Zuständig für die Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz. Die Landesbank unterstützt sowohl den Neubau als auch die Modernisierung, den Kauf von Bestandsimmobilien und den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
ISB-Darlehen Wohneigentum
Das Land Rheinland-Pfalz begünstigt mit diesem Programm den Kauf und den Bau von selbst genutzten Häusern und Wohnungen sowie Ausbau- und Umbaumaßnahmen. Für die genannten Vorhaben gewährt die ISB Darlehen und Tilgungszuschüsse.
Was wird gefördert?
Rheinland-Pfalz fördert den Neubau und den Ersterwerb von Wohnraum, den Ersatzneubau nach Abriss eines bestehenden Gebäudes, den Ankauf bestehenden Wohnraums (auch der bisher zur Miete bewohnten Wohnung) sowie Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs- und Erweiterungsmaßnahmen.
Unterstützt wird die Bildung abgeschlossener Wohnungen in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen sowie von Eigentumswohnungen. Die zu fördernde Wohnung darf für Haushalte mit bis zu vier Personen nicht größer als 145 Quadratmeter sein. Die Wohnflächenobergrenze erhöht sich um weitere 15 Quadratmeter, wenn folgende Fälle gegeben sind:
- für jede weitere Person im Haushalt
- Ersatzneubau nach Abriss der Bestandsimmobilie
- Schaffung von Ersatzraum für einen fehlenden Keller
- für eine schwerbehinderte Person innerhalb eines Vierpersonenhaushaltes (ab einem Schweregrad 50 oder ab Pflegegrad 2)
- zur Förderung beim Ankauf der Immobilie (Bestandsimmobilie)
Beispiel: Bei einem Fünfpersonenhaushalt plus Schaffung eines Ersatzkellerraums in der Wohnung fallen sowohl 15 Quadratmeter für die weitere Person wie auch 15 Quadratmeter für den Ersatzkellerraum an. Dies erhöht dann die maximale Wohnflächenobergrenze auf 175 Quadratmeter, die noch förderfähig sind.
Wer wird gefördert?
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz fördert Haushalte (Familien, Lebenspartnerschaften, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinstehende), welche die Einkommensgrenze nach Paragraf 13 Absatz 2 des LWoFG um nicht mehr als 60 Prozent übersteigen. Dabei werden alle Einkünfte der im Haushalt lebenden Personen einbezogen.
Bei bis zu zehn Prozent Überschreitung der Einkommensgrenze können weitere Fördermittel die Grundförderung ergänzen. Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen, hiervon werden bestimmte Abschläge abgezogen. Pauschal beispielsweise 1.000 Euro als Werbungskosten und zusätzlich 30 Prozent vom Bruttoeinkommen (Steuer, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) sowie anfallende Kinderbetreuungskosten.
Weitere Abschläge können im Einzelfall hinzukommen. Bei Selbstständigen, Beamten oder Rentnern gelten abweichende Regelungen. Die Einkommensgrenze liegt bei einem Einpersonenhaushalt bei 16.023,51 Euro, bei einem Zweipersonenhaushalt bei 22.967,03 Euro, für jede weitere Person im Haushalt kommen 5.341,17 Euro, für jedes Kind zusätzlich 1.068,23 Euro hinzu.
Beispiel für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens eines Vierpersonenhaushaltes (zwei Erwachsene, zwei Kinder):
- zwei Personen = 22.967,03 Euro
- zwei weitere Personen, je 5.341,17 Euro = 10.682,34 Euro
- Kinderzuschlag, je 1.068,232 Euro = 2.136,46 Euro
- gesamt = 35.785,83 Euro / aufgerundet = 35.800,00 Euro
Die Einkommensgrenze beträgt somit für diesen Haushalt 35.800 Euro (es zählt das Aufrundungsergebnis). Dieser Betrag darf um bis zu 60 Prozent überschritten werden. Das anrechenbare Einkommen dürfte bis zu 57.280 Euro betragen, damit das Vorhaben noch förderfähig ist. Das Bruttoeinkommen liegt dann nochmals deutlich höher und dürfte bei rund 83.000 Euro liegen. Dies hängt aber letztendlich von den persönlichen Faktoren ab.
