In Brandenburg finanziert die landeseigene Investitionsbank ILB Brandenburg die Bauförderung. Die Anträge sind auch dort zu stellen. Die Bauförderung wird durch das Förderprogramm "Wohneigentum in Innenstädten" oder Wohnungsbaubürgschaften umgesetzt. Außerdem gibt es ein Programm speziell für Schwerbehinderte.
Hinweis: Die Vergabe der Förderdarlehen ist in Brandenburg abhängig von der Haushaltslage: Ist die Zahl der Antragsteller hoch, können die Haushaltsmittel zur Förderung auch erschöpft sein.
Fördergebiete
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern fördert Brandenburg nur Maßnahmen in bestimmten Gebieten. Grundsätzlich muss es sich um "Vorranggebiete Wohnen" oder "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung" handeln. Die Förderung ist damit nur innerhalb der festgelegten Sanierungs- und Entwicklungsgebiete möglich. Dies sind:
- innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete
- "Vorranggebiete Wohnen" und "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung", wenn sich diese in Städten der regionalen Wachstumskerne, in Stadtumbaustädten, Ober- beziehungsweise Mittelzentren oder innerhalb der Anlage 3 der Förderrichtlinie befinden.
Geförderte Vorhaben
Gefördert wird der Erwerb von Bestandsgebäuden und bestehenden Eigentumswohnungen. wenn die damit verbundenen Kosten für die Modernisierung und Instandsetzung (nach DIN 276, ausgenommen die Kostengruppen 100, 600 und 800 oder nach § 8 Nummer 4BbgWoFG) mindestens 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Zudem gibt es die Darlehen für den Ausbau, Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes sowie den Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, insbesondere zur Baulückenschließung und auf ehemaligen Recyclingflächen.
Wer in Verbindung mit der Hauptwohnung eine zweite Wohnung für Haushaltsangehörigeschafft , kann ebenfalls ein Darlehen erhalten. Das gleiche gilt auch für Personen, die ihre vorhandene selbstgenutzte Immobilie nachhaltig modernisieren oder durch eine altersgerechte Anpassung und/oder die energetische Sanierung mindestens auf Neubau-Niveau bringen. Weitere Bedingungen: Das Objekt muss vor dem 1. Februar 2002 gebaut worden sein und es müssen Baukosten nach DIN 276, ausgenommen der Kostengruppen 100, 600 und 800, in Höhe von mindestens 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche entstehen.
Beim Umbau, der Erweiterung von Wohnraum und der Schaffung einer zweiten Wohnung ist eine Mindesteigenleistung von 10 Prozent Voraussetzung. Für die meisten weiteren Fördermaßnahmen ist Eigenkapital in Höhe von 15 Prozent nötig sowie die Einhaltung vorgegebener Einkommensgrenzen. Mindestens zwei Drittel der Eigenleistung sind durch verfügbare Geldmittel zu erbringen. Eine weitere Voraussetzung: Die geförderte Wohnung ist mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen.