


Auf einen Blick
In Bayern finanziert die BayernLabo (Bayrische Landesbodenkreditanstalt), das Förderinstitut der Landesbank, die Bauförderung. Die BayernLabo ist Teil der Bayerischen Landesbank mit Sitz in München.
Im Wesentlichen gibt es in Bayern zwei zentrale Wohnungsbauförderungsprogramme (WoFG) für Selbstnutzer von Wohnungen oder Häusern:
Zusätzlich gibt es auch noch weitere Programme außerhalb des WoFG.
Hinweis: Um ein Darlehen zur Eigenwohnraumförderung zu erhalten, müssen sich Verbraucher an die nächste örtlich zuständige Bewilligungsstelle. Das ist in der Regel das Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat. Die Antragstellung muss zwingend vor dem Beginn des Vorhabens erfolgen.
Hauptziel des Programms ist die Förderung von Wohnraum zur Eigennutzung. Insbesondere junge Familien mit geringerem oder mittlerem Einkommen sollen davon profitieren. Als Basis für das Programm dient das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz aus dem Jahr 2012.
Gefördert werden selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus können auch Anbauten, Umbauten und Wohnraumerweiterungen gefördert werden. Bauen die Förderwilligen ein Zweifamilienhaus, so dürfen sie auch eine Wohnung vermieten.
Allerdings darf die Mietwohnung nur dann subventioniert werden, wenn die Mieter in gerader Linie oder im zweiten Grad mit dem Eigentümer verwandt sind. Dies sind dann beispielsweise Kinder, Eltern oder Schwiegereltern. Indirekt soll durch diese Maßnahme auch das "Mehr-Generationen-Wohnen" erleichtert werden. Daneben gibt es Förderungen für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.
Die zu fördernde Fläche ist begrenzt, also ein üppiges Anwesen ist über diesen Weg nicht zu realisieren. Das Gebäude muss in seiner Art und Ausstattung durchschnittlichen Anforderungen genügen. Für einen Vier-Personen-Haushalt darf die Wohnfläche nicht mehr als 130 Quadratmeter betragen. Ausnahmen gibt es nur durch den räumlichen Mehrbedarf für Schwerbehinderte oder pflegebedürftige Personen oder wenn sich in Wohnung oder Haus noch ein Arbeitsraum befindet.
Gefördert werden Haushalte, solange sie die Einkommensgrenzen der bayerischen Wohnraumförderung einhalten. Sie liegen zurzeit bei:
Haushaltsgröße |
Einkommensgrenze |
---|---|
Ein-Personen-Haushalt |
22.600 € |
Zwei-Personen-Haushalt |
34.500 € |
Drei-Personen-Haushalt (Vater, Mutter, Kind) | 45.500 € |
Quelle: Biallo.de; eigene Recherche; Stand 04/2021.
Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 11.000 Euro, für jeden nahen Verwandten, der mit im Haushalt lebt, um 8.500 Euro. Die Basis ist das steuerpflichtige Gesamteinkommen des Haushaltes, abzüglich möglicher verschiedener Pauschalbeträge.
Wer sich im Bereich von Steuer- und Einkommensermittlung nicht genügend auskennt, sollte sich zur Berechnung entweder an einen Steuerberater oder die Verbraucherzentrale wenden. Denn die Ermittlung des tatsächlich zur Bewertung herangezogenen Einkommens ist nicht ganz einfach.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist auch die Bereitstellung von finanziellen Eigenleistungen durch den oder die Antragsteller. Die Eigenleistungen müssen mindestens 25 Prozent der Investition betragen, auch ein Grundstück zählt dazu. In besonderen Fällen kann die Eigenleistung auch bis auf 15 Prozent abgesenkt werden.
Die BayernLabo gewährt ein Darlehen beim Bau oder Erwerb einer Immobilie von bis zu 30 Prozent der Gesamtkreditsumme, bei einem Zweiterwerb von bis zu 40 Prozent, bezogen jeweils auf die förderfähigen Gesamtkosten. Eine Vergabe des Darlehens im zweiten Rang des Grundbuchs ist möglich, sofern Kredite von Banken oder Bausparkassen vorangehen.
Voraussetzung ist, dass die Tilgung dabei nicht höher als zwei Prozent liegt, ausgenommen davon sind Kredite der Bausparkassen und Fördermittel der KfW.
Zum anderen gibt es eine Förderung in Form eines Kinderzuschusses, der pro Kind 5.000 Euro beträgt. Dies gilt auch für ungeborene Kinder während der Schwangerschaft. Einen weiteren Zuschuss von bis zu zehn Prozent der förderfähigen Kosten kann es beim Erwerb aus dem Bestand geben, beim Ersatzneubau oder für den Bau auf innerstädtischen Konversions- oder Brachflächen.
Der Zuschuss ist auf 30.000 Euro begrenzt. Für die Beseitigung von Barrieren, den Einbau behindertengerechter Sanitäranlagen sowie eines Aufzugs, eines Treppenlifts oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer stellt die Bank einen Zuschuss von maximal 10.000 Euro zur Verfügung.
Förderfähig sind nur die Mehrkosten der behindertengerechten Ausstattung gegenüber einer "normalen" Ausführung (etwa bei Dusche/Bad, Waschbecken) sowie die damit verbundenen Instandsetzungsmaßnahmen. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 1.000 Euro betragen.
Einen Punkt bei der Beantragung sollten Förderwillige unbedingt in den Überlegungen berücksichtigen: die sogenannte Belegungsbindung. Mindestens 15 Jahre nüssen sie das Eigenheim oder die Eigentumswohnung selbst nutzen, bei einem Zweifamilienhaus gilt die Belegungsbindung auch für die Mietwohnung. Ausnahme: Beim behindertengerechten Umbau beträgt die Belegungsbindung fünf Jahre.