Biallo-Tipp:
Lassen Sie sich das anzurechnende Einkommen bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung ausrechnen, denn die Bruttoangabe bezieht sich auf Standardfälle, diese können nicht die persönlichen Umstände widerspiegeln. Es ist durchaus denkbar, dass auch im Einzelfall noch höhere Bruttoeinkünfte förderfähig sind.
Darlehenshöhe
Die ISB fördert Antragsteller mit einem zinsgünstigen, nachrangig durch ein Grundpfandrecht zu sichernden Darlehen. Dieses besteht aus einem Grunddarlehen und gegebenenfalls Zusatzdarlehen. Das Grunddarlehen beträgt 30 Prozent der Gesamtkosten, zusätzlich kann es einen weiteren Darlehensbetrag geben. Dieser erhöht das Grunddarlehen um jeweils fünf Prozent.
- Das Zusatzdarlehen gibt es für: jedes zu berücksichtigende Kind
- jede zum Haushalt gehörende Person mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent oder ab Pflegegrad 2
- Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze um nicht mehr als zehn Prozent überschreiten
- Ersatzneubauten
- bei Ankauf
- bei Ankauf mit baulichen Maßnahmen, sofern diese gleichzeitig mit dem Ankauf gefördert werden und mindestens 10.000 Euro betragen
Ab dem dritten Kind erhöht sich der Grundbetrag um zehn Prozent je Kind.
Der Darlehenshöchstbetrag ist abhängig von sogenannten Fördermietstufen. Diese wurden nach Kostenkriterien aufgestellt und betragen:
- Fördermietstufe eins bis zwei: 135.000 Euro (z. B. Pirmasens)
- Fördermietstufe drei bis vier: 160.000 Euro (z. B. Kaiserslautern)
- Fördermietstufe fünf bis sechs: 175.000 Euro (z. B. Mainz).
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass der Antragsteller einen Eigenkapitalanteil von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten aufbringen kann. Weitere Förderungsvoraussetzung ist, dass entweder das Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde oder dass der Ankauf des Gebäudes nicht länger als zwei Monate zurückliegt.
Hinweis: Der Begriff Fördermietstufe ist auf den ersten Blick für Selbstnutzer etwas missverständlich, jedoch gilt dieses Kriterium auch für den Mietwohnungsbau und wurde einfach übernommen.
Konditionen
Für das Darlehen kann eine Zinsbindungszeit zwischen zehn und 20 Jahren vereinbart werden, auch ein Volltilgerdarlehen ist möglich. Den Darlehenszinssatz legt die ISB bei vollständigem Antragseingang fest. Er beträgt zurzeit 0,1 Prozent bei zehnjähriger Laufzeit, 0,45 Prozent bei 15-jähriger und 0,7 Prozent bei 20-jähriger Laufzeit. Der anfängliche Tilgungssatz liegt bei 2,2 Prozent. In jedem Kalenderjahr kann der Darlehensnehmer Sondertilgungen in Höhe von maximal zehn Prozent der Darlehenssumme leisten, erstmals in dem Kalenderjahr, welches dem Jahr der Förderzusage folgt.
Wer die Förderung im Jahr 2021 erlangt, kann also erstmals im Jahr 2022 eine Sondertilgung vornehmen. Für das Programm fällt einmalig ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme an. Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent. Der Auszahlungsmodus wird festgelegt und vertraglich vereinbart. Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 Prozent fallen ab dem sechsten Monat (bei Neubau nach zwölf Monaten) nach der Zusage an.
Tilgungszuschuss
Zusätzlich zum ISB-Darlehen gewährt die ISB noch einen Tilgungszuschuss von bis zu 7,5 Prozent des ISB-Darlehens Wohneigentum. Dieser beträgt
- 7,5 Prozent für Haushalte mit einem Einkommen bis zu 10 Prozent über der Einkommensgrenze nach § 13 LWoFG
- bis zu 5 Prozent für Haushalte mit einem Einkommen bis zu 60 Prozent über der Einkommensgrenze nach § 13 LWoFG
Den Tilgungszuschuss beantragen Förderwillige zusammen mit dem ISB-Darlehen. Die ISB setzt ihn vom gewährten ISB-Darlehen ab, so dass die Darlehensrestschuld sinkt. Die monatliche Annuitätsrate bemisst sich entsprechend der reduzierten Darlehenssumme.
ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Dieses Programm fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, wenn selbst mindestens zehn Prozent der Darlehenssumme als Anteile erworben werden. Die Förderung ist auf maximal 50.000 Euro und maximal 80 Prozent der Erwerbskosten begrenzt, mindestens muss sie 5.000 Euro betragen.
Was wird gefördert?
Ziel des Programms ist es beispielsweise, das Mehrgenerationenwohnen zu fördern. Diese Form des Wohnens wird häufig in Form einer Genossenschaft ausgeübt. Da die Finanzkraft der jungen Familien – als Teil des Mehrgenerationenwohnens – hierzu nicht immer ausreicht, fördert das Land Rheinland-Pfalz diesen Personenkreis mit einem Darlehen. Die Wohnung muss den Kriterien des "ISB-Darlehen Wohneigentum" entsprechen.
Wer wird gefördert?
Eine Förderung können Erwerber von Genossenschaftsanteilen erhalten, welche die Einkommensgrenzen des Paragraf 13, Absatz 2 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent übersteigen.
Konditionen & Antragstellung
Der aktuelle Zinssatz für das Darlehen beträgt 0,5 Prozent, die anfängliche Tilgung 2,5 Prozent. Die Bearbeitungsgebühr beläuft sich auf mindestens 250 Euro oder ein Prozent der Darlehenssumme. Das Darlehen wird durch die Verpfändung des Anspruchs auf das Auseinandersetzungsguthaben gesichert. Die ISB kann eine zusätzliche Besicherung vereinbaren. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet das Objekt der Genossenschaft liegt. Bei Zusage reicht diese die Unterlagen an die ISB zur abschließenden Darlehensbearbeitung weiter.
ISB-Darlehen Modernisierung
Mit diesem Programm fördert Rheinland-Pfalz die Modernisierung von selbst genutztem und bestehendem Wohneigentum. Es ist ebenfalls Teil der Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz, daher gelten auch bei diesem Programm die gleichen Einkommensgrenzen wie unter ISB-Darlehen Wohneigentum beschrieben.
Hinweis: Die Beantragung des ISB-Modernisierungsdarlehens ist möglich, wenn der Erwerb der Immobilie nicht gefördert wurde oder der von der ISB geförderte Ankauf länger als 18 Monate zurückliegt. Sollen gleichzeitig Erwerb und Modernisierungsmaßnahme gefördert werden, steht das ISB-Darlehen Wohneigentum für den Ankauf mit baulicher Maßnahme zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Dieses Fördermittel zielt auf die Altbausanierung ab. Rheinland-Pfalz fördert Modernisierungsmaßnahmen, die Einsparungen von Energie- oder Wasserverbrauch bewirken, die den Gebrauchswert der Wohnung wesentlich erhöhen und die zu einer Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse führen, insbesondere wenn sie barrierefreies Wohnen ermöglichen. Maßnahmen sind auch förderfähig, wenn durch sie die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien möglich wird.
Förderfähig sind außerdem Instandhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Wird die Wohnung an die Bedürfnisse von behinderten Menschen oder Personen mit einem Pflegegrad angepasst, sind die Vorgaben der DIN18040 Teil zwei zu berücksichtigen. Zusätzlich sind noch Planungs- und Beratungskosten im Förderpaket enthalten. Die ISB fördert umfassend sehr verschiedene Maßnahmen.
Biallo-Tipp:
Die förderfähigen Modernisierungsmaßnahmen sind breit gestreut, daher ist auch eine Beratung durch die ISB unerlässlich.
Wer wird gefördert?
Eine Förderung können Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums erhalten, welche die Einkommensgrenzen nach Paragraf 13 des LWoFG um nicht mehr als 60 Prozent übersteigen.
Darlehenshöhe
Die Bank fördert Antragsteller mit einem zinsgünstigen, nachrangig durch ein Grundpfandrecht zu sichernden Darlehen. An Haushalte mit bis zu vier Personen vergibt die ISB für förderfähige Investitionskosten ein Darlehen von maximal 60.000 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro höher ausfallen.
Antragsteller müssen die voraussichtlichen Investitionskosten durch fachkundig erstellte Kostenvoranschläge belegen. Nimmt der Kreditnehmer für denselben Wohnraum auch ein ISB-Darlehen Wohneigentum in Anspruch, ist die Höhe auf das Wohneigentumsdarlehen begrenzt.
Die Förderhöchstbeträge für die ISB-Darlehen Wohneigentum und ISB-Darlehen Modernisierung dürfen innerhalb von fünf Kalenderjahren folgende Höchstbeträge je nach Fördermietenstufe nicht überschreiten:
- Fördermietstufe eins bis zwei: 135.000 Euro (z. B. Pirmasens)
- Fördermietstufe drei bis vier: 160.000 Euro (z. B. Kaiserslautern)
- Fördermietstufe fünf bis sechs: 175.000 Euro (z. B. Mainz).
Der Förderhöchstbetrag erhöht sich bei Haushalten mit mindestens drei und mehr Kindern für das dritte Kind und jedes weitere Kind um jeweils zehn Prozent.
Konditionen
Die Konditionen entsprechen dem Programm ISB-Darlehen Wohneigentum.
Tilgungszuschuss
Auch bei der Modernisierung vergibt die ISB neben dem ISB-Darlehen Modernisierung auch einen Tilgungszuschuss. Dieser beträgt
- bis zu 15 Prozent des ISB-Darlehens Wohneigentum für Haushalte mit einem Einkommen bis zu zehn Prozent über der Einkommensgrenze nach § 13 LWoFG
- bis zu fünf Prozent für Haushalte mit einem Einkommen bis zu 60 Prozent über der Einkommensgrenze nach § 13 LWoFG
Maßgeblich für die abschließende Ermittlung des Tilgungszuschusses ist die Höhe des ISB-Darlehens Modernisierung zum Zeitpunkt der Vollauszahlung.
Darlehen Wohneigentum Universell
Wer in Rheinland-Pfalz die für die Wohnraumförderung geltenden Einkommensgrenzen nicht einhält und eine Immobilie bauen, kaufen oder modernisieren möchte, kann sich trotzdem von der ISB fördern lassen, und zwar mit einem Darlehen bis 100.000 Euro. Keine Voraussetzung dafür ist, das der Antragsteller mindestens einen Eigenkapitalanteil von 10 Prozent der zu finanzierenden Gesamtkosten aufbringt. In das Vorhaben muss mindestens ein weiterer Finanzierungspartner eingebunden sein. Außerdem gilt: Für den geförderten Wohnraum sind keine Wohnflächengrenzen festgelegt. Das Objekt darf aber höchstens aus einer selbstgenutzten und einer vermieteten Einliegerwohnung bestehen, die kleiner sein muss als die selbstgenutzte Wohnung.
Als Zinsfestschreibung für das Darlehen ist eine Laufzeit zwischen 10, 15 oder 20 Jahren wählbar. Der anfängliche Tilgungssatz beträgt 2,5 Prozent. Sondertilgungen in Höhe von bis zu zehn Prozent des Darlehens sind pro Jahr möglich. Für die Bearbeitung des Darlehensantrags fällt eine einmalige Verwaltungsgebühr von einem Prozent des Darlehensbetrages an.
Das Darlehen ist mit Förderprogrammen des Bundes beziehungsweise der KfW kombinierbar.
Zurzeit gelten folgende Zinssätze:
Zinsfestschreibung | Zinssätze |
10 Jahre |
1,30% p.a. |
15 Jahre |
1,60% p.a. |
20 Jahre |
1,85% p.a. |
Regionale Förderprogramme
Informationen über Bau- und Hauskauf Förderungenin anderen Bundesländern finden Sie hier: