Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren (LFI M-V Darlehen)
Mit diesem Programmteil fördert das Land die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren.
Wer wird gefördert?
Einen Antrag stellen können Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum. Das Objekt muss vor dem 1. Januar 1949 errichtet worden sein und in einem innerstädtischen Altbauquartier von Städten stehen, die im Landesraumentwicklungsprogramm als Ober- oder Mittelzentren festgelegt sind oder in denen mehr als 10.000 Einwohner leben.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Die geförderten Vorhaben entsprechen denen der Programmvariante "Modernisierung und Instandsetzung", allerdings sieht dieses Programm auch ein Darlehen für die Nachrüstung von Personenaufzügen vor.
Welche Förderungen gibt es?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens, dessen Höhe vom Vorhaben abhängt. Die Förderhöhen sind die gleichen wie beim Programm Modernisierung und Instandsetzung.
Modernisierung/Instandsetzung: Für die Modernisierung und Instandsetzung beträgt das Darlehen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben bis zu 108.000 Euro pro Wohneinheit, also maximal 43.200 Euro. Familien können ein Kinderzusatzdarlehen bis zu 3.000 Euro je Kind erhalten.
Was sind die Konditionen?
Die Konditionen entsprechen denen der Programmvariante "Modernisierung und Instandsetzung".
Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand: Richtlinie Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern fördert die Reduizierung von Barrieren im Wohungsbestand.
Wer wird gefördert?
Eigentümer, deren Grundstücke mit Miet- und Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebaut sind. Das Gebäude muss in einer Stadt/Gemeinde stehen, die im Landesraumentwicklungsprogramm und in den regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Mit diesem Programm werden zwei Maßnahmentypen gefördert:
- Schaffung von barrierefreiem Wohnraum durch zweckentsprechende Modernisierung und Instandsetzung
- Nachrüstung von Personenaufzügen
Welche Förderungen gibt es?
Für die genannten Maßnahmen vergibt das Förderinstitut Darlehen. Voraussetzung dafür ist, dass die förderfähigen Kosten der baulichen Maßnahme mindestens 625 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
Folgende Darlehenshöhen sind möglich:
Modernisierung / Instandsetzung und barreierfreier Umbau:
Darlehenshöhe je nach Wohnfläche:
- unter 50 Quadratmeter 31.000 Euro
- von 50 bis 70 Quadratmeter 37.000 Euro je Wohnung
- ab 70 Quadratmeter 43.000 Euro je Wohnung
Nachrüstung von Personenaufzügen:
Für die Nachrüstung von Personenaufzügen gibt es Darlehen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 150.000 Euro pro Aufzug, maximal also 60.000 Euro pro Aufzug.
Was sind die Konditionen?
Das Darlehen ist im ersten Jahr zinsfrei, danach liegt der Zinssatz bei 0,7 Prozent. Für die ersten drei Jahre nach der Auszahlung braucht der Kreditnehmer keine Tilgungen zu leisten, ab dem vierten Jahr muss er drei Prozent tilgen.
Für das Darlehen fällt ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5 Prozent der Darlehenssumme an, jährliche Verwaltungskosten fallen in Höhe von 0,65 Prozent des jeweiligen Restdarlehens an. Das Darlehen wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent gibt es, wenn die Hälfte der Baumaßnahme abgeschlossen ist, die restlichen 50 Prozent nach Fertigstellung.