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In Schleswig-Holstein finanziert die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) die Wohnraum-, Modernisierungs- und Sanierungsförderung. Der Hauptsitz der IB.SH ist in Kiel. Einen Teil der Mittel vergibt sie im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung, doch stellt sie auch weitere Darlehen zur Verfügung.
Hinweis: Alle Darlehen der Landesbank können im Grundbuch nachrangig abgesichert werden. Das ermöglicht günstigere Konditionen bei der mitfinanzierenden Bank.
Wohnraumförderung der Investitionsbank Schleswig Holstein
Das Land Schleswig-Holstein vergibt an Selbstnutzer für die Neuschaffung und den Erwerb von neuem oder vorhandenem Wohnraum äußerst zinsgünstige Baudarlehen sowie weitere Zusatzdarlehen.
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Welche Vorhaben werden gefördert?
Eine Förderung gibt es für den Neubau oder Neubaukauf, wenn die Immobilie mindestens den Anforderungen des Effizienzhauses SH 55 (orientiert sich an den standards des KfW-Effizienzhauses 55) entspricht und das Objekt innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung erworben wird. Der Antragsteller ist verpflichtet, für das Objekt den aktuellen energetischen Standard (Energieausweis und Bestätigung des Architekten oder Ingenieurs) nachzuweisen.
Der Erwerb vorhandenen Wohnraums kann gefördert werden, wenn damit der Wohnbedarf des antragstellenden Haushaltes dauerhaft und angemessen gesichert scheint. Das Objekt muss ohne nennenswerten Bauaufwand ein haushaltsgerechtes Wohnen ermöglichen.
Ansonsten gilt beim Erwerb einer Bestandsimmobilie eine Kostenobergrenze: Der notarielle Kaufpreis für das Gebäude darf pro Quadratmeter 2.500 Euro nicht überschreiten. Vom notariellen Kaufpreis abgezogen wird dabei der Grundstückswert, ebenso bleiben auch die Kosten der Außenanlagen, Modernisierungs- und Sanierungskosten, die Baunebenkosten, individuelle Finanzierungskosten, Notark- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbssteuer unberücksichtigt.
Auch der Ausbau oder die Erweiterung eines vorhandenen Eigenheims oder einer Eigentumswohnung ist förderfähig unter der Voraussetzung, dass der bisherige Wohnraum aufgrund einer eingetretenen Behinderung eines Haushaltsangehörigen für die angemessene Unterbringung im Haushalt nicht mehr ausreicht.
Welche Personen werden gefördert?
Einen Antrag stellen können Haushalte mit mindestens einem Kind, auch Alleinerziehende sowie schwerbehinderte Personene, deren Einkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet.
- Hinweis: Die Baufinanzierung ist für Alleinerziehende eine deutlich größere Herausforderung als für Paare. Deshalb ist eine präzise Finanzplanung hier unabdingbar. Auch in diesen Fällen gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten – nicht nur das Baukindergeld.
Biallo-Tipp
Beispiele für Einkommensgrenzen 2021
- Eltern und ein Kind: 32.640 Euro
- Eltern und zwei Kinder: 39.360 Euro
- Eltern und drei Kinder: 46.080 Euro
- Alleinerziehende und ein Kind: 29.040 Euro
- Alleinerziehende und zwei Kinder: 33.360 Euro
- Jedes weitere Kind erhöht den Betrag um 6.720 Euro.
Außerdem müssen mindestens 7,5 Prozent an Eigenmitteln in das Projekt eingebracht werden. Als Eigenleistungen gelten nicht nur Finanzmittel, sondern auch Grundstücke oder andere Formen der Eigenleistungen wie die sogenannte Muskelhypothek.
