Im Folgenden finden Sie Informationen zu den bis 2020 angebotenen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Familienbaudarlehens. Eine Weiterführung dieses oder eines ähnlichen Programms ist möglich, aber derzeit auf der Webseite der TAB nicht konkret angekündigt. Das Familienbaudarlehen unterstützte insbesondere junge Familien.
Geförderte Vorhaben
Vorrangig gefördert wird der Neubau und Ersterwerb bis maximal zwei Jahre nach Fertigstellung eines schlüsselfertigen Eigenheims (mit maximal zwei Wohnungen) oder einer Eigentumswohnung. Darüber hinaus wird der Erwerb eines bereits bestehenden Eigenheims gefördert, das der Antragsteller zur Selbstnutzung erwirbt. Auch der Ausbau beziehungsweise die Erweiterung bestehender Gebäude, wenn die Gesamtkosten 25.000 Euro überschreiten, kann über das Familienbaudarlehen finanziell unterstützt werden. Die Wohnfläche von 150 Quadratmetern darf bei einem Haushalt bis zu vier Personen nicht überschritten werden. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche um zehn Quadratmeter. Beim Erwerb aus dem Bestand ist ein Überschreiten der Wohnflächengrenze um bis zu 20 Prozent möglich. Die Eigenleistungen müssen mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen, davon wird die Selbsthilfe beim Bauen höchstens zur Hälfte anerkannt (bis maximal 30.000 Euro).
Geförderte Personen
Die geförderten Personengruppen unterscheiden sich nach der Art des geförderten Vorhabens. Bei Neubau oder Erwerb werden jüngere Ehepaare gefördert, die maximal zehn Jahre verheiratet sind und bei denen kein Ehepartner das 40. Lebensjahr vollendet hat. Darüber hinaus können Haushalte mit mindestens einem Kind sowie Haushalte ab zwei Personen, wobei eine Person eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent aufweist, gefördert werden. Beim Bestandserwerb einer Immobilie zur Selbstnutzung sowie Ausbau oder/und Erweiterung gelten keine Einschränkungen bezüglich der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, auch das Alter spielt keine Rolle.
Gefördert werden grundsätzlich nur Haushalte, deren Einkommen die Grenzen gemäß Paragraf 10 ThürWoFG um nicht mehr als 60 Prozent überschreiten.
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?
1-Personen-Haushalt | ca. 32.900 Euro |
2-Personen-Haushalt | ca. 49.300 Euro |
3-Personen-Haushalt | ca. 63.000 Euro |
4-Personen-Haushalt | ca. 76.800 Euro |
5-Personen-Haushalt | ca. 90.500 Euro |
Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 11.420 Euro, für jedes weitere im Haushalt lebende Kind um 2.285 Euro.
Förderung
Die Thüringer Aufbaubank stellt in Zusammenarbeit mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ein zinsverbilligtes Darlehen zur Verfügung. Dieses Familienbaudarlehen kann maximal 100 Prozent der Gesamtkosten abdecken und darf 100.000 Euro nicht überschreiten. Die Bagatellgrenze beträgt in diesem Zusammenhang 10.000 Euro, ab der eine Auszahlung möglich ist. Die Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm ist ausgeschlossen.