beratungsleistungen und Investitionen in Photovoltaikanlagen, Energiespeicher, Wärmespeicher und Hausanschlüsse zu Netzen mit einem Mindestanteil von 20 Prozent erneuerbaren Energien.
Wer sich eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher errichten möchte (bis 10 kWP), kann pro kWp einen Zuschuss bis 900 Euro zu den Kosten erhalten, für Batteriespeicher gibt es 300 Euro pro kWh Speicherkapazität (Nennkapazität), für Investition in Hausanschlussstationen bis zu 40 Prpzent bei neu zu errichtendem Netz und bis zu 25 Prozent bei bestehendem Netz.

Aktuell: Aufgrund des hohen Interesses am Programm Solar Invest waren die zur Verfügung stehenden Mittel mit den vorliegenden Anträgen im April 2021 ausgeschöpft. Deshalb gilt zurzeit ein Antragsstopp für alle Fördergegenstände der Richtlinie.

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Über den Autor Eike Schulze

Diplom-Geograph und Diplom-Betriebswirt. Nach einigen Jahren als Referent einer großen Versicherungsgesellschaft für den Bereich Akademiker folgte eine Tätigkeit als Redakteur für große Finanzdienstleister. Seit 20 Jahren als freier Journalist für Verbraucher unterwegs  – mit dem Ziel, präziseInformationen zur Geldanlage sowie zu Immobilien und Versicherungen zu liefern. Die Texte erscheinen regelmäßig in verschiedenen Printmedien. Viele Informationen beruhen dabei auf praktischen Erfahrungen. Ausführliche Texte von Eike sind beispielsweise in „Geldtipps“ oder „Fakten & Tipps“ der Akademischen Arbeitsgemeinschaft zu lesen.S eit 2008 schreibt Eike für biallo.de. Mehr als 20 Bücher in 20 Jahren stammen – meist als Co-Autor - aus seiner Feder. 

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