Der Zinssatz für das Darlehen beträgt in den ersten 15 Jahren 0,5 Prozent pro Jahr, danach wird er den Kapitalmarktzinsen angepasst – mit einer Obergrenze von maximal sieben Prozent. Der Tilgungssatz beträgt anfänglich ein Prozent, bei gebrauchten Immobilien aus älterem Bestand zwei Prozent. Es fällt in den ersten beiden Jahren eine Verwaltungsgebühr von je einem Prozent der Darlehenssumme an.
Über dieses Programm fördert Bayern selbst genutzten Wohnraum mit einem befristet zinsverbilligten Darlehen. Profitieren können hiervon Personen, deren Einkünfte nicht die Vorgaben des bayerischen Wohnungsbauprogramms überschreiten.
Förderfähig sind Neubauten und der Erst- und Zweiterwerb von Wohneigentum für Selbstnutzer. Mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten muss der Kreditnehmer aus eigenen Mitteln bestreiten, in Ausnahmefällen reichen auch 15 Prozent aus.
Beschränkt ist das Programm auf ein Drittel der Gesamtkosten, die gefördert werden können. Die Untergrenze für die förderungsfähigen Gesamtkosten liegt bei 15.000 Euro, woraus sich ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 4.500 Euro ergibt.
Das Zinsverbilligungsprogramm verschafft den Bauherren bis zum Ablauf der Zinsbindung (zehn oder 15 Jahre) einen mit Unterstützung der KfW verbilligten Kredit, es gilt dann eine ebenso lange Belegungsbindung. Nach dieser Zeit entfällt eine weitere Förderung. Eine Alternative hierzu ist ein 30-jähriges Volltilgerdarlehen mit ebenso langer Zinsfestschreibung.
Das Programm kann mit dem Bayerischen Wohnungsbauförderprogramm (BayWoFG) kombiniert werden. Bei Kombination mit dem BayWoFG erhöht sich der Zinssatz um 0,5 Prozent.
Nimmt die geförderte Familie kein Darlehen aus dem Bayerischen Wohnraumbauprogramm in Anspruch, erhält sie für die Dauer von zehn Jahren im Rahmen der verfügbaren Mittel eine weitere Zinsverbilligung. Grundsätzlich erhält der Darlehensnehmer 100 Prozent der förderfähigen Summe ausbezahlt.
Das erste Jahr ist tilgungsfrei, danach muss anfänglich mindestens ein Prozent, jedoch maximal zwei Prozent der Darlehenssumme pro Jahr getilgt werden. Bei der Volltilger-Variante gilt eine abweichende Tilgungsregelung. Die Bearbeitungsgebühren belaufen sich auf ein Prozent der Darlehenssumme, die im ersten Jahr der Finanzierung zu entrichten sind.
Für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen eröffnen sich damit weitere Wege der Baufinanzierung, ob dies aber für eine Immobilie in München, Ingolstadt, Regenburg oder Nürnberg reichen wird, bleibt fraglich, zumal die Fördermittel auch nach sozialer Dringlichkeit vergeben werden.
Einziges Manko ist der geringe Tilgungssatz beim Wohnungsbauförderungsprogramm, der die Finanzierung in die Länge zieht. Deshalb sollte das freie Darlehen von der Bank oder Versicherung – wenn möglich – deutlich höher getilgt werden.
Es gibt noch weitere Fördermöglichkeiten in Bayern. Die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung sind hierbei an die Voraussetzungen für das gesamtdeutsche Baukindergeld gekoppelt. Allerdings ist die Zeit für eine Antragstellung für das Baukindergeld vorbei. Beide Programme –Bayerisches Baukindergeld und die Bayerische Eigenheimzulage – sind seit April 2021 leider nicht mehr verfügbar. Verblieben ist das WEG-Modernisierungsprogramm.
Das Programm richtet sich an Wohungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten. Das Gebäude muss mindestens 15 Jahre alt sein. Über dieses Programm fördert Bayern die energetische und nicht energetische Sanierung des Gebäudes. Wohnungseigentümer erhalten einen zinsgünstigen Verbandskredit, der den Zinssatz des KfW-Programms Energieeffizient-Sanieren-Kredit weiter vergünstigt. Alternativ können sie ein Darlehen erhalten, falls sie die Bedingungen der KfW nicht vollständig erfüllen. Eigentümer können mit diesem Programm bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Mindestens 5.000 Euro an förderfähigen Kosten pro Wohnung müssen anfallen.
Es handelt sich um ein Volltilgerdarlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren, ohne dingliche Besicherung und mit einem tilgungsfreien Jahr. Ein Tilgungszuschuss ist außerdem möglich, wenn das Energie-Effizienzhausniveau erreicht wird. Dieser beträgt bis zu 27,5 Prozent der Darlehenssumme.
Eine Bonitätsprüfung entfällt normalerweise. Das Darlehen kann genutzt werden, um das Gemeinschaftseigentum instandzuhalten und zu modernisieren, auch einzelne energetische Maßnahmen können damit verwirklicht werden.
Neben dem Bund über die KfW bieten auch alle Bundesländer Förderprogramme für den Eigenheimerwerb bei selbst genutztem Wohnraum oder für dessen Sanierung und Modernisierung. Gezielte Informationen zur Wohnraumförderung in den einzelnen Bundesländern finden Sie in unseren jeweiligen Ratgebern: