Darlehenshöhe
Die ISB fördert Antragsteller mit einem zinsgünstigen, nachrangig durch ein Grundpfandrecht zu sichernden Darlehen. Dieses besteht aus einem Grunddarlehen und gegebenenfalls Zusatzdarlehen. Das Grunddarlehen beträgt 30 Prozent der Gesamtkosten, zusätzlich kann es einen weiteren Darlehensbetrag geben. Dieser erhöht das Grunddarlehen um jeweils fünf Prozent.
- Das Zusatzdarlehen gibt es für: jedes zu berücksichtigende Kind
- jede zum Haushalt gehörende Person mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent oder ab Pflegegrad 2
- Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze um nicht mehr als zehn Prozent überschreiten
- Ersatzneubauten
- bei Ankauf
- bei Ankauf mit baulichen Maßnahmen, sofern diese gleichzeitig mit dem Ankauf gefördert werden und mindestens 10.000 Euro betragen
Ab dem dritten Kind erhöht sich der Grundbetrag um zehn Prozent je Kind.
Der Darlehenshöchstbetrag ist abhängig von sogenannten Fördermietstufen. Diese wurden nach Kostenkriterien aufgestellt und betragen:
- Fördermietstufe eins bis zwei: 135.000 Euro (z. B. Pirmasens)
- Fördermietstufe drei bis vier: 160.000 Euro (z. B. Kaiserslautern)
- Fördermietstufe fünf bis sechs: 175.000 Euro (z. B. Mainz).
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass der Antragsteller einen Eigenkapitalanteil von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten aufbringen kann. Weitere Förderungsvoraussetzung ist, dass entweder das Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde oder dass der Ankauf des Gebäudes nicht länger als zwei Monate zurückliegt.
Hinweis: Der Begriff Fördermietstufe ist auf den ersten Blick für Selbstnutzer etwas missverständlich, jedoch gilt dieses Kriterium auch für den Mietwohnungsbau und wurde einfach übernommen.
Konditionen
Für das Darlehen kann eine Zinsbindungszeit zwischen zehn und 20 Jahren vereinbart werden, auch ein Volltilgerdarlehen ist möglich. Den Darlehenszinssatz legt die ISB bei vollständigem Antragseingang fest. Er beträgt zurzeit 0,1 Prozent bei zehnjähriger Laufzeit, 0,45 Prozent bei 15-jähriger und 0,7 Prozent bei 20-jähriger Laufzeit. Der anfängliche Tilgungssatz liegt bei 2,2 Prozent. In jedem Kalenderjahr kann der Darlehensnehmer Sondertilgungen in Höhe von maximal zehn Prozent der Darlehenssumme leisten, erstmals in dem Kalenderjahr, welches dem Jahr der Förderzusage folgt.
Wer die Förderung im Jahr 2021 erlangt, kann also erstmals im Jahr 2022 eine Sondertilgung vornehmen. Für das Programm fällt einmalig ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme an. Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent. Der Auszahlungsmodus wird festgelegt und vertraglich vereinbart. Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 Prozent fallen ab dem sechsten Monat (bei Neubau nach zwölf Monaten) nach der Zusage an.
Tilgungszuschuss
Zusätzlich zum ISB-Darlehen gewährt die ISB noch einen Tilgungszuschuss von bis zu 7,5 Prozent des ISB-Darlehens Wohneigentum. Dieser beträgt
- 7,5 Prozent für Haushalte mit einem Einkommen bis zu 10 Prozent über der Einkommensgrenze nach § 13 LWoFG
- bis zu 5 Prozent für Haushalte mit einem Einkommen bis zu 60 Prozent über der Einkommensgrenze nach § 13 LWoFG
Den Tilgungszuschuss beantragen Förderwillige zusammen mit dem ISB-Darlehen. Die ISB setzt ihn vom gewährten ISB-Darlehen ab, so dass die Darlehensrestschuld sinkt. Die monatliche Annuitätsrate bemisst sich entsprechend der reduzierten Darlehenssumme.
ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Dieses Programm fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, wenn selbst mindestens zehn Prozent der Darlehenssumme als Anteile erworben werden. Die Förderung ist auf maximal 50.000 Euro und maximal 80 Prozent der Erwerbskosten begrenzt, mindestens muss sie 5.000 Euro betragen.
Was wird gefördert?
Ziel des Programms ist es beispielsweise, das Mehrgenerationenwohnen zu fördern. Diese Form des Wohnens wird häufig in Form einer Genossenschaft ausgeübt. Da die Finanzkraft der jungen Familien – als Teil des Mehrgenerationenwohnens – hierzu nicht immer ausreicht, fördert das Land Rheinland-Pfalz diesen Personenkreis mit einem Darlehen. Die Wohnung muss den Kriterien des "ISB-Darlehen Wohneigentum" entsprechen.
Wer wird gefördert?
Eine Förderung können Erwerber von Genossenschaftsanteilen erhalten, welche die Einkommensgrenzen des Paragraf 13, Absatz 2 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent übersteigen.
Konditionen & Antragstellung
Der aktuelle Zinssatz für das Darlehen beträgt 0,5 Prozent, die anfängliche Tilgung 2,5 Prozent. Die Bearbeitungsgebühr beläuft sich auf mindestens 250 Euro oder ein Prozent der Darlehenssumme. Das Darlehen wird durch die Verpfändung des Anspruchs auf das Auseinandersetzungsguthaben gesichert. Die ISB kann eine zusätzliche Besicherung vereinbaren. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet das Objekt der Genossenschaft liegt. Bei Zusage reicht diese die Unterlagen an die ISB zur abschließenden Darlehensbearbeitung weiter.
ISB-Darlehen Modernisierung
Mit diesem Programm fördert Rheinland-Pfalz die Modernisierung von selbst genutztem und bestehendem Wohneigentum. Es ist ebenfalls Teil der Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz, daher gelten auch bei diesem Programm die gleichen Einkommensgrenzen wie unter ISB-Darlehen Wohneigentum beschrieben.
Hinweis: Die Beantragung des ISB-Modernisierungsdarlehens ist möglich, wenn der Erwerb der Immobilie nicht gefördert wurde oder der von der ISB geförderte Ankauf länger als 18 Monate zurückliegt. Sollen gleichzeitig Erwerb und Modernisierungsmaßnahme gefördert werden, steht das ISB-Darlehen Wohneigentum für den Ankauf mit baulicher Maßnahme zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Dieses Fördermittel zielt auf die Altbausanierung ab. Rheinland-Pfalz fördert Modernisierungsmaßnahmen, die Einsparungen von Energie- oder Wasserverbrauch bewirken, die den Gebrauchswert der Wohnung wesentlich erhöhen und die zu einer Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse führen, insbesondere wenn sie barrierefreies Wohnen ermöglichen. Maßnahmen sind auch förderfähig, wenn durch sie die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien möglich wird.
Förderfähig sind außerdem Instandhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Wird die Wohnung an die Bedürfnisse von behinderten Menschen oder Personen mit einem Pflegegrad angepasst, sind die Vorgaben der DIN18040 Teil zwei zu berücksichtigen. Zusätzlich sind noch Planungs- und Beratungskosten im Förderpaket enthalten. Die ISB fördert umfassend sehr verschiedene Maßnahmen.