


Auf einen Blick
In Sachsen finanziert die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Bauförderung. Der Antrag ist direkt bei der Sächsischen Aufbaubank zu stellen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Sächsische Aufbaubank fördert mit dem Programm Familienwohnen den Kauf und Bau von selbst genutzten Häusern und Wohnungen sowie Ausbau- und Umbaumaßnahmen. Bei der Förderung liegt das Augenmerk auf Familien mit Kindern.
Dieses Programm wurde entwickelt, um dem Leerstand in Innenstädten entgegenzuwirken, Baulücken zu schließen oder Brachflächen nutzbar zu machen. Es ist für Erwerber oder Bauherren von selbst genutztem Wohneigentum konzipiert. Aufgrund der Vorgaben ist es sinnvoll, sich zunächst eine Bestätigung von der Kommune einzuholen, dass der Neubau im Innenbereich der Kommune liegt. Zum Neubau zählen alle Wohnungen und Häuser, die in den letzten zwei Jahren errichtet wurden. Der zweite Förderungsbereich zielt auf den Bereich von Bestandimmobilien ab. Dieser Wohnraum muss vor 1990 errichtet sein. Gefördert wird dann auch die Modernisierung, Sanierung und der Umbau der Immobilie.
Die Vorgaben für den Neubau im Einzelnen:
Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, gibt es noch weitere persönliche Voraussetzungen. So muss im Haushalt mindestens ein Kind leben, das die Volljährigkeit noch nicht erreicht hat und für das ein Kindergeldanspruch besteht. Außerdem müssen 15 Prozent an Eigenmitteln investiert werden.
Weitere Bedingung: Die Haushalte dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese sind:
Beispiele:
Außerdem darf das frei verfügbare Vermögen laut Selbstauskunft nicht ausreichen, um die Finanzierung des Objektes sicherzustellen. Den dadurch bestehenden Finanzbedarf stellt das Familienwohnen sicher.
Für die Zusatzförderung für ein größeres Darlehensvolumen liegen die Einkommen niedriger. Maximal dürfen Haushalte diese Einkommenshöhe erreichen:
Personen im Haushalt | Einkommensgrenze jährlich beim Bruttoverdienst in Euro |
1 Erwachsener, 1 Kind | 47.250 |
2 Erwachsene, 1 Kind | 58.500 |
1 Erwachsener, 2 Kinder | 58.750 |
2 Erwachsene, 2 Kinder | 70.000 |
1 Erwachsener, 3 Kinder | 70.250 |
2 Erwachsene, 3 Kinder | 81.500 |
2 Erwachsene, 4 Kinder | 93.000 |
Zusätzliche Gesichtspunkte, um die Zusatzförderung zu erhalten, sind die Wohnflächengröße und das Investitionsvolumen für das neue Zuhause. Folgende Grenzen gelten:
Personen im Haushalt | Wohnflächengrenze in Quadratmetern | Gesamtkostengrenze in Euro |
2 | 115 | 300.000 |
3 | 130 | 340.000 |
4 | 145 | 380.000 |
5 | 160 | 420.000 |
Jede weitere Person | 15 | 40.000 |
Außerdem soll auch ein Anteil über eine KfW-Wohnraumförderung finanziert werden. Ein weiterer Punkt: Darlehen ab 50.000 Euro müssen im Grundbuch dinglich besichert werden. Der Selbstnutzer muss außerdem für die Dauer des Förderdarlehens in dem Objekt wohnen.
Die SAB vergibt ein Darlehen bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro. Die Finanzierung läuft über 25 Jahre bei einem Sollzinssatz von 0,75 Prozent. Der Antragsteller erhält zwei tilgungsfreie Jahre zu Beginn der Laufzeit und außerdem ein jährliches Sondertilgungsrecht ab 2000 Euro. Die anfängliche Tilgung nach den tilgungsfreien Jahren beträgt 3,99 Prozent.
Gegebenenfalls bestehende Restschuldbeträge müssen mit der letzten Rate der Finanzierung getilgt werden. Das Darlehen muss binnen zwölf Monaten nach Zusage abgerufen werden. Falls dies nicht der Fall ist, wird einmalig ein Prozent auf das Darlehen erhoben, mindestens jedoch 500 Euro. Sind nur Darlehensteile nicht abgerufen, so sind dies 0,75 Prozent.
Die Grundförderung kann bei bestimmten Voraussetzungen noch weiter erhöht werden. So können Familien mit einem geringeren Einkommen noch einmal 30.000 Euro Extradarlehen erhalten, 15.000 Euro für einen Familienangehörigen mit Schwerbehinderung oder 50.000 Euro für den Erwerb und die Modernisierung eines Hauses, das vor 1990 gebaut wurde.
Dieses Programm ist inzwischen beendet, es werden nur noch Altanträge abgearbeitet und entschieden.
