Vereinfachte Wohneigentumsförderung in NRW
Seit 2018 ist die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen vereinfacht worden, es wird nicht mehr nach dem Baujahr und energetischen Vorgaben gefördert. Die zwei Modelle der Vergangenheit wurden bei einer höheren Grundpauschale zu einem zusammengefasst. Die Grundpauschale ist abhängig vom Standort der zu bauenden oder zu kaufenden Immobilie. Die Fördergebiete werden entsprechend der Lebenshaltungskosten und Immobilienpreise in vier Kategorien eingeteilt.
Die vier Standortkategorien
- Kategorie eins: Bad Berleburg
- Kategorie zwei: Engelskirchen
- Kategorie drei: Gelsenkirchen
- Kategorie vier: Münster
Hinweis: Die Standortkriterien für Ihren Wohnort erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde.
Grundpauschalen der Fördersumme
Nach den Standortkriterien errechnet sich dann die Grundpauschale der Fördersumme. In ländlichen Regionen fällt diese deutlich geringer aus als in den größeren Städten und Metropolregionen:
- Grundpauschale in der Kategorie eins = 70.000 Euro
- Grundpauschale in der Kategorie zwei = 81.000 Euro
- Grundpauschale in der Kategorie drei = 104.000 Euro
- Grundpauschale in der Kategorie vier = 128.000 Euro
Familienbonus
Weiterhin wird zur Grundpauschale noch ein Familienbonus in Höhe von 17.500 Euro pro Kind oder Schwerbehindertem gewährt sowie zusätzlich 10.000 Euro, wenn das Haus oder die Wohnung barrierefrei gestaltet wird. Weitere Boni gibt es für standortbedingte Mehrkosten bis zu 20.000 Euro und für Bauen mit Holz mit maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit. Reicht die Darlehenssumme des Hauptprogramms nicht aus, so ist auch ein Ergänzungsdarlehen denkbar. Die Darlehenshöhe kann bis zu 50.000 Euro betragen, Voraussetzung ist allerdings, dass ein dinglich besichertes Darlehen über privatwirtschaftliche Geldgeber nicht zu bekommen ist.
Konditionen der NRW Bank Wohnraumförderung 2021
Die Förderung erfolgt normalerweise als Annuitätendarlehen.
Zinsen
Die ersten 25 Jahre der Finanzierung beträgt der Zinssatz 0,5 Prozent auf die Darlehenssumme im Jahr. Danach steigt der Zinssatz an und liegt bei zwei Prozent über dem dann gültigen Basiszinssatz, der über die Europäischen Zentralbank ermittelt wird. Wird die Einkommensgrenze nicht um mehr als 40 Prozent überschritten, verbleibt der Zinssatz bei 0,5 Prozent für die nächsten fünf Jahre, überschreitet er diese Marke, wird der Zinssatz auf zwei Prozent über den dann gültigen Basiszinssatz angehoben. Nach fünf Jahren wird dann in diesem Fall nochmals geprüft.
Tilgung
Die Tilgungsraten betragen bei Neubau ein Prozent, bei gebrauchten Immobilien zwei Prozent auf das Baudarlehen. Die Zwei-Prozent-Regelung gilt auch für das Ergänzungsdarlehen. Jährlich fällt ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent vom ursprünglich bewilligten Darlehensbetrag an. Hinzu kommt ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent jährlich. Ein geringfügiger Tilgungserlass ist auf Antrag möglich.
Die jährlichen Kosten belaufen sich dann auf 1,5 Prozent der Darlehenssumme für den Neubau und 2,5 Prozent für die Bestandsimmobilie, bestehend aus Zinssatz plus Verwaltungsgebühren und Tilgung – sie müssen so an die NRW Bank abgeführt werden. Die anfängliche Tilgung erhöht sich jährlich.
Auszahlung
Ausgezahlt wird die vollständige Summe bei Abschluss eines Kaufvertrages oder Bezugsfertigkeit einer gebrauchten Immobilie. Bei einem Neubau ist dies abhängig von den Bauabschnitten, folgende Darlehensanteile stehen dann zur Verfügung:
- 40 Prozent bei Baubeginn
- 40 Prozent bei Abschluss des Rohbaus
- 20 Prozent bei Bezugsfertigkeit des Neubaus.
Eigentumsförderung Modernisierung
Das Programm richtet sich an die Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Die folgenden Maßnahmen sind förderfähig:
- die nachhaltige Verbesserung der Gebrauchsfähigkeit der Wohnung oder von Wohngebäuden
- Barrierereduzierung in der Wohnung
- Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden
- Verbesserung des Einbruchschutzes
- Erweiterung von Wohnraum im Gebäude / Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung.
Beispiel von Maßnahmen:
- Grundrissveränderungen von Räumen in Wohnungen
- Einbau verbreiterter Türen
- Ausstattungsverbesserungen
- Umbau / Anbau eines barrierefreien Balkons
- Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern
- einbruchshemmende Haus- oder Wohnungstüren
- Wärmedämmung.
Nicht gefördert werden Gebäude mit baulichen Missständen oder mit mehr als fünf, in Innenstädten mehr als sechs, Stockwerken. Außerdem muss das Gebäude seit mindestens fünf Jahren bezugsfertig sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Antragsteller erhält ein Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens jedoch 75.000 Euro für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung. Die Bagatellgrenze für ein Darlehen, bis zu der keine Förderung gewährt wird, beträgt 2.500 Euro.
Was sind die Konditionen?
Förderwilllige können Darlehen mit einer Laufzeit von 10 bis 25 Jahren vereinbaren bei einem tilgungsfreien Jahr. Die Zinsfestschreibung erfolgt über die gesamte Darlehensdauer, der Zinssatz beträgt mindestens 0,75 Prozent.
Es ist auch der Abschluss eines Ratentilgungsdarlehens möglich. Die Zinskonditionen sind bei der Bewilligungsbehörde zu erfragen. Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 Prozent fallen an, falls das Darlehen nicht innerhalb von sieben Monaten nach Zusage abgerufen wurde.
Weitere Förderprogramme der NRW Bank: Baudenkmal-Sanierung, Energieberatung & Co.
Die NRW Bank hält noch weitere Förderprogramme für Privatpersonen bereit. Diese sind:
- NRW Bank Baudenkmäler: ein Programm zur Sanierung und Instandhaltung auch von bewohnten, denkmalgeschützten Häusern oder Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz.
- Energieberatung von Wohngebäuden, teilweise auch über die NRW-Energieagentur
- Förderungen für den ländlichen Raum.