Haushalte erhalten nur eine Förderung, wenn die Immobilie bestimmte Wohnflächengrenzen nicht überschreitet. Wird ein Neubau erstellt oder erworben, beträgt diese bei Haushalten mit bis zu 4 Personen 130 Quadratmeter. Erwirbt der Haushalt eine Gebrauchtimmobilie, darf deren Wohnfläche nicht über 200 Quadratmeter liegen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Wohnfläche um jeweils zehn Quadratmeter. Gehört zum Haushalt ein schwerbehinderter Mensch, gilt ein Wohnflächenmehrbedarf von 15 Prozent pro Person als angemessen.
Wie hoch fällt die Förderung der IB.SH aus?
Die Höhe des Darlehens hängt vom Bauvorhaben ab.
Neubau beziehungsweise Ersterwerb sowie Bestandserwerb:
Für einen Neubau, Ersterwerb oder den Kauf eines vorhandenen Objekts gibt es als Grundförderung ein Baudarlehen bis zu 100.000 Euro, welches durch Zusatzdarlehen erhöht werden kann.
Zusatzdarlehen sind möglich:
- Zur Finanzierung von Mehrkosten, die bei der Schaffung von Wohnraum für schwerbehinderte Menschen durch besondere bauliche Maßnahmen, die durch Art und Grad der Behinderung bedingt sind, anfallen, kann es zusätzlich ein Darlehen bis zu 50.000 Euro geben.
- Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilie gibt es für folgende drei Maßnahmen ein Zusatzdarlehen bis zu 15.000 Euro: Barrierefreier Eingang, breitere Türen im EG, barrierefreie Dusche im Bad.
Grundsätzlich gilt: Die Zusatzdarlehen lassen sich nicht kombinieren und können nur in Verbindung mit dem Grunddarlehen beantragt werden. Zudem darf die Grundförderung einschließlich eines Zusatzdarlehens insgesamt nicht mehr als die Hälfte der Gesamtkosten des Vorhabens ausmachen.
Ausbau oder Erweiterung vorhandenen Wohnraums:
Das Darlehen für den Ausbau oder die Erweiterung eines vorhandenen Eigenheims oder einer Eigentumswohnung aufgrund einer eingetretenen Behinderung beträgt bis zu 100 Prozent der angemessenen Ausbau- und Erweiterungskosten, höchstens jedoch 50.000 Euro je Eigentumsmaßnahme.
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Was sind die Konditionen des Darlehens?
Der Zinssatz des Darlehens beträgt für 20 Jahre null Prozent. Es fällt jedoch eine jährliche Verwaltungsgebühr auf das jeweilige (Rest-)Darlehen in Höhe von 0,5 Prozent an. Außerdem zahlen Darlehensnehmer eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme. Der anfängliche Tilgungssatz umfasst zwei Prozent des Darlehens. Die Konditionen gelten sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie.
Weitere Förderprogramme der Investitionsbank SH
Die IB.SH vergibt darüber hinaus aber auch Darlehen unabhängig von Einkommensgrenzen. Die Varianten reichen dabei vom herkömmlichen Annuitätendarlehen mit oder ohne Sondertilgungsmöglichkeiten über Volltilgerdarlehen bis hin zu Effizienzdarlehen mit besonders günstigem Zinssatz für Neubauten mit einer guten Energiebilanz.
Hinweis: Die Darlehenszinsen werden regelmäßig geändert und unterliegen daher einem Änderungsvorbehalt.
IB.SH Immo Eigentum
IB.SH Immo Effizienzhaus
IB.SH ImmoFix
IB.SH ImmoFlex
IB.SH ImmoKonstant 24
Dieses Förderdarlehen für den Bau, Erwerb oder die Modernisierung einer Immobilie wird mit einer besonders langen Zinsbindungszeit – 24 Jahre – vereinbart. Aufgrund der langen Zinsfestlegung bietet dieses Darlehen eine große Planungssicherheit. Es muss mindestens 15.000 Euro umfassen. Bezüglich der Bereitstellungszinsen und der Eigenbeteiligung gelten dieselben Bedingungen wie beim Darlehen ImmoFlex.
Zinsbindung in Jahren |
24 |
24 |
Tilgung % |
Sollzins |
Effektivzins |
3,34 |
1,93 % |
2,00 % |