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Bundesländer-Fördermittel für Wohneigentum

Immobilienförderung 2021 in Mecklenburg-Vorpommern: Förderdarlehen des LFI M-V im Überblick

Anette Stein
Autorin
Aktualisiert am: 07.05.2021

Auf einen Blick

  • In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit keine Wohnraumförderung für Privatpersonen, die eine selbst genutzte Immobilie neu bauen oder kaufen oder ihr vorhandenes Wohneigentum ausbauen, umbauen oder erweitern möchten.
  • Das Land bietet aber Förderdarlehen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Bestandsbauten.
  • Selbstnutzer, die eine Barrierereduzierung an ihrem Wohneigentum vornehmen lassen, können einen Zuschuss dazu erhalten.
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Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V), ein Geschäftsbereichder Norddeutschen Landesbank (NordLB), ist der zentrale Förderdienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es fördert Investitionen und Modernisierungen im Bereich der Wirtschaft sowie Infrastruktur und ist damit auch für die Bauförderung zuständig. Anträge sind dort einzureichen. Folgende Programme bietet das Institut an:

  • Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutztem Wohneigentum (Darlehen).
  • Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren (Darlehen).
  • Schaffung von barrierefreien Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von barrierefreiem selbst genutzten Wohneigentum im Bestand (Darlehen) / Förderung baulicher Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im selbst genutzten Wohneigentum (Zuschuss).

Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutztem Wohneigentum (LFI M-V Darlehen)

Mit diesem Programm fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern die Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutztem Wohneigentum, das bis 1990 erbaut wurde.

Wer wird gefördert?

Einen Antrag stellen können Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum. Das Objekt muss vor dem 1. Januar 1990 fertiggestellt worden sein und in Gemeinden liegen, die als Ober-, Mittel- oder Grundzentren ausgewiesen sind.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Für folgende Maßnahmen können Immobilieneigentümer eine Förderung erhalten:

  • Modernisierung und Instandsetzung
  • Maßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Wohnungen
  • Nachträglicher Anbau beziehungsweise Ersatz von Balkonen
  • Dachaufbau nach einem partiellen Gebäuderückbau
  • Wiederherstellung von Außenanlagen nach einem partiellen Gebäuderückbau

Welche Förderungen gibt es?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens, dessen Höhe vom Vorhaben abhängt:

Modernisierung / Instandsetzung von Wohnraum: Für Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten gibt es ein Darlehen, das 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt, höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben bis 50.000 Euro pro Wohneinheit, maximal also 20.000 Euro. Familien können noch ein Kinderzusatzdarlehen bis zu 3.000 Euro je Kind erhalten.

Barrierefreies Wohnen: Ein Zusatzdarlehen gibt es auch für Mehrausgaben, die für die barrierearme oder barrierefreie Anpassung des Wohnraums entstehen. Dieses beträgt höchstens bis zu 250 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, maximal umfasst es 15.000 Euro.

Balkonanbau/ -ersatz: Für den Balkonanbau gibt es ein Darlehen bis 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 130 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben von bis zu 8.000 Euro je Wohneinheit, also maximal 3.200 Euro.

Dachaufbau: 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 300 Euro pro Quadratmeter Bruttogrundfläche des zu überdachenden letzten Geschosses.

Wiederherstellung Außenanlagen: 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben von bis zu 3.000 Euro je Wohneinheit, also maximal 1.200 Euro.

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Was sind die Konditionen?

Das Darlehen ist im ersten Jahr zinsfrei, danach liegt der Zinssatz bei 0,7 Prozent pro Jahr liegt. Für die ersten maximal drei Jahre nach der Auszahlung braucht der Kreditnehmer keine Tilgung zu leisten, ab dem vierten Jahr muss er drei Prozent tilgen.

Für das Darlehen fällt ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5 Prozent der Darlehenssumme an, jährliche Verwaltungskosten werden in Höhe von 0,65 Prozent des jeweiligen Restdarlehens fällig. Das Darlehen wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent gibt es, wenn die Hälfte der Baumaßnahme abgeschlossen ist, die restlichen 50 Prozent nach Fertigstellung.

Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren (LFI M-V Darlehen)

Mit diesem Programmteil fördert das Land die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren.

Wer wird gefördert?

Einen Antrag stellen können Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum. Das Objekt muss vor dem 1. Januar 1949 errichtet worden sein und in einem innerstädtischen Altbauquartier von Städten stehen, die im Landesraumentwicklungsprogramm als Ober- oder Mittelzentren festgelegt sind oder in denen mehr als 10.000 Einwohner leben.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Die geförderten Vorhaben entsprechen denen der Programmvariante "Modernisierung und Instandsetzung", allerdings sieht dieses Programm auch ein Darlehen für die Nachrüstung von Personenaufzügen vor.

Welche Förderungen gibt es?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens, dessen Höhe vom Vorhaben abhängt. Die Förderhöhen sind die gleichen wie beim Programm Modernisierung und Instandsetzung.

Modernisierung/Instandsetzung: Für die Modernisierung und Instandsetzung beträgt das Darlehen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben bis zu 108.000 Euro pro Wohneinheit, also maximal 43.200 Euro. Familien können ein Kinderzusatzdarlehen bis zu 3.000 Euro je Kind erhalten.

Was sind die Konditionen?

Die Konditionen entsprechen denen der Programmvariante "Modernisierung und Instandsetzung".

Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand: Richtlinie Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern fördert die Reduizierung von Barrieren im Wohungsbestand.

Wer wird gefördert?

Eigentümer, deren Grundstücke mit Miet- und Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebaut sind. Das Gebäude muss in einer Stadt/Gemeinde stehen, die im Landesraumentwicklungsprogramm und in den regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Mit diesem Programm werden zwei Maßnahmentypen gefördert:

  • Schaffung von barrierefreiem Wohnraum durch zweckentsprechende Modernisierung und Instandsetzung
  • Nachrüstung von Personenaufzügen

Welche Förderungen gibt es?

Für die genannten Maßnahmen vergibt das Förderinstitut Darlehen. Voraussetzung dafür ist, dass die förderfähigen Kosten der baulichen Maßnahme mindestens 625 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
Folgende Darlehenshöhen sind möglich:

Modernisierung / Instandsetzung und barreierfreier Umbau:

Darlehenshöhe je nach Wohnfläche:

  • unter 50 Quadratmeter 31.000 Euro
  • von 50 bis 70 Quadratmeter 37.000 Euro je Wohnung
  • ab 70 Quadratmeter 43.000 Euro je Wohnung

Nachrüstung von Personenaufzügen:

Für die Nachrüstung von Personenaufzügen gibt es Darlehen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 150.000 Euro pro Aufzug, maximal also 60.000 Euro pro Aufzug.

Was sind die Konditionen?

Das Darlehen ist im ersten Jahr zinsfrei, danach liegt der Zinssatz bei 0,7 Prozent. Für die ersten drei Jahre nach der Auszahlung braucht der Kreditnehmer keine Tilgungen zu leisten, ab dem vierten Jahr muss er drei Prozent tilgen.

Für das Darlehen fällt ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5 Prozent der Darlehenssumme an, jährliche Verwaltungskosten fallen in Höhe von 0,65 Prozent des jeweiligen Restdarlehens an. Das Darlehen wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent gibt es, wenn die Hälfte der Baumaßnahme abgeschlossen ist, die restlichen 50 Prozent nach Fertigstellung.

hat Germanistik und Politik in Hannover studiert und einen betriebswirtschaftlichen Abschluss. Als selbstständige Journalistin und Lektorin arbeitet sie seit rund 20 Jahren für verschiedene Wirtschaftsmedien sowie Verlage. Spezialisiert hat sich Anette auf Verbraucherthemen rund um Finanzen und Versicherungen. Für biallo.de schreibt sie in den Bereichen Baufinanzierungen und Immobilien. Als Co-Autorin hat sie zahlreiche Fachratgeber in diesen Themengebieten veröffentlicht, unter anderem: Immobilien als Geldanlage, erschienen 2020 im Haufe Verlag, Immobilienverkauf: Erfolgreich - gewinnbringend - rechtssicher, erschienen 2019 im Haufe Verlag.

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