In Sachsen finanziert die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Bauförderung. Der Antrag ist direkt bei der Sächsischen Aufbaubank zu stellen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Sachsen
Programm: Familienwohnen
Die Sächsische Aufbaubank fördert mit dem Programm Familienwohnen den Kauf und Bau von selbst genutzten Häusern und Wohnungen sowie Ausbau- und Umbaumaßnahmen. Bei der Förderung liegt das Augenmerk auf Familien mit Kindern.
Geförderte Vorhaben
Dieses Programm wurde entwickelt, um dem Leerstand in Innenstädten entgegenzuwirken, Baulücken zu schließen oder Brachflächen nutzbar zu machen. Es ist für Erwerber oder Bauherren von selbst genutztem Wohneigentum konzipiert. Aufgrund der Vorgaben ist es sinnvoll, sich zunächst eine Bestätigung von der Kommune einzuholen, dass der Neubau im Innenbereich der Kommune liegt. Zum Neubau zählen alle Wohnungen und Häuser, die in den letzten zwei Jahren errichtet wurden. Der zweite Förderungsbereich zielt auf den Bereich von Bestandimmobilien ab. Dieser Wohnraum muss vor 1990 errichtet sein. Gefördert wird dann auch die Modernisierung, Sanierung und der Umbau der Immobilie.
Die Vorgaben für den Neubau im Einzelnen:
- Das Objekt muss sich in einer innerörtlichen Lage befinden.
- Bei Neubauten gilt unter anderem: Baulückenschließung, Bebauung von Brachflächen, die Bebauung muss am Errichtungsort auch erwünscht sein.
Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, gibt es noch weitere persönliche Voraussetzungen. So muss im Haushalt mindestens ein Kind leben, das die Volljährigkeit noch nicht erreicht hat und für das ein Kindergeldanspruch besteht. Außerdem müssen 15 Prozent an Eigenmitteln investiert werden.
Weitere Bedingung: Die Haushalte dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese sind:
- für Alleinstehende 60.000 Euro,
- für Paare bis 100.000 Euro,
- für jedes Kind erhöht sich der Betrag um 10.000 Euro.
Beispiele:
- Für Alleinstehende mit einem Kind: bis zu 70.000 Euro Einkünfte im Jahr
- Für ein Paar mit zwei Kindern: bis zu 120.000 Euro Einkünfte im Jahr
Außerdem darf das frei verfügbare Vermögen laut Selbstauskunft nicht ausreichen, um die Finanzierung des Objektes sicherzustellen. Den dadurch bestehenden Finanzbedarf stellt das Familienwohnen sicher.
Zusatzförderungen für Familien mit geringerem Einkommen
Für die Zusatzförderung für ein größeres Darlehensvolumen liegen die Einkommen niedriger. Maximal dürfen Haushalte diese Einkommenshöhe erreichen:
Personen im Haushalt | Einkommensgrenze jährlich beim Bruttoverdienst in Euro |
1 Erwachsener, 1 Kind | 47.250 |
2 Erwachsene, 1 Kind | 58.500 |
1 Erwachsener, 2 Kinder | 58.750 |
2 Erwachsene, 2 Kinder | 70.000 |
1 Erwachsener, 3 Kinder | 70.250 |
2 Erwachsene, 3 Kinder | 81.500 |
2 Erwachsene, 4 Kinder | 93.000 |
Zusätzliche Gesichtspunkte, um die Zusatzförderung zu erhalten, sind die Wohnflächengröße und das Investitionsvolumen für das neue Zuhause. Folgende Grenzen gelten:
Personen im Haushalt | Wohnflächengrenze in Quadratmetern | Gesamtkostengrenze in Euro |
2 | 115 | 300.000 |
3 | 130 | 340.000 |
4 | 145 | 380.000 |
5 | 160 | 420.000 |
Jede weitere Person | 15 | 40.000 |
Außerdem soll auch ein Anteil über eine KfW-Wohnraumförderung finanziert werden. Ein weiterer Punkt: Darlehen ab 50.000 Euro müssen im Grundbuch dinglich besichert werden. Der Selbstnutzer muss außerdem für die Dauer des Förderdarlehens in dem Objekt wohnen.
Förderung
Die SAB vergibt ein Darlehen bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro. Die Finanzierung läuft über 25 Jahre bei einem Sollzinssatz von 0,75 Prozent. Der Antragsteller erhält zwei tilgungsfreie Jahre zu Beginn der Laufzeit und außerdem ein jährliches Sondertilgungsrecht ab 2000 Euro. Die anfängliche Tilgung nach den tilgungsfreien Jahren beträgt 3,99 Prozent.
Gegebenenfalls bestehende Restschuldbeträge müssen mit der letzten Rate der Finanzierung getilgt werden. Das Darlehen muss binnen zwölf Monaten nach Zusage abgerufen werden. Falls dies nicht der Fall ist, wird einmalig ein Prozent auf das Darlehen erhoben, mindestens jedoch 500 Euro. Sind nur Darlehensteile nicht abgerufen, so sind dies 0,75 Prozent.
Zusatzförderung für Familien
Die Grundförderung kann bei bestimmten Voraussetzungen noch weiter erhöht werden. So können Familien mit einem geringeren Einkommen noch einmal 30.000 Euro Extradarlehen erhalten, 15.000 Euro für einen Familienangehörigen mit Schwerbehinderung oder 50.000 Euro für den Erwerb und die Modernisierung eines Hauses, das vor 1990 gebaut wurde.