Mit dem Förderprogramm zur Wohnraumanpassung unterstützt Sachsen Selbstnutzer und im Einzelfall auch Mieter, um ihren Wohnraum auf die Bedürfnisse von dauerhaft Mobilitätseingeschränkten umzubauen. Das Programm gilt sowohl für den Eigentümer, als auch für im Haushalt lebende Angehörige. Es ist entweder ein Schwerbehindertenausweis erforderlich oder der Nachweis über Pflegegrade, die die Maßnahmen notwendig machen.
Entscheidend für die Förderung ist, dass alle Maßnahmen der DIN 1840 2 entsprechen. Außerhalb des Wohngebäudes sind auch Boxen zur Aufbewahrung von Rollstühlen oder Rollatoren finanzierbar.
Sie sollten sich wegen den vielfältigen förderbaren Maßnahmen bei einer Beratungsstelle informieren. Beratungen bieten der Sozialverband VDK Sachsen in Chemnitz, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. in Dresden oder der Behindertenverband e.V. in Leipzig an.
Die wichtigste Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung von den nachfolgend genannten Haushaltsgrößen beziehungsweise Wohnflächen.
1. Mietwohnraum:
2. Wohneigentum:
a) Eigentumswohnung:
b) Eigenheim:
Weiterhin wird ein Eigenanteil von 20 Prozent vorausgesetzt. Das Programm ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Dieser ist auf maximal 8.000 Euro begrenzt, dies entspricht 80 Prozent der aufwendbaren Kosten. Ausnahme: Wenn ein rollstuhlgerechter, barrierefreier Umbau der Wohnung erforderlich ist und DIN 18040-2 "R" (Rollstuhl) eingehalten wird, kann die Förderung auch bis zu 20.000 Euro betragen.
Dieses Programm ist an das Baukindergeld des Bundes gebunden. Mit der Antragsfrist zum 31.03.2021 ist das Bundesprogramm erloschen. Dennoch kann dieses Programm für Altanträge zum Baukindergeld noch genutzt werden. Es dient der Überbrückung vom Antrag des Baukindergeldes bis zur Auszahlung. Daher müssen sowohl alle Antragsbedingungen zum Bezug des Baukindergeldes erfüllt und ein Antrag für das Baukindergeld bei der KfW Bank gestellt sein. Eine weitere Voraussetzung: Es müssen Programme der Sächsischen Aufbaubank zur Immobilienfinanzierung eingesetzt werden.
Die Darlehenshöhe beträgt maximal 12.000 Euro für jedes Kind, das noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat und für das Kindergeld bezogen wird. 100 Prozent der Darlehenssumme werden gleich ausbezahlt. Die Darlehenskonditionen betragen 0,0 Prozent (Effektivzins 0,10 Prozent) jährlich, die Laufzeit ist auf zwölf Jahre begrenzt.
Es werden bis zu zwei tilgungsfreie Jahre gewährt. Es ist eine bankübliche Besicherung notwendig. Es fallen zwei Prozent Bereitstellungszinsen für nicht abgerufene Darlehensteile ab dem 13. Monat nach Zusage an.
Personen, die eine Immobilie neu bauen, erwerben, modernisieren oder um- beziehungsweise ausbauen und dafür ein SAB-Darlehen in Anspruch nehmen, können zusätzlich dieses SAB-Ergänzungsdarlehen erhalten. Es dient vor allem zur Komplettierung der Gesamtfinanzierung. Die Darlehenshöhe ist individuell vereinbar, ebenso wie die Zinsbindungszeit zwischen drei und 15 Jahren. Die Höhe des Eigenanteils hängt von den individuellen Bauvorhaben und persönlichen Voraussetzungen des Kreditnehmers ab. Die Darlehenszinsen werden individuell festgelegt. Die Tilgung muss anfänglich mindestens 2 Prozent betragen.
Das Programm wird weiter fortgeführt. Läuft die Zinsbindungszeit eines bereits aufgenommenen SAB-Darlehens aus, hat der Kunde die Möglichkeit, das Darlehen bei der SAB-Bank zu dann gültigen Konditionen weiterzuführen. Die neue Zinsbindungsfrist ist frei wählbar. Bei fünf, zehn oder 15 Jahren Zinsbindungsfrist verbilligt die Bank den Zins zusätzlich für zwei Jahre.
Die Tilgungshöhe kann ein Prozent oder mehr betragen, auch Sondertilgungen kann der Darlehensnehmer vereinbaren. Bearbeitungs- oder Kontoführungsgebühren, Schätz- oder Notarkosten/Grundbuchamtskosten fallen für dieses Darlehen nicht an.
Überprüfen sollte man in diesem Zusammenhang, ob der freie Markt bessere Konditionen anbietet. Das Stichwort heißt: Forward-Darlehen. Auch über diesen Weg können langfristig günstige Zinsen gesichert werden.
Informationen über Wohnungsbauförderprogramme in anderen Bundesländern finden Sie hier: